Rechtsprechung
| BGH, 30.06.1987 - KZR 7/86 |
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1988, 39
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 07.10.2004 - I ZR 18/02
Ausserordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses wegen Einstellung des …
(1) Das Berufungsgericht hat schon nicht hinreichend berücksichtigt, daß es sich bei der finanziellen Lage der Klägerin, ihrer Rentabilität und dem Fortbestand ihres Unternehmens um Umstände handelt, die grundsätzlich in ihren Risikobereich als Unternehmerin fallen (…vgl. BGH, Urt. v. 9.12.1970 - VIII ZR 9/69, WM 1971, 243, 244; Urt. v. 30.6.1987 - KZR 7/86, BGHR BGB § 242 Kündigung, wichtiger Grund 4;… Urt. v. 7.3.1996 - I ZR 68/94, NJW-RR 1996, 1120, 1121). - BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 102/98
Wirksamkeit eines Vertragsstrafeversprechens zur Absicherung von Beschäftigungs- …
Diese war darauf gerichtet, den Beklagten zur Einhaltung seiner Beschäftigungszusage anzuhalten; das ist der typische Sinn eines Vertragsstrafeversprechens im Sinne der §§ 339 ff BGB (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juni 1987 - KZR 7/86 = BGHR BGB § 339, Regelungszweck 1) und entspricht im übrigen auch der allgemeinen Praxis der damaligen Treuhandanstalt bei der Formulierung von Unternehmenskaufverträgen mit strafbewehrten Arbeitsplatz- oder Investitionszusagen des Käufers. - LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1284/08
5,20 Euro Stundenlohn ist sittenwidriger Lohnwucher // KiK-Mitarbeiterinnen
So können einzelne für den Vertragspartner nachteilige Klauseln ein ohnehin bestehendes Missverhältnis zwischen den beiderseitigen Leistungen ins Unangemessene und Untragbare steigern (BGH 30. Juni 1987 - KZR 7/86; BGH 01. Dezember 1988 - I ZR 190/87), während ihm günstige Nebenabreden das gleiche Missverhältnis noch als hinnehmbar erscheinen lassen können (BGH 03. November 1995 - V ZR 102/94).
- BGH, 11.03.1997 - KZR 44/95
"Magic Print"; Anforderungen an die Schriftform eines Vertragsstrafeversprechens
den Verträge mit unterschiedlichen Vertragspartnern geschlossen worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 30.6.1987 KZR 7/86, WuW/E 2414 - Gas-Zug). - BGH, 02.05.1991 - I ZR 184/89
"pulp-wash"; Fristlose Kündigung eines Lizenzvertrages wegen eines …
a) Bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, das - unbeschadet der im einzelnen getroffenen Vereinbarungen - aus wichtigem Grund gekündigt werden konnte (vgl. BGH, Urt. v. 30.6.1987 - KZR 7/86, BGHR BGB § 242 - Kündigung, wichtiger Grund 4;… BGH, Urt. v. 14.12.1989 - I ZR 56/88, GRUR 1990, 443, 444 - Musikverleger IV; st. Rspr.). - LAG Hamm, 18.03.2009 - 6 Sa 1372/08
Sittenwidriger Lohn im Einzelhandel
So können einzelne für den Vertragspartner nachteilige Klauseln ein ohnehin bestehendes Missverhältnis zwischen den beiderseitigen Leistungen ins Unangemessene und Untragbare steigern (BGH 30. Juni 1987 - KZR 7/86; BGH 01. Dezember 1988 - I ZR 190/87), während ihm günstige Nebenabreden das gleiche Missverhältnis noch als hinnehmbar erscheinen lassen können (BGH 03. November 1995 - V ZR 102/94). - BGH, 29.04.1997 - X ZR 127/95
"Tinitus-Masker"; Fristlose Kündigung eines Lizenzvertrages
Die Prüfung muß sich darauf beschränken, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes erkannt und die Tatumstände erschöpfend und den Grundsätzen der Lebenserfahrung entsprechend gewürdigt hat (vgl. hierzu im einzelnen BGH, Urt. v. 02.05.1991 - I ZR 184/89, GRUR 1992, 112, 114 - pulp-wash unter Hinweis auf BGHR BGB § 242 - Kündigung, wichtiger Grund 4;… BGH, Urt. v. 14.12.1989 - I ZR 56/88, GRUR 1990, 443, 444 - Musikverleger IV; st. Rspr.) Einer solchen Überprüfung hält das Berufungsurteil nicht stand. - LSG Berlin, 27.10.1993 - L 9 KR 35/92
Versicherungs- bzw. Beitragspflicht von sogenannten abhängig Selbständigen im …
Auch das von Klägerseite in der mündlichen Verhandlung angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 1988, 39) gibt für deren Position nichts her, weil es sich mit Wettbewerbsrechtlichen Fragen beschäftigt und zudem einen nur nebenberuflichen Kraftfahrer betraf.
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