Rechtsprechung
   BGH, 21.02.1989 - KZR 7/88   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsanwälte Peter

    Krankentransportbestellung

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unlauterer Wettbewerb eines Krankenhausträgers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Krankentransportbestellung; Weiterleitung eines konkret geäußerten Krankentransportauftrages

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 107, 40
  • NJW 1989, 2325
  • NJW-RR 1989, 1122 (Ls.)
  • MDR 1989, 797
  • GRUR 1989, 430
  • NZV 1989, 270 (Ls.)
  • DB 1989, 1921
  • DÖV 1989, 908



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BGH, 10.10.1989 - KZR 22/88  

    "Neugeborenentransporte"; Zulässigkeit der Aufforderung einer AOK zur Vergabe von

    Soweit die beklagte AOK zur Beschaffung von Krankentransportleistungen für ihre Mitglieder in den Wettbewerb privater Mitbewerber eingreift, um die Nachfrage auf die dem Rettungsdienst angeschlossenen gemeinnützigen Hilfsorganisationen zu Lasten der Klägerin zu lenken, wird sie im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs tätig (vgl. BGHZ 107, 40, 42 = GRUR 1989, 430 - Krankentransportbestellung).

    Dies wäre aber selbst bei Zugrundelegung des Sachleistungsprinzips nicht der Fall, da auch dann die Interessen der Krankenkassen von dem Recht der Versicherten überlagert werden, sich grundsätzlich den Lieferanten des jeweiligen Heil- oder Hilfsmittels bzw. hier der Krankentransportleistung frei auswählen zu können (vgl. BGHZ 101, 72, 83 = GRUR 1987, 829, 832 - Krankentransporte I; BGHZ 107, 40, 44 = GRUR 1989, 430, 431 - Krankentransportbestellung).

    Überlassen der Patient bzw. seine Angehörigen dem Krankenhaus die Auswahl des zu beauftragenden Krankentransportunternehmens, so trifft das Krankenhaus als von der Krankenkasse unabhängiges Unternehmen die Nachfrageentscheidung (vgl. BGHZ 101, 72, 76 f. - Krankentransporte I; 107, 40, 43 - Krankentransportbestellung).

    Hiernach konnte der Kassenpatient seinen Vertragspartner unter den Leistungserbringern - ebenso wie der privat- und der nichtversicherte Patient - frei auswählen (vgl. BGHZ 107, 40, 44 = GRUR 1989, 430, 431 - Krankentransportbestellung; 101, 72, 83 = GRUR 1987, 829, 832 - Krankentransporte I).

    Wie im Senatsurteil vom 21.2.1989 (BGHZ 107, 40, 44 = GRUR 1989, 430, 431 - Krankentransportbestellung) ausgeführt, spricht in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtslage - § 133 SGB V von Rahmenverträgen über das Entgelt für andere Krankentransporte (Abs. 1) und von der Leistungspflicht der Krankenkassen zur Übernahme der Kosten (Abs. 2).

    Vielmehr hat auch der gesetzlich krankenversicherte Patient grundsätzlich die freie Wahl zwischen mehreren zugelassenen Leistungserbringern; es steht ihm also grundsätzlich frei, welches Krankentransportunternehmen er beauftragt oder durch das Krankenhaus bzw. den behandelnden Arzt beauftragen lassen will (vgl. BGHZ 107, 40, 44 - Krankentransportbestellung).

    Die "Sicherstellung der flächendeckenden rettungsdienstlichen Versorgung" ist nach § 133 Abs. 1 SGB V bei den Verträgen über die Vergütung der Leistungen des Rettungsdienstes bzw. über das Entgelt für andere Krankentransporte, also bei der Preisgestaltung in den Rahmenverträgen zu berücksichtigen (BGHZ 107, 40, 45 = GRUR 1989, 430, 431 - Krankentransportbestellung).

    Der Krankentransport ist zwar nach den Rettungsdienstgesetzen der Länder eine öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge, aber nicht allein den Trägern des Rettungsdienstes vorbehalten; er steht vielmehr grundsätzlich jedem Unternehmen offen (BGHZ 107, 40, 45 = GRUR 1989, 430, 431 - Krankentransportbestellung).

  • BGH, 12.03.1991 - KZR 26/89  

    "Einzelkostenerstattung"; Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Kartellgerichten in

    Das gilt auch für Schadensersatzansprüche aus § 35 Abs. 1 GWB oder § 1 UWG , die sich im Zusammenhang mit der Ausgestaltung oder der Durchführung privatrechtlicher Beschaffungsverträge für Dritte ergeben können (vgl. BGHZ 66, 229, 237; BGH, Urt. v 21.02.1989 - KZR 7/88, WuW/E 2571 - Krankentransportbestellung; BGH, Urt. v. 10.10.1989 - KZR 22/88, WuW/E 2603 ff. = GRUR 1990, 474 ff. - Neugeborenentransporte).

    Der Kläger ist in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht, wenn er von diesem Marktsegment dadurch abgeschnitten wird, daß die Beklagte ihre gesetzliche Verpflichtung zur Kostenerstattung ärztlich verordneter Krankentransporte einsetzt, die im konkreten Einzelfall ihren Versicherungsnehmern zustehende Nachfrageentscheidung (BGHZ 107, 40, 44 - Krankentransportbestellung; BGHZ 101, 72, 83 - Krankentransporte I; BGH, Urt. v. 10.10.1989 - KZR 22/88, WuW/E 2603, 2606 = GRUR 1990, 474 ff. - Neugeborenentransporte) in Richtung auf die Unternehmen des öffentlichen Rettungsdienstes umzulenken.

  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 32/94  

    Abschluß von Verträgen über das Entgelt für Krankentransporte

    Der BGH hat sich dabei von der Überlegung leiten lassen, selbst bei Zugrundelegung des Sachleistungsprinzips würden die Interessen der KKn von dem Recht der Versicherten überlagert, sich grundsätzlich den Lieferanten des jeweiligen Heil- oder Hilfsmittels bzw hier der Krankentransportleistung frei auswählen zu können (Hinweis auf BGHZ 101, 72, 83 = GRUR 1987, 829, 832 - Krankentransporte 1; BGHZ 107, 40, 44 = GRUR 1989, 430, 431 - Krankentransportbestellung).

    Die Klägerin unterliegt zudem den Regelungen des Wettbewerbsrechts mit der Folge, daß sie nach § 26 Abs. 2 WettbewG private Krankentransportunternehmen hinsichtlich der Direktabrechnung nicht anders behandeln darf als Unternehmen des öffentlichen Rettungsdienstes (vgl. BGHZ 114, 218, 228 ff. = NJW 1991, 2963 ; vgl. auch BGH, Urteil vom 22. März 1994 - KZR 9/93 = LM § 26 GWB Nr. 80; BGH NJW 1990, 1531 = USK 89120; BGHZ 107, 40 ).

mehr
  • BGH, 12.11.2002 - KZR 11/01  

    Kartellrecht - Kommunale Einkaufsgemeinschaften sind zulässig

    Greift ein Hoheitsträger im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Aufgaben zu den von der Privatrechtsordnung bereitgestellten Mitteln, unterliegt er in diesem Bereich den gleichen Beschränkungen wie jeder andere Teilnehmer und hat dabei insbesondere die durch das Wettbewerbsrecht gezogenen Grenzen einer solchen Tätigkeit zu beachten (BGHZ 107, 40, 43 ff. - Krankentransportbestellung; BGH WuW/E DE-R 289, 293 - Lottospielgemeinschaft).
  • BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97  

    Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Ihm kam es vor allem darauf an zu betonen, daß die Krankenkassen ihr Verhalten bei der Abrechnung von Krankentransportleistungen nicht in einer Weise gestalten dürfen, daß das Recht auch des sozialversicherten Patienten beeinträchtigt wird, ein Krankentransportunternehmen seiner Wahl hinzuzuziehen (vgl. BGHZ 107, 40, 43 f; Urteil vom 10. Oktober 1989 aaO).
  • BGH, 09.03.1999 - KVR 20/97  

    Gewerblich organisierte Spielgemeinschaften dürfen von der Teilnahme an

    Greift ein Hoheitsträger bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu den von der Privatrechtsordnung bereitgestellten Mitteln, unterliegt er den gleichen Beschränkungen wie jeder andere Teilnehmer am privatrechtlich organisierten Markt und hat dabei insbesondere die durch das Wettbewerbsrecht gezogenen Grenzen einer solchen Tätigkeit zu beachten (vgl. BGHZ 107, 40, 43 ff. - Krankentransportbestellung; im Ergebnis auch Bunte in Langen/Bunte aaO § 1 Rdn. 16; Jungbluth in Langen/Bunte aaO § 98 Rdn. 31; Emmerich in Immenga/Mestmäcker aaO § 98 Rdn. 1; Ulmer, ZHR 146 (1982), 466, 478).
  • BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97  

    "Sitzender Krankentransport"

    Unternehmen sind daher auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen, soweit sie zur Beschaffung von Krankentransportleistungen für ihre Mitglieder in den Wettbewerb privater Mitbewerber eingreifen (BGH WuW/E 2603, 2605; BGHZ 107, 40, 42 - Krankentransportbestellung).

    Selbst bei Zugrundelegung des Sachleistungsprinzips werden die Interessen der Krankenkassen an einer möglichst preisgünstigen Versorgung von dem Recht der Versicherten überlagert, sich grundsätzlich den Lieferanten des jeweiligen Heil- oder Hilfsmittels oder der Krankentransportleistung frei auswählen zu können (BGHZ 101, 72, 83 - Krankentransporte I; 107, 40, 44 - Krankentransportbestellung; BGH WuW/E 2603, 2605; vgl. auch BSGE 77, 119, 124).

  • BGH, 14.07.1998 - KZR 1/97  

    "Schilderpräger im Landratsamt"; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des

    Im Rahmen der lauterkeitsrechtlichen Beurteilung sind insoweit die gleichen Beurteilungskriterien wie bei § 26 Abs. 2 GWB maßgebend (vgl. BGHZ 96, 337, 346 - Abwehrblatt II; 107, 40, 41 - Krankentransportbestellung).
  • BGH, 22.07.1999 - KZR 13/97  

    Kartenlesegerät

    Der Umstand, daß die Beklagte - ebenso wie die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen - eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (§ 77 Abs. 5 SGB V), die daneben auch hoheitlich handelt, steht der Annahme einer unternehmerischen Tätigkeit nicht entgegen (st. Rspr.; BGHZ 101, 72, 75 f. - Krankentransporte I; 107, 40, 42 - Krankentransportbestellung; BGH, Urt. v. 10.10.1989 - KZR 22/88, WuW/E 2603, 2605 - Neugeborenentransporte; BGHZ 114, 218, 230 - Einzelkostenerstattung; BGH, Urt. v. 22.3.1994 - KZR 3/93, WuW/E 2919, 2921 - Orthopädisches Schuhwerk; Urt. v. 27.4.1999 - KZR 54/97, WuW/E DE-R 303, 304 - "Sitzender Krankentransport").
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 14.93  

    Rettungsdienstgebühren

    SGB V, § 133 Rdnrn. 10, 18; BGH, Urteil vom 21. Februar 1989 - KZR 7/88 - BGHZ 107, 40 (44); a. A. wohl KassKomm.-Hess., § 76 SGB V, Rdnr. 18 und § 133 Rdnr. 2:"Ausgelagerter Teil der Krankenhausbehandlung").
  • BGH, 22.03.1994 - KZR 9/93  

    "Orthopädisches Schuhwerk"; Unbillige Behinderung eines Marktteilnehmers durch

  • BGH, 31.01.2012 - KZR 65/10  

    Wettbewerbsrecht - Marktbeherrschende Stellung für Werbeanzeigen

  • OLG Schleswig, 11.07.2000 - 6 U Kart 78/99  

    Wettbewerbs- und kartellrechtliche Zulässigkeit der Veräußerung eines Grundstücks

  • KG, 19.06.2001 - 5 U 10475/99  

    Amtliche Informationen für Wettbewerber - Hilfstätigkeit zur Erfüllung

  • BGH, 14.07.1998 - KZR 15/97  

    "Schilderpräger im Landratsamt"; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des

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