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   BGH, 05.12.1963 - KZR 9/62   

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https://dejure.org/1963,2048
BGH, 05.12.1963 - KZR 9/62 (https://dejure.org/1963,2048)
BGH, Entscheidung vom 05.12.1963 - KZR 9/62 (https://dejure.org/1963,2048)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 1963 - KZR 9/62 (https://dejure.org/1963,2048)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prozesshindernde Einrede der Schiedsgerichtsklausel - Voraussetzungen für das Vorliegen einer wirksamen Schiedsgerichtsvereinbarung - Prüfungskompetenz des Schiedsgerichts - Bindungswirkung von Feststellungen des Berufungsgerichts für das Revisionsgericht - Abgrenzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1964, 212
  • GRUR 1964, 405
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 15.12.1959 - VI ZR 222/58

    Zurückverweisung wegen Verfahrensmangels

    Auszug aus BGH, 05.12.1963 - KZR 9/62
    Da die Beklagte in den Berufungsurteilen nicht die von ihr in erster Linie beantragte, die bei den Rechtsstreitigkeiten abschließende Abweisung der beiden Klagen - sei es aus prozeßualen, sei es aus sachrechtlichen Gründen -, sondern nur gemäß ihren Hilfsanträgen die Aufhebung der landgerichtlichen Urteile und die Zurückverweisung der beiden Sachen an das Landgericht erreicht hat, ist die durch die beiden Berufungsurteile im Sinne des Rechtsmittelrechtes "beschwert" (BGHZ 31, 358, 361).

    Auf ihre Revision sind die angefochtenen Berufungsurteile auch in Punkten nachzuprüfen, ohne deren - gedanklich vorangehende - Entscheidung zum Nachteil der Beklagten es auf die Verfahrensverstöße, deretwegen das Berufungsgericht die landgerichtlichen Urteile aufgehoben hat, garnicht hätte ankommen können (vgl. BGHZ 31, 358, 363/64).

  • BGH, 06.12.1962 - KZR 1/62

    Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zur Rationalisierung der

    Auszug aus BGH, 05.12.1963 - KZR 9/62
    Das Schiedsgericht würde, wie zusätzlich bemerkt sei, auch nicht gehindert sein,über die kartellrechtliche Gültigkeit der sachlichrechtlichen Bestimmungen des Lizenzvertrags von 1951/52 zu entscheiden, falls sie die Beklagte vor dem Schiedesgericht wiederum in Frage stellen sollte (BGH GRUR 1963, 331, 334).
  • RG, 02.06.1931 - VII 529/30

    1. Ist ein Schiedsgericht zuständig zur Entscheidung über Gegenansprüche, die der

    Auszug aus BGH, 05.12.1963 - KZR 9/62
    Wie die Beklagte bereits in ihrer Berufungsbegründung durch ihren Hinweis auf die Fälle der Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 133, 16, des Oberlandesgerichts Hamburg im Betriebsberater 1958, 1000 und des Oberlandesgerichts Dresden in der Juristischen Wochenschrift 1926, 2113 Nr. 7 zur Erwägung gestellt hatte, hätten die Parteien mittels einer ausdrücklichen Bestimmung in ihrer Schiedsgerichtsvereinbarung gewisse "Streitigkeiten" aus der Durchführung der Bezugsverpflichtung der Beklagten, also etwa die hier in Rede stehenden Streitigkeiten um die Bezahlung einzelner Mikrophos-Bezüge, von der Schiedsgerichtsvereinbarung ausnehmen können, - so wie zum Beispiel die Parteien in dem Fall der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 133, 16 von der Vereinbarung eines Schiedsgerichts für "alle aus Anlaß dieses Vertrags entstehenden Rechtsstreitigkeiten" ausdrücklich "dem Grund und der Höhe nach anerkannte Zahlungsverbindlichkeiten" ausgenommen hatten.
  • BGH, 28.02.1957 - VII ZR 204/56

    Schiedsvertrag und Schiedsspruch. Auslegung

    Auszug aus BGH, 05.12.1963 - KZR 9/62
    Denn, die Revision muß auch dann Erfolg haben, wenn die hier vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung der streitigen Schiedsgerichtsklausel nach den allgemein für sog. Individualverträge geltenden Grundsätzen in der Revisionsinstanz nur daraufhin zu prüfen ist, ob gegen Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen worden ist oder gesetzliche Vorschriften nicht beachtet worden sind (BGHZ 24, 15, 19; ähnlich BGH LM Nr. 1 zu§ 1040 ZPO bei III 3 und Nr. 5 zu § 1027 ZPO bei III 1).
  • BGH, 26.10.1959 - KZR 2/59

    Kartellvertrag nach § 1 GWB

    Auszug aus BGH, 05.12.1963 - KZR 9/62
    Da die Auslegung des Berufungsgerichts, wie noch darzulegen ist, von Rechtsirrtum beeinflußt ist, ist das Revisionsgericht an diese Auslegung und die aus ihr folgende rechtliche Beurteilung nicht gebunden (BGHZ 31, 105, 111).
  • BGH, 26.04.1960 - VIII ZR 71/59
    Auszug aus BGH, 05.12.1963 - KZR 9/62
    Angesichts der festzustellenden Mängel und Lücken in den Überlegungen des Berufungsgerichts ist das Revisionsgericht dann auch nicht gehindert, die streitige Schiedsgerichtsklausel selbständig auszulegen (BGH LM Nr. 2 zu § 133 (A) BGB bei I a.E.; BGH NJW 1958, 2067 Nr. 7 bei II 2; vgl. auch BGH NJW 1960, 1248 Nr. 5 bei 2 a) und NJW 1961, 73 Nr. 4 bei II 2).
  • BGH, 03.03.1955 - II ZR 323/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.12.1963 - KZR 9/62
    Dazu sei, wie die Revision unter Bezugnahme auf das Urteil des II. Zivilsenats vom 3. März 1955 - II ZR 323/53 - (abgedr. in "Betrieb" 1955, 688 und in BB 1955, 552) ausführt, nur das Schiedsgericht selbst zuständig; denn die Parteien hätten nach ihrem eindeutig erklärten Willen - namentlich mit den in der Schiedsgerichtsklausel enthaltenen, vom Berufungsgericht übersehenen Worten "unter Ausschluß des ordentlichen Rechtswegs" - dem Schiedsgericht zulässigerweise diese Kompetenz-Kompetenz übertragen.
  • BGH, 27.10.1960 - III ZR 157/59

    Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verträgen -

    Auszug aus BGH, 05.12.1963 - KZR 9/62
    Angesichts der festzustellenden Mängel und Lücken in den Überlegungen des Berufungsgerichts ist das Revisionsgericht dann auch nicht gehindert, die streitige Schiedsgerichtsklausel selbständig auszulegen (BGH LM Nr. 2 zu § 133 (A) BGB bei I a.E.; BGH NJW 1958, 2067 Nr. 7 bei II 2; vgl. auch BGH NJW 1960, 1248 Nr. 5 bei 2 a) und NJW 1961, 73 Nr. 4 bei II 2).
  • BGH, 14.10.1958 - VIII ZR 118/57
    Auszug aus BGH, 05.12.1963 - KZR 9/62
    Angesichts der festzustellenden Mängel und Lücken in den Überlegungen des Berufungsgerichts ist das Revisionsgericht dann auch nicht gehindert, die streitige Schiedsgerichtsklausel selbständig auszulegen (BGH LM Nr. 2 zu § 133 (A) BGB bei I a.E.; BGH NJW 1958, 2067 Nr. 7 bei II 2; vgl. auch BGH NJW 1960, 1248 Nr. 5 bei 2 a) und NJW 1961, 73 Nr. 4 bei II 2).
  • BGH, 16.11.1953 - III ZR 158/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.12.1963 - KZR 9/62
    Unterlagen sind in den Berufungsurteilen und im unstreitigen Sachverhalt gegeben; daß die Parteien durch ergänzendes Vorbringen noch erhebliches Material für die Auslegung der streitigen Schiedsgerichtsklausel beibringen könnten, erscheint nach Lage der Sache und dem Ergebnis, der mündlichen Revisionsverhandlung ausgeschlossen (vgl. BGH Nr. 6 a zu § 565 Abs. 3 ZPO bei 4 sowie BGHZ 10, 350, 358; BGH NJW 1954, 150 Nr. 8 und die Anmerkung von Johannsen bei LM Nr. 5 zu § 565 Abs. 3 ZPO).
  • BGH, 08.10.1953 - III ZR 310/51

    Urteilsnichtigkeit nach AllHohKommG 13

  • RG, 13.09.1935 - II 37/35

    1. Ist für die Entgeltsansprüche von Gemeinden gegen die Abnehmer von Wasser aus

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    (1) Die Beklagte zu 1) hat sich in dem zwischen den Parteien geschlossenen Rahmenvertrag (vgl. dazu BGH, Urteil vom 05.12.1963, KZR 9/62 - Mikophos , Rn. 49 ff. bei juris; Westermann in MüKo BGB, 8. Auflage 2019, vor § 433 Rn. 32 ff. m.w.N.) gegenüber der Klägerin zur Abnahme der erwähnten ...-Hintersitzlehnen ausschließlich für ihre eigenen Y.-Fahrzeugmodelle verpflichtet.
  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

    Ob mit jeder Milchanlieferung ein Kaufvertrag über die angelieferte Menge abgeschlossen wird (wie das Berufungsgericht meint), ob es sich also um sog. Wiederkehrschuldverhältnisse handelt (so auch Hamann a.a.O. § 1 Anm. B 2 g S. 34 unter Bezugnahme auf ein Urteil des OLG Hamm vom 6.10.1955), oder ob die Milchlieferungen auf Grund eines Dauer-Bezugsvertrags erfolgen (wie die Revision meint), spielt für die hier zu erörternde Rechtslage keine Rolle und kann daher hier unentschieden bleiben (zur Abgrenzung zwischen Wiederkehrschuldverhältnissen und Dauer-Bezugsverträgen vergl. auch das Urteil des Senats KZR 9/62 vom 5.12.1963 unter II 3 b) aa) - Mikrophos -, inzwischen teilweise abgedruckt in BB 1964, 59 und MDR 1964, 212).
  • BGH, 04.10.2001 - III ZR 281/00

    Umfang einer Schiedsvereinbarung

    Es kann auch nicht die Rede davon sein, daß vorwiegend Einwendungen des Beklagten "aus dem Gesellschaftsvertrag" den eigentlichen Gegenstand der "Streitigkeit" bilden, so daß der ganze Rechtsstreit als "Streitigkeit ... aus diesen Gesellschaftsverträgen" im Sinne der Vorbemerkungen zum Schiedsvertrag angesehen werden müßte (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 1963 - KZR 9/62 - LM Nr. 20 zu § 1025 ZPO ).
  • BGH, 25.10.1966 - KZR 7/65

    Schiedsgericht und Kartellrecht

    Er hat ferner in dem Urteil "Schotter" vom 6. Dezember 1962 (GRUR a.a.O. S. 333/34 bei 2.) sowie durch Bezugnahme darauf in dem Urteil "Mikrophos" vom 5. Dezember 1963 (GRUR 1964, 405, 409 bei 4.) sogar ausdrücklich betont, daß die Zuständigkeitsregelung des § 96 Abs. 1 GWB und das Aussetzungsgebot des § 96 Abs. 2 GWB nur für die staatlichen Gerichte, nicht für die Schiedsgerichte gelten und daß daher ein Schiedsgericht, falls ein wirksamer Schiedsvertrag zustande gekommen ist, auch über eine kartellrechtliche Streitigkeit, gleichgültig, ob sie die Hauptsache oder eine Vortrage betrifft, "rechtskräftig" unter den Parteien entscheiden kann.
  • BGH, 01.10.1964 - KZR 12/62

    Restkaufpreisforderung für gelieferte Automaten - Geltendmachung von

    Gleichwohl ist der Rechtsstreit nach dem festgestellten Sachverhältnis, insbesondere nach der in dem Tatbestand des angefochtenen Urteils in Bezug genommenen Korrespondenz und nach den Schriftsätzen beider Parteien zur Endentscheidung reif, da unter den gegebenen Umständen neben diesem umfassenden Prozeßstoff keine weiteren entscheidungserheblichen Tatsachen und Beweise erwartet werden können und die Zurückverweisung nur zur Verlängerung und Verteuerung des Prozesses führen könnte (vgl. Urteil des Senats vom 5. Dezember 1963 - KZR 9/62 - Mikrophos - unter II 3 a).
  • BGH, 05.05.1964 - VI ZR 46/63

    Rechtsmittel

    Diese Einrede war begründete Wied er Bundesgerichtshof in den miteinander verbundenen Frankenthaler Prozessen durch Urteil vom 5. Dezember 1963 - KZR 9/62 - entschieden hat, fallen unter die Schiedsgerichtsvereinbarung der Parteien sowohl Streitigkeiten über den Bestand, den Umfang und die Einhaltung der im Lizenzvertrag festgelegten Bezugsverpflichtung der Klägerin als auch Streitigkeiten um die Bezahlung von Lieferungen der Beklagten aufgrund dieser Bezugsverpflichtung.
  • BGH, 25.06.1964 - KZR 11/62

    Zulassung eines Optikers zur Belieferung von Krankenkassenmitgliedern mit

    Die in diesem Böhmen zulässige und im Streitfall gebotene ergänzende Vertragsauslegung kann durch das Revisionsgericht selbst erfolgen (LM BGB § 242 (Bc) Nr. 8; Urteil des Senats vom 5. Dezember 1963 - KZR 9/62 - S. 8).
  • BGH, 19.09.1966 - II ZR 272/63

    Fristlose Kündigung eines Arbeitsvertrages - Erhebung der Einrede eines

    Dabei beruft sich die Revision auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Dezember 1963 - KZR 9/62 - (LM ZPO § 1025 Nr. 20).
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