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   BGH, 27.10.1972 - KZR 9/71   

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https://dejure.org/1972,2354
BGH, 27.10.1972 - KZR 9/71 (https://dejure.org/1972,2354)
BGH, Entscheidung vom 27.10.1972 - KZR 9/71 (https://dejure.org/1972,2354)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 1972 - KZR 9/71 (https://dejure.org/1972,2354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des Wettbewerbsbeschränkungsgesetzes (GWB) auf Verträge von Flughafenunternehmen mit Luftfahrtunternehmen über das Entgelt für die Benutzung von Fluggasteinrichtungen - Bestimmung der Luftfahrtunternehmen als Schuldner des Entgelts - Voraussetzungen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 999
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.04.1964 - KZR 10/62

    Ankauf von Rohprodukten zwecks Veredelung und nachfolgenden Weiterverkaufs;

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - KZR 9/71
    Die Revision wendet sich gegen die Inanspruchnahme der Beklagten unter Hinweis darauf, daß es sich im Streitfall, anders als in dem vom Berufungsgericht herangezogenen Senatsurteil vom 2. April 1964 (BGHZ 41, 271), nicht nur um einen Dissens über die Höhe des Kaufpreises handele; hier ermangele es vielmehr, da die Leistung nicht an die Beklagte, sondern an dritte Personen erbracht werde, an einem Leistungsaustausch zwischen den Parteien.

    Bei der gerichtlichen Überprüfung und Bestimmung durch Urteil sind die wirtschaftlichen Interessen beider Parteien in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung der diesem Vertragsverhältnis eigenen Besonderheiten zu würdigen und unter Anlegung eines objektiven Maßstabs abzuwägen (zu § 315 Abs. 3 BGB vgl. BGHZ 41, 271 mit Nachweisen und LM BGB § 315 (Nr. 12) unter 2).

  • BGH, 23.09.1969 - VI ZR 19/68

    Daseinsvorsorge als hoheitliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - KZR 9/71
    Dies entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 52, 86, 91 [BGH 30.04.1969 - IV ZR 550/68] ; vgl. auch zur Überprüfung unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes BGHZ 52, 325, 333 f [BGH 23.09.1969 - VI ZR 19/68] und Urteil vom 2. Juli 1959 - VII ZR 157/57).
  • BGH, 02.07.1959 - VII ZR 157/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - KZR 9/71
    Dies entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 52, 86, 91 [BGH 30.04.1969 - IV ZR 550/68] ; vgl. auch zur Überprüfung unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes BGHZ 52, 325, 333 f [BGH 23.09.1969 - VI ZR 19/68] und Urteil vom 2. Juli 1959 - VII ZR 157/57).
  • BGH, 30.04.1969 - IV ZR 550/68

    Beweislast des Haftpflichtversicherers bei Unfallflucht

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - KZR 9/71
    Dies entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 52, 86, 91 [BGH 30.04.1969 - IV ZR 550/68] ; vgl. auch zur Überprüfung unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes BGHZ 52, 325, 333 f [BGH 23.09.1969 - VI ZR 19/68] und Urteil vom 2. Juli 1959 - VII ZR 157/57).
  • BGH, 10.07.1969 - KZR 13/68

    Anspruch von Luftfahrtunternehmen gegenüber Flughafenunternehmer auf Benutzung

    Auszug aus BGH, 27.10.1972 - KZR 9/71
    Schon aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen (Art. 15 des Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt von Chicago vom 7. Dezember 1944, für die Bundesrepublik nach der Bekanntmachung vom 12. Oktober 1956 in Kraft seit 8. Juni 1956, BGBl II, 934; Art. 6 des hier maßgebenden zweiseitigen Abkommens über den Luftverkehr zwischen der Bundesrepublik und Belgien vom 14. April 1956, BGBl 1957, II, 45), aber auch aufgrund der Unterwerfung der Klägerin unter bestimmte verwaltungsrechtliche Grundsätze (vgl. Senatsurteil vom 10. Juli 1969 - KZR 13/68, LM Vorbem. zu § 145 BGB (Nr. 13) = MDR 1970, 214 = BB 1969, 1239) ist die Klägerin nicht nur zu einheitlichen Bestimmungen über die Benutzung des Flughafens (Benutzungsordnung), sondern auch zur einheitlichen Bestimmung der in § 43 LuftVZO genannten Entgelte verpflichtet.
  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 100/90

    Gerichtliche Billigkeitskontrolle tariflicher Abwasserentgelte eines

    a) In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß die Tarife von Unternehmen, die - im Rahmen eines privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnisses - Leistungen der Daseinsvorsorge anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil im Bedarfsfall angewiesen ist, grundsätzlich der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen sind (RGZ 111, 310, 313; BGHZ 73, 114, 116; BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - KZR 16/70 - WM 1971, 1456, 1457; Urteil vom 27. Oktober 1972 - KZR 9/71 - LM LuftVZO Nr. 2; Senatsurteil vom 24. November 1977 - III ZR 27/76 - LM LuftVZO Nr. 5; BGH, Urteil vom 19. Januar 1983 - VIII ZR 81/82 - WM 1983, 341, 342; Senatsurteil vom 3. November 1983 - III ZR 227/82 - MDR 1984, 558; BGH, Urteil vom 4. Dezember 1986 - VII ZR 77/86 - BGHR AVBGasV § 9 - Verwaltungsprivatrecht 1 = WM 1987, 295, 296; BGH, Urteil vom 10. Mai 1990 - VII ZR 209/89 - BGHR BGB § 315 Abs. 3 - Stromversorgung 1).

    Auch die vorgeschriebene Bestätigung durch den Innenminister (§ 14 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein - KAG - i. d. F. vom 17. März 1978 (GVOBl. S. 71)) entzieht die Festsetzung nicht der Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte (zur Bedeutung der Genehmigungsbedürftigkeit in diesem Zusammenhang vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 1972 aaO und Senatsurteil vom 24. November 1977 aaO).

  • BGH, 02.07.1998 - III ZR 287/97

    Wirksamkeit der "Tarifreform 1996" der Deutschen Telekom AG

    Zur Begründung dafür, daß die behördlich erteilte Genehmigung die Überprüfung der einseitig festgelegten Entgelte nach § 315 Abs. 3 BGB durch die ordentlichen Gerichte nicht hindert, hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, daß sich die öffentlich-rechtliche Wirkung der nach § 43 LuftVZO erforderlichen Genehmigung auf das Verhältnis der Behörde zum Genehmigungsempfänger beschränke und im übrigen der privatautonomen erwerbswirtschaftlichen Entscheidungsbefugnis der Vertragspartner freien Raum lasse (BGH, Urteile vom 27. Oktober 1972 - KZR 9/71 bzw. 1/72 - LM LuftVZO Nr. 2 Bl. 3 bzw. DVBl. 1974, 558, 561); auch sei das Fehlen der behördlichen Genehmigung auf die privatrechtliche Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts ohne Einfluß (Senat, Urteil vom 24. November 1977 - III ZR 27/76 - WM 1978, 1097, 1101).
  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 43/77

    Nachprüfung von Krankenhauspflegesätzen

    Die Genehmigung ändert nämlich nichts an dem privatrechtlichen Charakter der einseitigen Leistungsbestimmung (vgl. BGH, Urt. v. 27. Oktober 1972 - KZR 9/71 - LM LuftVZO Nr. 2).
  • BGH, 23.01.1997 - III ZR 27/96

    Erhebung eines Entgelts für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen

    z. § 145 BGB Nr. 13 = WM 1969, 1296; vom 27. Oktober 1972 - KZR 1/72 = DVBl. 1974, 558 und KZR 9/71 = LM LuftVZO Nr. 2 = MDR 1973, 999 f; vom 18. April 1974 - KZR 6/73 = LM Vorb.
  • LG Düsseldorf, 25.08.2009 - 14c O 104/08

    Erhöhung von Stornierungsentgelten für die endgültige Abbestellung eines oder

    Der Anwendungsbereich des § 315 BGB reicht weit über den Wortlaut der Vorschrift hinaus (Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 315 Rz. 2; Staudinger-Rieble, a.a.O., § 315 Rz. 103) und kann sich nicht nur auf die Leistung als solche, sondern insbesondere auch die Festsetzung von Vergütungen (BGH MDR 1973, 999, WM 1993, 2054 für die Flughafenbenutzung) bzw. auf eine Erhöhung eines Entgeltes beziehen (OLG Karlsruhe NRW-RR 1988, 1402).

    Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 1972 in der Entscheidung "Flughafenunternehmen - Landegebühr" festgestellt, dass die behördliche Genehmigung der Entgeltregelung im Sinne des § 43 Abs. 1 LuftVZO nicht die Überprüfung dieser Regelung durch die ordentlichen Gerichte nach § 315 Abs. 3 BGB durch das ordentliche Gericht hindert und zur Begründung ausgeführt, dass die behördliche Genehmigung nicht den privatrechtlichen Charakter der einseitigen Bestimmung des Unternehmens berührt und eine richterliche Inhaltskontrolle dieser Regelungen zur Wahrung der elementaren Vertragsgerechtigkeit erforderlich bleibt (BGH MDR 1973, 999, zitiert nach juris, Rz. 25).

  • BGH, 18.04.1974 - KZR 6/73

    Begründung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein dem Abschlusszwang

    Auch auf diese Verträge finden die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen keine Anwendung (vgl. zur Genehmigung des Entgelts Urteil des Senats vom 27. Oktober 1972 - KZR 9/71 - WuW/E BGH 1249, 1250 = VRS 45, 97).
  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 27/76

    Verbot willkürlicher Differenzierungen im Rahmen einer Regelung von Entgelten für

    Dies entspricht den Grundsätzen, die der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs entwickelt hat (vgl. BGH Urteil vom 10. Juli 1969 - KZR 13/68 = LM Vorbem. zu § 145 BGB Nr. 13; vom 27. Oktober 1972 - KZR 9/71 = LM LuftVZO Nr. 2 und KZR 1/72 = DVBl 1974, 558).
  • BGH, 21.09.1976 - KZR 12/75
    Dies schließt nicht aus, daß die Klägerin im Verhältnis zu der Beklagten verpflichtet ist, auf eine die Beklagten innerhalb der IATA bindende Tarifgestaltung Rücksicht zu nehmen, soweit ihr das ohne unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Interessen möglich ist (Urteil vom 27. Oktober 1972 - KZR 9/71 - LM LuftVZO Nr. 2).

    Wie der erkennende Senat bereits in dem Revisionsurteil vom 27. Oktober 1972 ausgeführt hat (vgl. das im wesentlichen gleichlautende Urteil KZR 9/71 in LM LuftVZO Nr. 2), war die Klägerin berechtigt, aus sachlichen Gründen den bisherigen Einzug des Entgelts von jedem einzelnen Fluggast zum 1. April 1969 aufzugeben und stattdessen von den Flugunternehmen nach Maßgabe der Zahl der bei der Landung der Flugzeuge an Bord befindlichen Passagiere eine zusätzliche Landegebühr zu fordern, sofern sich diese von der Luftfahrtbehörde genehmigte Regelung im Rahmen der Billigkeit hielt.

  • BGH, 21.09.1976 - KZR 3/75

    Gestaltungsfreiheit bindender Tarifvereinbarungen der der International Air

    Dies schließt nicht aus, daß die Klägerin im Verhältnis zu der Beklagten verpflichtet ist, auf eine die Beklagten innerhalb der IATA bindende Tarifgestaltung Rücksicht zu nehmen, soweit ihr das ohne unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Interessen möglich ist (Urteil vom 27. Oktober 1972 - KZR 9/71 - LM LuftVZO Nr. 2).

    Wie der erkennende Senat bereits in dem Revisionsurteil vom 27. Oktober 1972 ausgeführt hat (vgl. das im wesentlichen gleichlautende Urteil KZR 9/71 in LM LuftVZO Nr. 2), war die Klägerin berechtigt, aus sachlichen Gründen den bisherigen Einzug des Entgelts von jedem einzelnen Fluggast zum 1. April 1969 aufzugeben und stattdessen von den Flugunternehmen nach Maßgabe der Zahl der bei der Landung der Flugzeuge an Bord befindlichen Passagiere eine zusätzliche Landegebühr zu fordern, sofern sich diese von der Luftfahrtbehörde genehmigte Regelung im Rahmen der Billigkeit hielt.

  • BGH, 21.09.1976 - KZR 11/75

    Gestaltungsfreiheit von nicht den bindenden Tarifvereinbarungen der Mitglieder

    Dies schließt nicht aus, daß die Klägerin im Verhältnis zu der Beklagten verpflichtet ist, auf eine die Beklagten innerhalb der IATA bindende Tarifgestaltung Rücksicht zu nehmen, soweit ihr das ohne unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Interessen möglich ist (Urteil vom 27. Oktober 1972 - KZR 9/71 - LM LuftVZO Nr. 2).

    Wie der erkennende Senat bereits in dem Revisionsurteil vom 27. Oktober 1972 ausgeführt hat (vgl. das im wesentlichen gleichlautende Urteil KZR 9/71 in LM LuftVZO Nr. 2), war die Klägerin berechtigt, aus sachlichen Gründen den bisherigen Einzug des Entgelts von jedem einzelnen Fluggast zum 1. April 1969 aufzugeben und stattdessen von den Flugunternehmen nach Maßgabe der Zahl der bei der Landung der Flugzeuge an Bord befindlichen Passagiere eine zusätzliche Landegebühr zu fordern, sofern sich diese von der Luftfahrtbehörde genehmigte Regelung im Rahmen der Billigkeit hielt.

  • BGH, 21.09.1976 - KZR 4/75

    Pflicht eines Luftfahrtunternehmens zur Zahlung des Entgelts für die Benutzung

  • BGH, 21.09.1976 - KZR 6/75

    Pflicht eines Luftfahrtunternehmens zur Zahlung des Entgelts für die Benutzung

  • BGH, 21.09.1976 - KZR 9/75

    Pflicht eines Luftfahrtunternehmens zur Zahlung des Entgelts für die Benutzung

  • BGH, 21.09.1976 - KZR 8/75

    Bindungswirkung der Tarifabreden und Tarifbeschlüsse der Verkehrskonferenzen der

  • BGH, 21.09.1976 - KZR 5/75

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.09.1976 - KZR 7/75

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.01.1974 - KZR 20/72

    Anspruch auf Zahlung eines Entgelts wegen Benutzung der Landebahn eines

  • BGH, 21.01.1974 - KZR 18/72

    Pflicht zur einheitlichen Bestimmung von Entgelten zur Benutzung des Flughafens -

  • BGH, 21.01.1974 - KZR 21/72

    Anspruch auf Zahlung eines Entgelts wegen Benutzung der Landebahn eines

  • BGH, 17.06.1993 - VII ZR 243/91

    Kostentragung für Unterbringung von Asylbewerbern auf Flughäfen

  • BGH, 21.01.1974 - KZR 19/72

    Ableitungsmöglichkeiten hinsichtlich der Zuordnung von Entgelten aus einer

  • BGH, 21.09.1976 - KZR 10/75

    Bindungswirkung der Tarifabreden und Tarifbeschlüsse der Verkehrskonferenzen der

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2003 - U (Kart) 64/01
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2003 - U (Kart) 42/01
  • BGH, 13.03.1979 - KZR 25/77

    Erlös aus dem Verkauf von Flugkarten - Geltendmachung von Provisionsforderungen

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