Rechtsprechung
| BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet
- LawCommunity.de
Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet
- IWW
- JurPC
BGB § 626
Fristlose Kündigung wegen Internet-Surfen am Arbeitsplatz - aufrecht.de
Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Außerordentliche Kündigung wegen "Surfens" im Internet - Bei Nutzung des Internets in erheblichem zeitlichen Umfang oder bei Herunterladen pornografischer Inhalte ("ausschweifend") zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit ist ausdrückliches Verbot privater Nutzung oder einschlägige Abmahnung entbehrlich
- czarnetzki.eu
Kündigung wg. ausschweifendem Surfen im Internet während der Arbeitszeit
- RA Hensche
- it-recht-kanzlei
- NWB SteuerXpert START
BGB § 626
- RA Kotz
Internetnutzung - fristlose außerordentliche Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung - Außerordentliche Kündigung; "Surfen" im Internet
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Außerordentliche Kündigung, "Surfen" im Internet
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zulässige außerordentliche Kündigung wegen "Surfen" im Internet
- Kommunikation & Recht
Zulässige außerordentliche Kündigung wegen »Surfen« im Internet
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Außerordentliche Kündigung bei "ausschweifender" Internetnutzung zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit
Kurzfassungen/Presse (21)
- IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Kündigungsrecht - Kündigungsrelevanz der privaten Internetnutzung
- 123recht.net (Pressemeldung, 7.7.2005)
Surfen am Arbeitsplatz kann den Job kosten // Zugriff auf Porno-Seiten besonderer Kündigungsgrund
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit
- advogarant.de (Kurzinformation)
Ausgiebiges privates Surfen am Arbeitsplatz
- aok-business.de (Kurzinformation)
Kündigung: Surfen auf Pornoseiten kann (nicht) den Job kosten
- arbeitsrecht-koeln.de (Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung wegen "Surfen" im Internet
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- BetriebsratsZentrum (Leitsatz)
Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Fristlose Kündigung wegen privater Internet-Nutzung während der Arbeitszeit
- marburger-bund.de
(Kurzinformation)
Außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung am Arbeitsplatz
- heise.de (Pressebericht, 07.07.2005)
Privates Websurfen kann zu Kündigung führen
- nomos.de
, S. 54 (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen privater Internet-Nutzung während der Arbeitszeit
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zur fristlosen Kündigung bei privatem Internetgebrauch
- finanztip.de (Kurzinformation)
Kündigung wegen privater Internetnutzung
- it-rechtsinfo.de (Kurzinformation)
Kündigung bei Aufruf von pornographischen Internetseiten
- lawinfo.de (Pressemitteilung)
Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit
- rp-online.de (Kurzinformation)
Internet-Surfen kann Job kosten
- dbb.de (Kurzinformation)
Private Internetnutzung während der Arbeitszeit
- hannover.de (Leitsatz)
Außerordentliche Kündigung bei Privatnutzung des Internets
- schluender.info (Zusammenfassung)
Surfen im Internet während der Arbeitszeit kann den Arbeitsplatz kosten
Besprechungen u.ä. (13)
- IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)
Kündigungsrecht - Kündigungsrelevanz der privaten Internetnutzung
- 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 18.7.2005)
Surfen im Internet während der Arbeitszeit // Was ist zulässig und wie kann der Arbeitgeber hiergegen vorgehen?
- czarnetzki.eu (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung wg. ausschweifendem Surfen im Internet während der Arbeitszeit
- digi-info.de (Entscheidungsanmerkung)
§ 626 BGB
Die Nutzung des Internets während der Arbeitszeit kann zur fristlosen Kündigung führen, wenn sie in erheblichem zeitlichen Umfang erfolgt - RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
- hk2.eu (Entscheidungsbesprechung)
Surferkündigung
Wer surft fliegt?
- WEKA Datenschutz (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung wegen "ausschweifenden Surfens" im Internet
- baublatt.de
(Entscheidungsbesprechung)
Surfen im Internet als Kündigungsgrund (RA Andreas Biedermann; Deutsches Baublatt 5/2006, S. 30)
- avocado-law.com (Entscheidungsbesprechung)
Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit
- e-recht24.de (Entscheidungsbesprechung)
Privates surfen am Arbeitsplatz fristlose Kündigung?
- klemmpartner.de (Kurzanmerkung)
Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit
- dfn.de
, S. 2 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kündigung wegen Missbrauchs der EDV-Anlagen
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Außerordentliche Kündigung bei Internetnutzung zu privaten Zwecken in erheblichem Umfang während der Arbeitszeit
Sonstiges (5)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Internet am Arbeitsplatz - Neue Rechtsprechung des BAG" von RA Dr. Stefan Müller-Thele, original erschienen in: MDR 2006, 428 - 430.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Kündigung wegen privater Internetnutzung" von RA Dr. Stefan Krämer, FA ArbR, original erschienen in: NZA 2006, 194 - 197.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zur Entscheidung des BAG vom 7.7.2005, Az.: 2 AZR 581/04 ('Surfen' im Internet)" von RA Ulrich Fischer, original erschienen in: AuR 2006, 206 - 208.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BAG vom 07.07.2005, Az.: 2 AZR 581/04 (Zulässige außerordentliche Kündigung wegen 'Surfen' im Internet)" von RA Dr. Detlev Gabel und RAin Verena Broer, FAArbR/LL.M., original erschienen in: K&R 2006, 135 - 136.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Rechtsprobleme privater Nutzung betrieblicher elektronischer Kommunikationsmittel" von RA Dr. Frank A. Koch, original erschienen in: NZA 2008, 911 - 916.
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 21.08.2003 - 4 Ca 3959/02
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2004 - 7 Sa 1243/03
- BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2006 - 7 Sa 1029/05
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 115, 195
- NJW 2006, 540
- ZIP 2006, 152
- MDR 2006, 458
- NZA 2006, 98
- MMR 2006, 94
- BB 2006, 331
- DB 2006, 397
- K&R 2006, 131
Wird zitiert von ... (117)
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05
Ordentliche Unkündbarkeit
b) Nach der Senatsrechtsprechung (7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 -) kommt als kündigungsrelevante Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten bei einer privaten Nutzung des Internets ua. in Betracht:.Bei einer privaten Internetnutzung während der Arbeitszeit verletzt der Arbeitnehmer grundsätzlich seine (Hauptleistungs-) Pflicht zur Arbeit (BAG 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 10; Balke/Müller DB 1997, 326; Beckschulze DB 2003, 2777, 2781; Kramer NZA 2004, 457, 461; Mengel NZA 2005, 752, 753).
Der Senat hat schon im Urteil vom 7. Juli 2005 (- 2 AZR 581/04 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 10) darauf hingewiesen, dass allein die Befassung mit pornografischen Darstellungen die Gefahr einer Rückverfolgung an den Nutzer mit sich bringen und damit den Eindruck erwecken kann, eine Behörde, hier des Bundesministers der Verteidigung, befasse sich anstatt mit ihren Dienstaufgaben beispielsweise mit Pornografie.
- BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 200/06
Verhaltensbedingte Kündigung
a) Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere die Entscheidungen vom 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - BAGE 115, 195 und vom 12. Januar 2006 - 2 AZR 179/05 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 68; 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - AP BGB § 626 Nr. 202 = EzA BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 11) kommt als kündigungsrelevante Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten bei einer privaten Nutzung des Internets oder des Dienst-PCs ua. in Betracht:. - ArbG Düsseldorf, 29.10.2007 - 3 Ca 1455/07
Zur unberechtigten Privatnutzung des Internets am Arbeitsplatz
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Kündigenden unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG v. 27.4.2006 - 2 AZR 386/05, NJW 2006, 2939; v. 7.7.2005 - 2 AZR 581/04, AP Nr. 192 zu § 626 BGB jew. mwN).Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des für Kündigungsschutzsachen zuständigen zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil v. 31.5.2007 - 2 AZR 200/06, NZA 2007, 922; v. 12.1.2006 - 2 AZR 179/05, AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 54; v. 27.4.2006 - 2 AZR 386/05, NZA 2006, 977; v. 7.7.2005 - 2 AZR 581/04, NZA 2006, 98) kommen als kündigungsrelevante Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten bei einer (nicht erlaubten) privaten Nutzung des Internets ua. in Betracht:.
Daneben resultiert eine kündigungsrelevante Pflichtverletzung selbstverständlich auch aus dem Verstoß gegen ein vom Arbeitgeber ausgesprochenes Verbot, den am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellten Internetzugang für nicht dienstliche, also private Zwecke zu nutzen (BAG v. 7.7.2005 - 2 AZR 581/04, NZA 2006, 98).
Ohne eine entsprechende ausdrückliche Gestattung oder Duldung des Arbeitgebers ist eine private Nutzung des Internets grundsätzlich aber nicht erlaubt (vgl. BAG v. 7.7.2005 - 2 AZR 581/04, NZA 2006, 98 mwN).
Schließlich ist zu berücksichtigen, mit welchen Inhalten der Arbeitnehmer sich während der Internet-Nutzung beschäftigt hat und ob und inwieweit hierdurch der Arbeitgeber in der Öffentlichkeit in ein problematisches Licht geraten könnte (vgl. BAG v. 7.7.2005 - 2 AZR 581/04, AuR 2006, 206; LAG Hamm v. 18.1.2007 - 15 Sa 558/06).
Eine vorherige Abmahnung ist lediglich dann entbehrlich, wenn auf Seiten des Arbeitnehmers aufgrund des Gewichts des Pflichtverstoßes kein Zweifel darüber bestehen konnte, dass der Arbeitgeber einen solchen Verstoß nicht sanktionslos hinnehmen würde (BAG v. 10.2.1999 - 2 ABR 31/98, NZA 1999, 708; v. 31.5.2007 - 2 AZR 200/06, NZA 2007, 922; v. 7.7.2005 - 2 AZR 581/04, NZA 2006, 98).
Zu Recht nimmt das Bundesarbeitsgericht bei unzulässiger Privatnutzung des Internets die Entbehrlichkeit einer Abmahnung erst dann an, wenn die unzulässige Privatnutzung in erheblichem zeitlichen Umfang ( ausschweifend - BAG v. 7.7.2005 - 2 AZR 581/04, NZA 2006, 98) bzw. in exzessiver Weise erfolgt (BAG v. 31.5.2007 - 2 AZR 200/06, NZA 2007, 922).
Dies stellt weder eine exzessive noch eine erkennbar zeitlich erhebliche Internetnutzung dar (anders als beispielsweise in dem der Entscheidung des BAG v. 7.7.2005 - 2 AZR 581/04, NZA 2006, 98 zugrunde liegenden Sachverhalt, in dem deutlich über einer Stunde pro Tag liegende Nutzungszeiten vorlagen).
Zum Teil wird angenommen, dass eine Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit dann nicht gerechtfertigt sei, wenn der Arbeitnehmer darlegen und beweisen könne, dass er in dem konkreten Zeitraum mangels Arbeitanfall ohnehin hätte untätig sein müssen und letztlich eine Annahmeverzugssituation bestand (BAG v. 7.7.2005 - 2 AZR 581/04, NZA 2006, 98; Mengel, NZA 2005, 752 [753]).
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05
Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung
Jedenfalls rechtfertigen die vom Berufungsgericht genannten Aspekte nach der Rechtsprechung des Senats (7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - EzA BGB 2002 § 626 Nr. 10, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) die Annahme einer Verletzung der arbeitsvertraglichen Leistungs- und Nebenpflichten. - BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05
Außerordentliche Kündigung
Da der Begriff des wichtigen Grundes ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, kann seine Anwendung durch die Tatsachengerichte im Revisionsverfahren nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei beachtet hat (st. Rspr. Senat zuletzt 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - NJW 2006, 530, 540; 25. März 2004 - 2 AZR 341/03 - AP BGB § 626 Nr. 189 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 6; 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - BAGE 99, 331; 13. April 2000 - 2 AZR 259/99 - BAGE 94, 228; 14. Juni 1997 - 2 AZR 526/96 - BAGE 86, 95).Ebenfalls ist die Prüfung, ob auf Grund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vor Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich ist, weitgehend eine Aufgabe der Tatsacheninstanz und unterliegt nur einer eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfung (zuletzt 15. November 2001 - 2 AZR 605/00 - und 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - aaO).
- LAG Hamm, 03.05.2007 - 15 Sa 1880/06
Private Internetnutzung während der Arbeitszeit
Nutzt der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit das Internet in erheblichem zeitlichen Umfang ("ausschweifend") zu privaten Zwecken, so kann er auch bei Fehlen eines ausdrücklichen Verbots grundsätzlich nicht darauf vertrauen, der Arbeitgeber werde dies tolerieren (vgl. BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AuR 2006, 206; Urteil vom 12.01.2006 - 2 AZR 179/05, AP Nr. 54 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05, AP Nr. 202 zu § 626 BGB).Zu berücksichtigen ist weiter, mit welchen Inhalten der Arbeitnehmer sich während der Internet-Nutzung beschäftigt hat und ob hierdurch der Arbeitgeber in der Öffentlichkeit in ein problematisches Licht geraten könnte (vgl. BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AuR 2006, 206 f.).
Soweit in einem Betrieb keine dahingehenden Regelungen bestehen, ist die private Nutzung des Internet angesichts fehlender ausdrücklicher Gestattung oder Duldung durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht erlaubt (vgl. BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 481/04, AuR 2006, 206 f.; Cramer, Kündigung wegen privater Internet-Nutzung, NZA 2006, 194, 196 m.w.N.).
Nutzt der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit das Internet zu privaten Zwecken, so verletzt er grundsätzlich seine Hauptleistungspflicht zur Arbeit (vgl. BAG, Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05, AP Nr. 202 zu § 626 BGB; Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AP Nr. 192 zu § 626 BGB).
Bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass dem Arbeitnehmer nicht im ausreichenden Umfang Arbeiten zugewiesen worden sind, muss der Arbeitgeber im Prozess nicht einmal darlegen, ob und inwiefern die Arbeitsleistung unter den Privatbeschäftigungen des Arbeitnehmers während der Arbeitszeit gelitten hat (vgl. BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AP Nr. 192 zu § 626 BGB).
Bei fehlender ausdrücklicher Gestattung oder Duldung durch den Arbeitgeber ist eine private Nutzung des Internet während der Arbeitszeit grundsätzlich nicht erlaubt (vgl. BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04, AP Nr. 192 zu § 626 BGB; Ernst, NZA 2002, 585 f.; Cramer, NZA 2006, 194 ff.).
Auch bei fehlender ausdrücklicher Gestattung oder Duldung durch den Arbeitgeber ist die private Nutzung des Internet während der Arbeitszeit grundsätzlich nicht erlaubt (vgl. BAG, Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - a.a.O.).
- BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07
Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (st. Rspr. beispielsweise Senat 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - BAGE 115, 195, 199; 27. April 2006 - 2 AZR 386/05 - BAGE 118, 104, 109).Diese kann vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff des wichtigen Grundes selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 626 BGB Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat und ob es alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen eine außerordentliche Kündigung sprechen, beachtet hat (vgl. beispielsweise Senat 2. März 2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14 = EzA BGB 2002 § 626 Nr. 16; 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - BAGE 115, 195, 199).
- BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08
Verhaltensbedingte Kündigung
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (st. Rspr., etwa Senat 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - mwN, BAGE 115, 195;… KR/Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 84). - LAG Rheinland-Pfalz, 13.11.2006 - 7 Sa 1029/05
Privatnutzung Internet
Auf die daraufhin von der Beklagten eingelegte Revision hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.07.2004 - 7 Sa 1243/03 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.Die Berufung der Beklagten ist auch nach der durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.07.2005 (2 AZR 581/04) erfolgten Aufhebung der Entscheidung der Kammer vom 12.07.2004 - 7 Sa 1243/03 - unbegründet.
Im Hinblick auf die Revisionsentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - sowie die weitere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.04.2006 - 2 AZR 386/05 - geht die Kammer insoweit von folgendem aus:.
Aufgrund der Revisionsentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.07.2005 (a.a.O.) ist vorliegend davon auszugehen, dass selbst dann, wenn Unklarheiten über die Grenzen zwischen erlaubter und nicht erlaubter Internetnutzung bestanden haben sollten, wovon die Kammer ausgegangen ist, gleichwohl der Kläger davon hätte ausgehen müssen, dass eine derart exzessive Privatnutzung insbesondere im Hinblick auf pornografische Seiten während der Arbeitszeit nicht vom Arbeitgeber hingenommen wird, so dass ein an sich zur außerordentlichen Kündigung und erst recht ein Grund für eine verhaltensbedingte Arbeitgeberkündigung gegeben ist, ohne dass es einer vorherigen Abmahnung bedurft hätte.
- BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen …
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (st. Rspr., etwa Senat 7. Juli 2005 - 2 AZR 581/04 - BAGE 115, 195 mwN;… KR/ Fischermeier 8. Aufl. § 626 BGB Rn. 84). - LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2007 - 4 Sa 91/07
Unerlaubte Telefonate
- LAG Hamm, 18.01.2007 - 15 Sa 558/06
Fristlose Kündigung wegen Nutzung des Internet während der Arbeitszeit zu …
- BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger …
- LAG Hamm, 12.11.2009 - 15 Sa 848/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen privater Nutzung des Internet während …
- LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2006 - 5 Sa 49/06
Kündigung, außerordentlich, wichtiger Grund, Fehlen eines wichtigen Grundes, …
- LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 1818/10
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung wegen vertragswidriger privater …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 320/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 368/06
Änderungskündigung - Ablehnung des Änderungsangebotes - Direktionsrecht
- BAG, 06.12.2006 - 4 AZN 529/06
Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz - selbst formulierter Rechtssatz
- BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 193/07
Entsendung im Konzern - "Durchschlagen" von Pflichtverletzungen auf ruhendes …
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.01.2006 - 10 Sa 328/05
Kündigung wegen privater Nutzung des dienstlichen Internetanschlusses
- LAG Köln, 20.03.2009 - 10 Sa 1283/08
Kündigung; Internet
- OVG Sachsen, 10.06.2009 - PL 9 A 536/08
Außerordentliche Kündigung; Personalratsmitglied; wichtiger Grund; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2006 - 1 A 4365/05
- BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 609/08
Außerordentliche Kündigung - Verbraucherinsolvenz
- LAG Hamm, 28.03.2006 - 12 Sa 2347/05
Kündigung einer Auslieferungsfahrerin eines Menuserviceunternehmens wegen zu …
- LAG Niedersachsen, 31.05.2010 - 12 Sa 875/09
Außerordentliche Kündigung wegen exzessiver privater Internetnutzung
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2010 - 6 Sa 682/09
Unwirksame Kündigung wegen Internetnutzung während der Arbeitszeit bei fehlenden …
- LAG Schleswig-Holstein, 14.08.2007 - 5 Sa 150/07
Bauarbeitsrecht - Elementare Sicherheitsregeln mißachtet: Fristlose Kündigung
- LAG Düsseldorf, 24.06.2009 - 12 Sa 425/09
Arbeitsbummelei und falsche Selbstaufzeichnung der Arbeitszeit als wichtiger …
- OVG Niedersachsen, 14.09.2011 - 18 LP 15/10
Außerordentliche Kündigung wegen verbotener privater Nutzung des Internets …
- LAG Schleswig-Holstein, 19.08.2009 - 6 Sa 459/08
Kündigung, fristlos, wichtiger Grund, Unwirksamkeit, Chefarzt, Liquidationsrecht, …
- LAG Düsseldorf, 03.02.2012 - 6 Sa 1081/11
Arbeit & Soziales - Private Bauleistung von Geschäftspartner bezahlt: Kündigung!
- LAG Schleswig-Holstein, 16.05.2007 - 6 Sa 441/06
Fristlose Kündigung wegen unterlassener Pflegemaßnahmen
- LAG Hamm, 07.04.2006 - 10 TaBV 1/06
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Verbot der Privatnutzung von Internet und …
- BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 186/11
Außerordentliche und ordentliche Kündigung - private Internetnutzung - …
- LAG Düsseldorf, 07.09.2012 - 6 Sa 138/12
Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Schließung einer Krankenkasse?
- LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2007 - 6 Sa 316/07
Kündigung, außerordentlich, Pflichtverletzung, schwerwiegende, Sachbezug, …
- LAG Hessen, 14.05.2007 - 16 Sa 1885/06
Außerordentliche Kündigung wegen Benutzung der betrieblichen Frankiermaschine für …
- LAG Hamm, 10.07.2012 - 14 Sa 1711/10
Kündigung bei Vermögensdelikt // Chatprotokolle als Kündigungsgrund
- LAG Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 15 Sa 88/05
Außerordentliche Kündigung wegen privater Nutzung des ausschließlich zu …
- LAG Düsseldorf, 15.02.2011 - 16 Sa 1016/10
Kündigung einer Bereichsleiterin von Wohngruppen für Kinder und Jugendliche wegen …
- LSG Baden-Württemberg, 21.10.2011 - L 12 AL 2879/09
Arbeitslosengeld - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - versicherungswidriges …
- LAG Köln, 22.06.2007 - 11 Sa 65/07
Fristlose Kündigung wegen Entgegennahme rechtsgrundloser, arbeitgeberseitiger …
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2007 - 9 Sa 234/07
Kündigung wegen Privatnutzung eines Dienst-PC
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.01.2010 - 10 Sa 562/09
Fristlose Kündigung eines Rauchers bei „Kombinations-Pause“
- LAG Hessen, 25.07.2011 - 17 Sa 153/11
Außerordentliche Kündigung - Privatgespräche mit dem Diensthandy - …
- LAG Köln, 19.09.2006 - 9 (4) Sa 173/06
Benachteiligung; Arbeitszeit- und Gehaltsreduzierung; Abmahnung; private Nutzung …
- LAG Köln, 29.06.2007 - 11 Sa 238/07
Fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung
- LAG München, 08.08.2007 - 11 Sa 496/06
Außerordentliche Kündigung
- VGH Bayern, 19.11.2008 - 16a D 07.436
Einlegung einer Berufung gegen im Disziplinarklageverfahren ergehende Urteile; …
- LAG Hessen, 30.03.2009 - 17 Sa 1308/08
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - außerordentliche Kündigung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 11 Sa 566/08
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung; private …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - 11 Sa 667/08
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung; private …
- VG Hannover, 17.11.2010 - 17 A 2198/10
Ersetzung der Zustimmung des Personalrats zu einer außerordentlichen Kündigung …
- SG Frankfurt/Main, 11.10.2012 - S 15 AL 510/10
Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Datenmissbrauch
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2008 - 7 Sa 317/08
Weiterleiten von E-Mails mit pornografischem Inhalt und Kündigung
- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 471/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 472/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 89/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Hessen, 24.03.2006 - 3 Sa 1014/05
Arbeitskollege - außerordentliche Kündigung - Falschaussage - versuchte …
- LAG Köln, 11.04.2006 - 9 Sa 1546/05
Fristlose Kündigung; private Internetnutzung am Arbeitsplatz; Internetseiten mit …
- LAG Köln, 18.11.2009 - 8 Sa 374/09
Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung der Leiterin …
- ArbG Wuppertal, 31.03.2009 - 4 Ca 3853/08
Fristlose Kündigung wegen 0,59?
- LAG Hessen, 18.05.2009 - 17 Sa 1507/08
Außerordentliche Kündigung wegen Verschenkens von Gegenständen aus den …
- LAG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - 6 Sa 97/09
Kündigung, außerordentlich, Daten, Datenlöschung, Pflichtverletzung, …
- LAG Hamm, 30.09.2011 - 10 Sa 785/11
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1974/10
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Düsseldorf, 30.01.2012 - 9 Sa 1277/11
Ohne
- LAG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 6 Sa 3/08
Kündigung, außerordentlich, Wirksamkeit, Kündigungsgründe, …
- LAG Hamm, 30.10.2009 - 10 Sa 803/09
Außerordentliche Kündigung ohne Abmahnung bei Betreten des Betriebsgelände …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 319/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 318/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 1973/10
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 617/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- LAG Düsseldorf, 05.04.2006 - 11 Sa 1560/05
- LAG Thüringen, 09.07.2009 - 5 Sa 213/09
fristlose Kündigung; Abmahnungserfordernis; Interessenabwägung
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09
Voraussetzungen für die Annahme von Sittenwidrigkeit bei einer Vereinbarung; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung bei …
- LAG Düsseldorf, 10.05.2011 - 16 Sa 242/11
Betriebsbedingte Kündigung bei den Stationierungsstreitkräften; unwirksame …
- LAG Hessen, 19.12.2011 - 17 Sa 857/11
Außerordentliche Kündigung - Verdacht auf Privatnutzung des Diensthandys - …
- ArbG Reutlingen, 11.05.2010 - 2 Ca 601/09
Fristlose Kündigung - unberechtigte Einlösung einer Essensmarke - …
- LAG Hamm, 09.07.2010 - 13 TaBV 28/10
Unwirksame außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden wegen privater …
- LAG München, 05.07.2011 - 9 Sa 1174/10
Schlechtleistung; Kündigung; Auflösungsantrag, Sonderkündigungsschutz
- LAG Hessen, 19.03.2012 - 17 Sa 518/11
Wirksamkeit dreier außerordentlicher Kündigungen und einer ordentlichen Kündigung
- ArbG Wuppertal, 13.12.2007 - 1 Ca 1469/07
Fristlose Kündigung; Druckkündigung
- LAG Hessen, 17.01.2011 - 17 Sa 1570/10
Kündigung wegen Verfälschens eines Formulars
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2011 - 25 Sa 2421/10
Unwirksame außerordentliche Verdachtskündigung wegen Falscheintragungen im …
- LAG Düsseldorf, 12.07.2011 - 16 Sa 243/11
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung; Sonderkündigungsschutz nach § 8 …
- LAG Nürnberg, 27.02.2012 - 8 Sa 539/11
Außerordentliche Kündigung; soziale Auslauffrist; Interessenabwägung
- LAG Düsseldorf, 11.05.2012 - 6 Sa 1345/11
Annahmeverzug - Böswilliges Unterlassen von Erwerb
- LSG Bayern, 15.09.2005 - L 10 AL 159/04
- LAG Hessen, 03.09.2007 - 17 Sa 55/07
Änderung von Schichtplänen - Vertragspflichtverletzung - Unwirksamkeit einer …
- LAG Hessen, 24.09.2007 - 17 Sa 860/07
Kündigung wegen eigenmächtiger Abnahme einer Werkleistung
- LAG Hessen, 08.06.2009 - 17 Sa 45/09
Unrechtmäßigkeit der Kündigung einer Flugbegleiterin - Sicherheitsaspekte …
- LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2010 - 6 Sa 47/10
Kündigung, verhaltensbedingt, Busfahrer, Pflichtverletzung, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.09.2010 - 25 Sa 1080/10
Außerordentliche Kündigung einer Verkäuferin bei Unterschlagung einer …
- LAG München, 20.10.2010 - 8 Sa 249/10
Außerordentliche Verdachtskündigung - dringender Tatverdacht - erkennbare …
- LAG Hamm, 16.01.2012 - 7 Sa 1201/11
Außerordentliche Kündigung; Internet, E-Mail, Privatnutzung; Entzug …
- ArbG Essen, 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07
Ohne
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2009 - 8 Sa 612/09
Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Angestellten; …
- LAG Bremen, 25.11.2009 - 2 Sa 100/09
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Kundenbetreuers im Nahverkehr wegen …
- ArbG Düsseldorf, 18.11.2010 - 6 Ca 4830/10
Verfahren im Zusammenhang mit dem Betriebshof der Stadt Langenfeld
- ArbG Bochum, 29.03.2012 - 3 Ca 1283/11
Verunglimpfung des Chefs durch Azubi über Facebook
- ArbG Hamburg, 13.03.2008 - 2 Ca 454/07
Anfechtung und Widerruf einer Abwicklungsvereinbarung über den Verzicht auf …
- ArbG Krefeld, 11.12.2008 - 1 Ca 1980/08
Außerordentliche Kündigung wegen grober Beleidigung und Bedrohung
- LAG Niedersachsen, 03.12.2009 - 5 Sa 739/09
Außerordentliche Kündigung bei Vergleich einer Arbeitgeberäußerung mit Ansichten …
- LAG Sachsen-Anhalt, 24.08.2010 - 6 Sa 44/10
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Sperr- und Nachkassierers wegen …
- LAG Nürnberg, 17.11.2010 - 4 Sa 795/07
Außerordentlichen Kündigung wegen unbefugter Nutzung des Internets während der …
- LAG Schleswig-Holstein, 05.10.2011 - 6 Sa 224/11
Kündigung, außerordentlich, Berufungsgericht, Pflicht, Beweisaufnahme, …
- ArbG Hamburg, 04.06.2008 - 2 Ca 470/07
Arbeitsunfähigkeit - Verstoß gegen Meldepflicht
- ArbG Frankfurt/Main, 19.03.2009 - 1 Ca 7751/08
Wichtiger Grund - Vertragliche Rücksichtnahmepflicht
- ArbG Aachen, 12.10.2010 - 6 Ca 4688/09
- LAG Hessen, 17.01.2011 - 13 Ca 3033/10
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Verfälschung eines Formulars; …
- ArbG Darmstadt, 16.12.2008 - 3 Ca 381/08
Keine Entbehrlichkeit einer Abmahnung
- ArbG Detmold, 15.05.2009 - 2 Ca 1524/08
Kündigung aufgrund privater Nutzung des Internets während der Arbeitszeit
- ArbG Frankfurt/Main, 24.02.2010 - 7 Ca 5872/09
Zum Verstoß der arbeitsvertraglichen Pflichten durch den regelmäßigen Abruf von …
