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   OLG Köln, 08.02.2008 - 6 U 149/07   

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https://dejure.org/2008,1585
OLG Köln, 08.02.2008 - 6 U 149/07 (https://dejure.org/2008,1585)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.02.2008 - 6 U 149/07 (https://dejure.org/2008,1585)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Februar 2008 - 6 U 149/07 (https://dejure.org/2008,1585)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Telemedicus

    Beauftragtenhaftung des Merchants für Affiliates

  • Telemedicus

    Beauftragtenhaftung des Merchants für Affiliates

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Hersteller kann für die Wettbewerbsverstöße seiner Vertriebsmittler haften

  • JurPC

    UWG § 8 Abs. 2
    Zurechnung eines Wettbewerbsverstoßes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingliederung in die betriebliche Organisation des Auftraggebers als Voraussetzung für das Handeln als Beauftragter und der damit verbundenen Zurechnung i.S.d. § 8 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG); Stattfinden der Handlung des Beauftragten im Unternehmen des ...

  • affiliateundrecht.de

    Mitstörerhaftung des Merchants für seinen Affiliate II

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 2

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Wettbewerbsverstoß - Zurechnung

  • mlmrecht.de (Kurzinformation und Volltext)

    MLM-Unternehmen haftet für Verstöße von Vertriebspartnern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 2
    "Direktvertriebssystem" - Wettbewerbsrechtliche Haftung für Geschäftspartner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    OLG Köln bestätigt Haftung des Unternehmers für wettbewerbswidriges Verhalten seiner Vertriebspartner

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hersteller haftet für Wettbewerbsverstöße im Direktvertrieb

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsrechtliche Haftung des Herstellers für VH, selbstständige Vertriebspartner, Geschäftspartner, Beauftragter, Vermittlungsmakler, Nachweismakler, Makler, internetgestütztes Direktvertriebssystem, Internetvertrieb

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Merchant haftet für Rechtsverletzungen seines Affiliates

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Unternehmen haften für Verstöße ihrer Vertriebspartner

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Absurdes Lob im Web für Nahrungsergänzungsmittel

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Merchant haftet für Rechtsverletzungen seines Affiliates

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MIR 2008, Dok. 236
  • K&R 2008, 465
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 92/04

    Gefälligkeit

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.2008 - 6 U 149/07
    Des Weiteren setzt eine Zurechnung voraus, dass die Handlung "im Unternehmen des Geschäftsherrn" stattfindet, mithin keine rein private Tätigkeit des Handelnden vorliegt (BGH WRP 2007, 1356 - Gefälligkeit).

    In der Tat werden rein private Handlungen nicht von der Haftung des § 8 Abs. 2 UWG erfasst (BGH WRP 2007, 1356 - Gefälligkeit; BGH GRUR 1995, 605, 608 - Franchise-Nehmer).

    Aus der jüngsten Entscheidung des BGH "Gefälligkeit" (WRP 2007, 1356) kann die Antragstellerin keine Argumente für ihre Auffassung herleiten, denn anders als im dort zugrunde liegenden Sachverhalt handelte Herr T hier in Ausübung seiner Tätigkeit als Mitarbeiter und nicht rein privat, da der Verkauf der Produkte über seine Internetseite wirtschaftlich unmittelbar der Antragsstellerin zugute kam.

  • BGH, 26.04.2007 - I ZR 34/05

    Schuldnachfolge

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.2008 - 6 U 149/07
    Eine solche Unterlassungshaftung ohne eigenes vorheriges Verschulden ist verfassungsgemäß (BVerfG NJW 1996, 2567), denn wer viele Hilfspersonen einschaltet und davon profitiert, muss umgekehrt auch die damit verbundenen Risiken, die in seinem Geschäftsbereich begründet sind, tragen (vgl. auch BGH GRUR 2007, 995 zu Rz. 12 - Schuldnachfolge).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.2008 - 6 U 149/07
    Es handelt sich bei § 8 Abs. 2 UWG um eine Erfolgshaftung ohne Entlastungsmöglichkeit (BGH GRUR 2000, 907, 909 - Filialleiterfehler).
  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 221/02

    Meißner Dekor II

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.2008 - 6 U 149/07
    Voraussetzung hierfür ist, dass der Handelnde in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingegliedert ist, der Auftraggeber auf ihn einen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss ausüben kann und der Erfolg der Geschäftstätigkeit des Handelnden dem Auftraggeber zugute kommt (vgl. BGH GRUR 2005, 864, 865 - Meißner Dekor II; BGH GRUR 1990, 1039, 1040 - Anzeigenauftrag; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 26. Aufl. 2008, § 8 Rn. 2.41; Fezer/Büscher, § 8 Rn. 176; Harte/Henning/Bergmann, § 8 Rn. 250).
  • BVerfG, 28.05.1996 - 1 BvR 927/91

    Haftung des Unternehmers für Urheberrechtsverstoß eines Angestellten

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.2008 - 6 U 149/07
    Eine solche Unterlassungshaftung ohne eigenes vorheriges Verschulden ist verfassungsgemäß (BVerfG NJW 1996, 2567), denn wer viele Hilfspersonen einschaltet und davon profitiert, muss umgekehrt auch die damit verbundenen Risiken, die in seinem Geschäftsbereich begründet sind, tragen (vgl. auch BGH GRUR 2007, 995 zu Rz. 12 - Schuldnachfolge).
  • BGH, 31.05.1990 - I ZR 228/88

    Anzeigenauftrag - Haftung des Betriebsinhabers

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.2008 - 6 U 149/07
    Voraussetzung hierfür ist, dass der Handelnde in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingegliedert ist, der Auftraggeber auf ihn einen bestimmenden, durchsetzbaren Einfluss ausüben kann und der Erfolg der Geschäftstätigkeit des Handelnden dem Auftraggeber zugute kommt (vgl. BGH GRUR 2005, 864, 865 - Meißner Dekor II; BGH GRUR 1990, 1039, 1040 - Anzeigenauftrag; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, 26. Aufl. 2008, § 8 Rn. 2.41; Fezer/Büscher, § 8 Rn. 176; Harte/Henning/Bergmann, § 8 Rn. 250).
  • BGH, 05.04.1995 - I ZR 133/93

    Franchise-Nehmer - Haftung des Betriebsinhabers; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.2008 - 6 U 149/07
    In der Tat werden rein private Handlungen nicht von der Haftung des § 8 Abs. 2 UWG erfasst (BGH WRP 2007, 1356 - Gefälligkeit; BGH GRUR 1995, 605, 608 - Franchise-Nehmer).
  • OLG Saarbrücken, 07.03.2018 - 1 U 17/17

    Rauchverbot in Gaststätten - Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen das

    Ebenso wenig kann sich der Unternehmensinhaber darauf berufen, er selbst habe alles Zumutbare getan, um den Verstoß zu verhindern (OLG Köln, Urteil vom 8.2.2008 - 6 U 149/07, bei Juris Rn. 18).

    Damit begründet die Wiederholungsgefahr in Person der Zeugin G. auch eine Wiederholungsgefahr für den Beklagten selbst (vgl. OLG Köln, Urteil vom 8.2.2008 - 6 U 149/07, bei Juris Rn. 22).

  • OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 36/13

    Haftung des Unternehmensinhabers für Rechtsverstöße Dritter

    Die Gestaltung der Partnerseite, von der aus per Link die Webseite des werbenden Unternehmen aufgerufen werden kann, ist diesem grundsätzlich unabhängig davon zuzurechnen, wie die Beteiligten ihre Rechtsbeziehungen ausgestalten (BGH, GRUR 2009, 1167 = WRP 2009, 1520 [Rn. 21] - Partnerprogramm) und inwieweit der Werbepartner bei der Webseitengestaltung gegen ausdrückliche vertragliche Abreden verstößt (Senat, K&R 2008, 465 = MD 2008, 675 = CR 2008, 521 = OLGR Köln 2008, 531 - Nova Nutria).
  • LG Bonn, 30.10.2019 - 1 O 434/18
    Die Beklagte muss sich hiernach die Werbeaussagen ihres Beauftragten - hier: S - zurechnen lassen, ohne dass es auf ein eigenes Verschulden der Beklagten ankäme (vgl. OLG Köln, Urteil vom 08.02.2008 - 6 U 149/07 -, OLGR Köln 2008, 531 f., zit nach juris; vgl. auch OLG Köln, Urt. v. 18.10.2013 - I-6 U 36/13, 6 U 36/13 -.
  • LG Bonn, 17.12.2008 - 1 O 85/08

    Anspruch auf Unterlassung von Werbeanrufen bei privaten Endverbrauchern als

    Denn auch nach der überwiegend in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, der sich die Kammer anschließt, handelt es sich bei § 8 Abs. 2 UWG um eine Erfolgshaftung ohne Entlastungsmöglichkeit (vgl. nur BGH, Urteil vom 29.06.2000, Az. I ZR 29/98 in GRUR 2000, 907; OLG Köln, Urteil vom 08.02.2008, Az. 6 U 149/07, zitiert nach juris sowie die seitens des Klägers zur Akte gereichten Urteile des LG Düsseldorf vom 08.10.2003, Az. 12 O 261/02 und LG Fulda vom 02.07.2008, Az. 2 O 82/07; Hefermehl/Köhler/Bornkamp, UWG, 26. Aufl., § 8 Rdn. 2.33), so dass es nicht darauf ankommt, ob Mitarbeiter der Beklagten selbst oder ihre (auch ehemaligen) Vertriebspartner angerufen haben.
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