Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 25.03.2015

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2015 - 12 N 71.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,20305
OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2015 - 12 N 71.14 (https://dejure.org/2015,20305)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.07.2015 - 12 N 71.14 (https://dejure.org/2015,20305)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2015 - 12 N 71.14 (https://dejure.org/2015,20305)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 5 BDSG, § 4 Abs 1 BDSG, § 28 Abs 3 S 2 BDSG, § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 7 Abs 1 UWG
    Datenschutzrechtliche Anordnung - telefonische Einholung der Einwilligung in zukünftige Werbemaßnahmen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 3 Abs 5 BDSG, § ... 4 Abs 1 BDSG, § 28 Abs 3 S 1 BDSG, § 28 Abs 3 S 2 BDSG, § 2 Abs 1 Nr 1 UWG, § 7 Abs 1 UWG, § 7 Abs 2 UWG, Art 2d EGRL 29/2005, Anh I Nr 26 EGRL 29/2005, Art 2a EGRL 114/2006, Art 13 Abs 2 EGRL 58/2002, Art 13 Abs 3 EGRL 58/2002, Art 7 EGRL 46/95, § 124 Abs 2 Nr 1 bis 3 VwGO
    Datenschutzrechtliche Anordnung; telefonische Einholung der Einwilligung in Werbemaßnahmen (Opt-in-Anfrage); Einbindung in Abfrage der Kundenzufriedenheit (Service-Call); Datennutzung; Begriff der Werbung; Absatzförderung; unmittelbar; mittelbar; UGP-Richtline; ...

  • webshoprecht.de

    Telefonische Einholung der Einwilligung in Werbemaßnahmen (Opt-in-Anfrage)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Anruf zur Nachfrage der Kundenzufriedenheit darf nicht zur Einholung von Einwilligungen für zukünftige Werbung genutzt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswidrigkeit der Nutzung privater Telefonnummern von Zeitschriftenabonnenten für die telefonische Einholung von Einwilligungen in Werbung

  • kanzlei.biz

    Einholung der Einwilligung in zukünftige Werbemaßnahmen innerhalb eines Service-Calls unzulässig

  • adresshandel-und-recht.de

    Werbe-Opt-Ins im Rahmen telefonischer Service-Calls datenschutzwidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDSG § 3 Abs. 5; BDSG § 4 Abs. 1; BDSG § 28 Abs. 3
    Rechtswidrigkeit der Nutzung privater Telefonnummern von Zeitschriftenabonnenten für die telefonische Einholung von Einwilligungen in Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Werbe-Opt-Ins bei Service-Calls

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Telefonische Einwilligung in künftige Werbemaßnahmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nutzung privater Telefonnummern von Zeitschriftenabonnenten für telefonische Einholung von Einwilligungen in Werbung rechtswidrig

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Missbrauch telefonischer Anfragen zur Zufriedenheit zu Werbezwecken

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nutzung privater Telefonnummern von Zeitschriftenabonnenten für telefonische Einholung von Einwilligungen in Werbung rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Werbe-Opt-Ins innerhalb von telefonischen Service-Calls

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Telefonische Anfragen zur Zufriedenheit dürfen nicht zu Werbezwecken genutzt werden

  • datenschutzbeauftragter-info.de (Kurzinformation)

    Werbe-Opt-In per Telefon ist datenschutzwidrig

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzung privater Telefonnummern für telefonische Einholung von Einwilligungen in Werbung unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2015, 678
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09

    Double-opt-in-Verfahren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2015 - 12 N 71.14
    Die Regelung des Art. 13 Abs. 3 der Richtlinie 2002/58/EG, geändert durch die Richtlinie 2009/136/EG vom 25. November 2009, wird danach durch die UGP-Richtlinie nicht berührt und ist ohne Einschränkung weiterhin gültig (BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 164/09 - GRUR 2011, 936, juris Rn. 26).

    (3) Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit des Double-opt-in-Verfahrens (Urteil vom 10. Februar 2011, a.a.O) vermag die von ihr reklamierte enge Auslegung des Begriffs der Werbung schließlich gleichfalls nicht zu begründen.

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2015 - 12 N 71.14
    Die erstinstanzliche Auffassung entspricht ersichtlich der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12 - GRUR 2013, 1259, juris Rn. 17; Urteil vom 20. Mai 2009 - I ZR 218/07 - GRUR 2009, 980, juris Rn. 13) und wird durch das Zulassungsvorbringen nicht substantiiert in Frage gestellt.

    Die gesetzlich vorgegebene Unterscheidung gebietet danach nicht die Annahme, dass eine mittelbare Absatzförderung nicht als Werbung anzusehen ist (BGH, Urteil vom 12. September 2013, a.a.O., Rn. 18; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl. 2012, § 2 Rn. 14 f., Rn. 47).

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2015 - 12 N 71.14
    Die erstinstanzliche Auffassung entspricht ersichtlich der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 12. September 2013 - I ZR 208/12 - GRUR 2013, 1259, juris Rn. 17; Urteil vom 20. Mai 2009 - I ZR 218/07 - GRUR 2009, 980, juris Rn. 13) und wird durch das Zulassungsvorbringen nicht substantiiert in Frage gestellt.
  • OLG Köln, 17.01.2014 - 6 U 167/13

    Rechte eines Rechtsanwalts an aufgrund einer Auskunft einer Vorgesellschaft

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2015 - 12 N 71.14
    Diese ermächtigt die Mitgliedstaaten in Art. 7 ausdrücklich zum Erlass einer nationalen Regelung, wie sie §§ 4 Abs. 1, 28 Abs. 3 BDSG für die Nutzung personenbezogener Daten enthalten, ohne dies auf Werbemaßnahmen oder eine bestimmte Auslegung des Begriffs der Werbung zu beschränken (vgl. OLG Köln, Urteil vom 17. Januar 2014 - 6 U 167/13 - NJW 2014, 1820, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Mai 2012 - 6 U 38/11 - NJW 2012, 3312, juris Rn. 35 ff.).
  • EuGH, 14.01.2010 - C-304/08

    Es stellt nicht automatisch eine unlautere Geschäftspraxis dar, seinen Kunden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2015 - 12 N 71.14
    Dabei kann dahinstehen, ob sich der Begriff der Geschäftspraktiken, der in Art. 2 Buchst. d) der Richtlinie besonders weit definiert ist (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - C-304/08 - NJW 2010, 1867, juris Rn. 36), nur auf unmittelbar absatzbezogene Maßnahmen bezieht.
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2012 - 6 U 38/11

    Wettbewerbsverstoß: Nutzung personenbezogener Daten durch einen Stromanbieter im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 31.07.2015 - 12 N 71.14
    Diese ermächtigt die Mitgliedstaaten in Art. 7 ausdrücklich zum Erlass einer nationalen Regelung, wie sie §§ 4 Abs. 1, 28 Abs. 3 BDSG für die Nutzung personenbezogener Daten enthalten, ohne dies auf Werbemaßnahmen oder eine bestimmte Auslegung des Begriffs der Werbung zu beschränken (vgl. OLG Köln, Urteil vom 17. Januar 2014 - 6 U 167/13 - NJW 2014, 1820, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9. Mai 2012 - 6 U 38/11 - NJW 2012, 3312, juris Rn. 35 ff.).
  • VG Saarlouis, 29.10.2019 - 1 K 732/19

    Telefonwerbung unter Geltung der Datenschutzgrundverordnung

    OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2015 - OVG 12 N 71.14 -, juris; Klinger, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 10.02.2011 - I ZR 164/09 -, jurisPR-ITR 17/2011 Anm. 2.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,9380
VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164 (https://dejure.org/2015,9380)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.03.2015 - 5 B 14.2164 (https://dejure.org/2015,9380)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. März 2015 - 5 B 14.2164 (https://dejure.org/2015,9380)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Medienrechtliche Abgrenzung einer kommunalen Wählervereinigung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins von einem Presseunternehmen oder Hilfsunternehmen der Presse

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 41 BDSG, § 57 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG
    Sonstiges: Datenschutzrecht: Kommunale Wählervereinigung handelt bei Internetauftritt nicht als Unternehmen der Presse | Internetauftritt einer kommunalen Wählervereinigung ; Veröffentlichung von E-Mail-Korrespondenz mit Mitarbeiterdaten eines Ministeriums ; Anordnung ...

  • datenschutz.eu

    Für kommunale Wählervereinigung gilt das datenschutzrechtliche Medienprivileg nicht

  • adresshandel-und-recht.de

    Für kommunale Wählervereinigung gilt das datenschutzrechtliche Medienprivileg nicht

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 41 BDSG, § 57 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG
    Sonstiges: Datenschutzrecht: Kommunale Wählervereinigung handelt bei Internetauftritt nicht als Unternehmen der Presse | Internetauftritt einer kommunalen Wählervereinigung ; Veröffentlichung von E-Mail-Korrespondenz mit Mitarbeiterdaten eines Ministeriums ; Anordnung ...

  • rewis.io

    Datenverarbeitung, Kommunale Wählervereinigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BDSG § 41; RStV § 57
    Medienrechtliche Abgrenzung einer kommunalen Wählervereinigung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins von einem Presseunternehmen oder Hilfsunternehmen der Presse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Medienprivileg für kommunale Wählervereinigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Medienprivileg für kommunale Wählervereinigung

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 26.03.2015)

    Gericht weist Flitz-Klage ab: Namen von Amtsmitarbeitern dürfen nicht im Internet stehen

  • delegedata.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Namen und Kontaktdaten von Amtsmitarbeitern dürfen nicht im Internet veröffentlicht werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Auf kommunale Wählervereinigung ist datenschutzrechtliches Medienprivileg nicht anwendbar

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 41 BDSG, § 57 Rundfunkstaatsvertrag (RStV), § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG
    Sonstiges: Datenschutzrecht: Kommunale Wählervereinigung handelt bei Internetauftritt nicht als Unternehmen der Presse | Internetauftritt einer kommunalen Wählervereinigung ; Veröffentlichung von E-Mail-Korrespondenz mit Mitarbeiterdaten eines Ministeriums ; Anordnung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2015, 678
  • DÖV 2015, 672
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 62/09

    Vorhalten eines Artikels in Online-Archiv ist rechtswidrig

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164
    Deren Daten sind für den Kern der Berichterstattung des Klägers ein nicht erhebliches Detail, das problemlos weggelassen werden kann, ohne die Darstellung zu verfälschen (vgl. OLG Hamburg, U.v. 17.11.2009 - 7 U 62/09 - BeckRS 2011, 05452).
  • VGH Bayern, 13.08.2004 - 7 CE 04.1601

    Informationsanspruch der Presse zu nichtöffentlich beratenen

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164
    Auch habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bereits zur Veröffentlichung der Namen neu eingestellter Behördenmitarbeiter entschieden (BayVGH, B.v. 13.8.2004 - 7 CE 04.1601).
  • BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03

    Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164
    Bei den Angaben, die die Beigeladene betreffen, handelt es sich bezüglich ihres Namens, der Telefon- und der Faxnummer sowie der E-Mail-Adresse um personenbezogene Daten gemäß § 3 Abs. 1 BDSG (vgl. Gola/Schomerus, BDSG, 12. Aufl. 2015, § 3 Rn. 3 zur "betrieblichen Telefonnummer"), hinsichtlich derer sie sich auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung berufen kann (vgl. BVerwG, U.v. 23.6.2004 - 3 C 41/03 - juris Rn. 32: auch ein Amtsträger genießt in dieser Eigenschaft das Recht auf informationelle Selbstbestimmung).
  • LG Köln, 13.01.2010 - 28 O 578/09

    Fotos von Straßen und Gebäuden - Bilderbuch Köln

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164
    Das unterscheidet den Fall auch von der Fallgestaltung des von der Klägerseite zitierten Urteils des LG Köln vom 13. Januar 2010 (Az. 28 O 578/09 - juris Rn. 28 bis 30), das sich mit einem Internetangebot befasste, das die Veröffentlichung eines Stadt-Bilderbuchs zum alleinigen Gegenstand hatte (also gerade einen publizistischen Hauptzweck; abgesehen davon, dass das LG Köln die Frage der Anwendbarkeit des Presseprivilegs in der Entscheidung letztlich offengelassen hat, weil die Interessen des klagenden Hauseigentümers nur marginal betroffen waren und durch die Abbildung der einzelnen Häuser nicht mehr Daten preisgegeben worden waren, als sie jedem Passanten ohnehin offenkundig waren).
  • LG Hamburg, 15.01.2010 - 325 O 200/09

    Anonymitätsschutz eines Sachbearbeiters einer öffentlichen Rundfunkanstalt

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164
    Der E-Mail-Verkehr mit der Beigeladenen war auch nicht in anderer Weise so hervorhebenswert, dass gerade auch an der Nennung persönlicher Daten der Beigeladenen ein Informationsinteresse angenommen werden könnte (vgl. LG Hamburg, U.v. 15.1.2010 - 325 O 200/09 - juris Rn. 28 zu einem ähnlichen Fall).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.2007 - 2 A 10413/07

    Veröffentlichung von Beamtendaten im Internet

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164
    Der Hinweis des Klägers auf die Ausführungen im 22. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (abrufbar unter www.datenschutz-bayern.de, 22. TB 2006, dort Nr. 19.1) und die Rechtsprechung zur Frage, ob öffentliche Dienstherren anordnen dürfen, dass dienstliche Kontaktdaten ihrer Mitarbeiter beispielsweise auf behördlichen Schreiben oder im Internet bei der Darstellung des Behördenauftritts genannt werden (vgl. etwa LAG SH, U.v. 23.1.2008 - 3 Sa 305/07 - juris; OVG RhPf, U.v. 10.9.2007 - 2 A 10413/07 - juris), führt zu keiner Relativierung oder Abschwächung des Interesses der Beigeladenen am Schutz ihrer personenbezogenen Daten.
  • LAG Schleswig-Holstein, 23.01.2008 - 3 Sa 305/07

    Anweisung, Direktionsrecht, Vorname, Geschäftsbriefe, E-Mail-Adresse,

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164
    Der Hinweis des Klägers auf die Ausführungen im 22. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (abrufbar unter www.datenschutz-bayern.de, 22. TB 2006, dort Nr. 19.1) und die Rechtsprechung zur Frage, ob öffentliche Dienstherren anordnen dürfen, dass dienstliche Kontaktdaten ihrer Mitarbeiter beispielsweise auf behördlichen Schreiben oder im Internet bei der Darstellung des Behördenauftritts genannt werden (vgl. etwa LAG SH, U.v. 23.1.2008 - 3 Sa 305/07 - juris; OVG RhPf, U.v. 10.9.2007 - 2 A 10413/07 - juris), führt zu keiner Relativierung oder Abschwächung des Interesses der Beigeladenen am Schutz ihrer personenbezogenen Daten.
  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus VGH Bayern, 25.03.2015 - 5 B 14.2164
    Der Kläger verweist auch noch auf die Entscheidung des EuGH vom 13. Mai 2014 (Az. C 131/12 - juris), in der der EuGH festgestellt habe, dass die vom Herausgeber einer Website in Form der Veröffentlichung von Informationen zu einer natürlichen Person ausgeführte Verarbeitung gegebenenfalls "allein zu journalistischen Zwecken" erfolgen könne (EuGH a.a.O. Rn. 85).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Denn darunter werden alle Zwecke einer nichtöffentlichen Stelle verstanden, die sich nicht ausschließlich im persönlichen oder familiären Bereich im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG bewegen (vgl. BeckOK Datenschutzrecht/Bäcker, Stand 1. Februar 2018, § 4 BDSG Rn. 41; BeckOK Datenschutzrecht/Wolff, Stand 1. August 2015, § 28 BDSG Rn. 10; Klann, DAR 2014, 451, 453; BayVGH, ZD 2015, 324 Rn. 27; EuGH, EuZW 2004, 245 Rn. 46 f.; EuGH, ZD 2015, 77 Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 1 S 1530/16

    Zum Anspruch eines Presseorgans auf Auskünfte zu Vergabeverfahren

    Tauglicher Adressat des Medienprivilegs sind mit anderen Worten nur organisatorisch in sich geschlossene, gegenüber den sonstigen (betrieblichen) Stellen abgeschottete, in der redaktionellen Tätigkeit autonome Organisationseinheiten (BVerwG, Beschl. v. 29.10.2015 - 1 B 32.15 - juris; BayVGH, Urt. v. 25.03.2015 - 5 B 14.2164 - juris: "publizierende Abteilung als 'Unternehmen im Unternehmen'"; Gola/Schomerus, a.a.O., § 41 Rn. 8; jeweils m.w.N.; s. ferner Führ, a.a.O., § 41 Rn. 12: Trennungsgrundsatz; zum Schutz vor dem Missbrauch von aufgrund Presserechts erstellten Datensammlungen auch Starck, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 1, 6. Aufl., Art. 5 Abs. 1, 2 Rn. 66).
  • VG Saarlouis, 09.03.2018 - 1 K 257/17

    Telefonansprache für den Ankauf von Edelmetallresten von Zahnarztpraxen; Verstoß

    zu betrieblichen Telefonnummern: Gola/Schomerus, BDSG § 3 Rz. 3; BAG NJW 1987, 674 (Juris Rz. 40); Bay VGH B.v. 25.3.2015 - 5 B 14.2164 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 6.5.2015 - 8 A 1943/13-, juris Rz. 93; VG Aachen, Urt. v. 17.7.2013 - 8 K 532/11-, juris Rz. 40 ff.
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