Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Charlottenburg, 18.02.2016

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.2016 - 1 C 28.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,2419
BVerwG, 25.02.2016 - 1 C 28.14 (https://dejure.org/2016,2419)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.2016 - 1 C 28.14 (https://dejure.org/2016,2419)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 1 C 28.14 (https://dejure.org/2016,2419)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,2419) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Abhilfebefugnisse; Adressat; Anwendbarkeit des deutschen Datenschutzrechts; Begriff des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen; Beseitigung von Verstößen gegen das Datenschutzrecht; Cookie; Datenverarbeitung; Deaktivierung; Facebook; Fanpage; Grundsatz der effektiven ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 BDSG, § 3 Abs 7 BDSG, § 38 Abs 5 BDSG, Art 17 Abs 2 EGRL 46/95, Art 2 Buchst d EGRL 46/95
    Vorabentscheidungsersuchen zur Klärung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhobenen Nutzerdaten

  • webshoprecht.de

    Vorabentscheidungsersuchen zur Klärung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Facebook

  • Wolters Kluwer

    Deaktivierung einer Facebook-Seite i.R.e. datenschutzrechtlichen Anordnung (hier: Fanpage); Aussetzen des Verfahrens bzgl. Einholung der Vorabentscheidung des EuGH; Auswahlverantwortlichkeit in mehrstufigen Anbieterverhältnissen

  • online-und-recht.de

    Deaktivierung einer Facebook-Fanpage

  • datenschutz.eu

    Deaktivierung einer Facebook-Fanpage

  • kanzlei.biz

    Frage der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit von Facebook

  • rewis.io

    Vorlage zur Vorabentscheidung zur Klärung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhobenen Nutzerdaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Deaktivierung einer Facebook-Seite i.R.e. datenschutzrechtlichen Anordnung (hier: Fanpage); Aussetzen des Verfahrens bzgl. Einholung der Vorabentscheidung des EuGH; Auswahlverantwortlichkeit in mehrstufigen Anbieterverhältnissen

  • rechtsportal.de

    Deaktivierung einer Facebook-Seite i.R.e. datenschutzrechtlichen Anordnung (hier: Fanpage); Aussetzen des Verfahrens bzgl. Einholung der Vorabentscheidung des EuGH; Auswahlverantwortlichkeit in mehrstufigen Anbieterverhältnissen

  • datenbank.nwb.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung zur Klärung der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhobenen Nutzerdaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    EuGH soll datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhobenen Nutzerdaten klären

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    EuGH soll datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhobenen Nutzerdaten klären

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    EuGH soll entscheiden, ob private Wirtschaftsakademie auf Grund ihrer Facebook-Fanseite für Datenverarbeitungsdefizite von Facebook haftet

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Datenschutz bei Facebook-Fanseiten

  • heise.de (Pressebericht, 25.02.2016)

    Facebook-Fanseiten: EuGH soll über Datenschutzvorkehrungen entscheiden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Facebook - und die datenschutzrechtliche Zuständigkeit

  • lto.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage im Datenschutz-Streit um Facebook-Fanseite

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage zur datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhobenen Nutzerdaten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    EuGH soll datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhobenen Nutzerdaten klären

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Deaktivierung einer bei Facebook unterhaltenen Fanpage i.R.e. datenschutzrechtlichen Anordnung

  • mueller.legal (Pressemitteilung)

    Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für die beim Aufruf einer Facebook-Fanpage erhobenen Nutzerdaten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Deaktivierung einer bei Facebook unterhaltenen Fanpage i.R.e. datenschutzrechtlichen Anordnung

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Datenschutz bei Facebook: Datenschutz im Internet auf Facebook-Seite

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Facebook - Fanseiten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit einer Facebook-Fanpage

  • juve.de (Kurzinformation)

    Facebook-Fanseiten

  • delegedata.de (Kurzinformation)

    Fanpages: Betreiber ist nicht verantwortlich. Oder vielleicht doch?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Datenschutzstreit wegen Facebook-Fanpages kommt zum Europäischen Gerichtshof

  • dr-bahr.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit einer Facebook-Fanpage

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Sind Betreiber von Facebook-Fanpages für eventuelle Datenschutzverstöße von Facebook mit verantwortlich?

Besprechungen u.ä. (3)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Fanpages

  • juwiss.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Facebook-Fanseiten deutscher Unternehmen - Verlängerung vor dem EuGH - Ein Bericht aus der mündlichen Verhandlung vor dem BVerwG

  • beck.de PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mitverantwortung in sozialen Netzwerken: Facebook-Fanpage-Betreiber in der datenschutzrechtlichen Grauzone (Prof. Dr. Mario Martini und Saskia Fritzsche; NVwZ-Extra 2015, 1-16)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1737
  • K&R 2016, 437
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.10.2015 - C-362/14

    Datenschutz: Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 C 28.14
    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) betont in gefestigter Rechtsprechung die Bedeutung sowohl des auch durch Art. 7 GRC gewährleisteten Grundrechts auf Achtung des Privatlebens als auch des durch Art. 8 GRC gewährleisteten Grundrechts auf Schutz personenbezogener Daten (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Mai 2009 - C-553/07 [ECLI:EU:C:2009:293], Rijkeboer - Rn. 47; vom 8. April 2014 - C-293/12, C-594/12 [ECLI:EU:C:2014:238], Digital Rights Ireland u.a.- Rn. 53; vom 13. Mai 2014 - C-131/12 [ECLI:EU:C:2014:317], Google Spain und Google - Rn. 53, 66 und 74 und vom 6. Oktober 2015 - C-362/14 [ECLI:EU:C:2015:650], Schrems - Rn. 39).

    Jedenfalls müssen alle im Unionsgebiet wohnhaften Personen, die Facebook nutzen wollen, bei ihrer Anmeldung einen Vertrag mit Facebook Ireland Ltd. abschließen (s.a. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2015 - C-362/14 - Rn. 27).

    Der Beklagte hat allerdings geltend gemacht, dass tatsächlich die Entscheidung über Art und Umfang der Datenverarbeitung und die Datenverarbeitung selbst nicht durch die Beigeladene erfolge, weil die personenbezogenen Daten der im Unionsgebiet wohnhaften Nutzer von Facebook ganz oder teilweise an Server der Facebook Inc., die sich in den Vereinigten Staaten befinden, übermittelt und dort verarbeitet werden (s.a. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2015 - C-362/14 - Rn. 27).

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 C 28.14
    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) betont in gefestigter Rechtsprechung die Bedeutung sowohl des auch durch Art. 7 GRC gewährleisteten Grundrechts auf Achtung des Privatlebens als auch des durch Art. 8 GRC gewährleisteten Grundrechts auf Schutz personenbezogener Daten (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Mai 2009 - C-553/07 [ECLI:EU:C:2009:293], Rijkeboer - Rn. 47; vom 8. April 2014 - C-293/12, C-594/12 [ECLI:EU:C:2014:238], Digital Rights Ireland u.a.- Rn. 53; vom 13. Mai 2014 - C-131/12 [ECLI:EU:C:2014:317], Google Spain und Google - Rn. 53, 66 und 74 und vom 6. Oktober 2015 - C-362/14 [ECLI:EU:C:2015:650], Schrems - Rn. 39).

    In seinem Urteil vom 13. Mai 2014 (EuGH, Urteil vom 13. Mai 2014 - C-131/12 -) hat der Gerichtshof der Europäischen Union Art. 4 Abs. 1 Buchst. a) RL 95/46/EG dahin ausgelegt, dass im Sinne dieser Bestimmung eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung ausgeführt wird, die der für die Verarbeitung Verantwortliche im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates besitzt, wenn der die Verarbeitung Durchführende in einem Mitgliedstaat für die Förderung des Verkaufs der Werbeflächen für sein Datenverarbeitungsangebot und diesen Verkauf selbst eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft gründet, deren Tätigkeit auf die Einwohner dieses Staates ausgerichtet ist.

  • EuGH, 01.10.2015 - C-230/14

    Das Datenschutzrecht eines Mitgliedstaats kann auf eine ausländische Gesellschaft

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 C 28.14
    Insoweit keine Klärung bewirkt aus Sicht des vorlegenden Gerichts das Urteil des Gerichtshofs vom 1. Oktober 2015 (EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-230/14 [ECLI:EU:C:2015:639], Weltimmo -); dort war nicht die Konstellation zweier rechtlich selbständiger Tochtergesellschaften, denen konzernintern unterschiedliche sachliche und regionale Aufgaben zugewiesen waren, einer außerhalb des Unionsgebiets ansässigen Muttergesellschaft zu beurteilen.

    Die Ausführungen im Urteil des Gerichtshofs vom 1. Oktober 2015 (EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-230/14 - Rn. 51 ff.) zur Bestimmung des anzuwendenden Rechts und der zuständigen Kontrollstelle klären diese Frage nicht.

  • EuGH, 07.05.2009 - C-553/07

    Rijkeboer - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 C 28.14
    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) betont in gefestigter Rechtsprechung die Bedeutung sowohl des auch durch Art. 7 GRC gewährleisteten Grundrechts auf Achtung des Privatlebens als auch des durch Art. 8 GRC gewährleisteten Grundrechts auf Schutz personenbezogener Daten (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Mai 2009 - C-553/07 [ECLI:EU:C:2009:293], Rijkeboer - Rn. 47; vom 8. April 2014 - C-293/12, C-594/12 [ECLI:EU:C:2014:238], Digital Rights Ireland u.a.- Rn. 53; vom 13. Mai 2014 - C-131/12 [ECLI:EU:C:2014:317], Google Spain und Google - Rn. 53, 66 und 74 und vom 6. Oktober 2015 - C-362/14 [ECLI:EU:C:2015:650], Schrems - Rn. 39).
  • BGH, 28.10.2014 - VI ZR 135/13

    EuGH soll klären, ob IP-Adressen personenbezogene Daten sind

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 C 28.14
    Bei nichtregistrierten Nutzern hängt die Zuordnung der über einen Cookie zugewiesenen ID-Nummer als personenbezogenes Datum u.a. von den Anforderungen ab, die an das zur Identifizierung der betroffenen Person erforderliche Zusatzwissen zu stellen sind (s. dazu BGH, Vorabentscheidungsersuchen vom 28. Oktober 2014 - VI ZR 135/13 - juris).
  • EuGH, 08.04.2014 - C-293/12

    Der Gerichtshof erklärt die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 C 28.14
    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) betont in gefestigter Rechtsprechung die Bedeutung sowohl des auch durch Art. 7 GRC gewährleisteten Grundrechts auf Achtung des Privatlebens als auch des durch Art. 8 GRC gewährleisteten Grundrechts auf Schutz personenbezogener Daten (vgl. EuGH, Urteile vom 7. Mai 2009 - C-553/07 [ECLI:EU:C:2009:293], Rijkeboer - Rn. 47; vom 8. April 2014 - C-293/12, C-594/12 [ECLI:EU:C:2014:238], Digital Rights Ireland u.a.- Rn. 53; vom 13. Mai 2014 - C-131/12 [ECLI:EU:C:2014:317], Google Spain und Google - Rn. 53, 66 und 74 und vom 6. Oktober 2015 - C-362/14 [ECLI:EU:C:2015:650], Schrems - Rn. 39).
  • EuGH, 24.11.2011 - C-468/10

    ASNEF - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 7

    Auszug aus BVerwG, 25.02.2016 - 1 C 28.14
    Die Auferlegung weitergehender Pflichten ist nach dem Wortlaut allerdings nicht ausgeschlossen; sie bewirkt auch keine neuen oder zusätzlichen materiellrechtlichen Bedingungen in Bezug auf die Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten (dazu EuGH, Urteil vom 24. November 2011 - C-468/10, C-469/10 [ECLI:EU:C:2011:777], ASNEF/FECEMD -).
  • BVerwG, 11.09.2019 - 6 C 15.18

    Datenschutzbehörde kann Betrieb einer Facebook-Fanpage untersagen

    Nachträgliche Rechtsänderungen sind nicht zu berücksichtigen (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2016 - 1 C 28.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:250216B1C28.14.0] - Buchholz 403.1 Allg. DatenschutzR Nr. 18 Rn. 17; vgl. dazu auch Urteil vom 27. März 2019 - 6 C 2.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:270319U6C2.18.0] - NJW 2019, 2556 Rn. 7).

    Deshalb ist sie zusätzlich zu den Voraussetzungen des Satzes 1 den gesteigerten Anforderungen des Satzes 2 der Vorschrift zu unterwerfen (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2016 - 1 C 28.14 - Buchholz 403.1 Allg. DatenschutzR Nr. 18 Rn. 22).

    Eben dieser Grundsatz gebietet aber dann eine Ausnahme, wenn die fehlende Eignung einer Anordnung nach Satz 1 zur Herstellung datenschutzkonformer Zustände bereits feststeht (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2016 - 1 C 28.14 - Buchholz 403.1 Allg. DatenschutzR Nr. 18 Rn. 22).

    Aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts ist der Begriff der verantwortlichen Stelle im Sinne von § 3 Abs. 7 BDSG a.F. unionsrechtskonform entsprechend der Vorgabe des Art. 2 Buchst. d der Datenschutzrichtlinie auszulegen (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2016 - 1 C 28.14 - Buchholz 403.1 Allg. DatenschutzR Nr. 18 Rn. 27; vgl. zur Notwendigkeit einer europarechtskonformen Auslegung auch Petri, in: Simitis/Hornung/Spiecker, Datenschutzrecht, 1. Aufl. 2019, Art. 4 Nr. 7 Rn. 20; Hartung, in: Kühling/Buchner, DSGVO/BSDG, 2. Aufl. 2018, DSGVO Art. 4 Nr. 7 Rn. 3).

    Die personale Reichweite der Eingriffsbefugnis folgt hier der materiellrechtlichen Pflichtigkeit (BVerwG, Vorlagebeschluss vom 25. Februar 2016 - 1 C 28.14 - a.a.O. Rn. 22).

  • OLG Düsseldorf, 19.01.2017 - 20 U 40/16

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH betreffend die Europarechtskonformität der

    Eine Stelle, die weder einen rechtlichen, noch einen tatsächlichen Einfluss auf die Entscheidung hat, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden, könne nicht als für die Verarbeitung Verantwortlicher angesehen werden (BVerwG Beschl. v. 25.02.2016, 1 C 28/14 Rn. 27, beim Gerichtshof anhängig unter C-210/16).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2021 - 4 LB 20/13

    Wirtschaftsakademie ist wegen datenschutzrechtlicher Verstöße verpflichtet,

    Mit Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 C 28.14 - hat das Bundesverwaltungsgericht das Revisionsverfahren ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union in einem Vorabentscheidungsverfahren um Auslegung mehrerer Bestimmungen der Richtlinie 95/46/EG ersucht.

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Vorlagebeschluss verwiesen (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 C 28.14 -, juris).

    Soweit Facebook außerdem die Registrierungsdaten eines Facebook-Mitglieds verwendet, ist zu beachten, dass diese bereits im Zuge des Registrierungsvorgangs, d. h. zwecks Abschluss des Nutzungsvertrages mit dem Facebook-Mitglied (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 C 28.14 -, Rn. 38, juris; EuGH, Urteil vom 6. Oktober 2015 - C-362/14 -, Rn. 28, juris) und damit zwecks Bereitstellung eines Telemediums i.S.d. § 12 Abs. 1 TMG a.F. erhoben worden waren.

  • KG, 22.09.2017 - 5 U 155/14

    App-Zentrum - Datenschutz: Einwilligung in Datenweitergabe durch Anklicken eines

    Eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in den Vorlagen des OLG Düsseldorf (GRUR 2017, 416 juris Rn. 45 f) und des Bundesverwaltungsgerichts(CR 2016, 729) ist nicht geboten, § 148 ZPO.
  • VG Hamburg, 24.04.2017 - 13 E 5912/16

    Zur Verwendung personenbezogener Daten deutscher WhatsApp-Nutzer durch Facebook

    Ob eine Anknüpfung in diesem Fall an eine (allein) für Marketing und Vertrieb zuständige Niederlassung in einem Mitgliedstaat (hier: Deutschland) für die Anwendbarkeit der Datenschutzrichtlinie und die Zuständigkeit der Kontrollbehörde auch auf eine Konstellation übertragbar ist, bei der eine in einem anderen Mitgliedstaat (hier: Irland) niedergelassenen Tochtergesellschaft nach der konzerninternen Aufgaben- und Verantwortungsteilung auch im Außenverhältnis als im gesamten Unionsgebiet "für die Verarbeitung Verantwortlicher" auftritt, ist aber weiterhin klärungsbedürftig (siehe bereits: BVerwG, Vorabentscheidungsersuchen v. 25.2.2016, 1 C 28/14, juris Rn. 40; OVG Hamburg, Beschl. v. 29.6.2016, 5 Bs 40/16, juris Rn. 17 f.).
  • OVG Hamburg, 26.02.2018 - 5 Bs 93/17

    Beschwerde zurückgewiesen - Vorerst weiter keine Verwendung personenbezogener

    Insoweit keine Klärung bewirkt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Vorabentscheidungsersuchen v. 25.2.2016, 1 C 28/14, ECLI:DE: BVerwG: 2016:250216¬B1C28.14.0, K&R 2016, 437, juris Rn. 40), der sich der Senat anschließt, die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen Weltimmo (Urt. v. 1.10.2015, C- 230/14, ECLI:EU:C:2015:639, NJW 2015, 3636).

    Das Beschwerdegericht hatte bereits in seinem Beschluss vom 29. Juni 2016 (5 Bs 40/16, juris) darauf hingewiesen, dass das Bundesverwaltungsgericht in seinem Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof vom 25. Februar 2016 (1 C 28/14, ECLI:DE:BVerwG:2016:250216B1C28.14.0, K&R 2016, 437, juris) für das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein nur eine datenschutzrechtliche Anordnung gegenüber der Facebook Germany GmbH, nicht aber gegenüber der Antragstellerin - der Beigeladenen im dortigen Verfahren - in Betracht ziehen dürfte (BVerwG a.a.O., juris Rn. 42):.

  • OVG Hamburg, 29.06.2016 - 5 Bs 40/16

    Klarnamenpflicht bei Facebook bleibt vorerst

    Insoweit keine Klärung bewirkt nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Vorabentscheidungsersuchen v. 25.2.2016, 1 C 28/14, ECLI:DE:BVerwG:2016:250216B1C28.14.0, K&R 2016, 437, juris Rn. 40), der sich der Senat anschließt, die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen Weltimmo (Urt. v. 1.10.2015, C-230/14, ECLI:EU:C:2015:639, NJW 2015, 3636).

    Das Bundesverwaltungsgericht dürfte nämlich ausgehend von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Sachen Weltimmo (Urt. v. 1.10.2015, C-230/14, ECLI:EU:C:2015:639, NJW 2015, 3636) in seinem Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof vom 25. Februar 2016 (1 C 28/14, ECLI:DE:BVerwG:2016:250216B1C28.14.0, K&R 2016, 437, juris) für das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein nur eine datenschutzrechtliche Anordnung gegenüber der Facebook Germany GmbH, nicht aber gegenüber der Antragstellerin - der Beigeladenen im dortigen Verfahren - in Betracht ziehen (BVerwG a.a.O., juris Rn. 42):.

    Das kann bezogen auf den vorliegenden Einzelfall nicht überzeugen, weil es der Antragsgegnerin nicht gelingt, die - in der vorliegenden Fallkonstellation unionsrechtlich klärungsbedürftige (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.2.2016, a. a. O., Rn. 40) - Anwendbarkeit deutschen Rechts gemäß Art. 4 Abs. 1 lit. a Richtlinie 95/46/EG nachzuweisen.

  • OVG Hamburg, 07.10.2019 - 5 Bf 279/17

    Anspruch gegen Suchmaschinenbetreiber auf Datenlöschung nach der

    Insoweit geht das Berufungsgericht davon aus, dass die die frühere Rechtslage betreffenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs - unbeschadet der nunmehr eingeführten Bestimmungen zum räumlichen Anwendungsbereich in Art. 3 DSGVO und der nunmehr getroffenen Regelungen in Bezug auf die Zuständigkeiten und die Abstimmungsprozesse der Aufsichtsbehörden in Art. 55ff. DSGVO - auch für die neue Rechtslage maßgeblich bleiben (vgl. EuGH, Urt. v. 5.6.2018, C-210/216, NJW 2019, 2755, juris Rn. 60ff.; zuvor entsprechend bereits EuGH, Urt. v. 13.5.2014, C-131/12, NJW 2014, 2257, juris, Rn. 55 ff. - Google Spain und Google EuGH-Vorlage v. 25.2.2016, 1 C 28/14, CR 2016, 729, juris Rn. 60; siehe auch BVerwG, Urt. v. 11.9.2019, 6 C 15.18, juris).
  • OVG Hamburg, 07.10.2019 - 5 Bf 291/17

    Kein Anspruch auf behördliches Einschreiten im Hinblick auf bestimmte von der

    Insoweit geht das Berufungsgericht davon aus, dass die die frühere Rechtslage betreffenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs - unbeschadet der nunmehr eingeführten Bestimmungen zum räumlichen Anwendungsbereich in Art. 3 DSGVO und der nunmehr getroffenen Regelungen in Bezug auf die Zuständigkeiten und die Abstimmungsprozesse der Aufsichtsbehörden in Art. 55ff. DSGVO - auch für die neue Rechtslage maßgeblich bleiben (vgl. EuGH, Urt. v. 5.6.2018, C-210/216, NJW 2019, 2755, juris Rn. 60ff.; zuvor entsprechend bereits EuGH, Urt. v. 13.5.2014, C-131/12, NJW 2014, 2257, juris, Rn. 55 ff. - Google Spain und Google EuGH-Vorlage v. 25.2.2016, 1 C 28/14, CR 2016, 729, juris Rn. 60; siehe auch BVerwG, Urt. v. 11.9.2019, 6 C 15.18, juris).
  • VG Berlin, 14.03.2018 - 6 K 676.17

    Auskunftspflicht von Diensteanbietern zu Berliner Ferienwohnungen

    Diese Rechtsprechung behandelt die Fragen, unter welchen Umständen eine Niederlassung im unionsrechtlichen Sinne vorliegt und weltweite Internetkonzerne und ihre Niederlassungen im Gebiet der Mitgliedstaaten datenschutzrechtlich verantwortlich sind (vgl. zu unterschiedlichen Konstellationen EuGH, Urteil vom 13. Mai 2014 - C-131/12 -, "Google Spain", juris; EuGH, Urteil vom 1. Oktober 2015 - C-230/14 -, "Weltimmo", juris; BVerwG, Aussetzungsbeschluss vom 25. Februar 2016 - BVerwG 1 C 28.14 -, juris; hierzu nun die Schlussanträge des Generalanwalts vom 24. Oktober 2017 - C-210/16 -, "Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH", juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 5 Bs 40/16 -, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 24. April 2017 - 13 E 5912/16 -, CR 2017, 437).
  • VG Berlin, 20.07.2017 - 6 L 162.17

    Ferienwohnungen: Vermietungsportal muss keine Auskunft geben

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2021 - 5 B 9.18

    Auskunft zu einer Onlineplattform aufgrund des Zweckentfremdungsrechts

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Berlin-Charlottenburg, 18.02.2016 - 211 C 213/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,4440
AG Berlin-Charlottenburg, 18.02.2016 - 211 C 213/15 (https://dejure.org/2016,4440)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 18.02.2016 - 211 C 213/15 (https://dejure.org/2016,4440)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 211 C 213/15 (https://dejure.org/2016,4440)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,4440) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • internetrechtsiegen.de

    Internet-Portal - geschlossener Kaufvertrags mit persönlicher Warenübergabe als Fernabsatzvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verweyen.legal (Auszüge und Kurzinformation)

    Widerruf auch bei Abholung in Ladengeschäft

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerrufsrecht besteht auch bei Abholung im Ladengeschäft

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht nach Fernabsatz auch bei Abholung im Ladengeschäft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EBay & Onlineshopping - Urteil: Widerrufsrecht besteht auch bei Abholung der Ware im Geschäft

Papierfundstellen

  • K&R 2016, 437
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht