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   OLG München, 11.03.2010 - Kap 2/09   

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OLG München, 11.03.2010 - Kap 2/09 (https://dejure.org/2010,20963)
OLG München, Entscheidung vom 11.03.2010 - Kap 2/09 (https://dejure.org/2010,20963)
OLG München, Entscheidung vom 11. März 2010 - Kap 2/09 (https://dejure.org/2010,20963)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kapitalanlagemusterverfahren: Fehlende Bindungswirkung eines Vorlagebeschlusses bei schweren verfahrensrechtlichen Mängeln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses im Kapitalanlagemusterverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses im Kapitalanlagemusterverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 51
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 03.03.2009 - 4 Sch 2/06

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Oberlandesgerichts

    Auszug aus OLG München, 11.03.2010 - Kap 2/09
    Sie besteht jedenfalls nicht uneingeschränkt (vgl. auch KG, Beschluss vom 03.03.2009, Gz. 4 Sch 2/06 KapMuG, ZIP 2009, 1527) und entfällt nach Auffassung des Senates, wenn der Vorlagebeschluss - wie hier - an schweren verfahrensrechtlichen Mängeln leidet (ebenso KK-KapMuG-Vollkommer aaO § 4 Rz. 86f.).

    Die Fragen, unter welchen Voraussetzungen die Bindungswirkung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 KapMuG entfällt (vgl. auch Beschluss des KG vom 03.03.2009 aaO, Rechtsbeschwerde beim BGH anhängig unter Gz. II ZB 6/09) und ob ein Vorlagebeschluss wegen formeller Mängel vom Oberlandesgericht aufgehoben werden kann, sind weder im KapMuG geregelt noch bisher im einzelnen obergerichtlich entschieden.

  • LG Stuttgart, 03.07.2006 - 21 O 408/05

    Musterverfahren in kapitalmarktrechtlicher Streitigkeit: Mustervorlage mit dem

    Auszug aus OLG München, 11.03.2010 - Kap 2/09
    Denn er enthält jedenfalls entgegen § 4 Abs. 2 Nrn. 2-4 KapMuG ("... hat zu enthalten...") keine ausreichenden Angaben zum Inhalt der geltend gemachten Ansprüche der Kläger, zu den vorgebrachten Streitpunkten und Angriffs- und Verteidigungsmitteln sowie zur Entscheidungserheblichkeit der Streitpunkte (vgl. beispielhaft Beschluss des LG Stuttgart vom 03.07.2006, Gz. 21 O 408/05, dort Rz. 6ff., unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Entscheidung des OLG Stuttgart vom 22.04.2009, Gz. 20 Kap 1/08, dort Rz. 63ff., jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 13.12.2005 - X ARZ 223/05

    Anforderungen an die Sachaufklärung durch das Insolvenzgericht; Prüfung der

    Auszug aus OLG München, 11.03.2010 - Kap 2/09
    Es entspricht bereits gefestigter Rechtsprechung zu § 281 ZPO, dass eine Bindungswirkung insbesondere auch dann entfällt, wenn der Verweisungsbeschluss keine oder nur eine vollkommen unzureichende Begründung enthält, so dass davon ausgegangen werden muss, dass er sich mit seiner gesetzlichen Grundlage - nämlich den Zuständigkeitsvorschriften - nicht auseinandergesetzt hat (BGH, NJW 2006, 847f.; KG, MDR 1998, 618f.; vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 67. Aufl., § 281 Rz. 43).
  • OLG Stuttgart, 22.04.2009 - 20 Kap 1/08

    Aktionärsklage auf Schadenersatz wegen verspäteter Ad-hoc-Mitteilung über einen

    Auszug aus OLG München, 11.03.2010 - Kap 2/09
    Denn er enthält jedenfalls entgegen § 4 Abs. 2 Nrn. 2-4 KapMuG ("... hat zu enthalten...") keine ausreichenden Angaben zum Inhalt der geltend gemachten Ansprüche der Kläger, zu den vorgebrachten Streitpunkten und Angriffs- und Verteidigungsmitteln sowie zur Entscheidungserheblichkeit der Streitpunkte (vgl. beispielhaft Beschluss des LG Stuttgart vom 03.07.2006, Gz. 21 O 408/05, dort Rz. 6ff., unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen Entscheidung des OLG Stuttgart vom 22.04.2009, Gz. 20 Kap 1/08, dort Rz. 63ff., jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 13.12.2011 - II ZB 6/09

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Prüfungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts

    Auszug aus OLG München, 11.03.2010 - Kap 2/09
    Die Fragen, unter welchen Voraussetzungen die Bindungswirkung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 KapMuG entfällt (vgl. auch Beschluss des KG vom 03.03.2009 aaO, Rechtsbeschwerde beim BGH anhängig unter Gz. II ZB 6/09) und ob ein Vorlagebeschluss wegen formeller Mängel vom Oberlandesgericht aufgehoben werden kann, sind weder im KapMuG geregelt noch bisher im einzelnen obergerichtlich entschieden.
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2012 - 17 Kap 1/09

    Musterentscheid im Verfahren gegen die MLP AG und einen früheren

    Ob überhaupt entsprechend § 281 ZPO bei schwerwiegenden Fehlern die Bindungswirkung entfallen kann (so OLG München, Beschluss vom 20.07.2010 - 19 W 1453/10, ZIP 2011, 51; KK-KapMuG/Vollkommer, § 4 Rn. 87; offen gelassen in BGH, Beschluss vom 26.07.2011 - II ZB 11/10, WM 2011, 1798) muss nicht entschieden werden.
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   OLG München, 07.11.2014 - Kap 2/09   

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OLG München, Entscheidung vom 07. November 2014 - Kap 2/09 (https://dejure.org/2014,74093)
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Volltextveröffentlichung

  • bundesanzeiger.de

    Musterverfahren gegen Constantin Medien AG, vormals EM.TV Vermögensverwaltungs AG, Thomas Haffa und Florian Haffa

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