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   OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - VI-Kart 1/04 (V), Kart 1/04 (V), VI-Kart 1/04, Kart 1/04   

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https://dejure.org/2004,15033
OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - VI-Kart 1/04 (V), Kart 1/04 (V), VI-Kart 1/04, Kart 1/04 (https://dejure.org/2004,15033)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2004 - VI-Kart 1/04 (V), Kart 1/04 (V), VI-Kart 1/04, Kart 1/04 (https://dejure.org/2004,15033)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - VI-Kart 1/04 (V), Kart 1/04 (V), VI-Kart 1/04, Kart 1/04 (https://dejure.org/2004,15033)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen eine kartellbehördliche Entscheidung im Falle der Gestattung einer uneingeschränkt beantragten Fusion nur unter auflösenden Bedingungen und Auflagen; Selbstständige Anfechtung von Nebenbestimmungen; Anspruch auf uneingeschränkte ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Ausgestaltung eines Anspruchs auf uneingeschränkte Freigabe eines angemeldeten Fusionsverfahrens; Herleitung eines auf Aufgabe des ursprünglichen Antrags auf uneingeschränkte Freigabe eines angemeldeten Zusammenschlusses gerichteten Willens von ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    PBefG § ... 8; ; PBefG § 8 Abs. 3 Satz 1; ; PBefG § 8 Abs. 3 Satz 7; ; PBefG § 8 Abs. 3 Satz 8; ; PBefG § 13; ; PBefG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; PBefG § 13 Abs. 3; ; GWB § 1; ; GWB § 7; ; GWB § 19 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; GWB § 19 Abs. 3; ; GWB § 19 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 22 Abs. 1; ; GWB § 35; ; GWB § 36; ; GWB § 36 Abs. 1; ; GWB § 37; ; GWB § 38; ; GWB § 38 Abs. 1 Nr. 11w; ; GWB § 39; ; GWB § 40; ; GWB § 41; ; GWB § 42; ; GWB § 43; ; GWB § 80 Abs. 2 Satz 1; ; GWB § 99 Abs. 1 Nr. 2 a.F.; ; AEG § 5 Abs. 1 b; ; AEG § 12; ; AEG § 12 Abs. 7 Satz 1; ; AEG § 12 Abs. 7 Satz 2; ; AEG § 15 Abs. 2; ; RegG § 1 Abs. 1; ; RegG § 2 Abs. 1; ; RegG § 4; ; VwGO § 40 Abs. 1; ; VwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 3

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Kart 1/04
    Selbst wenn mehrere Verkehrsunternehmen des ÖSPV für denselben Verkehrsraum um die Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 PBefG nachsuchen und die Genehmigungsbehörde wegen des Verbots der Doppelbelegung (vgl. BVerwG, NZBau 2003, 571, 572 m.w.N.; DVBl. 2000, 1614, 1615) nur einem Verkehrsunternehmen die Aufnahme des Linienverkehrs gestatten darf, liegt in dem betreffenden Auswahlverfahren kein kartellrechtlich relevanter Vorgang (ebenso: Immenga, a.a.O. Seite 1121/1122).

    Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG ist eine Genehmigung zu versagen, wenn der beantragte Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigend bedient werden kann oder wenn der beantragte Verkehr ohne eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung Verkehrsaufgaben übernehmen soll, die vorhandene Unternehmen oder Eisenbahnen bereits wahrnehmen (vgl. dazu: BVerwG, NZBau 2003, 571, 572; Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 25; OVG Rheinland-Pfalz, NZV 2003, 452).

    Infolge dessen besteht im Allgemeinen während der Geltungsdauer einer Liniengenehmigung für konkurrierende Verkehrsunternehmen keine Möglichkeit, eine entsprechende Genehmigung zu erhalten; es gilt insoweit das Verbot der Doppelbedienung einer Linie (BVerwG, NZBau 2003, 571, 572).

    Zu berücksichtigen ist schließlich, dass ein neuer Bewerber von der Genehmigungsbehörde im Vorfeld diejenigen Informationen zu den einzelnen Verkehrslinien verlangen kann, die er benötigt, um sachgerecht die Frage prüfen und entscheiden zu können, ob und in welchem Umfang er sich um eine künftig auslaufende Linienverkehrsgenehmigung bewirbt (BVerwG, NZBau 2003, 571, 572).

    Folglich können sich neue Bewerber im Genehmigungsverfahren auch gegen den Altkonzessionär durchsetzen, wenn sie das in Bezug auf das öffentliche Verkehrsinteresse und die Verkehrsbedienung der Bevölkerung (§ 13 Abs. 2 PBefG) "bessere" Angebot machen (BVerwG, NZBau 2003, 571, 572).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Kart 1/04
    Selbst wenn mehrere Verkehrsunternehmen des ÖSPV für denselben Verkehrsraum um die Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 PBefG nachsuchen und die Genehmigungsbehörde wegen des Verbots der Doppelbelegung (vgl. BVerwG, NZBau 2003, 571, 572 m.w.N.; DVBl. 2000, 1614, 1615) nur einem Verkehrsunternehmen die Aufnahme des Linienverkehrs gestatten darf, liegt in dem betreffenden Auswahlverfahren kein kartellrechtlich relevanter Vorgang (ebenso: Immenga, a.a.O. Seite 1121/1122).

    Dementsprechend kann ein unterlegener Antragsteller gegen die seinem Mitbewerber erteilte Genehmigung nur im Wege der Konkurrentenklage vor den Verwaltungsgerichten vorgehen (BVerwG, DVBl. 2000, 1614, 1615 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 28.04.1999 - 7 M 786/99

    Besitzstandsschutz bei Linienverkehrsgenehmigung; Besitzstandsschutz;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Kart 1/04
    Ziel dieser Klausel ist es, Bewährtem einen besonderen Stellenwert einzuräumen und Investitionen des Altunternehmers durch die Zulassung eines neuen Verkehrsunternehmens für den jeweiligen Beförderungsverkehr nicht ohne weiteres zu entwerten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, GewArch 2000, 337; Bidinger, Kommentar zum Personenbeförderungsrecht, B § 13 Rn. 72 ff.).
  • BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 180.81

    Wehrdienstpflichtiger - Kurzfristige Einberufung - Verspäteter Zugang -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Kart 1/04
    Die Ergebnisse der nachträglichen Anhörung müssen von der zur Sachentscheidung berufenen Behörde nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern - nach außen erkennbar (vgl. BVerwG, NVwZ 1984, 446, 447; Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 6. Aufl., § 45 Rn. 84) - auch zum Anlass genommen werden, die Entscheidung kritisch, unvoreingenommen und ergebnisoffen zu überprüfen.
  • BGH, 05.10.2004 - KVR 14/03

    Zusammenschluß Melitta/Schultink wieder offen -Grundsatzentscheidung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Kart 1/04
    Denn aus der Sicht der nachfragenden Aufgabenträger kommen für die Einrichtung, die Unterhaltung und den Betrieb eines Verkehrsnetzes im SPNV Anbieter aus dem gesamten Bundesgebiet in Betracht (vgl. dazu: BGH, Urt. v. 5.10.2004, KVR 14/03 - Staubsaugerbeutelmarkt Umdruck Seite 12).
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R

    Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Kart 1/04
    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - die beschwerdeführende Partei geltend macht, dass die Untersagungsvoraussetzungen nicht vorliegen und der angemeldete Zusammenschluss deshalb ohne jede Einschränkung freigegeben werden muss, ist die selbständige Anfechtung der Nebenbestimmungen unbedenklich (Mestmäcker/ Veelken, a.a.O. Rn. 72; vgl. auch BVerwG, NVwZ 2001, 919 ff.; NVwZ 2001, 429, 430; BSG, NJW 2002, 3278 ff.).
  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Kart 1/04
    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - die beschwerdeführende Partei geltend macht, dass die Untersagungsvoraussetzungen nicht vorliegen und der angemeldete Zusammenschluss deshalb ohne jede Einschränkung freigegeben werden muss, ist die selbständige Anfechtung der Nebenbestimmungen unbedenklich (Mestmäcker/ Veelken, a.a.O. Rn. 72; vgl. auch BVerwG, NVwZ 2001, 919 ff.; NVwZ 2001, 429, 430; BSG, NJW 2002, 3278 ff.).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - Kart 1/04
    Jedenfalls dann, wenn - wie hier - die beschwerdeführende Partei geltend macht, dass die Untersagungsvoraussetzungen nicht vorliegen und der angemeldete Zusammenschluss deshalb ohne jede Einschränkung freigegeben werden muss, ist die selbständige Anfechtung der Nebenbestimmungen unbedenklich (Mestmäcker/ Veelken, a.a.O. Rn. 72; vgl. auch BVerwG, NVwZ 2001, 919 ff.; NVwZ 2001, 429, 430; BSG, NJW 2002, 3278 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

    Daher konnten sie grundsätzlich isoliert mit der Beschwerde angefochten werden; die notwendige Trennbarkeit von der Freigabeentscheidung im Übrigen ist gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 07.02.2006 - KVR 5/05 , Rn. 13 ff. bei juris - DB Regio/üstra ; Senat, Beschluss vom 27.05.2009 - VI-Kart 9/08 (V) , Rn. 142 bei juris - EDEKA/Plus ; Beschluss vom 22.12.2004 - VI-Kart 1/04 (V) , Rn. 35 bei juris; Thomas in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Aufl. 2020, § 40 GWB Rn. 130; Rieger in: Jaeger/Kokott/Pohlmann/Schroeder, Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, 100. Lieferung 11.2021, § 40 GWB Rn. 42).

    Dies lässt die erforderliche Beschwer jedenfalls deshalb nicht entfallen, weil die Zusammenschlussbeteiligten unstreitig stets darauf hingewiesen haben, dass sie die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamts nicht teilen, eine uneingeschränkte Freigabe des Fusionsvorhabens anstreben und die Zusagen nur im Interesse einer zügigen Freigabeentscheidung angeboten haben (vgl. BGH, Beschluss vom 07.02.2006 - KVR 5/05 , Rn. 14 bei juris - DB Regio/üstra ; Senat, Beschluss vom 27.05.2009 - VI-Kart 9/08 (V) , Rn. 144 bei juris - EDEKA/Plus ; Beschluss vom 22.12.2004 - VI-Kart 1/04 (V) , Rn. 35 bei juris).

  • OLG Düsseldorf, 26.08.2020 - Kart 4/19

    Untersagte Fusion von Miba und Zollern: Überprüfung der Entscheidung des

    Ob dies auch dann immer gilt, wenn die Nebenbestimmungen der Ministererlaubnis isoliert anfechtbar sind (vgl. Senat, Beschluss vom 22.12.2004, VI-Kart 1/04 (V) , Rn. 39 bei juris, zu einer Freigabeentscheidung unter Nebenbestimmungen; Kuhn in: Jaeger/Kokott/Pohlmann/Schroeder, Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, 95. Lieferung 01.2020, § 42 GWB Rn. 92, 121; Thomas in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Auflage 2020, § 40 GWB Rn. 130, § 42 GWB Rn. 123), aber nicht angefochten worden sind, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
    Daher konnten sie grundsätzlich isoliert mit der Beschwerde angefochten werden; die notwendige Trennbarkeit von der Freigabeentscheidung im Übrigen ist gegeben (vgl. BGH, Beschluss vom 07.02.2006 - KVR 5/05 , Rn. 13 ff. bei juris - DB Regio/üstra ; Senat, Beschluss vom 27.05.2009 - VI-Kart 9/08 (V) , Rn. 142 bei juris - EDEKA/Plus ; Beschluss vom 22.12.2004 - VI-Kart 1/04 (V) , Rn. 35 bei juris; Thomas in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Aufl. 2020, § 40 GWB Rn. 130; Rieger in: Jaeger/Kokott/Pohlmann/Schroeder, Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, 100. Lieferung 11.2021, § 40 GWB Rn. 42).

    Dies lässt die erforderliche Beschwer jedenfalls deshalb nicht entfallen, weil die Zusammenschlussbeteiligten unstreitig stets darauf hingewiesen haben, dass sie die wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamts nicht teilen, eine uneingeschränkte Freigabe des Fusionsvorhabens anstreben und die Zusagen nur im Interesse einer zügigen Freigabeentscheidung angeboten haben (vgl. BGH, Beschluss vom 07.02.2006 - KVR 5/05 , Rn. 14 bei juris - DB Regio/üstra ; Senat, Beschluss vom 27.05.2009 - VI-Kart 9/08 (V) , Rn. 144 bei juris - EDEKA/Plus ; Beschluss vom 22.12.2004 - VI-Kart 1/04 (V) , Rn. 35 bei juris).

  • BGH, 24.04.2006 - KVR 5/05

    Berichtigung eines Beschlusses wegen offenbarer Unrichtigkeit

    OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.12.2004 - VI - Kart 1/04 (V) -.
  • VG Karlsruhe, 05.09.2006 - 5 K 1367/05

    Zulassung eines Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen

    Das im sog. Genehmigungswettbewerb nach § 13 PBefG einzuhaltende Verfahren sei nicht mit einem Ausschreibungsverfahren nach dem Vergaberecht vergleichbar (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.12.2004 - VI-Kart 1/04 (V) - VG Braunschweig, Beschl. v. 08.07.2005 - 6 B 370/05 -).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2010 - U (Kart) 4/10

    Abwehransprüche gegen die Verteilung einer kostenlosen Software zur Abrechnung

    Erforderlich, aber auch ausreichend für die Anwendbarkeit des Kartellgesetzes ist es allein, dass - wie der Gesetzgeber in § 130 Abs. 1 GWB klargestellt hat - die Tätigkeit, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dient oder damit im Zusammenhang steht, mit von der Privatrechtsordnung bereitgestellten Mitteln erfolgt und sich als Teilnahme am Wettbewerbsgeschehen darstellt (vgl. Senat, Beschluss v. 22.12.2004, VI-Kart 1/04 (V), WuW/E DE-R 1397 ff., 1402 - ÖPNV Hannover, zitiert nach juris Rz. 57).
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