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   OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - VI-Kart 1/12 (V)   

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https://dejure.org/2013,19699
OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - VI-Kart 1/12 (V) (https://dejure.org/2013,19699)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.08.2013 - VI-Kart 1/12 (V) (https://dejure.org/2013,19699)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. August 2013 - VI-Kart 1/12 (V) (https://dejure.org/2013,19699)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Telemedicus

    Kabel BW und Unity-Media durften nicht fusionieren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Kartellrechtmäßigkeit der Übernahme von Kabel-BW durch Unitymedia

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrechtmäßigkeit der Übernahme von Kabel-BW durch Unitymedia

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    OLG Düsseldorf stoppt Fusion der Kabelnetzbetreiber

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unitymedia und KabelBW - die geplatze Übernahme

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kartellrecht - Kabel BW und Unitymedia dürfen nicht fusionieren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zusammenschluss von Kabelnetzbetreibern ist bei prognostizierter Verstärkung einer marktbeherrschender Stellung zu untersagen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übernahme von Kabel BW durch Liberty (Unitymedia) gestoppt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zusammenschluss von Kabelnetzbetreibern ist bei prognostizierter Verstärkung einer marktbeherrschender Stellung zu untersagen

  • spiegel.de (Pressebericht, 14.08.2013)

    Niederlage für Unitymedia: Richter stoppen Milliardenfusion im Kabelmarkt

  • juve.de (Kurzinformation)

    Kabelfusion: Telekom und Netcologne machen Weg frei

  • juve.de (Kurzinformation)

    Liberty/Kabel BW: Telekom und Netcologne stoppen Fusion

  • kress.de (Pressebericht, 14.08.2013)

    Richter heben Kartellamt-Entscheidung auf: Unity-KabelBW-Fusion muss wohl neu geprüft werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Übernahme von Kabel BW durch Liberty

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Oberlandesgericht Düsseldorf stoppt Übernahme von Kabel BW durch Liberty (Unitymedia) - Vom BKartA vorgesehenen Nebenbestimmungen nicht geeignet, Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung hinreichend zu kompensieren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.02.2006 - KVR 5/05

    DB Regio/üstra

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - Kart 1/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind daher an sich bestehende überregionale Bezugsalternativen bei der räumlichen Marktabgrenzung nicht zu berücksichtigten, wenn sie von den Nachfragern tatsächlich nicht oder kaum wahrgenommen werden (BGHZ 156, 379, 384 f. - Strom und Telefon I; BGHZ 166, 165 Tz. 29 - DB Regio/Üstra; BGHZ 175, 333 Tz. 65 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt ).

    Das ausdrückliche Verbot, die beteiligten Unternehmen einer laufenden Verhaltenskontrolle zu unterstellen (§ 40 Abs. 3 Satz 2 GWB), verdeutlicht und konkretisiert diese durch den Gesetzeszweck vorgegebene Zielrichtung der Nebenbestimmungen (BGHZ 166, 165 Rn. 56 - DB Regio/Üstra).

    Entscheidend ist daher weniger, ob auf das Verhalten der Unternehmen eingewirkt wird, als vielmehr die Frage, ob hierdurch ein struktureller Effekt erzielt wird, der hinreichend wirksam und nachhaltig ist, um eine Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen durch den Zusammenschluss zu verhindern oder zu kompensieren (BGHZ 166, 165 Rn. 59 - DB Regio/Üstra).

  • BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96

    BGH bestätigt Untersagungsverfügungen des Bundeskartellamts - Beteiligung von RWE

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - Kart 1/12
    Je stärker der Grad der durch die Konzentration eingetretenen Wettbewerbsbeschränkung ist, desto nachhaltiger ist der verbleibende oder - bei monopolistischen Märkten - potentiell aufkeimende Wettbewerb zu schützen (BGHZ 136, 268 Tz. 42 m.w.Nachw. - Stromversorgung Aggertal ).
  • BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07

    Kreiskrankenhaus Bad Neustadt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - Kart 1/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind daher an sich bestehende überregionale Bezugsalternativen bei der räumlichen Marktabgrenzung nicht zu berücksichtigten, wenn sie von den Nachfragern tatsächlich nicht oder kaum wahrgenommen werden (BGHZ 156, 379, 384 f. - Strom und Telefon I; BGHZ 166, 165 Tz. 29 - DB Regio/Üstra; BGHZ 175, 333 Tz. 65 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt ).
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - Kart 1/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind daher an sich bestehende überregionale Bezugsalternativen bei der räumlichen Marktabgrenzung nicht zu berücksichtigten, wenn sie von den Nachfragern tatsächlich nicht oder kaum wahrgenommen werden (BGHZ 156, 379, 384 f. - Strom und Telefon I; BGHZ 166, 165 Tz. 29 - DB Regio/Üstra; BGHZ 175, 333 Tz. 65 - Kreiskrankenhaus Bad Neustadt ).
  • BGH, 24.06.1980 - KVR 5/79

    Teilmarkt bei Zusammenschlußverbot

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - Kart 1/12
    Die Annahme eines nach Marktstufen oder Abnehmergruppen unterteilten Teilmarktes setzt danach voraus, dass die Anbieter zu unterschiedlichem Verhalten in der Lage sind, insbesondere eine verschiedene Marktstrategie (Preis, Menge, Qualität und Absatzweg) möglich bleibt (BGHZ 77, 279, Tz. 23 - Mannesmann/Brueninghaus ; BGH WuW/E 2575, 2577 - Kampffmeyer-Plange ; Möschel in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 4. Aufl., § 19 Rn. 25; Ruppelt in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Bd. 1 Deutsches Kartellrecht, 11. Aufl., § 19 Rn. 26).
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 60/07

    E. ON/Stadtwerke Eschwege

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - Kart 1/12
    Danach sind dem relevanten (Angebots-)Markt alle Produkte zuzurechnen, die aus Sicht der Nachfrager nach Eigenschaften, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGHZ 170, 299 Tz. 15 - National Geographic II ; BGHZ 178, 285 Tz. 14 - E.ON/Stadtwerke Eschwege ).
  • OLG Köln, 16.07.2002 - 22 U 13/02
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - Kart 1/12
    Der Grundstückseigentümer gestattet dem Kabelnetzbetreiber lediglich, ein Hausverteilnetz zu errichten und zu unterhalten (vgl. BGH NJW 1997, 3022; OLG Köln, Urteil vom 16.07.2002, 22 U 13/02, zitiert nach juris: Rn. 8).
  • BGH, 16.01.2007 - KVR 12/06

    National Geographic II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - Kart 1/12
    Danach sind dem relevanten (Angebots-)Markt alle Produkte zuzurechnen, die aus Sicht der Nachfrager nach Eigenschaften, Verwendungszweck und Preislage zur Deckung eines bestimmten Bedarfs austauschbar sind (BGHZ 170, 299 Tz. 15 - National Geographic II ; BGHZ 178, 285 Tz. 14 - E.ON/Stadtwerke Eschwege ).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 405/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer 20-jährigen Laufzeit für eine Vereinbarung zum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - Kart 1/12
    Der Grundstückseigentümer gestattet dem Kabelnetzbetreiber lediglich, ein Hausverteilnetz zu errichten und zu unterhalten (vgl. BGH NJW 1997, 3022; OLG Köln, Urteil vom 16.07.2002, 22 U 13/02, zitiert nach juris: Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2021 - Kart 5/20

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts Angebote von

    Zumindest muss durch die Nebenbestimmungen ein struktureller Effekt erzielt werden, der hinreichend wirksam und nachhaltig ist, um die zusammenschlussbedingt zu erwartende Verschlechterung der Marktbedingungen zu kompensieren (Senat, Beschluss vom 14. August 2013, VI-Kart 1/12 (V) ).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Kart 8/11

    Rechtmäßigkeit eine Zusammenschlussvorhabens im Bereich der Erfassung von

    Bei der von den Beteiligten angefochtenen Untersagungsverfügung handelt es sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, so dass für die wettbewerbliche Beurteilung maßgeblich die Sach- und Rechtslage bei Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Beschwerdegericht ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 21.12.2004 - KVR 26/03 , NJW-RR 2005, 474 [475] m.w.N., Rz. 13 bei juris - Deutsche Post/trans-o-flex ; vgl. auch Senat, Beschluss v. 14.8.2013 - VI-Kart 1/12 [V] , NZKart 2013, 465, Rz. 45 bei juris - Signalmarkt ).

    Vor diesem Hintergrund kann das Bedarfsmarktkonzept in Abhängigkeit von den Umständen des jeweiligen Falls eines Korrektivs bedürfen; dem trägt namentlich u.a. das Konzept der Angebotsumstellungsflexibilität Rechnung (vgl. zu Allem BGH, Beschluss v. 16.1.2007 - KVR 12/06 , BGHZ 170, 299, Rzn. 13 ff. - National Geographic II ; BGH, Beschluss v. 11.11.2008 - KVR 60/07 , BGHZ 178, 285 Rzn. 14 ff. - E.ON/Stadtwerke Eschwege ; vgl. auch Senat, Beschluss v. 14.8.2013 - VI-Kart 1/12 [V] , NZKart 2013, 465, Rz. 54 bei juris - Signalmarkt ).

    Darüber hinaus sind die von den Beteiligten vorgeschlagenen Auflagen auch in der Sache nicht geeignet, durch strukturelle Effekte (vgl. hierzu Senat, Beschluss v. 14.8.2013 - VI-Kart 1/12 , NZKart 2013, 465 = WuW/E DE-R 4050, Ls. 6 und Rz. 126 bei juris - Signalmarkt ) die mit einem Vollzug des Zusammenschlusses verbundenen Wettbewerbsprobleme zu beseitigen.

  • OLG Düsseldorf, 17.09.2014 - Kart 1/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verpflichtungszusagenentscheidungen des

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil v. 14.08.2013 Az. VI Kart 1/12 (V)) ist der (Angebots-)Markt für die leitungsgebundene Versorgung mit digitalem und analogem Rundfunk- und Fernsehsignalen (sog. Signalmarkt), auf dem sich die Kabelnetzbetreiber als Anbieter und der Endkunde als Nachfrager gegenüberstehen, regional beschränkt auf das jeweilige Netzgebiet des Kabelnetzbetreibers.
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2013 - U (Kart) 13/13

    Prüfung einer Kündigung von Geschäftsbeziehungen bzgl. des kartellrechtlichen

    Die Annahme eines nach Abnehmergruppen unterteilten Teilmarktes setzt voraus, dass die Anbieter zu unterschiedlichem Verhalten in der Lage sind, insbesondere eine verschiedene Marktstrategie (Preis, Menge, Qualität und Absatzweg) möglich bleibt (BGHZ 77, 279, Tz. 23 - Mannesmann/Brueninghaus ; BGH WuW/E 2575, 2577 - Kampffmeyer-Plange ; Senat, Beschl. vom 15.8.2013 - VI-Kart 1/12 (V) ; Möschel in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 4. Aufl., § 19 Rn. 25; Ruppelt in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Bd. 1 Deutsches Kartellrecht, 11. Aufl., § 19 Rn. 26).
  • LG Köln, 19.03.2019 - 31 O 280/17
    Der Kläger hat sich in der Klageschrift darauf beschränkt, die "monopolartige Stellung" aus einer Entscheidung des OLG Düsseldorf (VI Kart 1/12 (V)) abzuleiten.
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