Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 27.09.2007

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   OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - VI-Kart 11/07 (V) (1)   

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OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - VI-Kart 11/07 (V) (1) (https://dejure.org/2008,3727)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.09.2008 - VI-Kart 11/07 (V) (1) (https://dejure.org/2008,3727)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. September 2008 - VI-Kart 11/07 (V) (1) (https://dejure.org/2008,3727)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGV Art. 81; Verordnung (EG) Nr. 358/2003 Art. 1; Verordnung (EG) Nr. 358/2003 Art. 7; Verordnung (EG) Nr. 358/2003 Art. 8; GWB § 1
    Abgrenzung des sachlich relevanten Markts von Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungs- GVO Art. 7 Abs. 2
    Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes für Berufshaftpflichtversicherungen - Grenzen des Bedarfsmarktkonzeptes

  • rechtsportal.de

    Versicherungs- GVO Art. 7 Abs. 2
    Abgrenzung des sachlich relevanten Marktes für Berufshaftpflichtversicherungen - Grenzen des Bedarfsmarktkonzeptes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    70-jähriges Gemeinschaftsunternehmen der Versicherungswirtschaft darf weiterhin Berufshaftpflichtversicherungen anbieten Bundeskartellamt unterliegt

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaftsunternehmen der Versicherungswirtschaft darf bei Marktanteil unter 20 Prozent Berufshaftpflichtversicherungen anbieten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1420
  • VersR 2009, 1454
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.09.2008 - Kart 11/07
    Der sachliche Produktmarkt umfasst sämtliche Erzeugnisse und/oder Dienstleistungen, die von den Verbrauchern hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Preise und ihres vorgesehenen Verwendungszwecks als austauschbar oder substituierbar angesehen werden (Rn. 7 der Bekanntmachung der Kommission über den relevanten Markt; EuGH Slg. 1979, 461 Rn. 28 - Hoffmann-La Roche; BGH WuW/E DE-R 1925-1930 Rn. 19 f. - National Geographic II; BGH WuW/E DE-R 1355, 1357 - Staubsaugerbeutelmarkt).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2019 - W (Kart) 4/19

    Vorläufige Untersagung des Abschlusses von Verträgen über die Durchführung von

    In solchen Fällen wird durch die Zusammenarbeit der Wettbewerb nicht nur nicht beschränkt, sondern aufgrund des gemeinsamen Angebots gestärkt, so dass eine durch die Verhaltenskoordinierung bezweckte oder bewirkte Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des § 1 GWB schon tatbestandlich zu verneinen ist (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 05.02.2002, KZR 3/01 - Jugendnachtfahrten ; Rn. 19 bei juris; Urteil vom 13.12.1983, KRB 3/83 - Bauvorhaben Schramberg , Rn. 15 bei juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2016, VI-U (Kart) 10/15, Rn. 54 bei juris; Beschluss vom 11.11.2011, VII-Verg 92/11 - Bietergemeinschaft II , Rn. 7 bei juris; Beschluss vom 17.09.2008, VI-Kart 11/07 (V), Rn. 17 bei juris; KG, Beschluss vom 24.10.2013, Verg 11/13, Rn. 32 bei juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.02.2012, Verg W 1/12 - Abfallentsorgung Flughafen Berlin-Brandenburg , Rn. 50 bei juris; Zimmer in Immenga/Mestmäcker, GWB, 5. Auflage 2014, § 1 Rn. 254 ff. m.w.N.; Säcker in MüKoGWB, 2. Auflage 2015, § 1 GWB Rn. 39 ff. m.w.N.; Europäische Kommission, Leitlinien zur Anwendbarkeit von Art. 101 AEUV auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit, ABl.

    Ihr Zweck besteht in der Verwirklichung einer einzelnen, konkreten Aufgabe (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.1983, KRB 3/83 Bauvorhaben Schramberg , Rn. 12 bei juris; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 1 Rn. 112; Zimmer in Immenga/Mestmäcker, GWB, 5. Auflage 2014, § 1 Rn. 253 m.w.N.; Maritzen in Kölner Kommentar zum Kartellrecht, 2017, § 1 GWB Rn. 429 m.w.N.), mag auch die von der Arbeitsgemeinschaft zur Verwirklichung dieser einen konkreten Aufgabe erbrachte Tätigkeit im Einzelfall von zeitlich prinzipiell unlimitierter Dauer sein (vgl. BGH, Urteil vom 05.02.2002, KZR 3/01 - Jugendnachtfahrten , juris; Senat, Beschluss vom 17.09.2008, VI-Kart 11/07 (V), juris).

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2008 - Kart 5/08

    Kupferstranggussformate

    Obschon aus der - nach dem Bedarfsmarktkonzept maßgeblichen - Nachfragersicht Rundbarren und Walzplatten im Hinblick auf ihren grundverschiedenen Weiterverarbeitungszweck nicht funktional austauschbar sind, gehören sie unter dem Gesichtspunkt der Angebotsumstellungsflexibilität (BGH, WuW/E DE-R 1925, 1930 - National Geographic II m.w.N.; Senat, Beschl. v. 17.9.2008, VI-Kart 11/07 (V), Umdruck Seite 13 f.) gleichwohl zu demselben sachlichen Markt.
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2016 - U (Kart) 10/15

    Anspruch eines Lebensmittel-Einzelhandelskonzerns auf Teilhabe an den Erlösen der

    In solchen Fällen ist eine durch die Verhaltenskoordinierung bezweckte oder bewirkte Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Kartellverbots schon tatbestandlich zu verneinen (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil v. 5.2.2002 - KZR 3/01 , BGHZ 149, 391 = WuW/E DE-R 876, Rzn. 18 f. bei juris m.w.N. - Jugendnachtfahrten ; vgl. auch Senat, Beschluss v. 17.9.2008 - VI-Kart 11/07 (V) , Rz. 17 bei juris; Zimmer in Immenga/Mestmäcker , Wettbewerbsrecht - Band 2: GWB, 5. Aufl. [2014], § 1 Rzn. 157 f. u. 252 ff. m.w.N.; Europäische Kommission, Leitlinien zur Anwendbarkeit von Art. 101 AEUV auf Vereinbarungen über horizontale Zusammenarbeit, ABl.
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2010 - W (Kart) 3/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    Nach dem Termin zur mündlichen Verhandlung vom 16.10.2008, in dem das Landgericht sich nicht abschließend dazu äußerte, wie aus seiner Sicht der Markt abzugrenzen sei, sind die Beklagten dem Vortrag der Klägerin zur Marktabgrenzung unter Hinweis auf Entscheidungen der EU-Kommission und eine Entscheidung des Senats vom 17.09.2008 (VI-Kart 11/07 (V), VersR 2009, 1420 zur Abgrenzung des sachlich relevanten Markts von Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen) entgegengetreten und haben (zutreffend) ausgeführt, es gebe keinen Spezialmarkt für Busversicherungen.
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   OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - VI-Kart 11/07 (V)   

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https://dejure.org/2007,14372
OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - VI-Kart 11/07 (V) (https://dejure.org/2007,14372)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.09.2007 - VI-Kart 11/07 (V) (https://dejure.org/2007,14372)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. September 2007 - VI-Kart 11/07 (V) (https://dejure.org/2007,14372)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung eines Kartellverstoßes durch das Bundeskartellamt mit der Folge einer sofort vollziehbaren Untersagungsverfügung gegenüber mehrerer Versicherungen; Rechtswidrigkeit der sofortigen Vollziehungsanordnung wegen Vorliegens einer unbilligen, nicht durch ...

  • Judicialis

    GWB § 1; ; GWB § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3; ; GWB § 65 Abs. 4 Satz 1; ; GWB § 74 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    GWB § 1; GWB § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer kartellrechtlichen Untersagungsverfügung wegen koordinierter Zusammenarbeit

  • rechtsportal.de

    GWB § 1 ; GWB § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3
    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer kartellrechtlichen Untersagungsverfügung wegen koordinierter Zusammenarbeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 14.06.2007 - Kart 9/07

    Unbillige Härte nach § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB - Kartellrechtliches Verbot des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - Kart 11/07
    Eine Härte im Sinne des Gesetzes ist anzunehmen, wenn schwerwiegende Eingriffe vorgenommen werden, deren Folgen nach einer erfolgreichen Durchführung des Beschwerdeverfahrens nicht ohne weiteres beseitigt werden können (vgl. Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Kommentar zum Kartellgesetz, 3. Aufl., § 65 Rdnr. 14; Kollmorgen in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Band 1, 10. Aufl., § 65 Rn. 20; Senatsbeschluss v. 14. Juni 2007, Az.: VI-Kart 9/07 (V)).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2013 - Kart 9/12

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gegen die Untersagung eines

    Auch irreparable Folgen können nur ausnahmsweise durch öffentliche Interessen aufgewogen werden (zu Allem: Senat, WuW/E DE-R 2171, 2172; Beschl. v. 14.6.2007, VI-Kart 9/07 (V) Umdruck Seite 5; Beschl. v. 27.9.2007, VI-Kart 11/07 (V) Umdruck Seite 6 f.; Beschluss vom 9.8.2011, VI-Kart 5/11 (V) Umdruck Seite 20/21; Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht GWB, 4. Aufl., § 65 Rdnr. 15; Kollmorgen in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Band 1, 11. Aufl., § 65 Rdnr. 21).

    Bestehen umgekehrt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der kartellbehördlichen Verfügung, ist dies zugunsten des Betroffenen in die Interessenabwägung einzubeziehen (Senat, Beschluss vom 27.9.2007, VI-Kart 11/07 (V) Umdruck Seite 9).

    Zwar ist durch das lange Zuwarten des Amtes kein Vertrauenstatbestand dahingehend begründet worden, dass ein kartellbehördliches Einschreiten nunmehr ausgeschlossen ist (vgl. Senat, Beschl. v. 27.9.2007, VI-Kart 11/07 (V) Umdruck Seite 10).

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