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   OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - VI-Kart 15/06 (V) (3)   

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OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - VI-Kart 15/06 (V) (3) (https://dejure.org/2007,3350)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.06.2007 - VI-Kart 15/06 (V) (3) (https://dejure.org/2007,3350)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juni 2007 - VI-Kart 15/06 (V) (3) (https://dejure.org/2007,3350)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufforderung des Rechtsausschusses des Deutschen Lottoblocks und Totoblocks (DLTB) zur Verweigerung der Annahme von durch terrestrische Vermittlung gewerblicher Spielvermittler erzielten Spielumsätzen; Beschränkung der Tätigkeit der Gesellschaften des DLTB aus ...

  • Judicialis

    GWB § 1; ; GWB § ... 21 Abs. 1; ; GWB § 32; ; GWB § 32 Abs. 2; ; GWB § 32 Abs. 3; ; GWB § 47 a.F.; ; GWB § 65 Abs. 1; ; GWB § 65 Abs. 5; ; GWB § 74 Abs. 2 Nr. 1; ; GWB § 78; ; LotStV § 1; ; LotStV § 3; ; LotStV § 4; ; LotStV § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; LotStV § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; LotStV § 5; ; LotStV § 5 Abs. 1; ; LotStV § 5 Abs. 3; ; LotStV § 5 Abs. 3 Satz 3; ; LotStV § 14 Abs. 2; ; GKG § 39 Abs. 2; ; AktG § 17; ; AktG § 18; ; Blockvertrag § 2; ; Blockvertrag § 2 Abs. 1 Satz 2; ; Blockvertrag § 2 Abs. 3; ; StGB § 284 Abs. 1; ; Regionalisierungsstaatsvertrag § 3; ; Regionalisierungsstaatsvertrag § 4 Abs. 1 Nr. 3; ; Regionalisierungsstaatsvertrag § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; Regionalisierungsstaatsvertrag § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; Regionalisierungsstaatsvertrag § 4 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 1; LotStV § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Unzulässige Wettbewerbs-Beschränkung durch staatliche Lotterien

  • beck.de (Kurzinformation)

    Lotto im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Wettbewerbs-Beschränkung durch staatliche Lotterien

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Deutscher Lotto- und Totoblock muss sich dem Wettbewerb stellen - Lottogesellschaften scheitern vor dem OLG Düsseldorf

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 19.02.2002 - C-35/99

    DIE VERBINDLICHE GEBÜHRENORDNUNG DER ITALIENISCHEN RECHTSANWÄLTE VERSTÖSST NICHT

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - Kart 15/06
    Horizontale Kartelle, die sich auf das gesamte Gebiet eines Mitgliedsstaates erstrecken, sind in der Regel geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten spürbar zu beeinträchtigen, weil sie ihrem Wesen nach die Wirkung haben, eine Marktaufteilung entlang nationaler Grenzen zu verfestigen (vgl. EuGH, Urt. v. 19.2.99, Rs. C-35/99, Slg. 2002 I Seite 1529 Rn. 33 - "Manuele Arduino").

    Das gilt schon deshalb, weil horizontale Kartelle, die sich auf das gesamte Gebiet eines Mitgliedsstaates erstrecken, ihrem Wesen nach die Wirkung haben, eine Marktaufteilung entlang nationaler Grenzen zu verfestigen (vgl. EuGH, Urt. v. 19.2.99, Rs. C-35/99, Slg. 2002 I Seite 1529 Rn. 33 - "Manuele Arduino"; Zimmer, a.a.O. Rdnr. 314 m.w.N.).

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - Kart 15/06
    Hierdurch werden die Lottogesellschaften nicht selbst zum Träger dieser Gefahrenabwehr, sondern sind allenfalls das Mittel zur Erledigung der ordnungsrechtlichen Aufgabe (vgl. zu allem: BVerfG, Urt. v. 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 Rdnr. 88 a.E. - abgedr. in NJW 2006, 1261 ff.; BGH, WuW/E DE-R 289, 292 - Lottogemeinschaft).

    Die Lottogesellschaften können sich zur Rechtfertigung ihrer Weigerungshaltung auch nicht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des bayerischen Wettmonopols bei Sportwetten (NJW 2006, 1261) berufen.

  • EuGH, 01.10.1998 - C-38/97

    Librandi

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - Kart 15/06
    Richtig ist auch die vom Amt daraus gezogene Schlussfolgerung, dass der Lotteriestaatsvertrag den Wettbewerb der staatlichen Lottogesellschaften nur beschränken darf, soweit dies zur Durchsetzung legitimer Gemeinwohlinteressen und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich ist (EuGH, Urt. v. 1.10.1998, Rs. C-38/97, Slg. 1998 I Seite 5972, 5983 Rdnr. 30 Librandi; Urt. v. 6.3.2007, Rs. C-395/05 - D"Antonio).
  • EuGH, 09.09.2003 - C-198/01

    CIF

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - Kart 15/06
    Zutreffend hat das Bundeskartellamt angenommen, dass der nationale Gesetzgeber nach Art. 10 EG alle Maßnahmen zu unterlassen hat, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben könnten, und dass jede nationale Rechtsvorschrift unangewendet bleiben muss, die einer Gemeinschaftsvorschrift (hier: Art. 81 Abs. 1 Nr. c) EG) entgegensteht (vgl. EuGH, Urt. v. 9.9.2003, Rs. C-198/01, Slg. 2003 I Seite 855 Rn. 48 f. - "Consorzio Industriale Fiammiferri").
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - Kart 15/06
    Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur fehlenden Reichweite einer DDR-Sportwettenerlaubnis für das Gebiet der alten Bundesländer (BVerwGE 126, 149 ff.) befasst sich mit dieser Problematik nicht.
  • EuGH, 06.03.2007 - C-395/05

    'D''Antonio u.a.'

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - Kart 15/06
    Richtig ist auch die vom Amt daraus gezogene Schlussfolgerung, dass der Lotteriestaatsvertrag den Wettbewerb der staatlichen Lottogesellschaften nur beschränken darf, soweit dies zur Durchsetzung legitimer Gemeinwohlinteressen und unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich ist (EuGH, Urt. v. 1.10.1998, Rs. C-38/97, Slg. 1998 I Seite 5972, 5983 Rdnr. 30 Librandi; Urt. v. 6.3.2007, Rs. C-395/05 - D"Antonio).
  • BGH, 24.10.1996 - III ZR 127/91

    Amtshaftung der Bundesrepublik Deutschland für legislatives Unterlassen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - Kart 15/06
    Sollten sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, dürften Schadensersatzansprüche der hiervon benachteiligten Lottogesellschaften gegen das betreffende Bundesland in Betracht kommen (vgl. BGH, BGHZ 134, 30 m.w.N.).
  • EuGH, 08.11.1983 - 96/82

    IAZ / Kommission

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - Kart 15/06
    Dabei reicht es aus, dass entweder die eigene Tätigkeit der Vereinigung oder diejenige der in ihr zusammengeschlossenen Unternehmen auf die Folgen abzielt, die Art. 81 EG unterbinden will (EuGH, Rechtssache C-96 ff./82, Slg. 1983, 3369 Rdnr. 20).
  • OLG Düsseldorf - Kart 18/06 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kartellbußgeldverfahren gegen Industrieversicherer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.06.2007 - Kart 15/06
    Sie resultieren überdies aus dem Umstand, dass - wie dem Senat aus den bei ihm geführten Beschwerdeverfahren VI-Kart 18/06 (V) und VI-Kart 19/06 (V) bekannt ist - zahlreiche Lottogesellschaften erst durch die Androhung eines Zwangsgeldes in Millionenhöhe zur Beachtung der kartellbehördlichen Verfügung angehalten werden mussten.
  • OLG Düsseldorf, 09.04.2014 - U (Kart) 10/12

    Lotto-Gesellschaft aufgrund vorsätzlichen Kartellverstoßes zu 11,5 Mio. Euro

    Auf die im Rahmen dieses Verfahrens ergangenen Beschlüsse des Bundeskartellamts vom 23.8.2006 (Anl. K 1), des erkennenden Senats als Beschwerdegericht vom 8.6.2007 ( VI-Kart 15/06 [V] , WuW/E DE-R 2003 ff. = Anl. K 2) und des Bundesgerichtshofs vom 14.8.2008 (KVR 54/07, WuW/E DE-R 2408 ff. - Lottoblock , Anl. K 3) wird vollumfänglich Bezug genommen.

    Dies hat der erkennende Senat bereits als Beschwerdegericht im Kartellverwaltungsverfahren dargelegt (Beschluss v. 8.6.2007, VI-Kart 15/06 [V] , WuW/E DE-R 2003 ff., Rz. 66 bei juris).

  • OLG Celle, 21.02.2008 - 13 U 172/07

    Kündigung durch staatliche Lotteriegesellschaft nicht kartellrechtswidrig

    Es wird auch unterstellt, dass kartellrechtswidrig nach diesen Vorschriften alle gegen gewerbliche Spielvermittler gerichteten Maßnahmen wie insbesondere Vertragskündigungen sind, welche ausschließlich deshalb ergriffen werden, weil der betreffende gewerbliche Spielvermittler, Glücksspiele über terrestrische Vermittlungsstellen vermittelt ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2007 - VI Kart 15/06 ).

    Wenngleich die gewerbliche Spielvermittlung im Rahmen der gesetzlichen Anforderung grundsätzlich zulässig ist und die Gefahrenabwehr als Aufgabe nicht den Lottogesellschaften sondern den zuständigen staatlichen Stellen obliegt ( BGH, Urteil vom 9. März 1999 - KVR 20/97 ), so muss doch der Beklagten die Möglichkeit belassen werden, durch Vereinbarungen mit den betreffenden Spielvermittlern sicherzustellen, dass die für die Vereinbarkeit des staatlichen Monopols mit dem Grundgesetz erforderliche Ausrichtung der Werbung und des Vertriebs an den Zielen der Suchtbekämpfung und der Begrenzung der Wettleidenschaft erfolgt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Juni 2007 - VI Kart 15/06 ).

    Darüber hinaus kann die Beklagte eine vertragliche Regelung mit dem jeweiligen gewerblichen Spielanbieter verlangen, ob und ggf. welche Provision sie für die Spielvermittlung zu zahlen hat, wie die Übermittlung technisch abgewickelt werden soll und welche sonstigen Bedingungen bei der Spielvermittlung gelten sollen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Oktober 2006 - VI Kart 15/06 ).

  • VerfGH Bayern, 18.12.2007 - 9-VII-05

    Glücksspielbeschränkungen und Jugendschutz

    Diese Auffassung teilt das Oberlandesgericht Düsseldorf in der auf die Beschwerde der Blockgesellschafter ergangenen Entscheidung (Beschluss vom 8.6.2007 Az. VI-Kart 15/06).
  • OLG Brandenburg, 22.11.2011 - Kart U 4/09

    Eintritt einer teilweisen Unmöglichkeit beim Hostingvertrag

    bis zum 31.12.2008 ausgesprochen ist, bestandskräftig geworden, denn in diesem Umfang sind die dagegen gerichtete Beschwerde und die Rechtsbeschwerde der ...gesellschaften ohne Erfolg geblieben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 08.06.2007, Kart 15/06 (V), zitiert nach juris.de; nachfolgend BGH, Beschluss v. 14.08.2008, KVR 54/07, zitiert nach juris.de).
  • OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 534/07

    Zur Zulässigkeit gewerblicher Lotterietätigkeit im Drogeriemarkt

    Einer vorherigen behördlichen Erlaubnis bedurfte es nicht für die vom Beklagten betriebenen Lotterietätigkeiten im Zusammenwirken mit der J. GmbH, wobei nach einhelliger Meinung § 14 LottStV nicht zwischen den einzelnen Vertriebsformen unterscheidet und somit auch die sog. terrestrische Spielvermittlung über ortsgebundene Vermittlungsstellen gestattet ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.06.2007, Aktz. VI-Kart 15/06 (V), Anlage AG 7, Bd. III Bl 378 ff d.A., dort Rdn. 87 wie Bl 390 d.A.).
  • OLG Brandenburg, 31.03.2009 - Kart U 4/08

    Kartellrecht: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt der

    Dies habe das Oberlandesgericht Düsseldorf als Rechtsmittelinstanz in besagtem Kartellverfahren (Beschluss vom 8.6.2007 - VI-Kart 15/06 ) entschieden.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - VI-Kart 15/06 (V) (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5825
OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - VI-Kart 15/06 (V) (2) (https://dejure.org/2006,5825)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.10.2006 - VI-Kart 15/06 (V) (2) (https://dejure.org/2006,5825)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - VI-Kart 15/06 (V) (2) (https://dejure.org/2006,5825)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Verfahrensweise von Lottogesellschaften mit den Regeln des deutschen und des europäischen Kartellrechts ; Rechtswidrigkeit der Annahme von Spieleinsätzen aus gewerblicher terrestrischer Spielvermittlung durch Lottogesellschaften; Umfang der ...

  • Glücksspiel & Recht
  • Judicialis

    GWB § 1; ; GWB § ... 21; ; GWB § 21 Abs. 1; ; GWB § 32; ; GWB § 32 Abs. 2; ; GWB § 64 Abs. 1 Nr. 1; ; GWB § 65; ; GWB § 65 Abs. 1; ; GWB § 65 Abs. 2; ; GWB § 65 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; GWB § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Satz 3; ; GWB § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Satz 3; ; GWB § 65 Abs. 3 Satz 3; ; GWB § 65 Abs. 3 Nr. 2; ; GWB § 65 Abs. 3 Nr. 3; ; GWB § 74 Abs. 2 Nr. 1; ; GWB § 81 Abs. 2 Nr. 2 lit. a; ; EG Art. 81; ; EG Art. 10; ; EG Art. 82; ; VwVfG § 37 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit einer Anweisung an die Lottogesellschaften, Spielumsätze gewerblicher Spielvermittler nicht anzunehmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein vorläufiger Rechtschutz gegen die Anordnungen des BKartA

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.08.2006 - KVR 11/06

    Soda-Club

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - Kart 15/06
    Soweit die Untersagungsverfügungen auf Art. 82 EG gestützt sind, bedarf die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Beschlusses im Rahmen der Entscheidung gemäß § 65 GWB keiner Erörterung, weil die Beschwerde kraft Gesetzes in entsprechender Anwendung des § 64 Abs. 1 Nr. 1 GWB aufschiebende Wirkung hat ( BGH, Beschluss vom 17.08.06, KVR 11/06 - Soda-Club ) und insoweit eine Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 65 Abs. 1 GWB nicht getroffen worden ist, eine sofortige Vollziehung unter diesem rechtlichen Gesichtspunkt also ohnehin nicht besteht.
  • EuGH, 19.02.2002 - C-35/99

    DIE VERBINDLICHE GEBÜHRENORDNUNG DER ITALIENISCHEN RECHTSANWÄLTE VERSTÖSST NICHT

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - Kart 15/06
    Auch eine spürbare Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten der EG ist zu bejahen, und zwar unabhängig von den Auswirkungen in den Grenzbereichen zu den anderen EG-Staaten und dem Vertrieb von L., T. und O. in L., weil horizontale Kartelle, die sich auf das gesamte Gebiet eines - zumal des größten - Mitgliedsstaates erstrecken, in der Regel geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedsstaaten spürbar zu beeinträchtigen, weil sie ihrem Wesen nach die Wirkung haben, eine Marktaufteilung entlang nationaler Grenzen zu verfestigen (vgl. EuGH, Urteil vom 19.02.99, C-35/99, Slg. 2002, I-01529 Rn. 33 - "Manuele Arduino").
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - Kart 15/06
    Sowohl das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 28. März 2006 (NJW 2006, 1261) als auch die Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 24. März 1994 (Slg. 1994 I-01039 - "Schindler"), 21. September 1999 (Slg. 1999 I-06067 - "Läära"), 21. Oktober 1999 (Slg. 1999 I-07289 - "Zenatti") und 6. November 2003 (Slg. I-13031 - "Gambelli") gewähren dem nationalen Gesetzgeber Freiräume, um die Tätigkeit gewerblicher Vermittler einzuschränken.
  • EuGH, 09.09.2003 - C-198/01

    CIF

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.10.2006 - Kart 15/06
    Soweit der Lotteriestaatsvertrag darüber hinausgehend bezweckt , Unternehmenswettbewerb in einem Bereich zu verhindern, der über die Wahrnehmung der ordnungsrechtlichen Aufgabe, im eigenen Land ein ausreichendes Glückspielangebot sicherzustellen, hinausgeht, liegt ein Verstoß gegen EU-Recht vor, der gemäß Art. 10 EG dazu zwingt, das Landesrecht insoweit nicht anzuwenden (vgl. EuGH, Urteil vom 09.09.03, C-198/01, Slg. 2003 I-0855, Rn. 48 und 49 "Consorzio Industriale Fiammiferri") .
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2019 - Kart 1/19

    Facebook: Anordnungen des Bundeskartellamts möglicherweise rechtswidrig und

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12. Juli 2016 - VI-Kart 3/16 (V) , NZKart 2016, 380 = WuW 2016, 372, Rz. 42 bei juris - Ministererlaubnis EDEKA/Kaiser´s Tengelmann ; Beschluss vom 4. Mai 2016 , VI-Kart 1/16 (V) , NZKart 2016, 291 = WuW 2016, 378, Rz. 39 bei juris - Enge Bestpreisklausel ; Beschluss v. 25. Oktober 2006 - VI-Kart 14/06 (V) , WuW/E DE-R 2081, Rz. 6 bei juris - Kalksandsteinwerk; Beschluss v. 8. Mai 2007 - VI-Kart 5/07 (V) , WuW/E DE-R 1993, 1994 - Außenwerbeflächen; Beschluss v. 5. März 2007 - VI-Kart 3/07 (V) , WuW/E DE-R 1931, 1932, Rz. 12 bei juris - Sulzer/Kelmix ; Beschluss v. 23. Oktober 2006 - VI-Kart 15/06 (V) , WuW/E DE-R 1869, 1871, Rz. 41 bei juris - Deutscher Lotto- und Totoblock ; Beschluss v. 13. April 2005 - VI-Kart 3/05 (V) , WuW/E DE-R 1473, Rz. 16 bei juris - Konsolidierer ; Beschluss v. 8. Dezember 2003 - VI-Kart 35/03 (V) , WuW/E DE-R 1246, 1247 Rz. 7 bei juris - GETEC net ; Beschluss v. 27. März 2002 - VI-Kart 7/02 (V) , WuW/E DE-R 867, 868 Rz. 12 bei juris - Germania ; Beschluss v. 11. April 2001 - VI-Kart 22/01 (V) , WuW/E DE-R 665, 666 - Net Cologne I ) liegen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit im Sinne von § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB vor, wenn bei einer summarischen Überprüfung die Aufhebung der angefochtenen Verfügung überwiegend wahrscheinlich ist.
  • VG München, 12.12.2006 - M 16 K 05.6154

    Keine Bedenken gegen "Lotto im Supermarkt" Das Verwaltungsgericht München hat in

    Im Verfahren vorgelegt und insoweit in Bezug genommen wird auf die Entscheidung des Bundeskartellamts vom 24. Mai 2006 unter dem Gz. B 10 - 148/05, den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23. Oktober 2006 unter dem Az. VI-Kart 15/06 sowie das von Prof. Dr. D(...) im Auftrag der (...) erstellte Rechtsgutachten vom 11. Oktober 2005 bzw. das von Prof. Dr. P(...) zum Entwurf des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 12./14. September 2006 erstattete Rechtsgutachten vom Oktober 2006.

    Hierzu kann auch auf die Ausführungen des OLG Düsseldorf im Beschluss vom 23. Oktober 2006 Az. VI-Kart 15/06 (Seite 18 des Beschlussumdrucks) verwiesen werden, dass beim terrestrischen Vertrieb zu beachten sei, dass es einer entsprechenden technischen Schnittstelle bedürfe.

    Dies wurde im Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23. Oktober 2006 unter dem Az. VI - Kart 15/06 einstweilen bestätigt (vgl. S. 14, 17 f.).

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07

    Untersagung der Vermittlung von nicht erlaubten Sportwetten in Niedersachsen;

    Der Annahme einer zureichenden Mindestregelung steht auch nicht die Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 23. August 2006 (B 10-92713Kc 148/05), im Wesentlichen bestätigt durch OLG Düsseldorf (Beschl. v. 23.10.2006 - N Kart 15/06 V -, juris) entgegen.
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2020 - Kart 6/19
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26. August 2019 - VI-Kart 1/19 (V) , NZKart 2019, 495 = WuW 2019, 519, Rz. 21 bei juris - Facebook I ; Beschluss v. 12. Juli 2016 - VI-Kart 3/16 (V) , NZKart 2016, 380 = WuW 2016, 372, Rz. 42 bei juris - Ministererlaubnis EDEKA/Kaiser´s Tengelmann ; Beschluss vom 4. Mai 2016 , VI-Kart 1/16 (V) , NZKart 2016, 291 = WuW 2016, 378, Rz. 39 bei juris - Enge Bestpreisklausel ; Beschluss v. 25. Oktober 2006 - VI-Kart 14/06 (V) , WuW/E DE-R 2081, Rz. 6 bei juris - Kalksandsteinwerk; Beschluss v. 8. Mai 2007 - VI-Kart 5/07 (V) , WuW/E DE-R 1993, 1994 - Außenwerbeflächen; Beschluss v. 5. März 2007 - VI-Kart 3/07 (V) , WuW/E DE-R 1931, 1932, Rz. 12 bei juris - Sulzer/Kelmix ; Beschluss v. 23. Oktober 2006 - VI-Kart 15/06 (V) , WuW/E DE-R 1869, 1871, Rz. 41 bei juris - Deutscher Lotto- und Totoblock ; Beschluss v. 13. April 2005 - VI-Kart 3/05 (V) , WuW/E DE-R 1473, Rz. 16 bei juris - Konsolidierer ; Beschluss v. 8. Dezember 2003 - VI-Kart 35/03 (V) , WuW/E DE-R 1246, 1247 Rz. 7 bei juris - GETEC net ; Beschluss v. 27. März 2002 - VI-Kart 7/02 (V) , WuW/E DE-R 867, 868 Rz. 12 bei juris - Germania ; Beschluss v. 11. April 2001 - VI-Kart 22/01 (V) , WuW/E DE-R 665, 666 - Net Cologne I ) liegen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit im Sinne von § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB vor, wenn bei einer summarischen Überprüfung die Aufhebung der angefochtenen Verfügung überwiegend wahrscheinlich ist.
  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08

    Rechtmäßigkeit der Regelungen zum Glücksspiel im Land Berlin

    Der (auch) hiergegen gerichtete Antrag der staatlichen Lottoveranstalter, die aufschiebende Wirkung anzuordnen, wurde vom OLG Düsseldorf (Beschluss vom 23. Oktober 2006 - VI - Kart 15/06 (5), …
  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1652/05

    Untersagung der Vermittlung von Oddset-Sportwetten an Private eines über eine

    Aus der Entscheidung des Bundeskartellamts vom 23.08.2006 (- B 10-92713-Kc 148/05 -), im Wesentlichen bestätigt durch das OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Beschlüsse vom 23.10.2006 - VI-Kart 15/06 (V), Kart 15/06 (V) -, juris, und 08.06.2007 - VI-Kart 15/06 (V) -, juris, und dem Beschluss des Bundesgerichtshofs - Kartellsenat - vom 08.05.2007 (- KVR 31/06 -), lässt sich nicht die Annahme ableiten, das Werbeverhalten des in Baden-Württemberg staatlich zugelassenen Sportwettenanbieters würde den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts derzeit widersprechen, denn das Bundeskartellamt hat sich nicht mit der generellen Zulässigkeit eines staatlichen Monopols befasst.
  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1724/05

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen in Österreich ansässigen und

    Aus der Entscheidung des Bundeskartellamts vom 23.08.2006 - B 10-92713-Kc 148/05 -, im Wesentlichen bestätigt durch das OLG Düsseldorf, 1. Kartellsenat, Beschlüsse vom 23.10.2006 - VI-Kart 15/06 (V), Kart 15/06 (V) -, juris, und vom 08.06.2007 - VI-Kart 15/06 (V) -, und dem Beschluss des Bundesgerichtshofs - Kartellsenat - vom 08.05.2007 - KVR 31/06 - lässt sich nicht die Annahme ableiten, das Werbeverhalten des in Baden-Württemberg staatlich zugelassenen Sportwettenanbieters würde den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts derzeit widersprechen, denn das Bundeskartellamt hat sich nicht mit der generellen Zulässigkeit eines staatlichen Monopols befasst.
  • VG Halle, 26.04.2007 - 3 A 809/06
    Der Sache nach handelt es sich bei dem vorliegenden Verfahren um einen Teilkomplex aus dem Sachverhalt, der bereits Gegenstand des Beschlusses des Bundeskartellamtes vom 23. August 2006 (- B 10 - 92713 - Kc - 148/05 -) und des Beschlusses des Oberlandesgerichts B-Stadt vom 23. Oktober 2006 (- VI-Kart 15/06 -) gewesen ist.
  • VG Braunschweig, 21.03.2007 - 5 B 334/06

    Verstoß der Untersagung der gewerblichen Vermittlung von Sportwetten nicht

    Der Annahme einer konsistenten Regelung steht auch nicht die Entscheidung des Bundeskartellamtes vom 23.08.2006 ( B 10-92713 Kc 148/05 ), bestätigt durch das OLG Düsseldorf ( B. v. 23.10.2006 - N Kart 15/06 V - juris ) entgegen.
  • OVG Thüringen, 07.02.2007 - 3 EO 730/06

    Rechtmäßigkeit einer sofortigen Vollziehung der Untersagung der Wettvermittlung;

    Die Veranstalter dürfen weiter ihr Vertriebsgebiet nicht mehr beschränken und auch die Regionalisierung von Teilen der Einnahmen nicht mehr vornehmen (vgl. im Einzelnen den Tenor des Beschlusses und den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 23. Oktober 2006 - VI - Kart 15/06 - [zum Eilverfahren]).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.09.2006 - VI-Kart 15/06 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7317
OLG Düsseldorf, 07.09.2006 - VI-Kart 15/06 (V) (https://dejure.org/2006,7317)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.09.2006 - VI-Kart 15/06 (V) (https://dejure.org/2006,7317)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. September 2006 - VI-Kart 15/06 (V) (https://dejure.org/2006,7317)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf einstweilige Anordnung bis zur Entscheidung über die Anträge gemäß § 65 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Das in Art. 19 Abs. 4 GG enthaltene Prinzip der Effektivität des Rechtsschutzes und die Möglichkeit des Erlasses von Zwischenverfügungen im ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Verfahrensweisen der Lottogesellschaften mit den Regeln des deutschen und des europäischen Kartellrechts; Zwischenverfügungen im kartellrechtlichen Verwaltungsverfahren

  • Judicialis

    GWB § 1; ; GWB § 21; ; GWB § 21 Abs. 1; ; GWB § 32; ; GWB § 65 Abs. 3; ; GWB § 73; ; EG Art. 10; ; EG Art. 81; ; EG Art. 82; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zur Erfordernis einer Zwischenverfügung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Aussetzung der BKartA-Untersagung gegen staatlich Lotterie

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lottostellen müssen vorerst keine Tippscheine anderer gewerblicher Anbieter annehmen - Eilentscheidung des OLG Düsseldorf setzt Weisung des Kartellamts außer Kraft

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Hamburg, 19.05.2004 - 2 Bs 240/04

    Aufschiebende Wirkung einer gegen einen Planfeststellungsbeschluss erhobenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.09.2006 - Kart 15/06
    Es ist für das verwaltungsgerichtliche Verfahren des § 80 Abs. 5 VwGO anerkannt, dass es zulässig ist, Zwischenverfügungen zu erlassen, wenn dies das in Art. 19 Abs. 4 GG enthaltene Prinzip der Effektivität des Rechtsschutzes erfordert (Hamburgisches OVG NVwZ 2004, 1135; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., Rn. 170 zu § 80 m.w.N.).
  • BGH, 15.12.2020 - KVZ 90/20

    BGH überprüft "Hängebeschluss" des OLG Düsseldorf in Sachen Facebook

    b) Dass es sich bei dem Beschluss des Beschwerdegerichts lediglich um eine Zwischenentscheidung im Rahmen eines anhängigen Verfahrens auf vorläufigen Rechtsschutz handelt (sogenannter Hänge- oder Schiebebeschluss, vgl. BVerfG, NVwZ 2014, 363 Rn. 8; VGH München, NVwZ-RR 2019, 981 Rn. 3), steht der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde nicht entgegen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. März 2010 - VI-Kart 1/10 [V], juris Rn. 23; differenzierend: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. September 2006 - VI-Kart 15/06 [V], juris Rn. 32; aA MüKoEuWettbR/Nothdurft, 3. Aufl., GWB § 74 Rn. 11; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Aufl., § 74 Rn. 3; Schmidt in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Aufl., § 74 Rn. 6, der insoweit nicht zwischen "Hängebeschlüssen" und Entscheidungen nach § 65 GWB differenziert).
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2020 - Kart 13/20
    Nichts anderes gilt für das kartellrechtliche Verwaltungsverfahren, in dem ebenso das Bedürfnis besteht, effektiven Rechtsschutz sicherzustellen, wenn eine Sachentscheidung über einen Eilantrag noch nicht erfolgen kann und deshalb zu befürchten ist, dass in der Zwischenzeit vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 09.03.2010, VI-Kart 1/10 (V) - Rn. 12 bei juris; Beschluss vom 07.09.2006, VI-Kart 15/06 (V), Umdruck S. 9 f., bei juris; siehe auch OLG Düsseldorf Vergabesenat, VergabeR 2008, 835).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - Kart 1/10

    Vorläufiger Rechtsschutz im kartellrechtlichen Verfahren

    Nichts Anderes gilt für das kartellrechtliche Verwaltungsverfahren, in dem ebenso das Bedürfnis besteht, effektiven Rechtsschutz sicherzustellen, wenn eine Sachentscheidung über einen Eilantrag noch nicht erfolgen kann und deshalb zu befürchten ist, dass in der Zwischenzeit vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. Senat, Beschluss v. 07.09.2006, Az. VI - Kart 15/06 (V), Umdruck S. 9 f., bei Juris; siehe auch OLG Düsseldorf Vergabesenat, VergabeR 2008, 835).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.09.2006 - VI-Kart 15/06 (V) (1)   

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OLG Düsseldorf, 18.09.2006 - VI-Kart 15/06 (V) (1) (https://dejure.org/2006,13631)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.09.2006 - VI-Kart 15/06 (V) (1) (https://dejure.org/2006,13631)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. September 2006 - VI-Kart 15/06 (V) (1) (https://dejure.org/2006,13631)
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   OLG Düsseldorf, 23.07.2007 - Kart 15/06   

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OLG Düsseldorf, 23.07.2007 - Kart 15/06 (https://dejure.org/2007,37843)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.07.2007 - Kart 15/06 (https://dejure.org/2007,37843)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - Kart 15/06 (https://dejure.org/2007,37843)
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