Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 17.07.2003

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - VI-Kart 18/03 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10942
OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - VI-Kart 18/03 (V) (https://dejure.org/2004,10942)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.03.2004 - VI-Kart 18/03 (V) (https://dejure.org/2004,10942)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. März 2004 - VI-Kart 18/03 (V) (https://dejure.org/2004,10942)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10942) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Netznutzungsentgelte der Stadtwerke Mainz sind nicht kartellrechtswidrig

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2004 - Kart 4/03

    Zulässigkeit der Festsetzung von Erlösobergrenzen in einer kartellrechtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Kart 18/03
    Allerdings erweckt die Verfügung (anders als der Senat in seiner Beschwerdeentscheidung vom 11.2.2004, Az. Kart 4/03 (V), Beschlussabdruck S. 11 f., in anderer Sache festgestellt hat) hinsichtlich ihrer Bestimmtheit keine rechtlichen Bedenken.

    In seinem in anderer Sache ergangenen Beschluss vom 11.2.2004 (Az. Kart 4/03 (V), Beschlussabdruck S. 16 f.) hat der Senat hierzu ausgeführt:.

    Die Preisfindungskriterien der VV Strom II plus stellen ein betriebswirtschaftlich anerkanntes, taugliches und vertretbares Konzept zur Kalkulation der Netznutzungsentgelte dar (vgl. den Beschluss des Senats vom 11.2.2004, Az. Kart 4/03 (V), Beschlussabdruck S. 15).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2003 - Kart 39/02
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Kart 18/03
    Auch einem auf die Verteilnetzlänge bezogenen Erlösvergleich ist jedenfalls eine grundsätzliche Eignung, zur Begründung eines Preismissbrauchs herangezogen zu werden, nicht abzusprechen (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 22.1.2003, Az. Kart 39/02 (V) = WuW/E DE-R 1067).
  • EuG - T-38/01

    Sartorius / Kommission - Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2000)2466

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Kart 18/03
    Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss des Bundeskartellamts vom 17. April 2003 (Az. B 11 - 40 100 - T - 38/01) aufgehoben.
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 2 Kart 4/12

    Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken

    Im Übrigen ist zu bedenken, dass es ein perfektes Vergleichsunternehmen, welches dem betroffenen Unternehmen "wie ein Ei dem anderen" gleicht, ohnehin nicht gibt, und zwar auch dann nicht, wenn ein Zuschlag oder ein Abschlag zum Ausgleich etwaiger Unterschiede erfolgt, weil dessen Höhe ebenfalls nur grob geschätzt werden kann, und die Rechtsprechung bisher zudem offen gelassen hat, wie ein solcher Zuschlag oder Abschlag auf den Vergleichspreis zu bemessen wäre (siehe: BGH, Beschluss vom 02.02.2010, KVR 66/08, Umdruck, S. 13, Rn. 35; vergleiche auch: BGH, Beschluss vom 28.06.2005, KVR 17/04, Stadtwerke Mainz, juris, Rn. 26; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004, VI-Kart 18/03 (V), Stadtwerke Mainz, juris, Rn. 27 ff, bes.
  • VG Köln, 28.08.2013 - 21 K 5166/06

    Reichweite der in § 35 Abs. 5 S. 3 TKG geregelten Rückwirkungssperre

    Aus einer Zusammenschau dieser Rechtsprechung ergibt sich, dass an die Frage der Vergleichbarkeit der zum Vergleich herangezogenen Märkte keine überhöhten Anforderungen zu stellen sind; vorausgesetzt wird hier lediglich ein dem relevanten Markt - bis auf die im Wettbewerb erfolgte Preisbildung - im wesentlichen vergleichbarer Markt, der jedoch auch Besonderheiten und Unterschiede gegenüber dem zu überprüfenden Markt aufweisen darf, vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79 -, BGHZ 76, 142 "Valium II"; Juris, Rn. 35; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85 - MDR 1987, 472, "Glockenheide (Fernwärme)"; BGH, Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98 -, BGHZ 142, 239 ff. "Flugpreisspaltung"; Juris, Rn. 13; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, "Stadtwerke Mainz", BGHZ 163, 282 ff.; Juris, Rn. 24 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2004 - Kart 18/03 (V), VI-Kart 18/03 (V) -, RdE 2004, 141 ff.; Juris, Rn. 29.
  • VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5164/06

    Anwendbarkeit der in § 35 Abs. 5 S. 3 TKG verankerten Rückwirkungssperre;

    Aus einer Zusammenschau dieser Rechtsprechung ergibt sich, dass an die Frage der Vergleichbarkeit der zum Vergleich herangezogenen Märkte keine überhöhten Anforderungen zu stellen sind; vorausgesetzt wird hier lediglich ein dem relevanten Markt - bis auf die im Wettbewerb erfolgte Preisbildung - im wesentlich vergleichbarer Markt, der jedoch auch Besonderheiten und Unterschiede gegenüber dem zu überprüfenden Markt aufweisen darf, vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79 -, BGHZ 76, 142 "Valium II"; Juris, Rn. 35; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85 - MDR 1987, 472, "Glockenheide (Fernwärme)"; BGH, Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98 -, BGHZ 142, 239 ff. "Flugpreisspaltung"; Juris, Rn. 13; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, "Stadtwerke Mainz", BGHZ 163, 282 ff.; Juris, Rn. 24 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2004 - Kart 18/03 (V), VI-Kart 18/03 (V) -, RdE 2004, 141 ff.; Juris, Rn. 29.
  • VG Köln, 17.07.2013 - 21 K 5163/06

    Kein Drittschutz durch die Vorschriften über die Konsolidierung bzw.

    Aus einer Zusammenschau dieser Rechtsprechung ergibt sich, dass an die Frage der Vergleichbarkeit der zum Vergleich herangezogenen Märkte keine überhöhten Anforderungen zu stellen sind; vorausgesetzt wird hier lediglich ein dem relevanten Markt - bis auf die im Wettbewerb erfolgte Preisbildung - im wesentlich vergleichbarer Markt, der jedoch auch Besonderheiten und Unterschiede gegenüber dem zu überprüfenden Markt aufweisen darf, vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 1980 - KVR 3/79 -, BGHZ 76, 142"Valium II"; Juris, Rn. 35; BGH, Beschluss vom 21. Oktober 1986 - KVR 7/85 - MDR 1987, 472, "Glockenheide (Fernwärme)"; BGH, Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98 -, BGHZ 142, 239 ff. "Flugpreisspaltung"; Juris, Rn. 13;BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04 -, "Stadtwerke Mainz", BGHZ 163, 282 ff.; Juris, Rn. 24 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2004 - Kart 18/03 (V), VI-Kart 18/03 (V) -, RdE 2004, 141 ff.; Juris, Rn. 29.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.07.2003 - VI-Kart 18/03 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6611
OLG Düsseldorf, 17.07.2003 - VI-Kart 18/03 (V) (https://dejure.org/2003,6611)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.07.2003 - VI-Kart 18/03 (V) (https://dejure.org/2003,6611)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Juli 2003 - VI-Kart 18/03 (V) (https://dejure.org/2003,6611)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,6611) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung bei Elektrizitäts- oder Gasversorgungsnetzen ; Anordnung des Sofortvollzugs der Ermäßigung missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte ; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gegen ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gegen eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts wegen überhöhter Netznutzungsentgelte; kein Anfangsverdacht auf Preismissbrauch bei Einhaltung der Verbändevereinbarung II plus (Strom) Stadtwerke Mainz) -

  • Judicialis

    GWB § 19; ; GWB § ... 19 Abs. 1; ; GWB § 19 Abs. 4; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 1; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 2; ; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 4; ; GWB § 20; ; GWB § 20 Abs. 1; ; GWB § 20 Abs. 2; ; GWB § 32; ; GWB § 59; ; GWB § 64 Abs. 1 Nr. 2; ; GWB § 64 Abs. 1 Nr. 2, 2. Halbsatz n.F.; ; GWB § 65 Abs. 1; ; GWB § 65 Abs. 3; ; GWB § 65 Abs. 3 Satz 1; ; GWB § 65 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; ; GWB § 65 Abs. 3 Satz 3; ; GWB § 103 a.F.; ; EnWG § 6 n.F.; ; EnWG § 6 Abs. 1; ; EnWG § 6 Abs. 1 Satz 1 n.F.; ; EnWG § 6 Abs. 1 Satz 5; ; EnWG § 6 Abs. 1 Satz 5, 2. Halbsatz; ; HGB § 253 Abs. 1 Satz 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts, Neufassung des § 64 Abs. 1 Nr. 2 GWB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Kart 4/03

    Jährliche Erhebung von Netznutzungsentgelten (NNE); Kalkulatorische "Steuern auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2003 - Kart 18/03
    Hierauf hat der Senat bereits in seinem in einer vergleichbaren Sache ergangenen Beschluss vom 30.4.2003 (Az. Kart 4/03 (V)) hingewiesen (Beschlussabdruck S. 7).

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 30.4.2003 (Az. Kart 4/03 (V)) ausgeführt hat, hängt die Berechtigung der Anordnung eines Sofortvollzuges namentlich auch von den vorauszusehenden Wirkungen ab, die die Verfügung der Kartellbehörde und ihre sofortige Durchsetzung auf die Wettbewerbsverhältnisse entfaltet (Beschlussabdruck S. 11).

    Missbrauchsverfügungen der vorliegenden Art sind - wie die Antragstellerin unbestritten behauptet und soweit dies für den Senat nachzuvollziehen ist - gegen Stromnetzbetreiber bisher außerdem lediglich vereinzelt ergangen (siehe hierzu auch den Senatsbeschluss vom 30.4.2003, Az. Kart 4/03 (V), Beschlussabdruck S. 12).

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2003 - Kart 39/02
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2003 - Kart 18/03
    In diesem Sinn hat der Senat in seinem Beschluss vom 22.1.2003 (Az. Kart 39/02 (V) = WuW/E DE-R 1067) ausgeführt, der Vergleichsgröße "Netznutzungserlöse pro km Leitungslänge" sei nicht von vorneherein eine Eignung als erster Ansatz für einen Missbrauchsverdacht abzusprechen.

    Das Bundeskartellamt überdehnt mithin die Tragweite und den rechtlichen Aussagewert des Senatsbeschlusses vom 22.1.2003 (Az. Kart 39/02 (V)), soweit es den Gründen entnimmt, der Senat habe die Vergleichsgröße "Netznutzungserlöse pro Kilometer Leitungslänge" generell, und zwar auch für den Fall, dass eine Untersagungsverfügung hierauf gestützt ist, gutgeheißen.

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2003 - Kart 18/03
    Genauso wenig hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 21.2.1995 (Az. KVR 4/94 = WuW/E BGH 2967, 2975 f.) die rechtliche Unbedenklichkeit eines Vergleichs von Umsatzerlösen im Rahmen einer Missbrauchsaufsicht bestätigt.
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2002 - Kart 7/02

    Untersagung des Verlangens eines über 30 Euro unter denen des Mitbewerbers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2003 - Kart 18/03
    Der vom Bundeskartellamt insofern angestrengte Vergleich zu der in anderer Sache, aber ebenfalls in einem Eilverfahren ergangenen Entscheidung des Senats vom 27.3.2002 (Az. Kart 7/02 (V) = WuW/E DE-R 867 - Germania) passt nicht auf den vorliegenden Fall.
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2003 - Kart 18/03
    Dies entspricht nicht zuletzt dem Grundsatz, dass bei der Anfechtung von Maßnahmen der Verwaltung, die - wie hier - einen auf die Zukunft gerichteten Inhalt haben, die rechtliche Bewertung die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz - oder, soweit eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist, dem ihr gleich stehenden Zeitpunkt der Entscheidungsfindung - eingetretenen Änderungen der Sach- und Rechtslage zu beachten hat (BVerwGE 78, 243).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2003 - Kart 18/03
    Dem Bundeskartellamt ist zuzugeben, dass der Grundsatz des intertemporalen Prozessrechts, wonach eine Änderung des Verfahrensrechts auch die anhängigen Rechtsstreitigkeiten erfasst (vgl. BverfGE 65, 76, 98), im Allgemeinen die Anwendung des im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Verfahrensrechts gebietet (vgl. auch Kopp/Schenke, 13. Aufl., § 80 VwGO Rn. 147; Eyermann/J. Schmidt, 10. Aufl., § 80 VwGO Rn. 83).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 CN 12.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2003 - Kart 18/03
    Es ist eine Ausprägung dieses Grundsatzes, dass die dem Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren kraft Gesetzes eingeräumte verfahrensrechtliche Stellung durch eine nachträgliche Gesetzesänderung nur beseitigt wird, sofern das die Änderung verfügende Gesetz selbst den Entzug dieser Verfahrensposition eindeutig ausspricht (BVerwGE 106, 237, 239 f.; vgl. auch BVerfG NVwZ 1992, 1182, 1183; NJW 1983, 2757, 2759).
  • EuG - T-38/01

    Sartorius / Kommission - Teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2000)2466

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2003 - Kart 18/03
    Auf den Antrag der Antragstellerin wird die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 17. April 2003 (B 11 - 40 100 - T 38/01) wieder hergestellt.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.07.2003 - Kart 18/03
    Es ist eine Ausprägung dieses Grundsatzes, dass die dem Beteiligten an einem gerichtlichen Verfahren kraft Gesetzes eingeräumte verfahrensrechtliche Stellung durch eine nachträgliche Gesetzesänderung nur beseitigt wird, sofern das die Änderung verfügende Gesetz selbst den Entzug dieser Verfahrensposition eindeutig ausspricht (BVerwGE 106, 237, 239 f.; vgl. auch BVerfG NVwZ 1992, 1182, 1183; NJW 1983, 2757, 2759).
  • BGH, 18.10.2005 - KZR 36/04

    Stromnetznutzungsentgelt

    Mit dem Oberlandesgericht Düsseldorf (ZNER 2003, 247, 253) sei der Senat der Ansicht, dass bei Einhaltung guter fachlicher Praxis der Preisbildung ein Missbrauch oder eine Diskriminierung begrifflich ausgeschlossen seien.
  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - 2 Kart 1/15

    Kartellrechtswidrigkeit der Neuvergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde;

    Nicht ausreichend ist es, wenn die Rechtslage als offen zu bewerten ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.04.2005, VI-Kart 3/05, juris Rn. 16; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.07.2003, Kart 18/03, BA 16).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2005 - Kart 3/05

    Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Post AG im Bereich der

    Nicht ausreichend ist, wenn die Rechtslage als offen zu bewerten ist (vgl. KG WuW/E OLG 1497, 1498 - AGIP I; KG WuW/E OLG 5263, 5266 - Krupp-Hoesch-Brüninghaus; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.07.2003, Az.: Kart 18/03, Seite 16 - Stadtwerke Mainz; Kollmorgen in Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, 3. Aufl., § 65 Rn. 13).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - Kart 22/02

    Einleitung eines kartellverwaltungsrechtlichen Missbrauchsverfahrens -

    Dessen ungeachtet gilt hier, was der Senat im Beschluss vom 17.7.2003, Kart 18/03 V (Stadtwerke M... AG ./. Bundeskartellamt), ausgeführt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht