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   OLG Düsseldorf, 11.04.2001 - Kart 22/01 (V)   

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OLG Düsseldorf, 11.04.2001 - Kart 22/01 (V) (https://dejure.org/2001,17387)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.04.2001 - Kart 22/01 (V) (https://dejure.org/2001,17387)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. April 2001 - Kart 22/01 (V) (https://dejure.org/2001,17387)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Zusammenschluss der Callahan Nordrhein-Westfalen und NetCologne gerichtlich gestoppt

  • beck.de (Kurzinformation)

    Zusammenschluss der Callahan Nordrhein-Westfalen GmbH und NetCologne gerichtlich gestoppt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 26.08.2019 - Kart 1/19

    Facebook: Anordnungen des Bundeskartellamts möglicherweise rechtswidrig und

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12. Juli 2016 - VI-Kart 3/16 (V) , NZKart 2016, 380 = WuW 2016, 372, Rz. 42 bei juris - Ministererlaubnis EDEKA/Kaiser´s Tengelmann ; Beschluss vom 4. Mai 2016 , VI-Kart 1/16 (V) , NZKart 2016, 291 = WuW 2016, 378, Rz. 39 bei juris - Enge Bestpreisklausel ; Beschluss v. 25. Oktober 2006 - VI-Kart 14/06 (V) , WuW/E DE-R 2081, Rz. 6 bei juris - Kalksandsteinwerk; Beschluss v. 8. Mai 2007 - VI-Kart 5/07 (V) , WuW/E DE-R 1993, 1994 - Außenwerbeflächen; Beschluss v. 5. März 2007 - VI-Kart 3/07 (V) , WuW/E DE-R 1931, 1932, Rz. 12 bei juris - Sulzer/Kelmix ; Beschluss v. 23. Oktober 2006 - VI-Kart 15/06 (V) , WuW/E DE-R 1869, 1871, Rz. 41 bei juris - Deutscher Lotto- und Totoblock ; Beschluss v. 13. April 2005 - VI-Kart 3/05 (V) , WuW/E DE-R 1473, Rz. 16 bei juris - Konsolidierer ; Beschluss v. 8. Dezember 2003 - VI-Kart 35/03 (V) , WuW/E DE-R 1246, 1247 Rz. 7 bei juris - GETEC net ; Beschluss v. 27. März 2002 - VI-Kart 7/02 (V) , WuW/E DE-R 867, 868 Rz. 12 bei juris - Germania ; Beschluss v. 11. April 2001 - VI-Kart 22/01 (V) , WuW/E DE-R 665, 666 - Net Cologne I ) liegen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit im Sinne von § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB vor, wenn bei einer summarischen Überprüfung die Aufhebung der angefochtenen Verfügung überwiegend wahrscheinlich ist.
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2020 - Kart 6/19
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26. August 2019 - VI-Kart 1/19 (V) , NZKart 2019, 495 = WuW 2019, 519, Rz. 21 bei juris - Facebook I ; Beschluss v. 12. Juli 2016 - VI-Kart 3/16 (V) , NZKart 2016, 380 = WuW 2016, 372, Rz. 42 bei juris - Ministererlaubnis EDEKA/Kaiser´s Tengelmann ; Beschluss vom 4. Mai 2016 , VI-Kart 1/16 (V) , NZKart 2016, 291 = WuW 2016, 378, Rz. 39 bei juris - Enge Bestpreisklausel ; Beschluss v. 25. Oktober 2006 - VI-Kart 14/06 (V) , WuW/E DE-R 2081, Rz. 6 bei juris - Kalksandsteinwerk; Beschluss v. 8. Mai 2007 - VI-Kart 5/07 (V) , WuW/E DE-R 1993, 1994 - Außenwerbeflächen; Beschluss v. 5. März 2007 - VI-Kart 3/07 (V) , WuW/E DE-R 1931, 1932, Rz. 12 bei juris - Sulzer/Kelmix ; Beschluss v. 23. Oktober 2006 - VI-Kart 15/06 (V) , WuW/E DE-R 1869, 1871, Rz. 41 bei juris - Deutscher Lotto- und Totoblock ; Beschluss v. 13. April 2005 - VI-Kart 3/05 (V) , WuW/E DE-R 1473, Rz. 16 bei juris - Konsolidierer ; Beschluss v. 8. Dezember 2003 - VI-Kart 35/03 (V) , WuW/E DE-R 1246, 1247 Rz. 7 bei juris - GETEC net ; Beschluss v. 27. März 2002 - VI-Kart 7/02 (V) , WuW/E DE-R 867, 868 Rz. 12 bei juris - Germania ; Beschluss v. 11. April 2001 - VI-Kart 22/01 (V) , WuW/E DE-R 665, 666 - Net Cologne I ) liegen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit im Sinne von § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB vor, wenn bei einer summarischen Überprüfung die Aufhebung der angefochtenen Verfügung überwiegend wahrscheinlich ist.
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2003 - Kart 35/03

    Untersagung des Stromanschlusses an ein Arealnetz wegen der missbräuchlichen

    Ist die Rechtslage offen, sind die Voraussetzungen des § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB im Allgemeinen hingegen nicht erfüllt (vgl. K. Schmidt in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 65 Rn. 13; Senatsbeschlüsse vom 11.4.2001, Kart 22/01 (V) = WuW/E DE-R 665, 666 - Net Cologne I - und vom 27.3.2002, Kart 7/02 (V) = WuW/E DE-R 867, 868 - Germania - beide zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
  • OLG Düsseldorf, 27.03.2002 - Kart 7/02

    Untersagung des Verlangens eines über 30 Euro unter denen des Mitbewerbers

    Die Zweifel tatsächlicher und/oder rechtlicher Art gegenüber der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung müssen im Rahmen der summarischen Prüfung in dem Verfahren nach § 65 GWB so erheblich sein, daß nach der Prognose des Gerichts die (gegebenenfalls teilweise) Aufhebung der angefochtenen Verfügung überwiegend wahrscheinlich, also wahrscheinlicher als ihre Bestätigung ist (vgl. Karsten Schmidt in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 65, Rdnr. 13; vgl. auch Senatsbeschluß vom 11.4. 2001 - Kart 22/01 (V) - WuW/E DE-R 665, 666 II. 2. a.E., "NetCologne I").
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2004 - Kart 26/02

    Kartellrechtliche Entflechtungsverfahren; Aufhebung einer Freigabeentscheidung

    Die Kostenentscheidung folgt aus § 78 Satz 2 GWB (Senat, Beschl. v. 11.7.2001 - Kart 22/01 (V) "ANGA" ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.09.2001 - Kart 22/01 (V)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,27107
OLG Düsseldorf, 19.09.2001 - Kart 22/01 (V) (https://dejure.org/2001,27107)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2001 - Kart 22/01 (V) (https://dejure.org/2001,27107)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2001 - Kart 22/01 (V) (https://dejure.org/2001,27107)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2002 - Kart 25/02

    Erhebung einer Beschwerde über die Freigabe eines Zusammenschlusses im Rahmen

    Nach der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluß vom 9.5. 2001 - Kart 18/99 -, WuW/E DE-R 688, 689) und des Senats (Beschluß vom 19.9. 2001 - Kart 22/01 (V) -, WuW/E DE-R 759 ff., 762 f.) ist für die Zulässigkeit einer Beschwerde, die ein Beigeladener gegen die vom Bundeskartellamt ausgesprochene Freigabe eines Zusammenschlusses erhebt, eine durch die Freigabe verursachte materielle Beschwer des Beigeladenen erforderlich.

    Der Senat ist nach wie vor der Ansicht (vgl. schon den Senatsbeschluß vom 11.4. 2001 - Kart 22/01 (V), WuW/E DE-R 665 ff.), daß bei den (vom Senat gestellten) hohen Anforderungen an die Feststellung "ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit" einer angefochtenen kartellbehördlichen Verfügung (§ 65 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) es im wohlverstandenen Interesse auch der Zusammenschlußbeteiligten liegt, den (weiteren) Vollzug eines beabsichtigten Zusammenschlusses aufgrund einer erteilten Ministererlaubnis, deren Aufhebung nun einmal infolge der Beschwerde(n) ernstlich in Betracht kommt, einstweilen noch zu unterlassen, um die erheblichen Schwierigkeiten einer Entflechtung zu vermeiden.

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 11.7.2002 darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluß vom 9.5. 2001 - Kart 18/99 -, WuW/E DE-R 688, 689) und des Senats (Beschluß vom 19.9. 2001 - Kart 22/01 (V) -, WuW/E DE-R 759 ff., 762 f.) für die Zulässigkeit einer Beschwerde, die ein Beigeladener gegen die vom Bundeskartellamt ausgesprochene Freigabe eines Zusammenschlusses erhebt, eine durch die Freigabe verursachte materielle Beschwer des Beigeladenen erforderlich ist.

    In den von anderen Beteiligten eingereichten Schriftsätzen, auf die die Beschwerdeschrift vom 12.8.2002 Bezug nimmt, findet sich naturgemäß nichts über die individuelle materielle Beschwer der Beschwerdeführerin zu 8. Eine solche muß aber bei einer Drittbeschwerde im Fusionskontrollverfahren nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die im vorliegenden Verfahren erlassenen Beschlüsse vom 11., 25.7. und 4.9. 2002, m.w.N.) dargelegt werden; die bloße Beiladung im vorausgegangenen Kartellverwaltungsverfahren reicht nicht aus (Senatsbeschluß vom 19.9. 2001 - Kart 22/01 (V) - WuW/E DE-R 759, 762 f., "NetCologne").

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2019 - Kart 7/16

    Bankenunabhängiges Bezahlverfahren für den Internethandel

    Sie setzt bei der Anfechtungsbeschwerde vor-aus, dass der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde zwar nicht in seinen subjektiven Rechten, zumindest aber in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell nachteilig berührt ist (BGH, Beschluss vom 30.03.2011, KVZ 100/10, Rn. 4 bei juris - Presse-Grossisten ; Beschluss vom 25.09.2007, KVR 25/06, Rn. 12 ff. bei juris - Anteilsveräußerung ; Beschluss vom 24.06.2003, KVR 14/01, Rn. 15 bei juris - HABET/Lekkerland ; Beschluss vom 10.04.1984, KVR 8/83, Rn. 16 bei juris - Coop-Supermagazin ; Beschluss vom 31.10.1978, KVR 7/77, Rn. 33 bei juris - Air-Conditioning ; Senat, Beschluss vom 23.08.2017, VI-Kart 5/16 (V), Rn. 19 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 06.09.2006, VI-Kart 13/05 (V), Rn. 22 ff. bei juris - Deutsche Börse/London Stock Exchange ; Beschluss vom 19.09.2001, Kart 22/01 (V), Rn. 45 ff. bei juris - Net Cologne ).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2002 - Kart 25/02

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern in der mündlichen Verhandlung im

    In den von anderen Beteiligten eingereichten Schriftsätzen, auf die die Beschwerdeschrift vom 12.8.2002 Bezug nimmt, findet sich naturgemäß nichts über die individuelle materielle Beschwer der Beschwerdeführerin zu 8. Eine solche muß aber bei einer Drittbeschwerde im Fusionskontrollverfahren nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. die im vorliegenden Verfahren erlassenen Beschlüsse vom 11., 25.7. und 4.9. 2002, m.w.N.) dargelegt werden; die bloße Beiladung im vorausgegangenen Kartellverwaltungsverfahren reicht nicht aus (Senatsbeschluß vom 19.9. 2001 - Kart 22/01 (V) - WuW/E DE-R 759, 762 f., "NetCologne").
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
    Weichen die in Betracht kommenden Regelungen zu bestimmten Verfahrensfragen voneinander ab, wie es etwa bei § 17a GVG und § 281 ZPO im Hinblick auf die Verweisung von Amts wegen einerseits und auf Antrag andererseits der Fall ist, so ist maßgeblich, dass es sich der Sache nach bei den §§ 63 ff. GWB um ein kartellrechtliches Verwaltungsgerichtsverfahren handelt, so dass der Rückgriff auf die Vorschriften der VwGO näherliegt (vgl. Senat, Beschluss vom 21.12.2005, VI-Kart 17/05 (V), Rn. 24 bei juris; Beschluss vom 19.09.2001, Kart 22/01 (V), Rn. 39 bei juris; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Auflage 2018, § 73 Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - Kart 2/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts; Rechtswidrige

    Sie setzt bei der Anfechtungsbeschwerde voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde zwar nicht in seinen subjektiven Rechten, zumindest aber in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell nachteilig berührt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - KVZ 100/10 , Rn. 4 bei juris - Presse-Grossisten ; Beschluss vom 25.09.2007 - KVR 25/06 , Rn. 12 ff. bei juris - Anteilsveräußerung ; Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01 , Rn. 15 bei juris - HABET/Lekkerland ; Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 , Rn. 16 bei juris - Coop/Supermagazin ; Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 7/77 , Rn. 33 bei juris - Air-Conditioning ; Senat, Beschluss vom 26.08.2020 - VI-Kart 4/19 (V) , Rn. 20 bei juris - Erledigte Fusionsuntersagung ; Beschluss vom 30.01.2019 - VI-Kart 7/19 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Beschluss vom 23.08.2017 - VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 19 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 06.09.2006 - VI-Kart 13/05 (V) , Rn. 22 ff. bei juris - Deutsche Börse/London Stock Exchange ; Beschluss vom 19.09.2001 - Kart 22/01 (V) , Rn. 45 ff. bei juris - Net Cologne ).
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2020 - Kart 4/19

    Untersagte Fusion von Miba und Zollern: Überprüfung der Entscheidung des

    Sie setzt bei der Anfechtungsbeschwerde voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde zwar nicht in seinen subjektiven Rechten, zumindest aber in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell nachteilig berührt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30.03.2011, KVZ 100/10 , Rn. 4 bei juris - Presse-Grossisten ; Beschluss vom 25.09.2007, KVR 25/06 , Rn. 12 ff. bei juris - Anteilsveräußerung ; Beschluss vom 24.06.2003, KVR 14/01 , Rn. 15 bei juris - HABET/Lekkerland ; Beschluss vom 10.04.1984, KVR 8/83 , Rn. 16 bei juris - Coop/Supermagazin ; Beschluss vom 31.10.1978, KVR 7/77 , Rn. 33 bei juris - Air-Conditioning ; Senat, Beschluss vom 30.01.2019, VI-Kart 7/19 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Beschluss vom 23.08.2017, VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 19 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 06.09.2006, VI-Kart 13/05 (V) , Rn. 22 ff. bei juris - Deutsche Börse/London Stock Exchange ; Beschluss vom 19.09.2001, Kart 22/01 (V) , Rn. 45 ff. bei juris - Net Cologne ).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2002 - Kart 25/02

    Anforderungen an ein Verwaltungsverfahren über eine Ministererlaubnis für ein

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 11.7.2002 darauf hingewiesen, daß nach der Rechtsprechung des Kammergerichts (Beschluß vom 9.5. 2001 - Kart 18/99 -, WuW/E DE-R 688, 689) und des Senats (Beschluß vom 19.9. 2001 - Kart 22/01 (V) -, WuW/E DE-R 759 ff., 762 f.) für die Zulässigkeit einer Beschwerde, die ein Beigeladener gegen die vom Bundeskartellamt ausgesprochene Freigabe eines Zusammenschlusses erhebt, eine durch die Freigabe verursachte materielle Beschwer des Beigeladenen erforderlich ist.
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2022 - 1 Kart 2/21
    Sie setzt bei der Anfechtungsbeschwerde voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angefochtene Verfügung der Kartellbehörde zwar nicht in seinen subjektiven Rechten, zumindest aber in seinen wirtschaftlichen Interessen unmittelbar und individuell nachteilig berührt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30.03.2011 - KVZ 100/10 , Rn. 4 bei juris - Presse-Grossisten ; Beschluss vom 25.09.2007 - KVR 25/06 , Rn. 12 ff. bei juris - Anteilsveräußerung ; Beschluss vom 24.06.2003 - KVR 14/01 , Rn. 15 bei juris - HABET/Lekkerland ; Beschluss vom 10.04.1984 - KVR 8/83 , Rn. 16 bei juris - Coop/Supermagazin ; Beschluss vom 31.10.1978 - KVR 7/77 , Rn. 33 bei juris - Air-Conditioning ; Senat, Beschluss vom 26.08.2020 - VI-Kart 4/19 (V) , Rn. 20 bei juris - Erledigte Fusionsuntersagung ; Beschluss vom 30.01.2019 - VI-Kart 7/19 (V) , NZKart 2019, 164 - Zahlungsauslösedienste ; Beschluss vom 23.08.2017 - VI-Kart 5/16 (V) , Rn. 19 bei juris - Fusionsuntersagung EDEKA/Tengelmann ; Beschluss vom 06.09.2006 - VI-Kart 13/05 (V) , Rn. 22 ff. bei juris - Deutsche Börse/London Stock Exchange ; Beschluss vom 19.09.2001 - Kart 22/01 (V) , Rn. 45 ff. bei juris - Net Cologne ).
  • OLG Brandenburg, 15.04.2020 - 17 Kart 12/19
    Treten Lücken betreffend die Verfahrensregelungen auf, sind die Vorschriften der ZPO und der VwGO ergänzend heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 29.04.2008 - KVR 30/07 Rn 17; Beschluss vom 11.11.2008 - EnVR 1/08 Rn 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.09.2001 - Kart 22/01 (V) Rn 39 - NetCologne; jew. zit. nach juris), wobei im Verhältnis der beiden Prozessordnungen entscheidend ist, dass das von dem Grundsatz der Amtsaufklärung geprägte energiewirtschaftliche Beschwerdeverfahren der VwGO sachlich näher steht und es sich der Sache nach um ein verwaltungsgerichtliches Verfahren handelt.
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   OLG Düsseldorf, 22.01.2003 - VI-Kart 22/01 (V)   

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https://dejure.org/2003,27722
OLG Düsseldorf, 22.01.2003 - VI-Kart 22/01 (V) (https://dejure.org/2003,27722)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2003 - VI-Kart 22/01 (V) (https://dejure.org/2003,27722)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - VI-Kart 22/01 (V) (https://dejure.org/2003,27722)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1985 - 19 B 2154/85
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2003 - Kart 22/01
    Die Feststellung muss aber auch dann, wie die Beteiligte aus dem Beschluss des OVG Münster vom 3.12.1985 (NJW 1987, 1964) selbst zitiert (GA 166), der verbindlichen Klarstellung der Rechtslage gegenüber dem Antragsteller "dienen".
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