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   KG, 07.11.2001 - KartVerg 8/01   

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https://dejure.org/2001,4642
KG, 07.11.2001 - KartVerg 8/01 (https://dejure.org/2001,4642)
KG, Entscheidung vom 07.11.2001 - KartVerg 8/01 (https://dejure.org/2001,4642)
KG, Entscheidung vom 07. November 2001 - KartVerg 8/01 (https://dejure.org/2001,4642)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2002, 95
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.11.2000 - 1 StR 300/00

    Vermögensschaden (Submissionsabsprachen); Betrug; Stoffgleichheit;

    Auszug aus KG, 07.11.2001 - KartVerg 8/01
    Sollte die Vergabestelle sich erneut der Frage der mangelnden Auskömmlichkeit des Angebots der Antragstellerin zuwenden, wird sie die sich aus der Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. November 2000 (wistra 2001, 103) ergebenden Grundsätze zu berücksichtigen haben.
  • KG, 24.10.2001 - KartVerg 10/01

    Vollstreckung bei Zuschlagsverbot

    Auszug aus KG, 07.11.2001 - KartVerg 8/01
    Nachdem der Auftrag unter Verletzung des Zuschlagsverbots teilweise vergeben worden ist, wie der Senat im Verfahren KartVerg 10/01 festgestellt hat, war auf den zulässigerweise im Wege der Anschlussbeschwerde gestellten Antrag der Antragstellerin festzustellen, dass diese in ihrem Recht auf Einhaltung des Zuschlagsverbots durch den öffentlichen Auftraggeber verletzt ist.
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - Verg 24/00

    Unterzeichnung des Beschlusses der Vergabekammer

    Auszug aus KG, 07.11.2001 - KartVerg 8/01
    Die Vergabekammer sollte im Interesse der Rechtsklarheit künftig dafür Sorge tragen, dass in ihren Akten dokumentiert ist, wann die begründete und unterschriebene Entscheidung vorgelegen hat (zu den in Betracht kommenden Modalitäten vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22. Januar 2001 - Verg 24/00, Vergaberecht 2001, 154, 156).
  • BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 135/19

    Fahrscheindrucker

    Das Beschwerdegericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Rostock vom 17. Oktober 2001 (17 W 18/00, VergabeR 2002, 85) und des Kammergerichts vom 7. November 2001 (KartVerg 8/01, VergabeR 2002, 95) gehindert.

    Das Oberlandesgericht Rostock (Beschluss vom 17. Oktober 2001 - 17 W 18/00, VergabeR 2002, 85) und das Kammergericht (Beschluss vom 7. November 2001 - KartVerg 8/01, VergabeR 2002, 95) sind der Ansicht, dass auch eine verspätet ergangene Entscheidung der Vergabekammer wirksam sei und der Vergabesenat daher ungeachtet der verstrichenen Frist des § 167 Abs. 1 GWB in der Sache zu entscheiden habe.

    Dem Antragsteller sollte die Möglichkeit verschafft werden, durch eine sofortige Beschwerde auf die Untätigkeit der Vergabekammer zu reagieren (so auch KG, Beschluss vom 7. November 2001, KartVerg 8/01, VergabeR 2002, 95; OLG Rostock, Beschluss vom 17. Oktober 2001 - 17 W 18/00, VergabeR 2002, 85; Gröning, VergabeR 2001, 108, 110).

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2017 - Verg 2/17

    Abgrenzung von funktionaler Ausschreibung und Ausschreibung mit konstruktiver

    Zu den bieterschützenden Regelungen, auf deren Einhaltung der Bieter Anspruch hat, gehören überdies auch ganz allgemein von der Verwaltung zu beachtende Grundsätze wie das aus dem Gebot von Treu und Glauben herzuleitende Prinzip, sich nicht in Widerspruch zu eigenem vorangegangenem rechtserheblichen Tun zu setzen, das Gebot der Verfahrensfairness, sowie der verwaltungsrechtliche Grundgedanke, dass rechtmäßige begünstigende Maßnahmen nicht ohne weiteres widerrufen werden können, und die Selbstbindung der Verwaltung (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 11.05.2016, VII Verg 2/16; OLG Düsseldorf VergabeR 2002, 668, juris Rn. 10, KG VergabeR 2003, 78, 81; KG VergabeR 2002, 95, 97).
  • OLG Jena, 20.06.2005 - 9 Verg 3/05

    Antragsbefugnis, Gleichartiger Mangel sämtlicher teilnehmenden Angebote

    dd) Offen bleiben kann, ob das Fehlen von leistungsbestimmenden Erklärungen selbst dann ohne weiteres zum Ausschluss führt, wenn nur marginale Leistungsbestandteile betroffen sind (so wohl OLG Naumburg OLGR 2004, 403, 404), oder ob ein Nachreichen ausnahmsweise zulässig ist, wenn die fehlenden Erklärungen oder Nachweise keinen Einfluss auf den Wettbewerb haben (vgl. Senat VergabeR 2002, 256; OLG München OLGR München 2001, 214, 215; OLG Celle VergabeR 2002, 176; KG VergabeR 2002, 95).
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