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   OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 8 A 10623/09.OVG   

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https://dejure.org/2009,6752
OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 8 A 10623/09.OVG (https://dejure.org/2009,6752)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.08.2009 - 8 A 10623/09.OVG (https://dejure.org/2009,6752)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. August 2009 - 8 A 10623/09.OVG (https://dejure.org/2009,6752)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für das Vorliegen einer Abfalleigenschaft von Altfahrzeugen nach § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und Abs. 4 Kreislaufwirtschaftsgesetz und Abfallgesetz (KrW-AbfG); Vereinbarkeit des Abstellens eines Fahrzeugs unter freiem Himmel bis zum Ablauf der für eine Erhaltung als ...

  • Judicialis

    KrW-AbfG § 3; ; KrW-AbfG § ... 3 Abs. 3 S. 1; ; KrW-AbfG § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 2; ; KrW-AbfG § 3 Abs. 3 S. 2; ; KrW-AbfG § 3 Abs. 4; ; Altfahrzeug-VO § 4 Abs. 1; ; Altfahrzeug-VO § 4 Abs. 2; ; Fahrzeug-ZulassungsVO § 2 Nr. 22; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfallbeseitigungsrecht: Abfall; Abfallbegriff; Abfallbesitzer; Abfalleigenschaft; Altfahrzeug; Annahmestelle; Audi; Autowrack; Beseitigung; Demontagebetrieb; Entsorgung; Entsorgungsbetrieb; Fahrzeug; Gefahr, abstrakte; Gefährdungslage; H-Kennzeichen; Oldtimer; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rostlauben: Grundstückseigentümer muss jahrelang nicht benutzte Kraftfahrzeuge als Abfall entsorgen - Jahrelange Lagerung unter freiem Himmel nicht rechtens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1508
  • DVBl 2009, 1326
  • DÖV 2009, 961
  • KommJur 2010, 157
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 15.07.2002 - 20 CS 02.1482
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2009 - 8 A 10623/09
    Auch wenn eine vom jeweiligen Fahrzeug ausgehende konkrete Umweltgefährdung durch auslaufende Flüssigkeiten noch nicht festgestellt wurde, stellt die Gefahr des Auslaufens umweltgefährdender Flüssigkeiten nicht nur eine theoretische, fernliegende Möglichkeit, sondern eine nachhaltige abstrakte Gefahr dar, die infolge von Beschädigungen oder altersbedingter Korrosion nach den gegebenen Umständen jederzeit zu einer konkreten Gefahr werden kann und für Autowracks, die - wie hier - unter freiem Himmel ungeschützt den Witterungseinflüssen ausgesetzt auf unbefestigtem Untergrund abgestellt sind, geradezu typisch ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. Juli 2002 - 20 CS 02.1482 - juris, Rn. 24, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 03.06.2010 - 7 LA 36/09

    Vereinbarkeit des Abstellens eines Fahrzeugs unter freiem Himmel mit der

    Erforderlich, aber ausreichend ist insoweit eine Gefährdungslage aufgrund des Zustandes der Sache sowie typischer Auslösungs- und Wirkungsketten, die das Risiko des Auslaufens umweltgefährdender Flüssigkeiten nicht nur als eine theoretische, fernliegende Möglichkeit erscheinen lässt (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 24.8.2009 - 8 A 10623/09 -, NVwZ 2009, 1508ff. mwN).
  • VG Aachen, 05.09.2019 - 6 L 713/19

    Abfall; Beseitigungsanordnung; Störerauswahl

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 2009 - 8 A 10623/09 -, juris Rn. 6.
  • VG München, 30.08.2016 - M 17 K 15.3371

    Verpflichtung zur Entsorgung eines alten PKW

    Es widerspricht der für den subjektiven Abfallbegriff nach § 3 Abs. 3 Satz 2 maßgeblichen Verkehrsauffassung, ein Fahrzeug, das als Wertanlage erhalten werden soll, unter freiem Himmel - zudem noch unter einen Flüssigkeiten absondernden Baum - abzustellen, weil eine solche Lagerung regelmäßig zu Lack- und Substanzschäden (u. a. durch Korrosion) führt, die bei späterer erneuter Inbetriebnahme des Fahrzeugs im Straßenverkehr erhebliche Reparaturaufwendungen bis zur vollständigen Restaurierung erfordern (BayVGH, 14.5.2013 - 20 CS 13.768 - juris Rn. 16 m.V.a. OVG RhPf, B.v. 3.6.2010 - 7 LA 36/09 - NVwZ 2010, 1111; OVG RhPf, B.v. 24.8.2009 - 8 A 10623/09 - juris Rn. 6).
  • VG Düsseldorf, 29.04.2019 - 17 K 3108/17

    Abfallbeseitigungsrecht

    Hier kann sich das Umweltrisiko des Auslaufens von Ölen und anderen Betriebsflüssigkeiten infolge von Beschädigungen oder altersbedingter Korrosion nach den gegebenen Umständen jederzeit realisieren, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Juni 2010 - 7 LA 36/09 -, juris, Rn. 4; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 2009 - 8 A 10623/09 -, juris Rn. 8, VGH Bayern, Beschluss vom 15. Juli 2002 - 20 CS 02/1482 -, juris Rn. 24.

    Dies ergibt sich aus der Normierung einer Überlassungspflicht für Altfahrzeuge, derer sich der Besitzer entledigen will oder entledigen muss in § 4 Abs. 1 AltfahrzeugV, vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 2009 - 8 A 10623/09 -, juris Rn. 9.

    Diese Einschätzung wird hier im Übrigen auch durch die von der Beklagten angefertigten Lichtbilder gestützt, wonach sich die Fahrzeuge offensichtlich in einem verwahrlosten Zustand befinden und teilweise erheblich mit Blättern, Ästen und sonstigen Gewächsen belegt und/oder überwuchert sind, vgl. zu ähnlichen Fällen vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Juni 2010 - 7 LA 36/09 -, juris, Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 2009 - 8 A 10623/09 -, juris Rn. 6 f., VGH Bayern, Beschluss vom 15. Juli 2002 - 20 CS 02/1482 -, juris Rn. 16 ff.

    Diese wird bereits durch die zum Zeitpunkt des Erlasses der Ordnungsverfügung ca. 22 bzw. ca. 6 Jahre andauernde tatsächliche Art der Lagerung und den dadurch bewirkten desolaten Zustand der Fahrzeuge widerlegt, vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 2009 - 8 A 10623/09 -, juris Rn. 6.

  • VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 L 140/20
    Unter Auswertung der in den Verwaltungsvorgängen vorhandenen ausführlichen Fotodokumentation drängt sich indes der Schluss auf, dass die ursprüngliche Zweckbestimmung der vier Fahrzeuge als Fortbewegungsmittel entfallen ist, zunächst weil sie abgemeldet sind und damit nicht mehr am Verkehr teilnehmen können (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 2009 - 8 A 10623/09 - juris Rn. 6).

    Die ungeschützte Lagerung der streitgegenständlichen Fahrzeuge über einen längeren Zeitraum im Freien, wo sie den Witterungseinflüssen ausgesetzt und bereits in den Boden eingesunken sind (hier: alle vier Fahrzeuge), und die Befüllung des Fahrzeuginneren mit diversen Kleinteilen und sonstigem Unrat (hier: VW Polo) sprechen dagegen, dass eine Wiederzulassung dieser Fahrzeuge ernsthaft ins Auge gefasst wird (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 2009 - 8 A 10623/09 - juris Rn. 6 f.).

  • VG Karlsruhe, 05.02.2016 - 9 K 5063/15

    Immissionsschutzrechtliche Stilllegungs- und Beseitigungsanordnung - Entfallen

    Denn diese werden - überwiegend schon seit Jahren - nicht mehr im Sinne ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt (vgl. zum Zweckfortfall bei Personenkraftfahrzeugen durch Abmelden und mehrjähriges Abstellen im Freien: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.08.2009 - 8 A 10623/09 -, NVwZ 2009, 1508; vgl. weiter Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.03.2013 - 20 ZB 13.8 -, juris).
  • VG Minden, 14.02.2018 - 11 K 1308/17
    vgl. zur Abfalleigenschaft von Fahrzeugen: BayVGH, Beschlüsse vom 08.12.2014 - 22 CE 14.2388, juris Rn. 25 ff und vom 13.03.2013, 20 ZB 13.8, juris Rn. 5 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.08.2009 - 8 A 10623/09, juris Rn. 6 ff.; VG München, Urteil vom 30.08.2016 - M 17 K 15.3371 -, juris Rn. 29 ff.; VG Osnabrück, Beschluss vom 11.07.2012 - 2 B 32/02, juris Rn. 13 ff.

    vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.08.2009: 8 A 10623/09, juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 15. Juli 2002 - 20 CS 02.1482 - juris, Rn. 24; VG Osnabrück Beschluss vom 11.07.2002 - 2 B 32/02 -, juris Rn.14.

  • BayObLG, 27.01.2022 - 202 ObOWi 80/22

    Einordnung von Autowracks als Abfall - Verjährungsbeginn bei unerlaubter

    Diese Gefahr ist insbesondere für Autowracks typisch, die unter freiem Himmel ungeschützt den Witterungseinflüssen ausgesetzt sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.06.2010 - 7 LA 36/09 = AUR 2010, 255 = ZUR 2010, 541 = NVwZ 2010, 1111; OVG Koblenz, Beschluss vom 24.08.2009 - 8 A 10623/09 = NVwZ 2009, 1508 = LKRZ 2009, 432 = KommJur 2010, 157).
  • VG Düsseldorf, 15.02.2022 - 17 K 8415/19
    Schließlich vermitteln die Fahrzeuge insgesamt einen erheblich verwahrlosten Eindruck woraus sich gleichfalls auf die Aufgabe der Zweckbestimmung schließen lässt, vgl. zu ähnlichen Fällen OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. Juni 2010 - 7 LA 36/09 -, juris, Rn. 5; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 2009 - 8 A 10623/09 -, juris Rn. 6 f., VGH Bayern, Beschluss vom 15. Juli 2002 - 20 CS 02/1482 -, juris Rn. 16 ff.

    Soweit der Kläger behauptet, die Fahrzeuge seien fahrtauglich, wertet das Gericht dies angesichts der vorstehenden Ausführungen als reine Schutzbehauptung, die bereits durch die zum Zeitpunkt des Erlasses der Ordnungsverfügung ca. zehn Jahre andauernde tatsächliche Art der Lagerung und den dadurch bewirkten desolaten Zustand der Fahrzeuge widerlegt wird, vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. August 2009 - 8 A 10623/09 -, juris Rn. 6.

  • VGH Bayern, 08.12.2014 - 22 CE 14.2388

    Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung von auf einem

    Eine solche Lagerung führt regelmäßig zu Substanzschäden, die bei erneuter Inbetriebnahme des Fahrzeugs oder seiner Teile - sofern sie überhaupt noch möglich ist - erhebliche und unwirtschaftliche Reparaturaufwendungen erfordern (vgl. OVG Rh-Pf, B.v. 24.8.2009 - 8 A 10623/09 - NVwZ 2009, 1508/1509), so dass eine neue Verwendung gerade nicht unmittelbar an die Stelle des aufgegebenen alten Verwendungszwecks tritt.
  • VGH Bayern, 14.11.2019 - 20 ZB 19.1010

    Abfallrechtliche Anordnung der Entfernung und Verwertung eines Autos

  • VG Trier, 14.10.2022 - 9 L 2823/22

    Rechtmäßigkeit einer Entsorgungsanordnung bezüglich Bauschutt, der bei

  • VG Köln, 22.12.2023 - 9 K 7567/18
  • VG München, 08.11.2012 - M 17 K 11.4615

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung

  • VG Augsburg, 08.06.2010 - Au 6 K 09.1831

    Abfallrecht; Ablagerung von Altfahrzeugen auf einem Privatgrundstück;

  • VG München, 15.05.2019 - M 28 K 18.840

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Anordnung

  • VG Gelsenkirchen, 24.11.2009 - 14 K 1900/08

    Ersatzvornahme; Festsetzung; Erledigung; Verwertung; Altfahrzeug

  • VG Augsburg, 04.03.2010 - Au 6 S 10.106

    Abfallrecht; jahrelange Ablagerung von Schrottfahrzeugen auf einem

  • VG Neustadt, 04.04.2019 - 4 K 1224/18

    Abfall, Abfallbeseitigung, Abfallbeseitigungsrecht, Altfahrzeug, Anordnung, Auto,

  • VG Koblenz, 12.11.2020 - 4 L 891/20

    Großer Kraftfahrzeug- und Ersatzteilhändler darf seinen Betrieb vorerst

  • VG Augsburg, 11.03.2010 - Au 6 S 09.1832

    Prozesskostenhilfe; Abfallrecht; Ablagerung von Altfahrzeugen auf einem

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