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   LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - L 1 AL 35/07   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - L 1 AL 35/07 (https://dejure.org/2008,10348)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.09.2008 - L 1 AL 35/07 (https://dejure.org/2008,10348)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. September 2008 - L 1 AL 35/07 (https://dejure.org/2008,10348)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei einer wöchentliche Arbeitsstundenzahl unter 18 Stunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen; Notwendigkeit einer konkreten Darlegung der Gefährdung des Arbeitsplatzes auf Grund der Behinderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei Nichterlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes, Ermessen, Verfassungsmäßigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R

    Gleichstellung von Behinderten zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes auch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - L 1 AL 35/07
    Es bedarf vielmehr insoweit einer konkreten Gefährdung (vgl dazu BSGE 86, 10ff; Urt. v. 2.3.2000 Rz 20 des amtl. Umdrucks; Götze in Hauck-Noftz. SGB IX. Kommentar. Stand August 2008. § 2 Rdnr 52).

    Auch die zweite Alternative "einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen können" liegt nicht vor, weil es an einer Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt fehlt, in der die Position der Klägerin durch eine Gleichstellung verbessert werden könnte (vgl dazu BSGE 86, 10ff Rz 18).

  • BVerfG, 01.10.2004 - 1 BvR 2221/03

    Zur Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - L 1 AL 35/07
    (3) Es bestehen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelung in §§ 2 Abs. 3, 73 Abs. 3 SGB IX. Sie verstoßen nicht gegen das Grundgesetz (GG), insbesondere nicht gegen Art. 3 Abs. 1 iVm Abs. 3 Satz 2 GG (vgl BVerfG NJW 2005, 737-738 zu den entsprechenden vor den 1.7.2001 geltenden Vorschriften des Schwerbehindertengesetzes).
  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83

    Arbeitsförderungsgesetz 1979

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - L 1 AL 35/07
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln (BVerfGE 74, 9, 24), und verpflichtet die Grundrechtsadressaten, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Verschiedenheit und Eigenart ungleich zu behandeln (BVerfGE 1, 14, 52; stRspr, vgl zuletzt BVerfG NJW 2008, 209ff).
  • BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 57/01 R

    Gleichstellung von Behinderten - keine Anfechtungsbefugnis des Arbeitgebers

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - L 1 AL 35/07
    Denn ein Arbeitgeber kann nicht geltend machen, durch die Gleichstellung eines Arbeitnehmers mit einem schwerbehinderten Menschen in eigenen Rechten verletzt zu sein (BSGE 89, 119ff = SozR 3-3870 § 2 Nr. 2).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - L 1 AL 35/07
    Er ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256, 329; 83, 89, 107 f; 103, 310, 318; 107, 218, 244).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - L 1 AL 35/07
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln (BVerfGE 74, 9, 24), und verpflichtet die Grundrechtsadressaten, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Verschiedenheit und Eigenart ungleich zu behandeln (BVerfGE 1, 14, 52; stRspr, vgl zuletzt BVerfG NJW 2008, 209ff).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - L 1 AL 35/07
    Er ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256, 329; 83, 89, 107 f; 103, 310, 318; 107, 218, 244).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - L 1 AL 35/07
    Er ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256, 329; 83, 89, 107 f; 103, 310, 318; 107, 218, 244).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - L 1 AL 35/07
    Er ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256, 329; 83, 89, 107 f; 103, 310, 318; 107, 218, 244).
  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2008 - L 1 AL 35/07
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln (BVerfGE 74, 9, 24), und verpflichtet die Grundrechtsadressaten, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Verschiedenheit und Eigenart ungleich zu behandeln (BVerfGE 1, 14, 52; stRspr, vgl zuletzt BVerfG NJW 2008, 209ff).
  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

  • LSG Hamburg, 30.10.2013 - L 2 AL 66/12

    Schwerbehindertenrecht - Gleichstellung - Erlangung eines geeigneten

    Die Erlangensalternative des § 2 Abs. 3 SGB IX greife erst, wenn es darum gehe, bei Beschäftigungslosigkeit oder aber bei Beschäftigung auf einem ungeeigneten Arbeitsplatz behinderungsbedingt bestehende Wettbewerbsnachteile auszugleichen und Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche zu bieten (Hinweis auf LSG für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: LSG NRW), Urteil vom 2. September 2008 L 1 AL 35/07, juris).

    Zunächst sind die von der Beklagten in Bezug genommenen Ausführungen des LSG NRW in den Urteilen vom 2. September 2008 (L 1 AL 35/07, aaO) und 12. April 2010 (L 19 AL 51/09, aaO) angesichts der jeweils besonderen Sachverhalte nicht verallgemeinerbar, zumal sie jeweils nicht entscheidungserheblich waren, weil es um die Behaltensvariante des § 2 Abs. 3 SGB IX ging.

  • LSG Saarland, 22.02.2019 - L 6 AL 4/17

    Voraussetzungen für die Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Beamten

    Vielmehr müssten Tatsachen dargetan (und ggf. bewiesen) sein, die die Prognose einer behinderungsbedingt deutlichen Risikoerhöhung dahingehend erlaubten, dass der Arbeitsplatz wegen der Behinderung konkret gefährdet sei (Landessozialgericht ( LSG ) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.09.2008, Az.: L 1 AL 35/07 mit Hinweis auf BSG -Urteil vom 02.03.2000, Az.: B 7 AL 46/99 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2010 - L 19 AL 51/09

    Arbeitslosenversicherung

    Es genügt aber keine abstrakte Gefährdung des Arbeitsplatzes, sondern es müssen Tatsachen vorliegen, die den Rückschluss zulassen, dass der Arbeitsplatz wegen der Behinderung konkret gefährdet ist (LSG NRW Urteil vom 02.09.2008 - L 1 AL 35/07).

    Wegen des ungekündigten Arbeitsverhältnisses bzw. des Fehlens einer bevorstehenden Kündigung besteht auch keine Konkurrenzsituation in Bezug auf den Arbeitsmarkt (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 02.03.2000 - B 7 AL 46/99 R = nach juris Rn 18; LSG NRW, Urteil vom 02.09.2008 - L 1 AL 35/07), in der ein Wettbewerbsnachteil des Klägers aufgrund seiner Behinderung durch eine Gleichstellung ausgeglichen werden muss.

  • SG Saarbrücken, 12.05.2020 - S 12 AL 1088/19

    Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen bei einer wöchentlichen

    Die Vorschrift erlaubt durchaus differenzierende Regelung, soweit sie gerade dazu bestimmt sind, soziale oder sonstige Benachteiligungen auszugleichen (Scholz in: Maunz-Düring. GG . Kommentar. Stand Mai 2008. Art. 3 RDNR 174) ( So auch: Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02. September 2008 - L 1 AL 35/07-; Rn. 25, juris zur Vorgängervorschrift des § 73 Abs. 3 SGB IX ).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.11.2010 - L 3 AL 5213/08
    Eine Sicherungserschwernis wegen der Behinderung besteht nämlich nur, wenn der behinderte Mensch einen geeigneten Arbeitsplatz hat und dieser Arbeitsplatz gefährdet ist (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.09.2008 - L 1 AL 35/07).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2009 - L 3 AL 1986/08
    Bei Personen in unkündbaren Beschäftigungsverhältnissen fehlt es aber an einer konkreten Gefährdung und damit an einer notwendigen Voraussetzung für die Gleichstellung (Stähler/Bieritz-Harder in: Hk-SGB IX, § 68 Rn. 5; ebenso LSG NRW, Urteil vom 02.09.2008 - L 1 AL 35/07 - in juris).
  • SG Oldenburg, 24.08.2009 - S 4 AL 287/08
    Dazu müssen Tatsachen dargetan sein, die die Prognose einer behinderungsbedingten deutlichen Risikoerhöhung dahingehend erlauben, dass der Arbeitsplatz wegen der Behinderung konkret gefährdet ist (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.09.2008 - L 1 AL 35/07 -).
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