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   LSG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - L 1 AL 74/01   

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https://dejure.org/2001,7817
LSG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - L 1 AL 74/01 (https://dejure.org/2001,7817)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.11.2001 - L 1 AL 74/01 (https://dejure.org/2001,7817)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. November 2001 - L 1 AL 74/01 (https://dejure.org/2001,7817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 491
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Koblenz, 03.04.2001 - S 1 AL 149/00
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - L 1 AL 74/01
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 3.4.2001 - S 1 AL 149/00 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 3.4.2001 - S 1 AL 149/00 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BSG, 18.12.1975 - 12 RJ 88/75

    Sozialgerichtsbarkeit - Rechtsweg - Naturalrestitution -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - L 1 AL 74/01
    Auch wenn ein entsprechendes Beratungsbegehren nicht vorliegt, ist der Versicherungsträger gehalten, die Versicherten bei Vorliegen eines konkreten Anlasses von sich aus "spontan" auf klar zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, dass sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nützen würde (BSG, Urteil vom 5.8.1999 - B 7 AL 38/98 R - BSGE 41, 126, 128; BSGE 60, 79, 86).
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - L 1 AL 74/01
    Auch wenn ein entsprechendes Beratungsbegehren nicht vorliegt, ist der Versicherungsträger gehalten, die Versicherten bei Vorliegen eines konkreten Anlasses von sich aus "spontan" auf klar zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, dass sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nützen würde (BSG, Urteil vom 5.8.1999 - B 7 AL 38/98 R - BSGE 41, 126, 128; BSGE 60, 79, 86).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - L 1 AL 74/01
    Auch wenn ein entsprechendes Beratungsbegehren nicht vorliegt, ist der Versicherungsträger gehalten, die Versicherten bei Vorliegen eines konkreten Anlasses von sich aus "spontan" auf klar zu Tage liegende Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, deren Wahrnehmung offensichtlich so zweckmäßig ist, dass sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich nützen würde (BSG, Urteil vom 5.8.1999 - B 7 AL 38/98 R - BSGE 41, 126, 128; BSGE 60, 79, 86).
  • LSG Hessen, 21.09.2007 - L 7/10 AL 185/04

    Arbeitslosengeld - Anspruchsdauer - Spontanberatungspflicht der Bundesanstalt für

    Mit Schreiben vom 19. März 2002 erhob der Kläger Widerspruch und beanstandete unter Hinweis auf ein Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. November 2001 (L 1 AL 74/01) die festgesetzte Bezugsdauer.

    Mit der Verschiebung des Leistungsantrags ergibt sich aber kein Wegfall des durch die Erfüllung des § 117 SGB III (alte Fassung) bereits entstandenen Stammrechts auf Arbeitslosengeld, so dass allein dadurch eine Anspruchsverlängerung gemäß § 127 Abs. 2 SGB III (in der hier noch anwendbaren auf Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, beruhenden und bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung) nicht eintreten kann (nicht problematisiert in der von dem Kläger in das Verfahren eingeführten Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz vom 22. November 2001 - L 1 AL 74/01; NZS 2002, 491).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2005 - L 9 AL 1/04

    Arbeitslosenversicherung

    Dies ergebe sich auch aus den Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 05.08.1999 - Az.: B 7 AL 35/98 R; des LSG Rheinland-Pfalz vom 22.11.2001 - Az.: L 1 AL 74/01 und des Sozialgerichts Dortmund vom 06.12.2001 - Az.: S 5 AL 2002/02).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2003 - L 12 AL 46/03

    Arbeitslosenversicherung

    Anders als beim Ersetzen einer fehlenden Arbeitslosmeldung wird bei einer Verschiebung der Arbeitslosmeldung deren Zweck, nämlich der Arbeitsverwaltung die Kenntnis bzgl. des Eintritts des Versicherungsfalles zu vermitteln und sie in die Lage zu versetzen, Vermittlungsbemühungen zu unternehmen, nicht vereitelt oder erschwert (vgl. auch Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 22.11.2001 - L 1 AL 74/01 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2003 - L 1 (9) AL 199/01

    Arbeitslosenversicherung

    Mittels des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs werden damit die Wirkungen einer bereits erfolgten Arbeitslosmeldung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben (siehe auch Niesel, a.a.O., § 323 RdNr. 36, Gagel, a.a.O., § 122 Anm. 63 f. SGB III, LSG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 22.11.2001, Az: L 1 AL 74/01, SG Dortmund, Urt. vom 06.12.2002, Az: S 5 AL 2002/02, offen lassend LSG Baden-Württemberg, Urt. vom 13.03.2002, Az: L 3 AL 128/00).
  • SG Gelsenkirchen, 27.11.2003 - S 20 AL 131/02
    Insofern verweist die Klägerin auf verschiedene sozialgerichtliche Urteile (BSG 05.08.1999 Az.: B 7 AL 15/98 R; LSG Rheinland-Pfalz. 22.11.2001 Az.: L 1 AL 74/01; SG Dortmund 06.12.2001 Az.: S 5 AL 202/02).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.02.2019 - L 11 AL 47/16
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 22. November 2001 - L 1 AL 74/01 - LS).
  • SG Dortmund, 06.12.2002 - S 5 AL 202/02

    Ermittlung des Beginns und der Dauers eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld;

    Anders als beim Ersetzen einer fehlenden Arbeitslosmeldung wird bei einer Verschiebung der Arbeitslosmeldung deren Zweck, nämlich der Arbeitsverwaltung Kenntnis zu vermitteln bezüglich des Eintritts des Versicherungsfalles und sie in die Lage zu versetzen, Vermittlungsbemühungen zu unternehmen, nicht vereitelt oder erschwert (so Steinmeier in Gagel, § 122 SGB III Rz 63; vgl. auch SG Koblenz, NZS 2001 Seite 500; LSG Rheinland-Pfalz, NZS 2002 Seite 491).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 AL 4186/08
    Da im vorliegenden Fall insoweit auch keine Besonderheiten bestanden (wie z. B. im vom LSG Rheinland-Pfalz im Verfahren L 1 AL 74/01 entschiedenen Fall: Sperrzeit von 12 Wochen und streitiger Aufschub des Beginns des Anspruchs um nur knapp 2 Monate) verneint der Senat die für eine Spontanberatung erforderliche Voraussetzung, dass die Wahrnehmung der hier bestehenden Gestaltungsmöglichkeit (Verschiebung des Anspruchsbeginns) offensichtlich so zweckmäßig war, dass sie ein verständiger Versicherter mutmaßlich genutzt hätte.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.11.2004 - L 8 AL 269/04
    Insoweit ist auch das vom Kläger in der Berufungsbegründung erwähnte Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. November 2001 - L 1 AL 74/01 - nicht übertragbar.
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