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   LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09   

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LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09 (https://dejure.org/2010,7144)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09 (https://dejure.org/2010,7144)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - L 1 AS 3815/09 (https://dejure.org/2010,7144)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - schlüssiges Konzept - Geeignetheit des Mietspiegels der Stadt Freiburg - Heranziehung der Durchschnittswerte mit Abschlägen - Kostensenkungsverfahren - Zumutbarkeit des Umzugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (32)

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit - räumlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09
    Angesichts einer Einwohnerzahl von 219.430 (zum 31. Dezember 2007 nach Angaben des Statistischen Landesamtes) kann als Vergleichsraum zur Ermittlung des Mietpreises auf das gesamte Stadtgebiet abgestellt werden (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R= BSGE 102, 263-274 zur Stadt München.).

    Denn jedenfalls hat die Beklagte ausreichend (vgl. BSG vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R mwN) auf die aus ihrer Sicht angemessene Kaltmiete hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass sie die höheren Kosten der Klägerin nur noch bis 30. September 2007 tragen würde.

    In seiner Entscheidung vom 19. Februar 2009 (B 4 AS 30/08 R) hat das BSG beispielhaft Umstände aufgeführt, die der Zumutbarkeit eines Umzugs entgegen stehen können und sie in der Entscheidung vom 17. Dezember 2009 um gesundheitliche Gründe ergänzt.

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Beschränkung des Streitgegenstandes bei sogenannten Dynamisierungsbescheiden,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09
    Zutreffend (vgl. BSG vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R = BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3; vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R, veröffentlicht in Juris; vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R, veröffentlicht in Juris) ist die Beklagte in Anlehnung an das landesrechtlich geregelte Wohnungsbindungsrecht für Ein-Personenhaushalte von einer angemessenen Wohnfläche von 45 m² ausgegangen (Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums B.-W. zur Sicherung von Bindungen in der sozialen Wohnraumförderung - VwV-SozWo vom 12. Februar 2002 [GABl S. 240] i.d.F. der VwV vom 22. Januar 2004 [GABl S. 248]).

    In seiner Entscheidung vom 18. Juni 2008 (B 14/7b AS 44/06 R) hat das BSG herausgestellt, dass trotz der bundesweit unterschiedlichen Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt ein möglichst gleichmäßiges Verwaltungshandeln sicher gestellt werden soll und deshalb Kriterien dafür entwickelt, wann ein überprüfbares schlüssiges Konzept zur Ermittlung der regionalen Angemessenheitsgrenze vorliegt.

    Der für die Angemessenheitsbetrachtung relevante "örtliche Wohnungsmarkt" wird grundsätzlich bestimmt durch den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Hilfeempfängers (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 2) und kann im Hinblick auf dessen Größe durchaus unterschiedlich sein, je nachdem, ob es sich um einen ländlichen Raum oder ein Ballungsgebiet handelt (vgl. zuletzt, BSG, Urteil vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R = FEVS 60, 145-150 [Leitsatz und Gründe]).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erklärung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09
    Zutreffend (vgl. BSG vom 7. November 2006 - B 7b AS 18/06 R = BSGE 97, 254 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 3; vom 18. Juni 2008 - B 14/7b AS 44/06 R, veröffentlicht in Juris; vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R, veröffentlicht in Juris) ist die Beklagte in Anlehnung an das landesrechtlich geregelte Wohnungsbindungsrecht für Ein-Personenhaushalte von einer angemessenen Wohnfläche von 45 m² ausgegangen (Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums B.-W. zur Sicherung von Bindungen in der sozialen Wohnraumförderung - VwV-SozWo vom 12. Februar 2002 [GABl S. 240] i.d.F. der VwV vom 22. Januar 2004 [GABl S. 248]).

    Zur Konkretisierung der Angemessenheitsgrenze hat das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 7. November 2006 (SozR 4-4200 § 22 Nr. 3) eine in mehreren Schritten vorzunehmende Prüfungsreihenfolge entwickelt.

    Die auf diese Weise errechneten Durchschnittsbeträge sind indessen nicht aussagekräftig für die Feststellung der angemessenen Kosten der Unterkunft i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II, bei denen für den - neben der maßgeblichen Wohnungsgröße - weiteren maßgeblichen Wert, also den Mietpreis pro Quadratmeter, nicht auf das Gesamtspektrum des Wohnungsmarktes abzustellen ist, sondern auf die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen marktüblichen Wohnungsmieten (s. BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 3 Rdnr. 17, wonach dem Hilfebedürftigen hinsichtlich des Wohnstandards lediglich ein einfacher und im unteren Segment liegender Ausstattungsgrad der Wohnung zusteht).

  • BGH, 09.04.2002 - 4 StR 547/01

    Ablehnung eines Beweisantrags; Aufklärungspflicht; völlig ungeeignetes

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09
    Völlig ungeeignet ist ein Beweismittel, wenn seine Verwendung zur Sachaufklärung nichts beizutragen vermag, so dass die Beweiserhebung nutzlos wäre (BVerfG NStZ 2004, 214, 215; BGHSt 14, 339, 342 = NJW 1960, 1582; BGH NJW 1989, 1045, 1046; BGH NStZ 1984, 564; 1993, 395, 396; 1995, 45; 1995, 97; 2008, 116; BGH NStZ-RR 1997, 304; 2002, 242; BGH StV 1993, 508; 1996, 368; 1999, 303).

    Das ist dann der Fall, wenn ohne Rücksicht auf das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme nach sicherer Lebenserfahrung die Beweiserhebung mit diesem Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erbringen kann (BGH StV 1990, 98; BGH NStZ 1995, 45; 2000, 156; NStZ-RR 2002, 242).

  • BGH, 14.06.1960 - 1 StR 73/60

    Zulässigkeit eines Tonbandes - Einverständnis des Angeklagten - Polizeibeamter

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09
    Völlig ungeeignet ist ein Beweismittel, wenn seine Verwendung zur Sachaufklärung nichts beizutragen vermag, so dass die Beweiserhebung nutzlos wäre (BVerfG NStZ 2004, 214, 215; BGHSt 14, 339, 342 = NJW 1960, 1582; BGH NJW 1989, 1045, 1046; BGH NStZ 1984, 564; 1993, 395, 396; 1995, 45; 1995, 97; 2008, 116; BGH NStZ-RR 1997, 304; 2002, 242; BGH StV 1993, 508; 1996, 368; 1999, 303).

    Dies ist beim Sachverständigenbeweis anzunehmen, wenn notwendige Anknüpfungstatsachen für ein Gutachten gänzlich fehlen und vom Sachverständigen auch mittels seiner besonderen Sachkunde nicht ermittelt werden können, wenn es also nicht möglich ist, dem Sachverständigen die tatsächlichen Grundlagen zu beschaffen, derer er für sein Gutachten bedarf (BGHSt 14, 339, 342; BGHR StPO § 244 Abs. 3 S. 2 Ungeeignetheit 6, 16; BGH NStZ 2003, 611, 612).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2008 - L 7 AS 1797/08

    Begriff des Beweisantrages; Ungeeignetheit eines Beweises

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09
    Der Mietspiegel ist daher auf der Basis tatsächlich erhobener durchschnittlicher - erst in den letzten Jahren vereinbarter - Mietpreise für nicht preisgebundene Mietwohnungen erstellt worden und lässt die Erwartung zu, dass darin die tatsächliche Preissituation der in den letzten Jahren neu vermieteten Wohnungen - und damit auch die Marktgängigkeit dieser Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt - realistisch wiedergeben wird (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2008 - L 7 AS 1797/08, zitiert nach Juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. April 2009 - L 12 AS 5715/08).

    Dieses methodische Defizit der Erhebung wird dadurch verstärkt, dass in die Erhebung offenbar nicht die Mietangebote der örtlichen Wohnungsbaugesellschaften als Anbieter preisgünstigen Wohnraums des unteren Preissegments einbezogen wurden, da diese nicht oder nur selten in den regionalen Anzeigenblättern annoncieren (so bereits LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Juli 2008, a.a.O.).

  • BGH, 15.09.1994 - 1 StR 424/94

    Zurückweisung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel; absolute

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09
    Völlig ungeeignet ist ein Beweismittel, wenn seine Verwendung zur Sachaufklärung nichts beizutragen vermag, so dass die Beweiserhebung nutzlos wäre (BVerfG NStZ 2004, 214, 215; BGHSt 14, 339, 342 = NJW 1960, 1582; BGH NJW 1989, 1045, 1046; BGH NStZ 1984, 564; 1993, 395, 396; 1995, 45; 1995, 97; 2008, 116; BGH NStZ-RR 1997, 304; 2002, 242; BGH StV 1993, 508; 1996, 368; 1999, 303).

    Das ist dann der Fall, wenn ohne Rücksicht auf das bisherige Ergebnis der Beweisaufnahme nach sicherer Lebenserfahrung die Beweiserhebung mit diesem Beweismittel das im Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nicht erbringen kann (BGH StV 1990, 98; BGH NStZ 1995, 45; 2000, 156; NStZ-RR 2002, 242).

  • BGH, 24.08.2007 - 2 StR 322/07

    Zur Geeignetheit eines Sachverständigengutachtens bei der Sachauflklärung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09
    Völlig ungeeignet ist ein Beweismittel, wenn seine Verwendung zur Sachaufklärung nichts beizutragen vermag, so dass die Beweiserhebung nutzlos wäre (BVerfG NStZ 2004, 214, 215; BGHSt 14, 339, 342 = NJW 1960, 1582; BGH NJW 1989, 1045, 1046; BGH NStZ 1984, 564; 1993, 395, 396; 1995, 45; 1995, 97; 2008, 116; BGH NStZ-RR 1997, 304; 2002, 242; BGH StV 1993, 508; 1996, 368; 1999, 303).

    Es muss daher feststehen, dass das beantragte Gutachten zu keinem verwertbaren Beweisergebnis führen kann (BGH NStZ 2008, 116).

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme der Umzugskosten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09
    Dazu gehört auch, dass die einzelnen Werte des Mietspiegels auf einer ausreichenden Anzahl von aus Wohnwertmerkmalen vergleichbarer Wohnungen der betreffenden Gemeinde oder einer vergleichbaren Wohngemeinde gewonnener Daten beruhen (BSG vom 17. Dezember 2009 - B 4 AS 27/09 R mwN, zitiert nach Juris).

    In seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2009 (B 4 AS 27/09 R) hatte das BSG zu den aus einem Mietspiegel gezogenen Schlüssen des Grundsicherungsträgers Stellung genommen und ausgeführt, dass für den Fall, dass der Mietspiegel Mietrichtwerte als Durchschnittswerte ausweist (bezogen auf Wohnungen mittlerer Ausstattung und mittlerer Wohnlage) und davon durch ein Verfahren von Zu- und Abschlägen wegen der Wohnungsgröße und des Wohnungsstandards Mietrichtwerte als durchschnittliche Referenzwerte ausweist, auch der Durchschnittswert von im konkreten Fall Wohnungen, die 20 Jahre und älter sind, der Berechnung zugrunde gelegt werden kann.

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09
    Für spätere Zeiträume ergangene Bewilligungsbescheide werden nicht nach § 96 SGG oder in analoger Anwendung der Vorschrift Gegenstand des vorliegenden Verfahrens (st. Rspr. seit BSG vom 7.11.2006 - B 7b AS 14/06 R = BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1 und vom 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R = SozR 4-4300 § 428 Nr. 3).

    Die Beteiligten haben den Rechtsstreit zulässigerweise auf die Kosten der Unterkunft beschränkt, auch wenn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bei einem Streit um höhere Leistungen grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen sind (BSG SozR 4-4300 § 428 Nr. 3; BSG vom 16. Mai 2007 - B 11b AS 29/06 R; Urteil vom 5. September 2007 - B 11 b AS 49/06 R = SozR 4-4200 § 11 Nr. 7; zuletzt BSG vom 22. September 2009 - B 4 AS 18/09 R).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 2852/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03

    Verfahrensrüge; Beweisantrag (völlig ungeeignetes Beweismittel: Sachverständiger

  • BGH, 31.05.1994 - 1 StR 86/94

    Sachverständiger - Beweismittel - Beweisbehauptung

  • BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 149/03

    Zur Frage, in welchem Umfang das Recht auf ein faires Strafverfahren die

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

  • BGH, 06.07.1988 - 2 StR 315/88

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

  • BGH, 09.03.1999 - 1 StR 693/98

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig

  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97

    Annahme der völligen Ungeeignetheit eines Beweismittels - Zulässigkeit der

  • BGH, 27.04.1993 - 1 StR 123/93

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigenvernehmung infolge eigener

  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99

    Begriff der "Ungeeignetheit" eines Zeugen bei der Ablehnung eines Beweisantrages

  • BGH, 15.06.1984 - 5 StR 359/84

    Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Einholung eines genomanalytischen

  • BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92

    Voraussetzungen für die völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Möglichkeit

  • BGH, 01.12.1989 - 2 StR 541/89

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsgrenze -

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BSG, 05.09.2007 - B 11b AS 49/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - britische

  • BSG, 09.05.1996 - 7 RAr 48/95

    Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilen - keine

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 55/06 R

    Revision wegen Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags durch Wahrunterstellung -

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 29/06 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

  • LSG Baden-Württemberg, 05.07.2010 - L 1 AS 2852/09

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Anders als der Mietspiegel der Stadt Freiburg (vgl. dazu die Entscheidung des Senats vom 5. Juli 2010 - L 1 AS 3815/09) erfolgt in Stuttgart die Ableitung der im Mietspiegel ausgewiesenen ortsüblichen Vergleichsmieten nicht auf Grundlage eines für Standardwohnungen ermittelten einheitlichen Wertes, sondern aufgrund einer auf die entsprechenden Wohnungssegmente bezogenen Erhebung, hier also auf Baujahre vor 1975, verbunden mit bestimmten Lage- und Ausstattungsmerkmalen, die in einer Mietpreisspanne ausgedrückt wird.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2013 - L 1 AS 19/13

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Gegen das ihrem Bevollmächtigten am 22. Juli 2009 zugestellte Urteil hat die Klägerin am 20. August 2009 Berufung eingelegt (damaliges Az.: L 1 AS 3815/09).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Verwaltungsakten des Beklagten, die Gerichtsakten beider Instanzen und die Gerichtsakten im Parallelverfahren L 1 AS 3815/09 sowie L 1 AS 3518/11 ZVW Bezug genommen.

    Die behandelnden Ärztinnen der Klägerin haben zwar in ihren (im Parallelverfahren L 1 AS 3815/09 eingeholten und den Beteiligten bekannten) sachverständigen Zeugenaussagen ausgeführt, dass zu erwarten steht, dass es die Klägerin psychisch belastet, wenn sie das gewohnte Wohnumfeld verlassen muss, da sie in der Vergangenheit auf Verlusterlebnisse regelmäßig mit psychischen Entgleisungen reagiert habe.

    Weder den Akten noch den (im Parallelverfahren L 1 AS 3815/09) eingeholten und den Beteiligten bekannten Auskünften der behandelnden Ärztinnen kann entnommen werden, dass die - erwerbsfähige und deshalb Leistungen nach dem SGB II beziehende - Klägerin nicht in der Lage ist, sich um ihre Angelegenheiten zu kümmern.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2013 - L 1 AS 3518/11

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Gegen das ihrem Bevollmächtigten am 22. Juli 2009 zugestellte Urteil hat die Klägerin am 20. August 2009 Berufung eingelegt (damaliges Az.: L 1 AS 3815/09).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.10.2011 - L 13 AS 2600/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II

    Das SG hat nicht dargelegt, welchen Mietspiegel es für die Berechnung der angemessenen Aufwendungen für eine Wohnung herangezogen und wie es auf die für angemessen erachtete Miete von 6, 08 EUR pro m² gekommen ist, es dürfte aber unter Zugrundelegung des Mietspiegels der Stadt Freiburg 2009 von der Basismiete (6,98 EUR/m²) einen Abschlag in Höhe von 13% für gewisse, nicht aufgeführte Kriterien angenommen haben (s. hierzu auch Landessozialgericht Baden-Württemberg [LSG], Urteil vom 5. Juli 2010, L 1 AS 3815/09 und das dieses aufhebende Urteil des Bundessozialgerichts [BSG] vom 13. April 2011, B 14 AS 106/10 R, veröffentlicht in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 31.01.2011 - L 13 AS 5223/10
    Das LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 5. Juli 2010 - L 1 AS 3815/09 - veröffentlicht in Juris) hatte in einem gleich gelagerten und dieselbe Fassung dies Mietspiegels betreffenden Fall die Revision zugelassen und der Frage, ob bei der Bemessung der abstrakt angemessenen Kosten der Unterkunft je nach Art des qualifizierten Mietspiegels differenziert werden müsse und ob für den Fall, dass ein qualifizierter Mietspiegel Durchschnittswerte sowie Zu- und Abschläge ausweise, zur Bemessung der abstrakt angemessenen Kosten der Unterkunft der Durchschnittswert mit Abschlägen maßgeblich sei, grundsätzliche Bedeutung beigemessen.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.03.2017 - L 7 AS 4023/13
    Letztere Feststellung hatte der 1. Senat des LSG Baden-Württemberg bereits in seinem Urteil vom 5. Juli 2010 (L 1 AS 3815/09 - juris Rdnr. 66 ff.) getroffen; dies wurde vom BSG nicht beanstandet (vgl. BSG, Urteil vom 13. April 2011 - B 14 AS 106/10 R - juris Rdnr. 36 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.10.2011 - L 13 AS 2059/11
    Derartige Feststellungen sind vom Beklagten nicht getroffen worden, weshalb das BSG das zugrunde liegende Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (LSG) vom 5. Juli 2010 (L 1 AS 3815/09) aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen hat.
  • LSG Baden-Württemberg, 28.04.2015 - L 13 AS 400/13
    Mit Beschluss vom 10. Januar 2011 hat der Senat das Ruhen des Verfahrens angeordnet weil zur Frage der Anwendbarkeit bzw. Rechtmäßigkeit des Mietspiegels der Stadt Fr. ein Revisionsverfahren beim Bundessozialgericht anhängig gewesen ist (B 14 AS 106/10 R, betreffend das Urteil des L SG - L 1 AS 3815/09, jeweils juris).
  • SG Freiburg, 18.06.2010 - S 6 AS 185/08
    Insoweit ist in der Rechtsprechung geklärt, dass sich die Beklagte zur Bestimmung der Angemessenheit eines auf dem qualifizierten Mietspiegel Freiburgs basierenden schlüssigen Konzepts bedient, das die Anforderungen des Bundessozialgerichts erfüllt (LSG BW, Urt. v. 05.07.2010 - L 1 AS 3815/09, juris; zum schlüssigen Konzept: BSG, Urt. v. 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R, juris).
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