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   LSG Baden-Württemberg, 02.04.2012 - L 1 AS 5113/11   

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https://dejure.org/2012,10638
LSG Baden-Württemberg, 02.04.2012 - L 1 AS 5113/11 (https://dejure.org/2012,10638)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.04.2012 - L 1 AS 5113/11 (https://dejure.org/2012,10638)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. April 2012 - L 1 AS 5113/11 (https://dejure.org/2012,10638)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bausparzinserträge aus Schonvermögen - bereite Mittel trotz Nichtauszahlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung von Zinsen aus einem Bausparvertrag als Einkommen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung von Zinsen aus einem Bausparvertrag als Einkommen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hartz IV: Bausparvertragszinsen gelten als Einkommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 517 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungssumme - Rechtsänderung - Grundsicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.04.2012 - L 1 AS 5113/11
    Mit Widerspruchsbescheid vom 08.07.2011 wies der Beklagte die Widersprüche des Klägers zurück (mit Hinweis auf BSG vom 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R), da Zinsgutschriften aus Sparguthaben als Einnahmen zu berücksichtigen seien, sofern der Zufluss nach Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II erfolge.

    Die von dem Beklagten zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R - bestätige die Rechtsauffassung des SG, weil dort die Zinsen auch erst als Einkommen zum Zeitpunkt der Auszahlung und nicht bereits zum Zeitpunkt der Kontogutschrift angerechnet worden seien.

    Ebenso wenig kommt es auf den Grund für die Zahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt an (vgl. hierzu insbesondere BSG vom 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R = BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15 und - B 4 AS 57/07 R = SozR 4-4200 § 11 Nr. 16).

    Bei der Gutschrift der Zinseinkünfte handelt es sich auch nicht um ein privilegiertes Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 3 SGB II. Kapitalzinsen sind insbesondere auch keine zweckbestimmten, nicht als Einkommen zu berücksichtigende Leistungen im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II. Kapitalzinsen werden zwar kausal für etwas, nämlich als Gegenleistung für die zeitweise Überlassung einer bestimmten Geldsumme an Dritte (Bank) gezahlt, nicht aber final für etwas geleistet (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1999 - 5 C 14/98 = NJW 1999, 3137 f; BSG vom 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R = SozR 4-4200 § 11 Nr. 16).

    Dies gilt auch dann, wenn es sich beim verzinsten Kapital um Schonvermögen handelt (vgl. BSG vom 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R = SozR 4-4200 § 11 Nr. 16).

    Entfällt durch die Berücksichtigung einer einmaligen Einnahme die Bedürftigkeit des Hilfebedürftigen und Leistungspflicht des Grundsicherungsträgers im Zuflussmonat nicht in vollem Umfang, besteht kein Anspruch auf Verteilung der einmaligen Einnahme auf künftige Zeiträume (vgl. BSG vom 30.9.2008 - B 4 AS 57/07 R = SozR 4-4200 § 11 Nr. 16).

    Sofern das SG die Auffassung vertritt, dass die Entscheidung des BSG vom 30.9.2008 (B 4 AS 57/07 R = SozR 4-4200 § 11 Nr. 16) seine Auffassung stütze, weil dort die Zinsen erst nach Auszahlung und nicht bereits zum Zeitpunkt der Kontogutschrift angerechnet worden seien, liegt dies nicht an einer abweichenden Rechtsauffassung des BSG, sondern daran, dass in dem der Entscheidung des BSG zugrunde liegenden Fall eine feste Geldanlage über drei Jahre mit der vertraglichen Abrede bestand, dass Zinsen erst nach Vertragsablauf zu zahlen waren (vgl BSG a.a.O. juris Rn. 2).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2009 - L 6 AS 11/09

    Anrechnung eines Heiz- und Betriebskostenguthabens auf Leistungen zur Sicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.04.2012 - L 1 AS 5113/11
    Im Übrigen sei es für einen Zufluss von anrechenbarem Einkommen nicht unbedingt Voraussetzung, dass die tatsächliche Zahlung eines bestimmten Geldbetrages unmittelbar an den Leistungsberechtigten erfolgen müsse (mit Hinweis auf LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.09.2009 - L 6 AS 11/09 - sowie LSG Baden-Württemberg vom 20.01.2010 - L 3 AS 2759/09 -).

    Die zitierte Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg vom 20.01.2010 - L 3 AS 3759/09 - und des LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.09.2009 - L 6 AS 11/09 - sei nicht vergleichbar, weil es in diesen Fällen um die Vorschrift des früheren § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II (heute: § 22 Abs. 3 SGB II) gegangen sei und in dieser Vorschrift ausdrücklich bereits ein Guthaben zur Minderung eines Leistungsanspruchs führe und nicht erst eine Rückzahlung; letzteres sei indes bei § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II der Fall, der auf einen Zufluss abstelle.

  • FG Niedersachsen, 30.10.2008 - 12 K 61/02

    Voraussetzung für die Besteuerung von Erträgen aus einer im Rahmen der sog.

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.04.2012 - L 1 AS 5113/11
    Auch das von dem Beklagten-Vertreter in der mündlichen Verhandlung zitierte Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) vom 30.10.2008 - 12 K 61/02 - sei nicht auf die besondere Situation des SGB II anzuwenden.
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.04.2012 - L 1 AS 5113/11
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kommt es hierfür nur darauf an, dass Einnahmen in Geld oder Geldeswert vorliegen, die als Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II anzusehen sind und die einen Zuwachs von Mitteln bedeuten, der dem Hilfebedürftigen zur endgültigen Verwendung verbleibt (BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R - BSGE 106, 185 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 30, Rn. 16).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2010 - L 3 AS 3759/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Minderung der Unterkunftskosten um

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.04.2012 - L 1 AS 5113/11
    Die zitierte Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg vom 20.01.2010 - L 3 AS 3759/09 - und des LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.09.2009 - L 6 AS 11/09 - sei nicht vergleichbar, weil es in diesen Fällen um die Vorschrift des früheren § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II (heute: § 22 Abs. 3 SGB II) gegangen sei und in dieser Vorschrift ausdrücklich bereits ein Guthaben zur Minderung eines Leistungsanspruchs führe und nicht erst eine Rückzahlung; letzteres sei indes bei § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II der Fall, der auf einen Zufluss abstelle.
  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 14.98

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen, Schadensersatzanspruch als -;;

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.04.2012 - L 1 AS 5113/11
    Bei der Gutschrift der Zinseinkünfte handelt es sich auch nicht um ein privilegiertes Einkommen im Sinne von § 11 Abs. 3 SGB II. Kapitalzinsen sind insbesondere auch keine zweckbestimmten, nicht als Einkommen zu berücksichtigende Leistungen im Sinne von § 11 Abs. 3 Nr. 1a SGB II. Kapitalzinsen werden zwar kausal für etwas, nämlich als Gegenleistung für die zeitweise Überlassung einer bestimmten Geldsumme an Dritte (Bank) gezahlt, nicht aber final für etwas geleistet (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1999 - 5 C 14/98 = NJW 1999, 3137 f; BSG vom 30.09.2008 - B 4 AS 57/07 R = SozR 4-4200 § 11 Nr. 16).
  • BSG, 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Steuererstattung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.04.2012 - L 1 AS 5113/11
    Ebenso wenig kommt es auf den Grund für die Zahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt an (vgl. hierzu insbesondere BSG vom 30.09.2008 - B 4 AS 29/07 R = BSGE 101, 291 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 15 und - B 4 AS 57/07 R = SozR 4-4200 § 11 Nr. 16).
  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.04.2012 - L 1 AS 5113/11
    Entscheidend ist insoweit die bedarfsbezogene Verwendungsmöglichkeit als "bereites Mittel", welche vorliegend durch das Erfordernis, den Bausparvertrag zu kündigen, nicht aufgehoben wird (vgl. Geiger in Münder, SGB II, 4. Aufl. 2011, § 11 Rn. 24 mit Hinweis auf BSG, Urteil vom 30.07.2008 - B 14 AS26/07 R -, FEVS 60, 404 sowie BVerwGE 108, 296).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2007 - L 8 AS 1219/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zinseinkünfte

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 02.04.2012 - L 1 AS 5113/11
    Am 22.11.2011 hat der Beklagte beim Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) Berufung eingelegt, mit der er an seiner Rechtsauffassung festhält und zusätzlich auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 26.10.2007 - L 8 AS 1219/07 - verweist.
  • SG Braunschweig, 08.10.2014 - S 44 AS 3509/12

    Aufhebung der Bewilligung und Erstattung von Leistungen zur Sicherung des

    Die Rechtsauffassung im Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 02.04.2012 (L 1 AS 5113/11), auf die sich auch der Beklagte bezieht, vermag die Kammer nicht zu überzeugen.
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