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   LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2002 - L 1 B 113/00 SF SK   

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https://dejure.org/2002,20461
LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2002 - L 1 B 113/00 SF SK (https://dejure.org/2002,20461)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.01.2002 - L 1 B 113/00 SF SK (https://dejure.org/2002,20461)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Januar 2002 - L 1 B 113/00 SF SK (https://dejure.org/2002,20461)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattungsanspruch eines Sachverständigten bezüglich der Gemeinkosten in einem Krankenhaus; Nutzungsentgelt; Entschädigung; allgemeine Praxiskosten; medizinischer Sachverständiger; Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 652 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2022 - L 10 KO 2511/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Abrechnung von

    Mit der Zahlung wird mithin die Abgeltung anteiliger Gemeinkosten bezweckt, deren Erstattung § 12 Abs. 1 Satz 1 JVEG gerade ausschließen will (Schneider, a.a.O., § 4 Rn. 4 ff.; Bleutge, a.a.O., § 4 Rn. 4; LSG Schleswig-Holstein 25.01.2002, L 1 B 113/00 SF SK, BeckRS 2002, 31401894).
  • OLG Schleswig, 06.10.2005 - 1 Ws 221/05

    Sachverständigenvergütung im Strafverfahren: Verneinung des Ersatzes an den

    Er hat jedoch keine Möglichkeit, für diese Gemeinkosten eine Entschädigung nach dem JVEG zu erhalten (vgl. zu § 8 ZSEG Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, 1. Senat, Beschluß vom 25. Januar 2002 - L 1 B 113/00 SF SK - zitiert nach iuris) .
  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.12.2003 - L 2 RI 310/01

    Anforderungen an Erstattung von Nutzungsentgelt bei Sachverständigen; Umfang des

    Kann ein freier Sachverständiger mithin die ihm entstehenden Generalkosten nicht ersetzt erhalten, so kann auch der in einem Beamtenverhältnis stehende Sachverständige das von ihm zu zahlende Nutzungsentgelt nicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 ZSEG ersetzt erhalten (im Ergebnis ebenso etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.10.1981, OVGE MüLü 36, 465; LSG Berlin, Beschl. vom 08.07.1988, Breithaupt 1988, 980; LSG Schleswig, Beschl. vom 25.1.2002, NZS 2002, 652).
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