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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - L 1 B 36/05 AS ER   

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https://dejure.org/2006,17897
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - L 1 B 36/05 AS ER (https://dejure.org/2006,17897)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.01.2006 - L 1 B 36/05 AS ER (https://dejure.org/2006,17897)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - L 1 B 36/05 AS ER (https://dejure.org/2006,17897)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - L 1 B 36/05
    Unter deren Geltung war zwar anerkannt, dass zu Gunsten eines Unterhaltsanspruchs gepfändetes Einkommen nicht als "bereite Mittel" angesehen werden können (BVerwG, Urteil v. 15.12.1977, V C 35/77, BVerwGE 55, 148).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2005 - L 9 B 1/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - L 1 B 36/05
    Das Sozialgericht (SG) hat zu Recht und mit zutreffender Begründung entschieden, dass die Unterhaltszahlungen des Ehemanns der Antragstellerin an seine geschiedene Ehefrau und die aus der Ehe mit dieser hervorgegangene Tochter K nicht einkommensmindernd zu berücksichtigen sind (im Ergebnis wie hier: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 24.02.2005, L 9 B 1/05 AS, FEVS 56, 402 ff.).
  • BVerwG, 02.07.1993 - 5 B 165.92

    Sozialhilfe - Barbetrag - Berechnung - Einkommensminderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - L 1 B 36/05
    Das bloße Bestehen einer Unterhaltsverpflichtung, sei sie auch tituliert, führte demgegenüber nicht zum Sozialhilfebedarf (BVerwG, Beschluss v. 02.07.1993, 5 B 165/92, NDV 1994, 42 f.; Hess. VGH, Urteil v. 24.01.1986, IX OE 88/92, FEVS 35, 447; OVG Schleswig-Holstein, Urteil v. 16.02.2002, 2 L 137/01, info also 2002, 129).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2002 - 2 L 137/01

    Einsatzgemeinschaft, Einkommensüberhang, Kaskadenmodell, Kopfanteiligkeitsmodell,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - L 1 B 36/05
    Das bloße Bestehen einer Unterhaltsverpflichtung, sei sie auch tituliert, führte demgegenüber nicht zum Sozialhilfebedarf (BVerwG, Beschluss v. 02.07.1993, 5 B 165/92, NDV 1994, 42 f.; Hess. VGH, Urteil v. 24.01.1986, IX OE 88/92, FEVS 35, 447; OVG Schleswig-Holstein, Urteil v. 16.02.2002, 2 L 137/01, info also 2002, 129).
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 78/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung der

    Vor dem Hintergrund der im SGB II neu geschaffenen Bedarfsgemeinschaft ist die Absetzbarkeit von Unterhaltsansprüchen vom Einkommen nach Inkrafttreten des SGB II am 1.1.2005 von der sozialgerichtlichen Rechtsprechung zunächst unterschiedlich bewertet worden (vgl zB LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 11.1.2006 - L 1 B 36/05 AS ER, RdNr 3 gegen die Berücksichtigung von "nur" titulierten Unterhaltsansprüchen; aA Sächsisches LSG Beschluss vom 1.2.2006 - L 3 B 162/05 AS ER) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2006 - L 1 B 40/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Zwar hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 11.01.2006 (L 1 B 36/05 AS ER, www.sozialgerichtsbarkeit.de) entschieden, dass Entstehungsgeschichte und Gesetzessystematik die Absetzung von Unterhaltsverpflichtungen im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Bundessozialhilfegesetz auch unter der bis zum 31.07.2006 geltenden Fassung des SGB II nur zulassen, wenn zugunsten des Unterhaltsanspruchs Einkommen gepfändet worden ist.
  • LSG Bayern, 06.03.2006 - L 7 B 674/05

    Anforderung an die Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes und

    Ansprüche des Unterhaltsverpflichteten oder der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft Lebenden über das durch das SGB II gesicherte Existenzminimum hinaus werden dadurch nicht ausgelöst (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 11.01.2006, L 1 B 36/05 AS ER und vom 18.01.2005, L 9 B 1/05 AS ER).
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