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   LSG Sachsen, 27.06.2007 - L 1 KA 25/05   

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LSG Sachsen, 27.06.2007 - L 1 KA 25/05 (https://dejure.org/2007,19802)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27.06.2007 - L 1 KA 25/05 (https://dejure.org/2007,19802)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - L 1 KA 25/05 (https://dejure.org/2007,19802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang von einer Anfechtungsklage auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage als Klageänderung ; Möglichkeit einer Abrechnung der Vornahme einer kurvativen Koloskopie durch einen an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - leitender Krankenhausarzt -

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.06.2007 - L 1 KA 25/05
    Das BSG hat bereits entschieden, dass der Bedarf für eine Ermächtigung im Sinne des § 116 Satz 2 SGB V nicht hinsichtlich solcher Leistungen besteht, die als ambulante Operation auf der Grundlage des § 115b Abs. 2 Satz 1 SGB V in ausreichendem Umfang angeboten und auch tatsächlich durchgeführt werden (BSG, Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R - SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S. 92).

    Das BSG hat dabei maßgeblich darauf abgestellt, dass zwischen den als Krankenhausleistungen zu erbringenden ambulanten Operationen und den Leistungen aus diesem Bereich, die Gegenstand einer Ermächtigung sein können, hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Höhe der Vergütung keine Unterschiede bestehen (BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R - SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S. 93).

    Hiervon ist das BSG auch in seiner Entscheidung zur Berücksichtigung ambulanter Operationen bei der Bedarfsfeststellung für eine Ermächtigung (BSG, Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R - SozR 3-2500 § 116 Nr. 19) ausgegangen.

    Vielmehr sind die Krankenhäuser kraft Gesetzes zu allen Operationen und stationser-setzenden Eingriffen berechtigt, die in dem Katalog des AOP-Vertrages aufgeführt sind (§ 115b Abs. 2 Satz 1 SGB V); erforderlich ist lediglich eine Mitteilung an die Verbände der Krankenkassen, die KÄV und den Zulassungsausschuss (§ 115b Abs. 2 Satz 2 SGB V), in der das Krankenhaus die Eingriffe aufführt, die es ambulant durchzuführen beabsichtigt (zu diesem Erfordernis BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R - SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S. 94 f.).

    Ein Krankenhaus, das durch die Mitteilung nach § 115b Abs. 2 Satz 2 SGB V den Status einer zugelassenen Einrichtung für ambulante Operationen erreicht hat, ist nicht berechtigt, alle im Katalog des AOP-Vertrages genannten Leistungen zu erbringen, die überhaupt in das Leistungsspektrum dieses Hauses fallen; vielmehr darf das Krankenhaus nur diejenigen Leistungen erbringen, die es selbst in seiner Mitteilung nennt (BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R - SozR 3-2500 § 116 Nr. 19 S. 94 f.).

  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 15/95

    Bedarf für die Ermächtigung zu prä- und postoperativen Leistungen in der

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.06.2007 - L 1 KA 25/05
    Zu einem anderen Ergebnis können auch nicht Bescheide führen, die für spätere Zeiträume ergangen sind - wie der Beschluss des Beklagten vom 25.05.2005 -, da diese Bescheide nicht analog § 96 SGG Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens geworden sind (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 19.06.1996 - 6 RKa 15/95 - SozR 3-2500 § 116 Nr. 13 S. 67).

    Das BSG hatte bereits hinsichtlich der vor- und nachstationären Behandlung im Krankenhaus, die genau genommen auch eine Form der ambulanten Krankenhausbehandlung ist, entschieden, dass diese Behandlung bei der Bedarfsfeststellung für eine Ermächtigung nicht deshalb außer Betracht zu bleiben hat, weil es sich bei ihr nicht um eine Behandlung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung handelt (BSG, Urteil vom 19.06.1996 - 6 RKa 15/95 - SozR 3-2500 § 116 Nr. 13 S. 69).

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachrangigkeit - Ermächtigung - Angebot -

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.06.2007 - L 1 KA 25/05
    Wiederholungsgefahr ist regelmäßig zu bejahen, wenn der Rechtsstreit bei im Wesentlichen gleichen bedarfsrelevanten Tatsachen maßgeblich von Rechtsfragen abhängt, die künftig voraussichtlich wieder bedeutsam werden, oder wenn er die rechtlichen Kriterien für die Bedarfsbeurteilung betrifft (BSG, Urteil vom 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R - SozR 3-2500 § 116 Nr. 23 S. 101).

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich daher in solchen Fällen der Bedarfsfeststellung darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs des Versorgungsbedarfs zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (siehe nur BSG, Urteil vom 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R - SozR 3-2500 § 116 Nr. 23 S. 102 f.; Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - BSGE 86, 242, 250 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 5).

  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

    Auszug aus LSG Sachsen, 27.06.2007 - L 1 KA 25/05
    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich daher in solchen Fällen der Bedarfsfeststellung darauf, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die durch Auslegung des Begriffs des Versorgungsbedarfs zu ermittelnden Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so hinreichend in der Begründung der Entscheidung verdeutlicht wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (siehe nur BSG, Urteil vom 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R - SozR 3-2500 § 116 Nr. 23 S. 102 f.; Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - BSGE 86, 242, 250 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 5).
  • SG Dresden, 12.12.2005 - S 18 KA 674/05

    Zulässigkeit des Nachschiebens einer Sofortvollzugsanordnung durch die

    Hinsichtlich der Ablehnung der Abrechnungsgenehmigung für die koloskopischen Leistungen sowie hinsichtlich der Befristung der erteilten Genehmigung hat der Beigeladene zu 5 zunächst eine auf Neubescheidung gerichtete Klage zum Sozialgericht Dresden (Az. S 11 KA 671/04) und gegen das die Klage in vollem Umfang abweisende Urteil des Sozialgerichts vom 04.05.2005 sodann Berufung zum Sächsischen Landessozialgericht eingelegt, die dort zur Zeit noch anhängig ist (Az. L 1 KA 25/05).

    Das Verfahren ruht auf Grundlage eines Beschlusses vom 21.09.2005 im Hinblick auf das beim Sächsischen Landessozialgericht anhängige Berufungsverfahren (Az. L 1 KA 25/05).

    Wegen der Einzelheiten wird auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsakte des Antragsgegners (Az. 7/05), die Verfahrensakten des Hauptsacheverfahrens (Az. S 18 KA 551/05) und des Antragsverfahrens (Az. S 18 KA 674/05 ER) sowie auf das derzeit im Berufungsverfahren vor dem Sächsischen Landessozialgericht (Az. L 1 KA 25/05) angefochtene Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 04.05.2005 (Az. S 11 KA 671/04) Bezug genommen.

    Die Zuständigkeit liegt nicht wegen der bereits im Berufungsrechtszug anhängigen Streitsache L 1 KA 25/05 beim Sächsischen Landessozialgericht.

    Der im Verfahren S 18 KA 551/05 angefochtene Beschluss des Antragsgegners vom 25.05.2005, Az. 7/05, ist nicht gemäß § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Berufungsverfahrens vor dem Sächsischen Landessozialgericht L 1 KA 25/05 geworden, sondern zulässiger Gegenstand eines weiteren erstinstanzlichen Verfahrens.

    Die Genehmigung von 300 Gastroskopien, befristet bis zum 31.03.2005, ist bereits Gegenstand des derzeit im Berufungsverfahren L 1 KA 25/05 angefochtenen Beschlusses des Zulassungsausschusses vom 23.06.2004, Az. 28/04. Die Anfechtung richtet sich jedoch hinsichtlich der Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung von Gastroskopien isoliert gegen die ursprüngliche Befristung der Genehmigung bis zum 31.03.2005.

    Der Beschluss vom 25.05.2005, Az. 7/05, gewährt dem Beigeladenen zu 5 eine Abrechnungsbefugnis, die über den Regelungsgehalt des im Berufungsverfahren L 1 KA 25/05 streitgegenständlichen Beschlusses vom 23.06.2004, Az. 28/04, hinaus geht.

    Insoweit ist der Beigeladene zu 5 als Kläger im Berufungsverfahren L 1 KA 25/05 für die Dauer der neuen Befristung klaglos gestellt.

    V. sowie des Chefarztes an den O.-Kliniken Dr. D., welche bereits die Grundlage für die derzeit im Berufungsverfahren L 1 KA 25/05 streitgegenständliche Abrechnungsgenehmigung durch Beschluss des Antragsgegners vom 23.06.2004, Az. 28/04, bildete.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Der Gesetzgeber ist befugt, generalisierende, typisierende und schematisierende sowie pauschalierende Regelungen zu treffen (vgl. BSG, Urteil vom 27.06.2007, a.a.O.).

    Dabei kann mit dem LSG Sachsen (Urteil vom 27.06.2007 - L 1 KA 25/05 -) von folgenden Rechtssätzen ausgegangen werden: Bei der Feststellung, ob ein Sonderbedarf in einer Arztgruppe besteht, die auch ambulante Operationen erbringt, bleibt das Leistungsangebot von zu ambulanten Operationen bereiten Krankenhäusern (§ 115b SGB V) außer Betracht (§ 24 Satz 1 Ziff. d) Satz 4 BedarfsplanungsRL-Ä).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Zwar besteht Bedarf für eine Ermächtigung (§ 116 Satz 2 SGB V) nicht hinsichtlich solcher Leistungen, die als ambulante Operation nach § 115b Abs. 2 Satz 1 SGB V in ausreichendem Maße angeboten und auch tatsächlich durchgeführt werden (BSG, Urteil vom 09.06.1999 - B 6 KA 25/98 R - vgl. auch LSG Sachsen, Urteil vom 27.06.2007 - L 1 KA 25/05 -: LSG Hessen, Urteil vom 15.03.2006 - L 4 KA 36/05 -).
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