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   LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KA 8/09   

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LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KA 8/09 (https://dejure.org/2009,3493)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 24.06.2009 - L 1 KA 8/09 (https://dejure.org/2009,3493)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 24. Juni 2009 - L 1 KA 8/09 (https://dejure.org/2009,3493)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betreibers eines zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen medizinischen Versorgungszentrums auf Genehmigung von Nebenbetriebsstätten; Notwendigkeit zur Wahrung des Vorrang des landesrechtlichen Berufsausübungsrechts von Ärzten oder Psychotherapeuten; ...

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nebenbetriebsstätten bei Medizinischen Versorgungszentren sind nicht zahlenmäßig beschränkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begrenzung von Nebenbetriebsstätten für Medizinische Versorgungszentren in der vertragsärztlichen Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KA 8/09
    Dabei kann der Bund nicht nur den Zugang der Leistungserbringer zu dem Versorgungssystem regeln (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 20.03.2001 - 1 BvR 491/96 - BVerfGE 103, 172 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 4), sondern auch die Versorgungsstrukturen in Bezug auf die vertragsärztliche Tätigkeit normieren und nicht zuletzt Qualitätsanforderungen festlegen, die an die Erbringung ärztlicher Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen sind, selbst wenn sie vom ärztlichen Berufsrecht abweichen (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 16 Rn. 27; s.a. BVerfG, Urteil vom 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96 u.a. - BVerfGE 98, 265, 303 - anderer Ansicht: Pawlita in: jurisPK-SGB V § 95 Rn. 129, nach dem das Vertragsarztrecht das ärztliche Berufsrecht nur ergänzen, nicht aber verdrängen darf).

    Hinsichtlich der Aufgliederung der vertragsärztlichen Versorgung in eine hausärztliche und eine fachärztliche Versorgung, die das BSG als von Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG gedeckt angesehen hat (Urteil vom 18.06.1997 - 6 RKa 58/96 - BSGE 80, 256, 259 f. = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1), hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde mit der Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, die für die Kompetenzwidrigkeit aufgeführten Argumente berücksichtigten nicht die selbständige Bedeutung der Sozialversicherung, in der eigenständige Regelungen auf der Grundlage ihres Auftrages jederzeit möglich seien (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.06.1999 - 1 BvR 2507/97 - SozR 3-2500 § 73 Nr. 3 S. 16; dahingehend auch BVerfG, Urteil vom 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96 u.a. - BVerfGE 98, 265, 303).

  • BVerwG, 09.06.1982 - 3 C 21.81

    Arztrecht - Notfalldienst - Facharzt - Anfechtung

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KA 8/09
    Unter diesen Voraussetzungen stellt die auf Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG beruhende Kompetenz des Bundes zur Regelung des Vertragsarztrechts gegenüber der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder für eine Regelung der allgemeinen Berufsausübung des Arztes eine speziellere Kompetenzzuweisung dar, die gegenüber der generellen den Vorrang hat (so zum ärztlichen Bereitschafts- und Notfalldienst Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 09.06.1982 - 3 C 21/81 - BVerwGE 65, 362, 365; s.a. BVerwG, Urteil vom 23.06.1995 - 8 C 14/93 - BVerwGE 99, 10, 12).
  • BVerfG, 17.06.1999 - 1 BvR 2507/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Fachärzten

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KA 8/09
    Hinsichtlich der Aufgliederung der vertragsärztlichen Versorgung in eine hausärztliche und eine fachärztliche Versorgung, die das BSG als von Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG gedeckt angesehen hat (Urteil vom 18.06.1997 - 6 RKa 58/96 - BSGE 80, 256, 259 f. = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1), hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde mit der Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, die für die Kompetenzwidrigkeit aufgeführten Argumente berücksichtigten nicht die selbständige Bedeutung der Sozialversicherung, in der eigenständige Regelungen auf der Grundlage ihres Auftrages jederzeit möglich seien (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.06.1999 - 1 BvR 2507/97 - SozR 3-2500 § 73 Nr. 3 S. 16; dahingehend auch BVerfG, Urteil vom 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96 u.a. - BVerfGE 98, 265, 303).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 14.93

    Rettungsdienstgebühren

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KA 8/09
    Unter diesen Voraussetzungen stellt die auf Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG beruhende Kompetenz des Bundes zur Regelung des Vertragsarztrechts gegenüber der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder für eine Regelung der allgemeinen Berufsausübung des Arztes eine speziellere Kompetenzzuweisung dar, die gegenüber der generellen den Vorrang hat (so zum ärztlichen Bereitschafts- und Notfalldienst Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 09.06.1982 - 3 C 21/81 - BVerwGE 65, 362, 365; s.a. BVerwG, Urteil vom 23.06.1995 - 8 C 14/93 - BVerwGE 99, 10, 12).
  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 58/96

    Gliederung - Hausarzt - Facharzt - Versorgungsbereich

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KA 8/09
    Hinsichtlich der Aufgliederung der vertragsärztlichen Versorgung in eine hausärztliche und eine fachärztliche Versorgung, die das BSG als von Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG gedeckt angesehen hat (Urteil vom 18.06.1997 - 6 RKa 58/96 - BSGE 80, 256, 259 f. = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1), hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde mit der Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, die für die Kompetenzwidrigkeit aufgeführten Argumente berücksichtigten nicht die selbständige Bedeutung der Sozialversicherung, in der eigenständige Regelungen auf der Grundlage ihres Auftrages jederzeit möglich seien (BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.06.1999 - 1 BvR 2507/97 - SozR 3-2500 § 73 Nr. 3 S. 16; dahingehend auch BVerfG, Urteil vom 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96 u.a. - BVerfGE 98, 265, 303).
  • SG Marburg, 16.07.2008 - S 12 KA 45/08

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum -

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KA 8/09
    eine Praxisnachfolge nach § 103 Abs. 4a SGB V erfolgt ist und aufgrund des in diesem Rahmen ergangenen Beschlusses der Zulassungsgremien ein Versorgungsauftrag besteht, an den eine KÄV gebunden ist, die daher den Versorgungsbedarf bei der Prüfung des § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Ärzte-ZV nicht verneinen darf (SG Marburg, Urteil vom 16.07.2008 - S 12 KA 45/08 - juris Rn. 48 f.).
  • BSG, 22.04.2009 - B 3 P 14/07 R

    Soziale Pflegeversicherung - unter ständiger Verantwortung einer verantwortlichen

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KA 8/09
    Zudem ergibt sich aus § 107 SGB V, dass zwischen leitungsbezogenen Anforderungen und der fachlichen Verantwortung für die zu erbringenden Leistungen zu unterscheiden ist (näher dazu BSG, Urteil vom 22.04.2009 - B 3 P 14/07 R - juris Rn. 12 ff.; s.a. Wahl in: jurisPK-SGB V, § 107 Rn. 22, 27, 45): Während das Erfordernis der ärztlichen Leitung in § 107 Abs. 1 Nr. 2 SGB V auf die Einrichtung als Ganzes abstellt und verlangt, dass die Organisation der gesamten Betriebsabläufe in fachlich-medizinischer Hinsicht ärztlich gesteuert werden, bezieht sich das Merkmal der ärztlichen Verantwortung in § 107 Abs. 2 Nr. 2 SGB V auf die konkrete Behandlung im Einzelfall.
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Laborärzte - überörtliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KA 8/09
    Bis zum Inkrafttreten des VÄndG war in § 33 Abs. 2 Satz 4 Ärzte-ZV bestimmt, dass die Genehmigung einer Gemeinschaftspraxis nur versagt werden darf, wenn die Versorgung der Versicherten beeinträchtigt wird oder landesrechtliche Vorschriften über die ärztliche Berufsausübung entgegenstehen (näher dazu: BSG, Urteil vom 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R - SozR 4-5520 § 33 Nr. 2 Rn. 12 ff.).
  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KA 8/09
    Dabei kann der Bund nicht nur den Zugang der Leistungserbringer zu dem Versorgungssystem regeln (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 20.03.2001 - 1 BvR 491/96 - BVerfGE 103, 172 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 4), sondern auch die Versorgungsstrukturen in Bezug auf die vertragsärztliche Tätigkeit normieren und nicht zuletzt Qualitätsanforderungen festlegen, die an die Erbringung ärztlicher Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen sind, selbst wenn sie vom ärztlichen Berufsrecht abweichen (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 16 Rn. 27; s.a. BVerfG, Urteil vom 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96 u.a. - BVerfGE 98, 265, 303 - anderer Ansicht: Pawlita in: jurisPK-SGB V § 95 Rn. 129, nach dem das Vertragsarztrecht das ärztliche Berufsrecht nur ergänzen, nicht aber verdrängen darf).
  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R

    Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen - gesetzliche

    Auszug aus LSG Sachsen, 24.06.2009 - L 1 KA 8/09
    Dabei kann der Bund nicht nur den Zugang der Leistungserbringer zu dem Versorgungssystem regeln (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 20.03.2001 - 1 BvR 491/96 - BVerfGE 103, 172 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 4), sondern auch die Versorgungsstrukturen in Bezug auf die vertragsärztliche Tätigkeit normieren und nicht zuletzt Qualitätsanforderungen festlegen, die an die Erbringung ärztlicher Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen sind, selbst wenn sie vom ärztlichen Berufsrecht abweichen (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.2008 - B 6 KA 40/07 R - SozR 4-2500 § 87 Nr. 16 Rn. 27; s.a. BVerfG, Urteil vom 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96 u.a. - BVerfGE 98, 265, 303 - anderer Ansicht: Pawlita in: jurisPK-SGB V § 95 Rn. 129, nach dem das Vertragsarztrecht das ärztliche Berufsrecht nur ergänzen, nicht aber verdrängen darf).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 7/05 R

    Vertragsarztrecht - keine rückwirkende Genehmigung zur Verlegung des

  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R

    Konkurs eines Vertragsarztes, Verlegung des Vertragsarztsitzes

  • BSG, 28.10.2009 - B 6 KA 42/08 R

    Vertragsarzt - keine Anfechtungsbefugnis gegen Zweigpraxisgenehmigung für

    Außer Zweifel steht allein, dass die Genehmigung einer Zweigpraxis im Falle von Unterversorgung stets eine Verbesserung darstellt (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2008 - L 11 KA 47/08 - juris RdNr 52; Sächsisches LSG, Urteil vom 24.6. 2009 - L 1 KA 8/09 - juris RdNr 50; Pawlita in, jurisPK - SGB V, 2008, § 95 RdNr 238).

    Nichts anderes gilt aus den oben dargelegten Gründen auch für die in Schrifttum und Rechtsprechung - ohne Heranziehung der Bedarfsplanungsrichtlinien - vertretene Auffassung, in gesperrten Planungsbereichen seien grundsätzlich auch bedarfsplanerische Gesichtspunkte zu berücksichtigen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2008 - L 11 KA 47/08 - juris RdNr 52; SG Düsseldorf, Urteil vom 1.7. 2009 - S 2 (14) KA 173/07 - juris RdNr 23; so wohl auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 13.2.2008 - L 4 B 663/07 KA ER - juris RdNr 24; Sächsisches LSG, Urteil vom 24.6.2009 - L 1 KA 8/09 - juris RdNr 50; Schallen, aaO, 7. Aufl. 2009, § 24 Ärzte-ZV RdNr 86; Harney/Müller, NZS 2008, 286, 288 ["indizielle Wirkung"]; Dahm, MedR 2008, 175, 177).

  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 7/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ablehnung der Genehmigung einer Zweigpraxis -

    Urteil in dem Rechtsstreit Az: B 6 KA 12/10 R L 1 KA 8/09 (Sächsisches LSG) S 11 KA 46/08 (SG Dresden) Neurologisches Medizinisches Versorgungszentrum Dresden, Overbeckstraße 33, 01139 Dresden, Kläger und Revisionsbeklagter, Prozessbevollmächtigter: ....................................,.
  • LSG Sachsen, 11.08.2010 - L 1 KA 54/09

    Anforderungen an den ärztlichen Leiter eines Medizinischen Versorgungszentrums

    Zu der von § 95 Abs. 1 Satz 2 SGB V geforderten ärztlichen Leitung hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 24.06.2009 (L 1 KA 8/09 - juris Rn. 44 ff.) entschieden, dass diese von der ärztlichen Behandlungstätigkeit zu unterscheiden ist.
  • LSG Hessen, 23.09.2009 - L 4 KA 119/08

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer vertragszahnärztlichen

    Der diesbezügliche Meinungsstreit, ob und inwieweit Gesichtspunkte der Bedarfsplanung zu berücksichtigen sind, ob also in einem gesperrten Planungsbereich nur entweder bei lokalem quantitativen Versorgungsbedarf in Teilen eines Planungsbereichs oder bei besonderem qualitativem Versorgungsbedarf eine Verbesserung der Versorgung angenommen werden kann, oder die Versorgungsverbesserung bereits - ohne auch nur abgeschwächte Bedarfsprüfung - vorliegt, wenn Fahrt- und/oder Wartezeiten verkürzt oder neue Leistungen durch besondere Qualifikationen bzw. entsprechend medizinisch-technische Ausstattungen vor Ort erbracht werden können, muss hier nicht vertieft werden (vgl. hierzu Beschluss des LSG Schleswig Holstein vom 10. Februar 2008, L 4 B 663/07 KA ER, Juris Rdnr. 23; Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2008, L 11 KA 47/08, Juris Rdnr. 52; Urteil des LSG Sachsen vom 24. Juni 2009, L 1 KA 8/09, Juris Rdnr. 49 jeweils m. w. N.).
  • SG Marburg, 20.04.2011 - S 12 KA 268/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung einer Zweigpraxis - qualifizierte

    Soweit die Antragsstellerin ferner auf die Entscheidung des LSG Sachsen, Urteil vom 24.06.2009 - L 1 KA 8/09 - verweist, so ist zwischen den Beteiligten nicht streitig, der Umfang der zu genehmigenden Zweigpraxen.
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