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LSG Hessen, 25.09.2006 - L 1 KR 1202/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Kostenübernahme einer Auslandsbehandlung in Form einer stationären Badekur am Toten Meer durch einen Krankenversicherungsträger; Auslegung des Begriffs "angemessener Umfang" i.S.d. § 18 Abs. 3 Bundesversorgungsgesetz (BVG)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- SG Gießen, 17.09.2003 - S 9 KR 1872/00
- LSG Hessen, 25.09.2006 - L 1 KR 1202/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 17/05 R
Höhe des Erstattungsanspruchs der Versorgungsverwaltung gegenüber der …
Auszug aus LSG Hessen, 25.09.2006 - L 1 KR 1202/03
Im Verhältnis dieser beiden Träger zueinander ist der Träger der Kriegsopferversorgung für die Behandlung beziehungsweise Kostenerstattung endgültig dann zuständig, wenn die zu behandelnde oder behandelte Gesundheitsstörung als Folge einer Schädigung anerkannt ist (§ 18 c Abs. 5 S. 3 BVG; vgl. auch BSG, Urteil vom 30. Mai 2006 -B 1 KR 17/05 R -juris).Nach dem Entlassungsbericht der Ärzte der Klinik sowie nach den glaubhaften Angaben des Klägers ist davon auszugehen, dass die Maßnahme unter ständiger ärztlicher Gesamtverantwortung gestanden hat (vgl. BSG, Urteil vom 30. Mai 2006, a.a.O).
- BSG, 23.11.1995 - 1 RK 5/95
Auslandsbehandlung - Möglichkeit der Inlandsbehandlung - Erfolgsaussicht
Auszug aus LSG Hessen, 25.09.2006 - L 1 KR 1202/03
Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine Maßnahme (insbesondere im Ausland) notwendig, d.h. zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend ist, ist der besondere Einzelfall (vgl. dazu BSG, Urteil vom 23. November 1995 - 1 RK 5/95 -) und nicht die Tatsache, ob generell Akutbehandlungen sowie Reha-Behandlungen für Asthmatiker im Inland möglich sind. - LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2005 - L 16 B 172/04
Krankenversicherung
Auszug aus LSG Hessen, 25.09.2006 - L 1 KR 1202/03
Der Senat konnte das beigeladene Land Hessen verurteilen, obgleich der Kläger bei dem Beigeladenen bisher keinen Antrag auf Bewilligung einer Badekur beziehungsweise Erstattung der Kosten für die durchgeführte Kur gestellt hat und der Beigeladene demzufolge über den geltend gemachten Anspruch des Klägers auch nicht durch Verwaltungsakt entschieden hat (…Meyer-Ladewig, SGG, 8. Auflage, § 75 Rdnrn. 12 a, 18;… Peters-Sautter-Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Auflage § 75 Rdnr. 7 c; Landessozialgerichts in das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. April 2005 - L 16 B 172/04 KR -juris). - LSG Bayern, 01.10.1997 - L 18 V 140/94
Auszug aus LSG Hessen, 25.09.2006 - L 1 KR 1202/03
Das Gesetzesmerkmal angemessener Umfang stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar und beinhaltet kein Ermessen der Versorgungsverwaltung (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 1. Oktober 1997 - L 18 V 140/94 -juris).