Rechtsprechung
LSG Hessen, 30.11.2009 - L 1 KR 128/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 Abs 1 SGB 4, § 28p Abs 1 SGB 4, § 3 Nr 16 EStG
Nachzahlung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen bei Lohnaufteilung in einen niedrigeren Bruttolohn und einen Zuschuss zur doppelten Haushaltsführung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung der Zuschüsse für die doppelte Haushaltsführung als Arbeitsentgelt; Nachzahlung von Gesamtversicherungsbeiträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versteckter Lohn ist sozialversicherungspflichtig
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Auch versteckter Lohn ist sozialversicherungspflichtig // Zuschuss zur doppelten Haushaltsführung anstelle von Gehalt verringert nicht den Beitrag zur Sozialversicherung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sozialversicherungspflicht auch für versteckte Lohnzahlungen
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Zuschüsse: "Versteckter" Lohn ist sozialversicherungspflichtig
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Umgehung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Gehaltszuschuss
- sokolowski.org (Leitsatz und Auszüge)
Steuerberater muss Sozialversicherungsbeiträge für seine Angestellte bezahlen
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Steuerberater muss Sozialversicherungsbeiträge für seine Angestellte bezahlen
- hessen.de (Pressemitteilung)
Auch versteckter Lohn ist sozialversicherungspflichtig // Zuschuss zur doppelten Haushaltsführung anstelle von Gehalt verringert nicht den Beitrag zur Sozialversicherung
Verfahrensgang
- SG Gießen, 13.02.2008 - S 9 KR 230/06
- LSG Hessen, 30.11.2009 - L 1 KR 128/08
- BSG, 26.08.2010 - B 12 KR 7/10 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76
Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten - …
Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2009 - L 1 KR 128/08
Diese Schlussfolgerung verbietet sich schon deshalb, weil die Betriebsprüfung nicht umfassend oder erschöpfend sein kann und sich auf bestimmte Einzelfälle oder Stichproben beschränken darf (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 1978 - 12 RK 6/76 = BSGE 47, 194; Bayerisches LSG, Urteil vom 20. März 2007, L 10 AL 328/06 - juris - m.w.N.). - LSG Bayern, 20.03.2007 - L 10 AL 328/06
Geltendmachung der Verjährung einer Erstattungsforderung in Bezug auf zu Unrecht …
Auszug aus LSG Hessen, 30.11.2009 - L 1 KR 128/08
Diese Schlussfolgerung verbietet sich schon deshalb, weil die Betriebsprüfung nicht umfassend oder erschöpfend sein kann und sich auf bestimmte Einzelfälle oder Stichproben beschränken darf (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 1978 - 12 RK 6/76 = BSGE 47, 194; Bayerisches LSG, Urteil vom 20. März 2007, L 10 AL 328/06 - juris - m.w.N.).