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   LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2010 - L 1 KR 140/10   

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https://dejure.org/2010,53616
LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2010 - L 1 KR 140/10 (https://dejure.org/2010,53616)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24.08.2010 - L 1 KR 140/10 (https://dejure.org/2010,53616)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 24. August 2010 - L 1 KR 140/10 (https://dejure.org/2010,53616)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 312/10

    Krankenversicherung

    Die Gewährung von Darlehen bzw. Sicherheiten unter Familienangehörigen ist mit der Gewährung durch einen fremden Arbeitnehmer, der Nichtangehöriger des Unternehmensinhabers ist, nicht zu vergleichen (ebenso LSG Saarland, Urteil vom 15.02.2012 - L 2 KR 73/11 -, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2010 - L 1 KR 140/10 -, LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.08.2010 - L 11 KR 2460/09 - und Beschluss vom 24.08.2010 - L 11 KR 140/10 -).
  • LSG Saarland, 15.02.2012 - L 2 KR 73/11

    Sozialversicherung - Versicherungspflicht - GmbH-Geschäftsführerin im väterlichen

    Familienmitglieder und insbesondere auch potentielle Erben haben in der Regel einen gesteigertes Interesse an dem wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens, ohne dass hieraus ein wesentliches Unternehmerrisiko folgt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2010 - L 1 KR 140/10 Rdnr. 35; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2010 - L 11 KR 2460/09 Rdnr. 36).
  • SG Berlin, 15.02.2016 - S 81 KR 585/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage eines Rentenversicherungsträgers gegen

    Der a .ag, die eine Vielzahl zumeist kleinerer Familienunternehmen in identischer Weise beraten und nahezu wortgleiche Verträge für diese entwickelt hat (vgl. hierzu die Urteile der Kammer vom 28. Mai 2015 zu den Verfahren S 81 KR 578/15 u.a. sowie die Vielzahl beim Sozialgericht Berlin und beim LSG Berlin-Brandenburg noch anhängiger gleichgelagerter Parallelverfahren), wie auch der beklagten Krankenkasse als Einzugsstelle, muss nach der im Zeitpunkt der Beratung und Antragstellung bei der Beklagten aufgrund der umfangreichen veröffentlichten höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Tätigkeit von Familienangehörigen (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - und vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - zuvor etwa LSG Berlin-Brandenburg, Urteile bzw. Beschlüsse vom 10. Juli 2009 - L 1 KR 166/08 - vom 23. Juli 2009 - L 1 KR 406/08 - vom 23. August 2010 - L 1 KR 177/08 - vom 24. August 2010 - L 1 KR 140/10 - vom 12. November 2010 - L 1 KR 293/08 - und vom 15. Februar 2012 - L 9 KR 259/09 - Hessisches LSG, Urteil vom 18. November 2010 - L 1 KR 346/09 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Juni 2011 - L 1 KR 145/10 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. August 2008 - L 4 KR 4577/06 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 26. August 2010 - L 5 KR 61/09 - jeweils zitiert nach juris) einerseits klar gewesen sein, dass in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Lebensgefährtin des Inhabers eines Einzelunternehmens aufgrund eines Arbeitsvertrages mit einem monatlichen Festgehalt, von dem Lohnsteuern abgeführt werden und das im Unternehmen als Betriebsausgabe verbucht wird, im Unternehmen tätig ist, ungeachtet der aus der engen persönlichen Beziehungen resultierenden Besonderheiten des Tätigkeitsverhältnisses die Feststellung des Nichtbestehens eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses durch die Krankenkasse als Einzugsstelle im Falle einer gerichtlichen Überprüfung keinen Bestand haben würde.
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