Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 30.10.2008 - L 1 KR 143/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3264
LSG Hessen, 30.10.2008 - L 1 KR 143/07 (https://dejure.org/2008,3264)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.10.2008 - L 1 KR 143/07 (https://dejure.org/2008,3264)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - L 1 KR 143/07 (https://dejure.org/2008,3264)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 27a Abs 3 S 3 SGB 5, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG
    Gesetzliche Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - intracytoplasmatische Spermainjektion - ICSI - keine Leistungspflicht für die Behandlung des privat versicherten Ehegatten - Verfassungsmäßigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Versicherten auf hälftige Erstattung der Kosten für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung mittels intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) bei der Ehefrau; Erstattung der Kosten für die Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Bei künstlicher Befruchtung begrenzte Kostenübernahme // Gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht die Behandlung eines privat versicherten Ehegatten

  • ra-staudte.de (Kurzinformation)

    Beschränkte Kostenübernahme der künstlichen Befruchtung in der gesetzlichen Krankenversicherung; Krankenversicherungsrecht, Medizinrecht

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kostenübernahme kann bei künstlicher Befruchtung begrenzt werden

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Künstliche Befruchtung: eingeschränkte Kostenübernahme

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Künstliche Befruchtung: eingeschränkte Kostenübernahme

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Bei künstlicher Befruchtung begrenzte Kostenübernahme // Gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht die Behandlung eines privat versicherten Ehegatten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 02.11.2006 - B 1 KR 111/06 B

    Zulässigkeit der Ungleichbehandlung von privat und gesetzlich Versicherten in der

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2008 - L 1 KR 143/07
    Sie ist Folge der Entscheidung des Gesetzgebers für zwei Systeme der Krankenversicherung (vgl. BSG, Beschluss vom 2. November 2006 - B 1 KR 111/06 B - juris und LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Dezember 2007 - L 16 KR 132/07 - juris).

    Die Entscheidung des Gesetzgebers für zwei verschiedene Sicherungssysteme steht unter Geltung des Sozialstaatsprinzips in dessen Ermessen (BSG, Beschluss vom 2. November 2006 - a.a.O.).

  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 40/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - intrazytoplasmatische

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2008 - L 1 KR 143/07
    Die Leistungen der Krankenbehandlung umfassen nach § 27a SGB V in der ab dem 01.01.2004 geltenden Fassung des GKV-Modernisierungsgesetzes vom 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) unter bestimmten Voraussetzungen auch medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wobei nicht die Krankheit, sondern die Unfähigkeit eines Paares, auf natürlichem Wege Kinder zu zeugen und die daraus resultierende Notwendigkeit einer künstlichen Befruchtung den Versicherungsfall bildet (BSG, Urteil vom 3. April 2001 - B 1 KR 40/00 R - juris).

    Unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks geht das Bundessozialgericht (vgl. Urteile vom 3. April 2001 a.a.O. und vom 2. März 2005 - B 1 KR 11/03 R - juris) davon aus, dass der Versicherte gegen seine Krankenkasse auch Anspruch auf die medizinischen Leistungen bei der künstlichen Befruchtung hat, die nicht an seinem Körper, sondern außerhalb des Körpers in einem Kulturgefäß erbracht werden sowie für evtl. Nebenleistungen (z. B. Kosten der Unterrichtung usw.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - L 16 KR 132/07

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2008 - L 1 KR 143/07
    Sie ist Folge der Entscheidung des Gesetzgebers für zwei Systeme der Krankenversicherung (vgl. BSG, Beschluss vom 2. November 2006 - B 1 KR 111/06 B - juris und LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 6. Dezember 2007 - L 16 KR 132/07 - juris).
  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 58/97

    Erstattung der Kosten einer In-vitro-Fertilisation in der privaten

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2008 - L 1 KR 143/07
    Es gibt dort für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung keine gesonderte Regelung; sie können deshalb nur beansprucht werden, soweit sie sich als medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten bzw. beihilfeberechtigten Person wegen Krankheit darstellen (BGH, Urteil vom 12. November 1997 - IV ZR 58/97 - juris).
  • BSG, 09.07.2009 - B 1 KR 2/09 B
    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2008 - L 1 KR 143/07
    Anmerkung: Rechtsmittel eingelegt, BSG-Az: B 1 KR 2/09 B, erledigt: 09.07.2009.
  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) -

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2008 - L 1 KR 143/07
    Das Bundessozialgericht habe indes in seinem Urteil vom 3. April 2001 (B 1 KR 22/00 R) zutreffend ausgeführt, dass die Vorschrift über ihren Wortlaut hinaus nach Sinn und Zweck dahingehend auszulegen sei, dass ein teilweiser Leistungsausschluss mit der Regelung nicht beabsichtigt gewesen sei.
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 11/03 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung bei

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2008 - L 1 KR 143/07
    Unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks geht das Bundessozialgericht (vgl. Urteile vom 3. April 2001 a.a.O. und vom 2. März 2005 - B 1 KR 11/03 R - juris) davon aus, dass der Versicherte gegen seine Krankenkasse auch Anspruch auf die medizinischen Leistungen bei der künstlichen Befruchtung hat, die nicht an seinem Körper, sondern außerhalb des Körpers in einem Kulturgefäß erbracht werden sowie für evtl. Nebenleistungen (z. B. Kosten der Unterrichtung usw.).
  • BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59

    Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2008 - L 1 KR 143/07
    Der Gesetzgeber ist trotz seiner Bindung an Art. 3 Abs. 1 GG weitgehend frei, Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung festzulegen, soweit er nicht gleichheitswidrig bestimmte Gruppen ausschließt (BVerfG, Entscheidung vom 27. Mai 1964 - 1 BvL 4/59 - juris).
  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2008 - L 1 KR 143/07
    Der in Betracht kommende Kostenerstattungsanspruch reicht dabei nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt voraus, dass die selbstbeschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein in Natur als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (vgl. BSG, Urteil vom 24. September 1996 - 1 RK 33/95 - juris).
  • BSG, 17.06.2008 - B 1 KR 24/07 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch bei Maßnahmen zur künstlichen

    Auszug aus LSG Hessen, 30.10.2008 - L 1 KR 143/07
    Unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung hat auch das Bundessozialgericht (Urteile vom 3. April 2001 und vom 22. März 2005 jeweils a.a.O. sowie Urteil vom 17. Juni 2008 - B 1 KR 24/07 R -juris) unmissverständlich ausgeführt, dass die Krankenkasse gegenüber ihrem Versicherten nicht leistungspflichtig ist für Maßnahmen an dem Körper des nicht bei ihr versicherten Ehegatten.
  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03

    Homologe Insemination

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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 KR 143/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15426
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 KR 143/07 (https://dejure.org/2008,15426)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.12.2008 - L 1 KR 143/07 (https://dejure.org/2008,15426)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - L 1 KR 143/07 (https://dejure.org/2008,15426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Versicherungsfreiheit - schwangere Versicherte - Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze - Schätzung des maßgeblichen Arbeitsentgelts - Prognoseentscheidung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V; § 6 Abs. 4 S. 2 SGB V; § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V
    Notwendigkeit der Schätzung des für die Versicherungspflicht maßgebliche Arbeitsentgelts des Folgejahres bei bevorstehendem Mutterschutz und anschließender Elternzeit einer schwangeren Arbeitnehmerin; Errechnungsmethode der Höhe des für die Versicherungspflicht ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Schätzung des für die Versicherungspflicht maßgebliche Arbeitsentgelts des Folgejahres bei bevorstehendem Mutterschutz und anschließender Elternzeit einer schwangeren Arbeitnehmerin; Errechnungsmethode der Höhe des für die Versicherungspflicht ...

  • rechtsportal.de

    Versicherungspflicht einer schwangeren Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung; Schätzung des maßgeblichen Arbeitsentgelts; Prognoseentscheidung für das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.06.1965 - GS 2/64

    Auslegung Begriffe "regelmäßiger Jahresverdienst" und "regelmäßiges

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 KR 143/07
    Bei einer Berechnung werden lediglich die monatlichen Entgeltansprüche des Versicherten auf ein Jahr hochgerechnet (i.d.R. mittels einer Multiplikation mit 12, vgl. hierzu etwa: Großer Senat des BSG, Beschluss vom 30. Juni 1965 - GS 2/64, BSGE 23, 129, 131).

    Dies hat der Große Senat für die Fälle bejaht, in denen berufsüblich im Laufe eines jeden Jahres nacheinander mehrere Beschäftigungsverhältnisse eingegangen werden und zwischendurch zeitweise auch Arbeitslosigkeit eintritt (Beschluss vom 30. Juni 1965, a.a.O.).

    Damit dient diese Regelung - neben dem Erhalt einer gewissen Kontinuität im Versicherungsstatus (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25. Februar 1997 - 12 RK 51/96, SozR 3-2500 § 6 Nr. 15) - auch und gerade der Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes des vom Gesetzgeber für schutzwürdig gehaltenen Personenkreises bei vereinzeltem Überschreiten der JAEG (vgl. hierzu: Großer Senat des BSG, Beschluss vom 30. Juni 1965, a.a.O., S. 133).

  • BSG, 25.02.1997 - 12 RK 51/96

    Ende der Versicherungspflicht wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 KR 143/07
    Damit dient diese Regelung - neben dem Erhalt einer gewissen Kontinuität im Versicherungsstatus (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 25. Februar 1997 - 12 RK 51/96, SozR 3-2500 § 6 Nr. 15) - auch und gerade der Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes des vom Gesetzgeber für schutzwürdig gehaltenen Personenkreises bei vereinzeltem Überschreiten der JAEG (vgl. hierzu: Großer Senat des BSG, Beschluss vom 30. Juni 1965, a.a.O., S. 133).
  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 9/92

    Beitragszuschuss - Privat versicherter Angestellter - Erziehungsurlaub der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 KR 143/07
    Bei dem anschließend bis zum 18. Juni 2004 bezogenen Mutterschaftsgeld handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt i.S.d. § 14 SGB IV (vgl. BSG, Urteil vom 29. Juni 1993 - 12 RK 9/92, SozR 3-2500 § 257 Nr. 1).
  • BSG, 25.02.1966 - 3 RK 53/63

    Versicherungspflicht und Berücksichtigungszeitpunkt Gehaltserhöhung und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 KR 143/07
    Später tatsächlich eintretende Änderungen in der Höhe des Arbeitsentgelts könnten erst dann berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich eingetreten seien (Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 25. Februar 1966 - 3 RK 53/63, BSGE 24, 262).
  • SG Dresden, 07.06.2006 - S 25 KR 283/06

    Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der Krankenversicherung,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 KR 143/07
    Die Klägerin erhielt damit nicht die Gelegenheit, innerhalb der 2-Wochen-Frist des § 190 Abs. 3 SGB V zu reagieren und den maßgeblichen Sachverhalt mitzuteilen (vgl. zu den Rechtsfolgen der Verletzung der Hinweispflicht nach § 190 Abs. 3 SGB V: Baier, a.a.O., § 190 SGB V Rn 16; SG Dresden, Beschluss vom 7. Juni 2006 - S 25 KR 283/06 ER).
  • BSG, 07.12.1989 - 12 RK 19/87

    Überschreitung der Jahresarbeitsverdienstgrenze, Feststellungsklage wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 1 KR 143/07
    Einerseits bestand bereits seit Langem Einigkeit darüber, dass bei einem im Jahresverlauf schwankenden monatlichen Einkommen aus einer durchgängigen Beschäftigung keine Berechnung, sondern eine Schätzung vorzunehmen ist (vgl. hierzu: BSG, Großer Senat des BSG, a.a.O.; BSG, Urteil vom 7. Dezember 1989 - 12 RK 19/87, SozR 2200 § 165 Nr. 97).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2016 - L 5 KR 2070/15

    Krankenversicherung - Versicherungsfreiheit wegen Überschreitens der

    Das LSG Niedersachsen-Bremen habe in einem gleichgelagerten Sachverhalt zu Gunsten der Versicherten entschieden (Urteil vom 17.12.2008, - L 1 KR 143/07 -, in juris).

    Der gegenteiligen Auffassung des LSG Niedersachsen Bremen (Urteil vom 17.12.2008, - L 1 KR 143/07 -, in juris) könne nicht gefolgt werden.

    Das LSG Niedersachsen Bremen habe sich in seinem Urteil vom 17.12.2008 (a. a. O.) zu Unrecht auf die Entscheidung des Großen Senats des BSG vom 30.06.1965 (- GS 2/64 -, in juris) berufen.

    Die jeder Prognose innewohnenden Unsicherheiten - hier etwa hinsichtlich des komplikationslosen Verlaufs von Schwangerschaft und Geburt - sind unerheblich (ebenso: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.12.2008, - L 1 KR 143/07 -, in juris).

    Außerdem hat sie die Klägerin erst mit Schreiben vom 11.09.2013 auf die in § 190 Abs. 3 Satz 2 SGB V a.F. (jetzt: § 188 Abs. 4 SGB V) vorgesehene Austrittsmöglichkeit hingewiesen und ihr die Möglichkeit zur Mitteilung des Sachverhalts gegeben (auch dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.12.2008, - L 1 KR 143/07 -).

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