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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 1 KR 145/10   

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https://dejure.org/2011,15703
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 1 KR 145/10 (https://dejure.org/2011,15703)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.06.2011 - L 1 KR 145/10 (https://dejure.org/2011,15703)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Juni 2011 - L 1 KR 145/10 (https://dejure.org/2011,15703)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Bayern, 23.04.2009 - L 4 KR 118/07

    Sozialversicherungspflicht - Ehegattin eines Alleingesellschafters und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 1 KR 145/10
    Sie verweist ergänzend auf das Urteil des Bayrischen Landessozialgerichts vom 23.04.2009 - L 4 KR 118/07, in dem ausgeführt werde, dass ein jahrelang mit Billigung der Beteiligten bestehendes Versicherungsverhältnis grundsätzlich nicht rückwirkend geändert werden solle.

    Bei der rückwirkenden Betrachtung eines Versicherungsverhältnisses ist zudem zu berücksichtigen, dass eine in die Vergangenheit zielende Umwandlung eines jahrelang mit Billigung der Beteiligten bestehenden Versicherungsverhältnisses grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen und bei eindeutiger Fehleinschätzung vorzunehmen ist (so zutreffend bereits Bayerisches LSG, Urteil vom 23.04.2009 - L 4 KR 118/07).

    Derartige Umstände bei Ehepartnern und engen Verwandten sind nämlich so gut wie immer anzutreffen (in diesem Sinne auch Bayerisches LSG, Urteil vom 23.04.2009 - L 4 KR 118/07; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 01.07.2010 - L 5 KR 50/09).

  • LSG Schleswig-Holstein, 01.07.2010 - L 5 KR 50/09

    Beurteilung der Tätigkeit eines Ehepartners im Hotelbetrieb/Restaurantbetrieb des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 1 KR 145/10
    Es gilt nicht der Rechtssatz, dass eine untertarifliche oder eine erheblich untertarifliche Bezahlung des Ehegatten die Annahme eines beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausschließt (BSG, Urteil vom 12.09.1996 - 7 RAR 120/95; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 01.07.2010 - L 5 KR 50/09).

    Derartige Umstände bei Ehepartnern und engen Verwandten sind nämlich so gut wie immer anzutreffen (in diesem Sinne auch Bayerisches LSG, Urteil vom 23.04.2009 - L 4 KR 118/07; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 01.07.2010 - L 5 KR 50/09).

    Ihre rechtliche Position glich demgegenüber eher der eines externen Geldgebers, der keinen weiteren Einfluss auf die Firmengeschicke nehmen kann (ebenso Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 01.07.2010 - L 5 KR 50/09).

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R

    Arbeitslosenversicherung - Beitragspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 1 KR 145/10
    Selbst wer Arbeitgeberfunktionen wahrnimmt, kann als leitender Angestellter bei einem Dritten persönlich abhängig beschäftigt sein (BSG, Urteil vom 06.03.2003 - B 11 AL 25/02 R).
  • BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 120/95

    Arbeitsförderung; Anwartschaftszeit für Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 1 KR 145/10
    Es gilt nicht der Rechtssatz, dass eine untertarifliche oder eine erheblich untertarifliche Bezahlung des Ehegatten die Annahme eines beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausschließt (BSG, Urteil vom 12.09.1996 - 7 RAR 120/95; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 01.07.2010 - L 5 KR 50/09).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 1 KR 145/10
    Dies richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, wobei die vertragliche Ausgestaltung im Vordergrund steht, die allerdings zurücktritt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend davon abweichen (vgl. nur BSG, Urteil vom 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R m.w.N.).
  • SG Neuruppin, 06.10.2010 - S 25 KR 73/06

    Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 1 KR 145/10
    Abgesehen davon, dass alle zum Beleg dieser Behauptung vorgelegten Vereinbarungen außerhalb des streitbefangenen Zeitraums datieren, führt der Umstand, dass ein Familienangehöriger, der naturgemäß am wirtschaftlichen Bestand des Unternehmens stark interessiert ist, sich in besonderem Maße finanziell für das Unternehmen engagiert, nicht dazu, dass die Arbeitnehmereigenschaft entfällt (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 07.07.2009 - L 5 KR 184/08; SG Neuruppin, Urteil vom 06.10.2010 - S 25 KR 73/06).
  • LSG Bayern, 07.07.2009 - L 5 KR 184/08

    Sozialversicherungspflicht - Ehegattenbeschäftigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 1 KR 145/10
    Abgesehen davon, dass alle zum Beleg dieser Behauptung vorgelegten Vereinbarungen außerhalb des streitbefangenen Zeitraums datieren, führt der Umstand, dass ein Familienangehöriger, der naturgemäß am wirtschaftlichen Bestand des Unternehmens stark interessiert ist, sich in besonderem Maße finanziell für das Unternehmen engagiert, nicht dazu, dass die Arbeitnehmereigenschaft entfällt (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 07.07.2009 - L 5 KR 184/08; SG Neuruppin, Urteil vom 06.10.2010 - S 25 KR 73/06).
  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 1 KR 145/10
    Es ist eine Würdigung erforderlich, ob ein Beschäftigungsverhältnis zwischen den Angehörigen ernsthaft und eindeutig gewollt, entsprechend vereinbart und in der Wirklichkeit auch vollzogen wurde (BSG, Urteil vom 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 1 KR 145/10
    Deshalb kann eine an sich bestehende rechtliche Abhängigkeit durch die tatsächlichen Verhältnisse so überlagert sein, dass eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ausscheidet (BSG, Urteil vom 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R), andererseits ist die Nichtausübung eines Rechts unbeachtlich, solange die Rechtsposition nicht wirksam abbedungen ist, die Rechtsmacht also noch besteht, selbst wenn von dieser tatsächlich kein Gebrauch gemacht wird (BSG, Urteil vom 08.08.1990 - 11 RAr 77/89).
  • BSG, 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R

    Versicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH - mitarbeitender Gesellschafter -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011 - L 1 KR 145/10
    Deshalb kann eine an sich bestehende rechtliche Abhängigkeit durch die tatsächlichen Verhältnisse so überlagert sein, dass eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ausscheidet (BSG, Urteil vom 17.05.2001 - B 12 KR 34/00 R), andererseits ist die Nichtausübung eines Rechts unbeachtlich, solange die Rechtsposition nicht wirksam abbedungen ist, die Rechtsmacht also noch besteht, selbst wenn von dieser tatsächlich kein Gebrauch gemacht wird (BSG, Urteil vom 08.08.1990 - 11 RAr 77/89).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2011 - L 11 KR 3422/10

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit im väterlichen Betrieb - abhängige

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2013 - L 16 KR 32/12
    Bei der hier erforderlichen rückwirkenden Betrachtung eines Versicherungsverhältnisses ist zu berücksichtigen, dass eine in die Vergangenheit zielende Umwandlung eines jahrelang mit Billigung der Beteiligten bestehen Versicherungsverhältnisses grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen und bei eindeutiger Fehleinschätzung vorzunehmen ist (vgl. LSG NRW, Urteil vom 16.06.2011 - L 1 KR 145/10, juris Rn. 26 mwN).

    Die bloße Nichtausübung eines fortbestehenden Weisungsrechts sieht der Senat daher mit den zitierten Urteilen des BSG als unbeachtlich an, solange die Rechtsposition nicht wirksam abbedungen ist (ebenso LSG NRW, Urteil vom 16.06.2011 - L 1 KR 145/10, juris Rn. 26 mwN).

    Dieses Vertragswerk lässt in der Gesamtschau auf ein von den Vertragsparteien gewolltes Beschäftigungsverhältnis schließen (vgl. BSG a.a.O. Rn. 19; LSG NRW, Urteil vom 16.06.2011 - L 1 KR 145/10, juris Rn. 45; Senat, Urt. v. 25.11.2010 - L 16 KR 313/10, juris Rn. 42; zur Form der Vergütung Senat, Urteil vom 13.12.2010 - L 16 KR 27/10, juris Rn. 34).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2012 - L 11 KR 312/10

    Krankenversicherung

    Bei der rückwirkenden Betrachtung eines Versicherungsverhältnisses ist zudem zu berücksichtigen, dass eine in die Vergangenheit zielende Umwandlung eines jahrelang mit Billigung der Beteiligten bestehenden Versicherungsverhältnisses grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen und bei eindeutiger Fehleinschätzung vorzunehmen ist (Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.06.2011 - L 1 KR 145/10 - Bayerisches LSG, Urteil vom 23.04.2009 - L 4 KR 118/07).

    Derartige Umstände bei Ehepartnern und engen Verwandten sind nämlich so gut wie immer anzutreffen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.06.2011 - L 1 KR 145/10 - m.w.N.).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 KR 5111/10
    Insoweit steht selbst die Ausübung leitender Tätigkeiten in einem Familienunternehmen der Annahme eines Beschäftigungsverhältnisses nicht entgegen (LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011, L 1 KR 145/10, juris Rdnr 27).

    Dass ein Familienangehöriger, der naturgemäß am wirtschaftlichen Bestand des Unternehmens stark interessiert ist und sich ggf in besonderem Maße finanziell für das Unternehmen des Familienangehörigen engagiert, bedeutet nach der Rechtsprechung nicht, dass eine Arbeitnehmereigenschaft entfällt (LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2011, L 1 KR 145/10, juris Rdnr 33; Bayerisches LSG, 07.07.2009, L 5 KR 184/08, juris; SG Neuruppin, 06.10.2010, S 25 KR 73/06, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - L 8 R 42/09

    Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und sozialen

    Derartige Umstände bei Ehepartnern und engen Verwandten sind nämlich so gut wie immer anzutreffen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.6.2011, L 1 KR 145/10, m.w.N., juris).
  • SG Berlin, 15.02.2016 - S 81 KR 585/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage eines Rentenversicherungsträgers gegen

    Der a .ag, die eine Vielzahl zumeist kleinerer Familienunternehmen in identischer Weise beraten und nahezu wortgleiche Verträge für diese entwickelt hat (vgl. hierzu die Urteile der Kammer vom 28. Mai 2015 zu den Verfahren S 81 KR 578/15 u.a. sowie die Vielzahl beim Sozialgericht Berlin und beim LSG Berlin-Brandenburg noch anhängiger gleichgelagerter Parallelverfahren), wie auch der beklagten Krankenkasse als Einzugsstelle, muss nach der im Zeitpunkt der Beratung und Antragstellung bei der Beklagten aufgrund der umfangreichen veröffentlichten höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Tätigkeit von Familienangehörigen (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - und vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - zuvor etwa LSG Berlin-Brandenburg, Urteile bzw. Beschlüsse vom 10. Juli 2009 - L 1 KR 166/08 - vom 23. Juli 2009 - L 1 KR 406/08 - vom 23. August 2010 - L 1 KR 177/08 - vom 24. August 2010 - L 1 KR 140/10 - vom 12. November 2010 - L 1 KR 293/08 - und vom 15. Februar 2012 - L 9 KR 259/09 - Hessisches LSG, Urteil vom 18. November 2010 - L 1 KR 346/09 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Juni 2011 - L 1 KR 145/10 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. August 2008 - L 4 KR 4577/06 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 26. August 2010 - L 5 KR 61/09 - jeweils zitiert nach juris) einerseits klar gewesen sein, dass in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Lebensgefährtin des Inhabers eines Einzelunternehmens aufgrund eines Arbeitsvertrages mit einem monatlichen Festgehalt, von dem Lohnsteuern abgeführt werden und das im Unternehmen als Betriebsausgabe verbucht wird, im Unternehmen tätig ist, ungeachtet der aus der engen persönlichen Beziehungen resultierenden Besonderheiten des Tätigkeitsverhältnisses die Feststellung des Nichtbestehens eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses durch die Krankenkasse als Einzugsstelle im Falle einer gerichtlichen Überprüfung keinen Bestand haben würde.
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