Rechtsprechung
LSG Hessen, 04.12.2008 - L 1 KR 150/08 KL |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 30 Abs 1 SGB 5, § 53 Abs 2 SGB 5, § 53 Abs 8 SGB 5, § 65a Abs 1 SGB 5, § 65a Abs 3 SGB 5
Krankenversicherung - Bonusregelung für gesundheitsbewusstes Verhalten - Abgrenzung zu Wahltarif
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Bonusregelung der gesetzlichen Krankenversicherung für gesundheitsbewusstes Verhalten; Gesundheitsprämie für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen; Abgrenzung von Wahltarif und Bonusregelung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Bonusregelung der gesetzlichen Krankenversicherung für gesundheitsbewusstes Verhalten; Gesundheitsprämie für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen; Abgrenzung von Wahltarif und Bonusregelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- hessen.de (Pressemitteilung)
Bonus für Verzicht auf medizinische Leistungen unzulässig // Gesetzliche Krankenkassen dürfen nur gesundheitsbewusstes Verhalten mit einer Bonusregelung fördern
- christmann-law.de (Kurzinformation)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kein Bonus für Verzicht auf medizinische Leistungen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Fragwürdiger "Gesundheits-Bonus" soll die Versicherten dazu bewegen, dem Arzt fernzubleiben
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Bonus für Verzicht auf medizinische Leistungen unzulässig
- dgb.de (Kurzinformation)
Gesetzliche Krankenversicherung: Keine Prämie für Verzicht
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Leistungsverzicht darf eine Kasse nicht belohnen
- hessen.de (Pressemitteilung)
Bonus für Verzicht auf medizinische Leistungen unzulässig // Gesetzliche Krankenkassen dürfen nur gesundheitsbewusstes Verhalten mit einer Bonusregelung fördern
Verfahrensgang
- SG Kassel, 09.06.2008 - S 12 KR 125/08
- LSG Hessen, 04.12.2008 - L 1 KR 150/08 KL
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 24.04.2002 - B 7/1 A 4/00 R
Krankenversicherung - Satzungsbestimmung - eigenständige Leistungsvorschrift - …
Auszug aus LSG Hessen, 04.12.2008 - L 1 KR 150/08
Diesem Genehmigungsvorbehalt kommt ungeachtet der sonstigen Ausgestaltung der Mitwirkung des Staates an der autonomen Rechtsetzung der Sozialversicherungsträger eine rechtsaufsichtliche Funktion zu (vgl. BSG, Urteil vom 24. April 2002 - B 7/1 A 4/00 R - zitiert nach juris;… Schneider-Danwitz in: jurisPK-SGB V § 195 Rdnr. 17f. m. w. N.).
- LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10
Krankenversicherung - gemeinsame Pressekonferenz der Krankenkassen über die …
Soweit durch Wahltarife und Bonusprogramme ein mittelbarer Risikobezug hergestellt werden könnte, darf dieser gerade keine Auswirkungen auf die dem Solidargedanken verpflichtete Mittelverwendung haben (zum Folgenden: Urteil des Senats vom 4. Dezember 2008 - L 1 KR 150/08 KL).Außerhalb der engen Voraussetzungen des § 53 SGB V ist daher aus systematischen Gründen keine dem Wahltarif gleichende Rechtsfolge einer Geldleistung oder Erstattung für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen auf der Grundlage des § 65a Abs. 1 SGB V zulässig." Zudem stellen Bonusprogramme und Wahltarife primär ein Instrument zur ökonomischen Aktivierung des Versicherten bzw. zur Verhaltenslenkung durch ökonomischen Anreiz im Sinne des öffentlichen Interesse am Gesundheitsschutz und der Gesundheitsprävention dar und allenfalls sekundär ein Wettbewerbselement unter den Kassen (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2008 a.a.O.).
- LSG Hessen, 28.06.2012 - L 1 KR 231/10
Krankenversicherung - Wahltarif Selbstbehalt - Mindestbindungsfrist auch bei …
Im Fall der Entscheidung für einen Wahltarif verdrängt die speziellere Regelung des § 53 Abs. 8 Satz 1 bis 3 SGB V diese allgemeine Regelung (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 4. Dezember 2008, L 1 KR 150/08 KL). - LSG Sachsen, 10.08.2011 - L 1 KR 44/10
Krankenkassenwechsel - Wahltarif - Bindungsfrist
Die allgemeine Vorschrift des § 175 Abs. 4 SGB V, auf die § 191 Nr. 3 SGB V dabei verweist, wird im Falle der Entscheidung für einen Wahltarif durch die spezielle Vorschrift des § 53 Abs. 8 Satz 1 bis 3 SGB V verdrängt (vgl. insoweit Hessisches LSG, Urteil vom 04.12.2008 - L 1 KR 150/08 KL - juris Rn. 20, und Lang in Becker/Kingreen, SGB V, 2. Auflage, § 53 Rn. 22).