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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09   

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https://dejure.org/2011,4892
LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09 (https://dejure.org/2011,4892)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.2011 - L 1 KR 206/09 (https://dejure.org/2011,4892)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 (https://dejure.org/2011,4892)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 7b SGB 4 vom 23.01.2006, § 28p Abs 1 S 1 SGB 4, § 28p Abs 1 S 5 SGB 4
    Sozialversicherungspflicht - Bundesrat - Besucherdienst - Honorarkraft - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit - Abgrenzung - Betriebsprüfung - kein Statusfeststellungsverfahren mit rechtsverbindlicher Wirkung für die Zukunft

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 28p SGB 4
    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honorarkräfte des Besucherdienstes des Bundesrates üben keine abhängige Beschäftigung im Sinne von § 7 Abs. 1 S. 1 SGB IV aus; Sozialversicherungspflicht von Honorarkräften des Besucherdienstes des Deutschen Bundesrates; Zulässigkeit der Feststellung von ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - Honorarkräfte im Besucherdienst des Deutschen Bundesrats - Beschäftigung oder Selbständigkeit - Freiheit in der inhaltlichen Ausgestaltung der Führungen wesentliches Indiz - keine Scheinselbständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht von Honorarkräften des Besucherdienstes des Deutschen Bundesrates; Zulässigkeit der Feststellung von Versicherungspflicht für die Zukunft im Statusfeststellungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine "Scheinselbständigen" im Bundesrat?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fremdenführungen im Bundesrat nicht sozialversicherungspflichtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschäftigung von Honorarkräften auf selbständiger Basis für Führung von Besuchergruppen im Bundesrat nicht zu beanstanden - Besucherführer sind nicht als "Scheinselbständigen" anzusehen

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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (22)

  • LSG Hessen, 20.10.2005 - L 8/14 KR 334/04

    Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09
    Dass ihnen keine Mindestaufträge garantiert würden, sei ein Risiko, welches auch im Rahmen von Abruftätigkeiten bestünde (Bezugnahme auf Hessisches LSG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - L 8/14 KR 334/04 - juris Rdnr. 23).

    Soweit sich die Beklagte auf ein Urteil des Hessischen LSG zur Einstufung von Models bezieht (U. v. 20.10.2005 -L 8/14 KR 334/04), sind die Tätigkeiten von vornherein so unterschiedliche, dass sich Gleichsetzungen verbieten.

    Auch in Abgrenzung zu einer abhängigen Beschäftigung auf Abruf ist maßgeblich, ob zu dem auch Arbeitnehmer treffenden Risiko, kein Arbeit mehr zu bekommen, eine größere Gestaltungsfreiheit und die Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft gegenübersteht (so zutreffend Hessisches LSG, U. v. 20.01.2005 - L 8/14 KR 334/04 - juris Rdnr. 23 mit Nachweisen der BSG-Rechtsprechung).

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09
    Ganz allgemein können auch Selbständige in ihren Handlungsmöglichkeiten begrenzt sein, allerdings nicht durch Einzelanordnungen, sondern durch Regeln oder Normen, die die Grenzen ihrer Handlungsfreiheit mehr in generell-abstrakter Weise umschreiben (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 S 67) (so weitgehend wörtlich BSG, U. v. 12.02.2004 -B 12 KR 26/02 R- juris Rdnr. 29).

    Weisungsfrei seien solche Tätigkeiten, bei denen einem Beschäftigten zwar die Ziele seiner Tätigkeit vorgegeben sein können, jedoch die Art und Weise, wie er diese erreicht, seiner eigenen Entscheidung überlassen bleibe (BSGE 36, 7, 10 f = SozR Nr. 72 zu § 165 RVO S Aa 93) (so weitgehend wörtlich BSG, Urt. v. 12.02.2004 -B 12 KR 26/02 R- juris-Rdnr. 29).

    Wie bereits ausgeführt, sind bei Selbständige jedenfalls generell-abstrakte Umschreibungen der Tätigkeit möglich (BSG, U. v. 12.02.2004 -B 12 KR 26/02 R- juris Rdnr. 29).

  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79

    Lehrbeauftragter - Fachhochschule - Freier Mitarbeiter - Abhaltung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09
    Ganz allgemein können auch Selbständige in ihren Handlungsmöglichkeiten begrenzt sein, allerdings nicht durch Einzelanordnungen, sondern durch Regeln oder Normen, die die Grenzen ihrer Handlungsfreiheit mehr in generell-abstrakter Weise umschreiben (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 S 67) (so weitgehend wörtlich BSG, U. v. 12.02.2004 -B 12 KR 26/02 R- juris Rdnr. 29).

    Der Lehrbetrieb kann vielmehr sowohl in allgemein bildenden Schulen, Hoch- und Fachschulen als auch in Volkshochschulen regelmäßig nur dann sinnvoll vonstatten gehen, wenn die vielfältigen Lehrveranstaltungen in einem Gesamtplan räumlich und zeitlich aufeinander abgestimmt werden (vgl. BSG SozR 2200 § 165 Nr. 36 Koch- und Bastelkurse einer Hausfrau in Einrichtungen der Jugendhilfe; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 S 66 Lehrbeauftragter an einer Fachhochschule).

    Allein aus dieser geminderten "Autonomie" der Dozenten (BSG SozR 2200 § 165 Nr. 45 S 66) oder allein aus der Tatsache, dass Dozenten an Prüfungen mitwirken und sich bei der Gestaltung ihres Unterrichts an Prüfungserfordernissen ausrichten müssen, dürfe jedoch nicht auf Weisungsgebundenheit geschlossen werden.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2006 - L 24 KR 11/04

    Versicherungspflicht für eine Nebentätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09
    Es wäre lediglich unzutreffend, trotz einheitlichem Beschäftigungsverhältnis auch für die Festangestellten eine selbständige Tätigkeit neben der Unselbständigen anzunehmen (vgl. zu diesem Aspekt: LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.06.2006 -L 24 KR 11/04-).

    Im bereits erwähnten Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 14.06.2006 (L 24 KR 11/04) hat der dortige Senat Schlossführer als abhängig Beschäftigte angesehen, weil diese weisungsabhängig in die Organisation eingegliedert gewesen seien.

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09
    Dem im Vertrag dokumentierten Willen der Vertragsparteien, kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu wollen, komme jedenfalls dann indizielle Bedeutung zu, wenn dieser dem festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnis nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt werde (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R -so genannte Freelancer-Entscheidung- Rdnr. 16).

    Maßgeblich ist also die Rechtsbeziehung so, wie sie praktiziert wird, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urt. v. 28.05.2008 -B 12 KR 13/07 R "Freelancer" Rdnr. 17).

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09
    Ausgangspunkt der Prüfung ist nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 24.1.2007, B 12 KR 31/06 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 RdNr 17; Urteil vom 25.1.2006, B 12 KR 30/04 R, Die Beiträge, Beil 2006, 149; jeweils m. w. N.) zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt und sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt.

    In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von den Vereinbarungen abweichen (so insgesamt weitgehend wörtlich BSG, Urt. v. 24.1.2007, a. a. O., RdNr 22, m. w. N.).

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09
    Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (; so weitgehend wörtlich BAG, U. v. 19.01.2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 224 juris Rdnr. 26 unter Bezugnahme auf BVerfG, BVerfGE 59, 231, 260ff und BVerfGE 64, 256, 260).
  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09
    Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (; so weitgehend wörtlich BAG, U. v. 19.01.2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 224 juris Rdnr. 26 unter Bezugnahme auf BVerfG, BVerfGE 59, 231, 260ff und BVerfGE 64, 256, 260).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82

    Arbeitnehmerstatus freie Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09
    Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (; so weitgehend wörtlich BAG, U. v. 19.01.2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 224 juris Rdnr. 26 unter Bezugnahme auf BVerfG, BVerfGE 59, 231, 260ff und BVerfGE 64, 256, 260).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2009 - L 1 KR 26/08

    Sozialversicherungspflicht - Bild- und Toningenieur - Fernsehen - Liveübertragung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09
    Als Beispiele mögen die Dienst- bzw. Werkleistungen des Lotsen (vgl. § 13 Abs. 1 SGB IV), des Partyausrichters, des Einkauf- bzw. Stylingberaters, des Werkskantinenbetreibers und des so genannten Mietkochs dienen (so bereits Urteil des Senats vom 23.01.2009 - L 1 KR 26/08 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2008 - L 4 R 3542/05

    Sozialversicherungspflicht - WC-Kabinenfahrer - Einsatz des eigenen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2009 - L 1 KR 156/08

    Sozialversicherungspflicht - Call Agent - abhängige Beschäftigung -

  • BSG, 28.04.1982 - 12 RK 12/80
  • BSG, 17.05.1973 - 12 RK 23/72

    Abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Reise - Reiseleiter - Betreuung von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2010 - L 1 KR 116/09

    Prüfbescheid; Bekanntgabe; Beschäftigung

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerstatus eines

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/02 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Arbeitsentgelt - Direktversicherung - Beitrag

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RR 72/92

    Rentenversicherung - GmbH-Geschäftsführer - Beschäftigung

  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 72/92

    Abhängige Beschäftigung eines angestellten GmbH-Gesellschafters

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

  • BSG, 23.02.1995 - 12 BK 98/94
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - L 1 KR 41/14

    Bundestag hat jahrelang Scheinselbständige beschäftigt

    Der Sachverhalt des vom Senat am 15. Juli 2011 entschiedenen Verfahrens L 1 KR 206/09 unterscheide sich wesentlich von dem vorliegenden.

    Die Besucherführer würden in Anlehnung an die Entscheidung des erkennenden Senats v. 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 als Selbständige behandelt.

    Zu beachten sei auch die Rechtsprechung des Senats vom 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 zu Besucherführern im Bundesrat.

    Entsprechend hat der erkennende Senat auch für die Selbständigkeit vom Bundesrat beauftragter Führer des Besucherdienstes entscheidend darauf abgestellt, dass diese als Honorarkräfte im Kernbereich ihrer Tätigkeit frei waren (Urteil vom 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 - juris RdNr. 171).

  • LSG Hessen, 16.05.2017 - L 1 KR 551/16

    Pflegefachkraft arbeitet im Pflegeheim nicht als Selbstständiger

    Weisungsfrei seien auch solche Tätigkeiten, bei denen zwar die Ziele der Tätigkeit vorgegeben sein könnten, jedoch Art und Weise, wie der Kläger diese erreiche, seinen eigenen Entscheidungen überlassen bleibe (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juli 2011, L 1 KR 206/09).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2428/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bereitschaftsarzt im Krankenhaus -

    Die Wahrnehmung durch Patienten als Mitarbeiter der Klägerin könne nicht streitentscheidend sein (unter Hinweis auf Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 15.07.2011, L 1 KR 206/09 zum Besucherdienst im Bundesrat).
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