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   LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11   

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https://dejure.org/2016,10424
LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11 (https://dejure.org/2016,10424)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22.04.2016 - L 1 KR 228/11 (https://dejure.org/2016,10424)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 22. April 2016 - L 1 KR 228/11 (https://dejure.org/2016,10424)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • IWW

    § 1 Abs. 1 AÜG, § ... 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 12 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 20 SGB X, § 25 Abs. 1 SGB IV, § 27 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 SGB III, § 28p SGB IV, § 5 Abs. 5 SGB V, § 7 SGB IV, § 7b SGB IV, § 8 Abs. 1 SGB IV, § 9 Nr. 1 AÜG, §§ 2, 6 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung - (zeit)geringfügige Beschäftigung; Arbeitnehmerüberlassung; Beschäftigung; Betriebsprüfung; Eingliederung in eine fremde Arbeitsorganisation; Entleiher; Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung; Gesamtsozialversicherungspflicht; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (30)

  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 2387/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Baggerfahrer ohne eigenes Fahrzeug -

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11
    Die Anmeldung eines Gewerbes setzt eine selbstständige Tätigkeit voraus, begründet für sich allein aber keine solche (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2014 - L 11 R 3903/13 - juris Rn. 56, Urteil vom 16. Dezember 2014 - L 11 R 2387/13 - juris Rn. 37).

    Dem Arbeitnehmer werden dadurch sämtliche Schutzmöglichkeiten genommen, ohne dass dies, wie vorstehend ausgeführt, im Ergebnis durch unternehmerische Rechte oder gar Gewinne kompensiert wird (ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Dezember 2014 - L 11 R 2387/13 - juris Rn. 37).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11
    Maßgeblich sind die Rechtsbeziehungen danach so, wie sie praktiziert werden, und die praktizierte Beziehung so, wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 16 m.w.N.).

    Die dargestellte Belastung mit einem Verdienstrisiko spricht nur dann für ein echtes Unternehmerrisiko und damit für eine Selbstständigkeit, wenn ihr eine - im Vergleich zu Arbeitnehmern - größere Freiheit bei der Gestaltung und Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft gegenübersteht (vgl. BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris Rn. 25) und diese zu höheren Verdienstchancen führt.

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11
    Dass die Beigeladenen zu 1. bis 6. die Möglichkeit hatten, die Übernahme einzelner Aufträge abzulehnen, lässt des Weiteren nicht den Schluss zu, sie seien nicht in einen fremden Betrieb eingegliedert gewesen, da für die Beurteilung allein auf die Ausgestaltung der einzelnen Arbeitseinsätze abzustellen ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97- juris Rn. 20).

    Vorliegend handelt es sich schon deshalb nicht um unständige Beschäftigungen, weil die einzelnen Arbeitseinsätze in der Regel nicht auf weniger als eine (Arbeits)Woche begrenzt waren, wobei entgegen der Ansicht der Klägerin als eine Woche (Arbeitswoche) in diesem Sinne ein Zeitraum von sieben aufeinander folgenden Kalendertagen, bei dem die beschäftigungsfreien Samstage, Sonn- und Feiertage mitzuzählen sind, gilt (Timme in: Hauck/Noftz, SGB, 07/13, § 27 SGB III, Rn. 39; vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97 R - juris Rn. 29).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2015 - 2 Sa 689/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11
    Die Unwirksamkeit des zwischen Ver- und Entleiher geschlossenen Vertrages hat nach der gesetzlichen Regelung jedoch nur die Unwirksamkeit dieses Vertrages zur Folge, sie führt nicht zur Unwirksamkeit des zwischen Verleiher und Beschäftigtem geschlossenen Arbeitsvertrages (ebenso: Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Mai 2015 - 2 Sa 689/14 - juris Rn. 50).

    Zum einen fehlt es an einer planwidrigen Regelungslücke und zum anderen ist die Situation eines Leiharbeitnehmers bei verdeckter Arbeitnehmerüberlassung durch einen Verleiher mit Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis nicht mit der Situation eines ohne Erlaubnis überlassenen Arbeitnehmers vergleichbar (vgl. hierzu im Einzelnen Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Mai 2015 - 2 Sa 689/14 - juris Rn. 47 ff.).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11
    Unständige Beschäftigungen werden typischerweise bei ständig wechselnden Arbeitgebern ausgeübt (BSG, Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris Rn. 25).
  • BSG, 25.04.1991 - 12 RK 46/89

    Jahresfrist für die Zusammenrechnung mehrerer kurzfristiger Beschäftigungen

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11
    Der insoweit maßgebliche Beurteilungszeitpunkt ist jedoch der Zeitpunkt der Aufnahme der Beschäftigung (Schlegel in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB IV, 3. Aufl. 2016, § 8 SGB IV, Rn. 55; ebenso bereits BSG, Urteil vom 25. April 1991 - 12 RK 46/89 - juris Rn. 20; anders wohl: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Oktober 2015 - L 16 R 755/13 - juris Rn. 29).
  • BSG, 22.06.2005 - B 12 KR 28/03 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer für einen Auftraggeber - Abgrenzung

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11
    Maßgebend ist aus den dargelegten Gründen nicht die subjektive Vorstellung der Beteiligten, sondern das Gesamtbild der Arbeitsleistung nach den tatsächlichen Verhältnissen (BSG, Urteil vom 22. Juni 2005 - B 12 KR 28/03 R - juris Rn. 20; BAG, Urteil vom 20. Januar 2010 - 5 AZR 106/09 - juris Rn. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.01.2012 - L 11 R 5683/09
    Auszug aus LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11
    Jedoch kann die Regelung in § 7b SGB IV a.F. im Rahmen von Verfahren nach § 28p SGB IV - anders als die Regelung über das Statusfeststellungsverfahren in § 7a SGB IV (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 4. Juni 2009 - B 12 KR 31/07 R - juris Rn. 28, 32) - jedenfalls dann nicht angewandt werden, wenn die geprüften Beschäftigungsverhältnisse - wie vorliegend - zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits beendet waren (vgl. hierzu im Einzelnen LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Januar 2012 - L 11 R 5683/09 - juris Rn. 30).
  • BAG, 12.09.1996 - 5 AZR 104/95

    Status einer Lehrerin am Abendgymnasium

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11
    Dies gilt erst recht, wenn derartige Vereinbarungen im Wesentlichen nicht ausgehandelt, sondern von der einen Partei vorgegeben werden (BAG, Urteil vom 12. September 1996 - 5 AZR 104/95 - juris Rn. 41).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2012 - L 4 R 761/11

    Sozialversicherungspflicht - Honorarkraft - Nachtwache in einem zugelassenen

    Auszug aus LSG Sachsen, 22.04.2016 - L 1 KR 228/11
    Zum echten Unternehmerrisiko wird dies regelmäßig erst dann, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brach liegen (ebenso: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Oktober 2012 - L 4 R 761/11 - juris Rn. 53; a. A. offenbar: Hessisches LSG, Urteil vom 28. August 2008 - L 1 KR 251/06 - juris Rn. 29).
  • BSG, 23.07.2014 - B 12 KR 16/12 R

    Krankenversicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - landwirtschaftliche

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 21/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Dozenten

  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2014 - L 11 R 3903/13

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Fluglehrerin - Vertrag für freie

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule -

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

  • LSG Bayern, 09.05.2012 - L 5 R 23/12

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2007 - L 11 (16) KR 16/04

    Krankenversicherung

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

  • LSG Bayern, 21.10.2015 - L 16 R 755/13

    Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse

  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 2000/13

    Sozialversicherungspflicht - Projektingenieur auf der Basis eines Rahmenvertrages

  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

  • LSG Hessen, 28.08.2008 - L 1 KR 251/06

    Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung beim

  • LSG Bayern, 21.10.2013 - L 5 R 605/13

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - strafverfahrensrechtliche Ermittlungen

  • LSG Bayern, 04.12.2013 - L 5 R 652/13

    Eilrechtsschutz: Zum Unterschied zwischen Ermittlungen im Strafverfahren und

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2004 - L 4 KR 3083/02

    Sozialversicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige Beschäftigung -

  • LSG Sachsen, 31.07.2015 - L 1 KR 37/10

    Krankenversicherung - befristete Beschäftigungen; Betriebsprüfung;

  • BSG, 12.12.2018 - B 12 R 15/18 R

    Erhebung von Säumniszuschlägen auf nachgeforderte Sozialversicherungsbeiträge für

    (2) Dass entgegen der Ansicht der Beklagten und einzelner Landessozialgerichte ( LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 12.3.2009 - L 16 R 49/08 - Juris; LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 2.3.2016 - L 2 R 327/15 - Juris; Sächsisches LSG Urteil vom 22.4.2016 - L 1 KR 228/11 - Juris) sowie der in der Literatur (Segebrecht in jurisPK - SGB IV , 3. Aufl 2016, § 24 RdNr 60; Roßbach in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 5. Aufl 2017, § 24 RdNr 8; Wagner in BeckOK SGB IV , Stand 1.9.2018, § 24 RdNr 12; Udsching in Hauck/Noftz, SGB IV , Stand April 2018, K § 24 RdNr 11; Zieglmeier in Kasseler Kommentar, Stand Juli 2017, § 24 SGB IV RdNr 46; Zieglmeier/Rittweger, Risiken des Arbeitgebers in der Betriebsprüfung, 2016, RdNr 283 f, ähnlich Kreikebohm in Kreikebohm, Kommentar zum SGB IV , 3. Aufl 2018, § 24 RdNr 13) - zum Teil ohne nähere Begründung - vertretenen Meinung nicht auf einen aus § 276 BGB abzuleitenden, im Privat- und öffentlichen Recht allgemein geltenden Verschuldensgrundsatz ( vgl Grundmann in Münchener Kommentar zum BGB , 7. Aufl 2016, § 276 RdNr 6, Caspers in Staudinger, BGB , Stand März 2014, § 276 RdNr 11) zurückzugreifen ist, wird durch die Gesetzessystematik bestätigt.
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 10 R 592/17

    Betriebsprüfung - Zulässigkeit der Nutzung von Ermittlungsergebnissen des

    Das Unterlassen einer eigenen Betriebsprüfung beim Arbeitgeber führt als solches nicht zur Rechtswidrigkeit des Bescheides (Abgrenzung zu Bayerisches LSG, Beschluss vom 21.10.2013, L 5 R 605/12 B ER, in juris; wie hier Sächsisches LSG, Urteil vom 22.04.2016, - L 1 KR 228/11, in juris).

    Reichen die vom Hauptzollamt ermittelten Umstände, insbesondere die vor Ort eingeholten Auskünfte und beigezogenen Unterlagen zu einer Prüfung nach § 28p SGB IV aus, kann sich die Beklagte auf diese Beweismittel beschränken und das Verfahren der Betriebsprüfung gemäß § 8 SGB X durch Bescheid abschließen (so auch Sächsisches LSG, Urteil vom 22.04.2016, L 1 KR 228/11, in juris; a.A. Ziegelmeier/Rittweger, Risiken des Arbeitgebers in der Betriebsprüfung, 2016, Rdnr. 38 unter Hinweis auf einen Leitsatz des Bayerischen LSG zum Beschluss vom 21.10.2013, L 5 R 605/12 B ER, in juris).

  • LSG Sachsen, 12.02.2018 - L 9 KR 496/17

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen einen

    Reichen dem gegenüber die vom Hauptzollamt ermittelten Umstände zu einer (abschließenden) Prüfung nach § 28p SGB IV nicht aus, hat die Antragsgegnerin nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 20 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz SGB X) die für eine abschließende Prüfung noch fehlenden Umstände zu ermitteln, was dann erforderlich ist, wenn aus den Ermittlungen des Hauptzollamtes ersichtlich gewesen wäre, dass namentlich bekannte, ohne größeren Verwaltungsaufwand befragbare Personen als Arbeitnehmer in Frage kommen könnten und wenn für diese Personen dennoch Beiträge in Form eines Beitragssummenbescheides festgesetzt worden wären (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. April 2016 - L 1 KR 228/11 -, Rn. 31, juris; BSG, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 12 RK 30/83 -, BSGE 59, 235-242, SozR 2200 § 1399 Nr. 16, Rn. 18, 19, juris; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 21. Oktober 2013 - L 5 R 605/13 B ER -, Rn. 25, juris).

    Zum echten Unternehmerrisiko wird dies regelmäßig erst dann, wenn bei Arbeitsmangel nicht nur kein Einkommen oder Entgelt aus Arbeit erzielt wird, sondern zusätzlich auch Kosten für betriebliche Investitionen und/oder Arbeitnehmer anfallen oder früher getätigte Investitionen brach liegen (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. April 2016 - L 1 KR 228/11 -, Rn. 40, juris m w. N.).

    Dass die Arbeiter die Möglichkeit hatten, die Übernahme einzelner Aufträge abzulehnen, lässt des Weiteren nicht den Schluss zu, sie seien nicht in einen fremden Betrieb eingegliedert gewesen, da für die Beurteilung allein auf die Ausgestaltung der einzelnen Arbeitseinsätze abzustellen ist (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. April 2016 - L 1 KR 228/11 -, Rn. 41, juris mit Verweis auf BSG, Urteil vom 4. Juni 1998 - B 12 KR 5/97- juris Rn. 20).

    Dementsprechend verbleibt es auch unter diesem Gesichtspunkt auf die bereits dargelegte mangelnde Relevanz einer solchen Einschätzung (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 01. November 2017 - L 2 R 227/17 -, Rn. 50, juris, ebenso: Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. April 2016 - L 1 KR 228/11 -, Rn. 41, juris).

    Sozialversicherungsrechtliche Rechtsfolgen einer Beschäftigung ergeben sich aus dem Gesetz und sind nicht abdingbar (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 22. April 2016 - L 1 KR 228/11 -, Rn. 39 m. w. N., juris).

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