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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2009 - L 1 KR 241/07   

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https://dejure.org/2009,10469
LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2009 - L 1 KR 241/07 (https://dejure.org/2009,10469)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.06.2009 - L 1 KR 241/07 (https://dejure.org/2009,10469)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juni 2009 - L 1 KR 241/07 (https://dejure.org/2009,10469)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nachforderungen von Gesamtbeiträgen zur Sozialversicherung wegen der Beschäftigung einer bestimmten Person in einem Gebäudereinigerbetrieb; Geltung des Entstehungprinzips oder des Zuflussprinzips bei der Feststellung der Beitragshöhe; Voraussetzungen für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Für Zahlung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen bei Mischbetrieb ist festzustellen, welche Tätigkeit dem Betrieb sein Gepräge gibt

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/04 R

    Versicherungspflicht - Beitragspflicht - geringfügige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2009 - L 1 KR 241/07
    Auf den Zufluss kommt es nur an, soweit über das geschuldete Arbeitsentgelt hinaus überobligatorische Zahlungen zugewendet oder geleistet werden (BSG, Urteile vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 7/04 R - und - B 12 KR 1/04 R -).

    Diese zum Schutz der Beschäftigten erforderliche Rechtssicherheit ist nur gewährleistet, wenn bei der Frage, ob das Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt oder die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der Krankenversicherung überschritten wird, auf das einzelvertraglich oder tariflich zustehende Arbeitsentgelt abgestellt wird (BSG, Urteile vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 7/04 R - und - B 12 KR 1/04 R -).

    Für die Feststellung der Versicherungspflicht und der Beitragshöhe gilt gleichermaßen das Entstehungsprinzip (BSG, Urteile vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 7/04 R - und - B 12 KR 1/04 R -).

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2009 - L 1 KR 241/07
    Auf den Zufluss kommt es nur an, soweit über das geschuldete Arbeitsentgelt hinaus überobligatorische Zahlungen zugewendet oder geleistet werden (BSG, Urteile vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 7/04 R - und - B 12 KR 1/04 R -).

    Diese zum Schutz der Beschäftigten erforderliche Rechtssicherheit ist nur gewährleistet, wenn bei der Frage, ob das Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt oder die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der Krankenversicherung überschritten wird, auf das einzelvertraglich oder tariflich zustehende Arbeitsentgelt abgestellt wird (BSG, Urteile vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 7/04 R - und - B 12 KR 1/04 R -).

    Für die Feststellung der Versicherungspflicht und der Beitragshöhe gilt gleichermaßen das Entstehungsprinzip (BSG, Urteile vom 14. Juli 2004 - B 12 KR 7/04 R - und - B 12 KR 1/04 R -).

  • BAG, 25.11.1987 - 4 AZR 361/87

    Mischbetrieb - Inzidentfeststellungsklage

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2009 - L 1 KR 241/07
    Nach der Rechtssprechung des BAG, der sich der Senat anschließt, kommt es bei der Prüfung der Geltung von Mischbetrieben entscheidend darauf an, mit welchen Aufgaben die Arbeitnehmer des Betriebes überwiegend beschäftigt waren (BAGE 56, 357, Leitsatz 1 Satz 1).

    38 Demgemäß ist ohne tragende Berücksichtigung anderer Gesichtspunkte entscheidend darauf abzustellen, ob die überwiegende Arbeitszeit der Arbeitnehmer der Klägerin von 1999 bis 2002 mit Tätigkeiten des Gebäudereinigerhandwerks ausgefüllt war (BAG vom 25. November 1987 - 4 AZR 361/87 - zitiert nach juris, Rdnr. 21).

  • BSG, 30.08.1994 - 12 RK 59/92

    Sozialversicherung - Entschärfung der "Phantomlohnproblematik": Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2009 - L 1 KR 241/07
    Ebenso ist es auf einen in der Vergangenheit entstandenen Beitragsanspruch ohne Einfluss, wenn der entstandene Arbeitsentgeltanspruch später entfällt, weil der Arbeitnehmer ihn nicht rechtzeitig gegenüber seinem Arbeitgeber geltend gemacht hat und eine tarifliche Ausschlussklausel eingreift (vgl. BSG, Urteil vom 30. August 1994 - 12 RK 59/92 - abgedruckt in SozR 3-2200 § 385 Nr. 5 und BSGE 75, 61).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2009 - L 1 KR 241/07
    Nach diesen jedoch ist die Beklagte beweispflichtig, die aus dem Vorliegen dieser von ihr behaupteten Tatsache einen rechtlichen Vorteil zöge (vgl. BSGE 43, 110 m. w. N.).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2009 - L 1 KR 241/07
    Eine solche Allgemeinverbindlichkeitserklärung gemäß § 5 TVG ist auch nicht verfassungswidrig (BVerfGE 44, 322, 351 - 353).
  • SG Dresden, 19.05.2011 - S 25 KR 214/11
    Bei der Prüfung der Geltung von Tarifverträgen in Mischbetrieben ist nämlich entscheidend, mit welchen Aufgaben die Arbeitnehmer des Betriebes überwiegend beschäftigt sind (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.06.2009, Az.: L 1 KR 241/07, Juris Rn. 36 ff.).
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