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   LSG Hessen, 30.04.2009 - L 1 KR 28/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,14195
LSG Hessen, 30.04.2009 - L 1 KR 28/09 B ER (https://dejure.org/2009,14195)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30.04.2009 - L 1 KR 28/09 B ER (https://dejure.org/2009,14195)
LSG Hessen, Entscheidung vom 30. April 2009 - L 1 KR 28/09 B ER (https://dejure.org/2009,14195)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung von Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung auf der Grundlage der Auszahlung der Leistung einer Lebensversicherung; Voraussetzungen für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage; Vorliegen von ernstlichen Zweifeln an der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Speyer, 04.06.2007 - S 11 KR 366/05

    Kranken- und Pflegeversicherung - keine Beitragspflicht einer vorzeitigen

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2009 - L 1 KR 28/09
    Hiergegen erhob die Antragstellerin Widerspruch und führte unter Berufung auf das Urteil des Sozialgerichts Speyer vom 4. Juni 2007 - S 11 KR 366/05 - aus, sie sei wegen Personalabbaus vorzeitig ausgeschieden.

    Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist für die Bestimmung der der Rente vergleichbaren Einnahmen nicht auf die Zweckrichtung bei Abschluss der Lebensversicherung oder den Zweck der Beitragsentrichtung abzustellen, sondern auf den Zweck der Leistungserzielung (vgl. auch SG Speyer, Urteil vom 4. Juni 2007 - S 11 KR 366/05 - juris).

  • LSG Hessen, 26.03.2009 - L 1 KR 331/08

    Sozialversicherungspflicht - Prostituierte - abhängiges Beschäftigungsverhältnis

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2009 - L 1 KR 28/09
    Ernstliche Zweifel bestehen, wenn aufgrund der summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Rechtsbehelfs im Hauptsacheverfahren wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (st. Rspr.: Hessisches LSG, Beschluss vom 26. März 2009 - L 1 KR 331/08 B ER - Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 86b Rdnr. 12b und § 86a Rdnr. 27a m. w. N.).
  • BSG, 10.05.2006 - B 12 KR 10/05 R

    Krankenversicherung der Rentner - Beitragssatz aus Versorgungsbezügen ab 1. 1.

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2009 - L 1 KR 28/09
    Der Antragsgegnerin zu 1. steht auch jenseits der ausdrücklichen Befugnis in ihrer Funktion als Einzugsstelle (§§ 28h ff. Sozialgesetzbuch, Viertes Buch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV)) das Recht zu, Beiträge nach §§ 220 ff. Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), durch Verwaltungsakt festzusetzen (zur Begründung im Einzelnen: BSG, Urteil vom 10. Mai 2006 - B 12 KR 10/05 R - m. w. N.).
  • BSG, 12.12.2007 - B 12 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als

    Auszug aus LSG Hessen, 30.04.2009 - L 1 KR 28/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2007 - B 12 KR 6/06 R - juris m. w. N.), der sich der Senat anschließt, gehören zu den Renten der betrieblichen Altersversorgung auch solche Renten, die aus einer vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung gezahlt werden.
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 26/10 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor

    b) Entgegen der Auffassung der Vorinstanzen (ebenso allgemein LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 5.2.2009 - L 5 (16) KR 158/07 - juris RdNr 24 f, und Hessisches LSG Beschluss vom 30.4.2009 - L 1 KR 28/09 B ER - juris RdNr 20 ff; aA LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 29.3.2006 - L 11 KR 604/06 - juris RdNr 23) steht der Einbeziehung der in Höhe der Deckungsrückstellung gezahlten Abfindung in die beitragspflichtigen Einnahmen des Klägers nach § 229 Abs. 1 S 3 Regelung 2 SGB V nicht entgegen, dass die Auszahlung dieser Leistung nicht mit Eintritt des vertraglich vereinbarten Versicherungsfalls (Vollendung des 65. Lebensjahres, Tod vor Vollendung des 65. Lebensjahres), sondern bereits im September 2007 nach Erlöschen der Lebensversicherung infolge Beendigung des Arbeitsverhältnisses und damit vor dem vereinbarten Versicherungsfall erfolgte.

    Es kann nicht angenommen werden, dass es für die Einordnung als "Versorgungsbezug" nach dem Wortlaut neben dem Vorliegen eines der in § 229 Abs. 1 S 1 SGB V genannten Versorgungszwecke bei Vereinbarung oder Zusage, hier beim Abschluss der Lebensversicherung, auch auf die (tatsächliche) Erfüllung des Versorgungszwecks bei Auszahlung der Kapitalleistung ankäme (so aber Hessisches LSG Beschluss vom 30.4.2009 - L 1 KR 28/09 B ER - juris RdNr 20, unter Hinweis auf SG Speyer Urteil vom 4.6.2007 - S 11 KR 366/05 - juris RdNr 20).

    (aa) Für die gegenteilige Auffassung wird teilweise darauf hingewiesen (vgl Hessisches LSG Beschluss vom 30.4.2009 - L 1 KR 28/09 B ER - juris RdNr 21; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 5.2.2009 - L 5 (16) KR 158/07 - juris RdNr 24) , dass die Auszahlung der Abfindung auf den (versicherungs)vertraglichen Vereinbarungen über das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis beruhe, nicht dagegen auf jenen über den Eintritt des Versicherungsfalls; abgefunden werde der Verlust eines Anspruchs auf künftige Versorgung als Folge der Arbeitslosigkeit.

  • LSG Hessen, 18.11.2010 - L 1 KR 76/10

    Krankenversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen - Auszahlung einer

    Er beruft sich auf den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 30.4.2009 - L 1 KR 28/09 B ER.
  • SG Lüneburg, 26.11.2009 - S 16 KR 203/08
    Dies gilt unabhängig davon, ob und in welchem Umfang die den Bezügen zugrunde liegenden Aufwendungen von den Versicherten selbst getragen wurden und ob auf die hierfür eingesetzten finan-ziellen Beiträge bereits Krankenversicherungsbeiträge erhoben worden waren (vgl. SG Speyer, Urteil vom 04.06.2007, Az. S 11 KR 366/05, und Urteil des BSG vom 13.09.2006, Az. B 12 KR 17/06 R, Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.04.2009, Az. L 1 KR 28/09 B ER).
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