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   LSG Hamburg, 10.09.2003 - L 1 KR 32/00   

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https://dejure.org/2003,16316
LSG Hamburg, 10.09.2003 - L 1 KR 32/00 (https://dejure.org/2003,16316)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 10.09.2003 - L 1 KR 32/00 (https://dejure.org/2003,16316)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 10. September 2003 - L 1 KR 32/00 (https://dejure.org/2003,16316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von vorläufig erbrachten Sozialleistungen (Kosten der Krankenhausbehandlung, Hilfsmitteln sowie Krankengeld); Wahl der Krankenkasse bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung; Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist bei Abgabe der Auswahl-Erklärung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.10.1998 - B 12 KR 11/98 R

    Krankenkasse - Wahlrecht - Ausübung - Arbeitgeber - Anmeldung - bisherige

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.09.2003 - L 1 KR 32/00
    Das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 8. Oktober 1998 (B 12 KR 11/98 R, BSGE 83, 48 = SozR 3-2500 § 175 Nr. 2) ist für die Rechtsauffassung der Beklagten nicht fruchtbar zu machen.
  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - freiwillige Versicherung - Vorversicherungszeit -

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.09.2003 - L 1 KR 32/00
    Selbst wenn aber, wie das Sozialgericht annimmt, in der Mitgliedsbescheinigung ein den Versicherten begünstigender Verwaltungsakt iSd § 31 SGB X läge (vgl. hierzu BSG vom 21. Mai 1996 - 12 RK 67/94 - , SozR 3-2200 § 306 Nr. 2: offen lassend BSG vom 19. Juni 2001 - B 12 KR 37/00 R, SozR 3-2500 § 9 Nr. 3), durch den die Klägerin eine potentiell verbindliche Rechtsfolge gesetzt hat, d.h. durch eine Regelung Rechte begründet oder verbindlich festgestellt hat, so wäre dieser Verwaltungsakt durch die vom Beigeladenen nicht angefochtene Statusentscheidung über das Nichtsbestehen einer Mitgliedschaft zur Klägerin (Bescheid vom 23. April 1997, Widerspruchsbescheid vom 12. August 1997) bestandskräftig aufgehoben worden.
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 67/94

    Kein Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Hamburg, 10.09.2003 - L 1 KR 32/00
    Selbst wenn aber, wie das Sozialgericht annimmt, in der Mitgliedsbescheinigung ein den Versicherten begünstigender Verwaltungsakt iSd § 31 SGB X läge (vgl. hierzu BSG vom 21. Mai 1996 - 12 RK 67/94 - , SozR 3-2200 § 306 Nr. 2: offen lassend BSG vom 19. Juni 2001 - B 12 KR 37/00 R, SozR 3-2500 § 9 Nr. 3), durch den die Klägerin eine potentiell verbindliche Rechtsfolge gesetzt hat, d.h. durch eine Regelung Rechte begründet oder verbindlich festgestellt hat, so wäre dieser Verwaltungsakt durch die vom Beigeladenen nicht angefochtene Statusentscheidung über das Nichtsbestehen einer Mitgliedschaft zur Klägerin (Bescheid vom 23. April 1997, Widerspruchsbescheid vom 12. August 1997) bestandskräftig aufgehoben worden.
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.04.2000 - L 1 B 8/00
    Auszug aus LSG Hamburg, 10.09.2003 - L 1 KR 32/00
    Die Mitgliedsbescheinigung nach § 175 Abs. 2 Satz 1 SGB V, die die "gewählte Krankenkasse" nach Ausübung des Wahlrechts unverzüglich auszustellen hat, damit sie (vom Versicherten) der zur Meldung verpflichteten Stelle unverzüglich vorgelegt werden kann, deklariert lediglich die Wahl des Versicherten als allein maßgebenden Akt für die Begründung der Zuständigkeit der Krankenkasse (Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 7. April 2000, L 1 B 8/00 KR ER, EzS 90/241).
  • LSG Hessen, 23.11.2006 - L 1 KR 308/04

    Krankenversicherung - Krankenkassenwahlrecht - Wirksamkeit der Wahlrechtsausübung

    In der Rechtsprechung ist bisher lediglich die Erklärung des Sozialhilfeträgers (ohne Vertretungsmacht) beziehungsweise die Meldung des Arbeitgebers (nach § 28 a Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, § 198 SGB V) gegenüber der Krankenkasse als nicht ausreichend angesehen worden (BSG, Urteile vom 19. Dezember 1991 -12 RK 24/90 - SozR 3-5910 § 91a Nr. 1; vom 11. Juni 1992 -12 RK 59/91 - SozR 3-2200 § 313 Nr. 1; vom 8. Oktober 1998 -B 12 KR 11/98 R - SozR 3-2500 § 175 Nr. 2; Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 10. September 2003 -L 1 KR 32/00 -JURIS).
  • LG Erfurt, 10.05.2012 - 10 O 1061/11

    Aufwendungsersatzanspruch des Unfallversicherungsträgers nach § 110 Abs 1a SGB

    Sie begründet jedoch kein Versicherungsverhältnis, sondern deklariert lediglich die Wahl des Versicherungsnehmers für die Begründung der Zuständigkeit der Krankenkasse (LSG Hamburg, Urteil vom 10.09.2003, Az.: L 1 KR 32/00, zitiert nach juris).
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