Rechtsprechung
LSG Hessen, 03.03.2009 - L 1 KR 39/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 12 Abs 1 SGB 5, § 33 Abs 1 S 1 SGB 5
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppensteigehilfe - Behinderungsausgleich
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Keine Kostenübernahme für die Beschaffung eines Scalamobils (Treppensteighilfe)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines an Multipler Sklerose mit beinbetonter Tetraparese erkrankten Versicherten auf Übernahme der Kosten für die Beschaffung eines Hilfsmittels in Form eines Treppensteiggeräts; Begriff der "elementaren Bedürfnisse des täglichen Lebens" unter Berücksichtigung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB V § 12 Abs. 1; SGB V § 33 Abs. 1 S. 1
Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Treppensteigehilfe als Hilfsmittel, Notwendigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- krankenkassen-direkt.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Ein Treppensteiggerät ist als Hilfsmittel neben einem Rollstuhl nicht notwendig
- rente-rentenberater.de (Kurzinformation)
Keine Kostenübernahme für Treppensteiggerät wenn Rollstuhl vorhanden ist
Verfahrensgang
- SG Gießen, 31.10.2007 - S 9 KR 25/07
- LSG Hessen, 03.03.2009 - L 1 KR 39/08
- BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R
- BSG - B 3 KR 3/09 B (anhängig)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 22.05.1984 - 8 RK 27/83
Hilfsmittel iS der Krankenversicherung - Eingliederungshilfe nach BSHG
Auszug aus LSG Hessen, 03.03.2009 - L 1 KR 39/08
Es ermöglicht einem Versicherten, Treppen zu überwinden und damit die Unfähigkeit zu gehen auszugleichen (vgl. BSG, Urteil vom 22. Mai 1984 - 8 RK 27/83 = NZA 1986, 198 - Treppenraupe).Vielmehr ist es als mobiles Gerät geeignet, bei jeder gewöhnlichen Treppe eingesetzt zu werden (BSG, Urteil vom 22. Mai 1984, a.a.O.).
Anders dürfte dies zu beurteilen sein, wenn eine Treppensteighilfe einen behinderten Menschen erst dazu befähigt, ohne Hilfe von Außenstehenden die Wohnung zu verlassen und zu ihr zurückzukehren (dieser Sachverhalt lag dem o.g. Urteil des BSG vom 22. Mai 1984 - a.a.O. - zugrunde).
Schließlich liegt auch keine Abweichung von der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 22. Mai 1984 (a.a.O.) vor.
- BSG, 11.01.2006 - B 3 KR 44/05 B
Faltrollstuhl mit Elektrohilfsantrieb als Hilfsmittel der gesetzlichen …
Auszug aus LSG Hessen, 03.03.2009 - L 1 KR 39/08
Ist der Einsatz eines Hilfsmittels jedoch nur selten zur Befriedigung eines Grundbedürfnisses im o. g. Sinne erforderlich und kann das Grundbedürfnis auch auf erheblich kostengünstigere Art und Weise befriedigt werden, so ist die Kostenübernahme für das Hilfsmittel unwirtschaftlich und kann nicht beansprucht werden (vgl. BSG, Beschluss vom 11. Januar 2006 - B 3 KR 44/05 B - juris;… s. a. Beck in: jurisPK-SGB V, § 33 Rn. 45).Auch weicht das Urteil nicht von dem Beschluss des Bundessozialgerichts vom 11. Januar 2006 (a.a.O.) ab.
- BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums - …
Auszug aus LSG Hessen, 03.03.2009 - L 1 KR 39/08
Zum Grundbedürfnis der Erschließung eines geistigen Freiraums gehört u. a. die Aufnahme von Informationen sowie die Kommunikation mit anderen Menschen (vgl. BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 3 KR 16/05 R = ZfS 12006, 270 und 19. April 2007 - B 3 KR 9/06 R = BSGE 98, 213, jeweils m. w. Nw.).Ferner wird ein Ausgleich für die individuell gestalteten Wohn- und Lebensverhältnisse eines Versicherten von der GKV nicht geschuldet (BSG, Urteil vom 19. April 2007 - B 3 KR 9/06 R = BSGE 98, 213).
- BSG, 24.05.2006 - B 3 KR 16/05 R
Krankenversicherung - Ausstattung mit Liegedreirad anstelle eines …
Auszug aus LSG Hessen, 03.03.2009 - L 1 KR 39/08
Zum Grundbedürfnis der Erschließung eines geistigen Freiraums gehört u. a. die Aufnahme von Informationen sowie die Kommunikation mit anderen Menschen (vgl. BSG, Urteile vom 24. Mai 2006 - B 3 KR 16/05 R = ZfS 12006, 270 und 19. April 2007 - B 3 KR 9/06 R = BSGE 98, 213, jeweils m. w. Nw.). - BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R
Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit, …
Auszug aus LSG Hessen, 03.03.2009 - L 1 KR 39/08
Ein erheblicher Gebrauchsvorteil, der die höheren Kosten rechtfertigen könnte (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 16. September 2004 - B 3 KR 20/04 R = BSGE 93, 183), ist im Hinblick auf die wenigen Arzttermine nicht ersichtlich. - BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht der Krankenkassen für …
Auszug aus LSG Hessen, 03.03.2009 - L 1 KR 39/08
Anmerkung: Rechtsmittel eingelegt beim BSG unter dem Aktenzeichen B 3 KR 3/09, Revision zugelassen unter dem neuen Aktenzeichen B 3 KR 13/09 R.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2009 - L 10 P 60/09
Pflegeversicherung
Dem Kläger ist zuzustimmen, dass es sich hierbei auch nur um ein Hilfsmittel im Sinne von § 4 Abs. 7 MB/PPV 1995 und nicht um eine Wohnumfeld verbessernde Maßnahme gehandelt hätte (vgl. HessLSG, Urteil vom 03.03.2009, L 1 KR 39/08, zu § 33 Abs. 1 SGB V).