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   LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 394/15   

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LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 394/15 (https://dejure.org/2017,30478)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10.08.2017 - L 1 KR 394/15 (https://dejure.org/2017,30478)
LSG Hessen, Entscheidung vom 10. August 2017 - L 1 KR 394/15 (https://dejure.org/2017,30478)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    SGB IV § 23c Abs. 2, SGB IV § 7 Abs. 1
    Die jeweilige Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend ...

  • IWW

    SGB IV § 23c Abs. 2; SGB IV § 7 Abs. 1
    SGB IV

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB IV § 23c Abs. 2; SGB IV § 7 Abs. 1
    Abhängige Beschäftigung; selbstständige Tätigkeit; Facharzt für Anästhesiologie; Honorararzt im Krankenhaus; funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess; Bereitschaftsdienst; Weisungsunterworfenheit; Dienst im Operationssaal

  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht eines Facharztes für Anästhesiologie beim Einsatz als Honorararzt in einem Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Bei einem in einer Klinik beschäftigten Anästhesisten ist regelmäßig von einer abhängigen und sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit auszugehen

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherungsrecht | Ein in den Klinikbetrieb eingebundener Anästhesist ist abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anästhesist in Klinik ist abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    In Klinik tätiger Anästhesist ist regelmäßig abhängig beschäftigt und somit sozialversicherungspflichtig

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    In OP-Bereich einer Klinik tätiger Anästhesist geht einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Anästhesist in Klinik ist abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig

  • hartmannbund.de (Kurzinformation)

    Anästhesisten für scheinselbständig erklärt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abhängige Beschäftigung: Anästhesist in Klinik ist sozialversicherungspflichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Honorar-Anästhesist ist abhängig beschäftigt

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 30.08.2017)

    Sozialversicherung: Klinikarzt auf Stundenbasis ist nicht freiberuflich tätig

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Honorararztvertrag - Anästhesisten

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 72 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Sozialversicherungspflicht | Eingliederung eines Anästhesisten in Klinik

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Eingliederung eines Anästhesisten in die Arbeitsorganisation für ein abhängiges und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abhängige Beschäftigung: Anästhesist in Klinik ist sozialversicherungspflichtig - Anästhesist ist in Klinikbetrieb eingegliedert und nicht weisungsfrei tätig

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Die Bedeutung des Arbeitnehmerbegriffs in den unterschiedlichen Rechtsgebieten
    Allgemeiner Überblick

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (30)

  • LSG Baden-Württemberg, 19.10.2012 - L 4 R 761/11

    Sozialversicherungspflicht - Honorarkraft - Nachtwache in einem zugelassenen

    Auszug aus LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 394/15
    Das Risiko, nicht durchgehend arbeiten zu können, ist zunächst ein Risiko, das auch jeden Arbeitnehmer trifft, der nur Zeitverträge bekommt oder auf Abruf arbeitet und nach Stunden bezahlt wird (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19.10.2012, Az. L 4 R 761/11).

    Ebenso begründet der Umstand, dass den Kläger gemäß § 6 des Honorararztvertrages eine Haftung für Schäden aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens treffen sollte, noch kein Unternehmerrisiko (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19.10.2012, Az. L 4 R 761/11, Kasseler Kommentar, Band 1, § 7 SGB IV, Rn. 61 m.w.N.).

    Letztlich ist dies aber nicht entscheidend, sondern nur Ausdruck der unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Beschäftigungsverhältnisses (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19.10.2012, Az. L 4 R 761/11; Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 20.7.2011, Az. L 8 R 534/10).

  • BSG, 19.05.2015 - B 12 R 10/14 B

    Begriff der Divergenz; Sich widersprechende abstrakte Rechtssätze; Beruhen der

    Auszug aus LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 394/15
    Die jeweilige Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, das heißt den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (stg. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. Urteil vom 11. November 2015, B 12 R 10/14).

    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Tätigkeit und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (Bundessozialgericht, Urteile vom 30. Oktober 2013, B 12 KR 17/11 R; vom 19. August 2015, B 12 KR 9/14 R; vom 11. November 2015, B 12 R 2/14; B 12 R 10/14 und B 12 R 13/14 R; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Mai 1996, 1 BvR 21/96 - juris -).

    Die jeweilige Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. selbstständigen Tätigkeit setzt gerade voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, das heißt den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 11. November 2015, B 12 R 10/14; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2017, L 1 KR 101/14; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. April 2017, L 2 R 385/16 - juris -).

  • LSG Bayern, 28.05.2013 - L 5 R 863/12

    Beschäftigungsverhältnis: Bei der Gesamtabwägung der für und gegen eine abhängige

    Auszug aus LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 394/15
    Etwa spricht die hier vereinbarte Vergütung nach Arbeitsstunden und nach festen Stundensätzen für eine abhängige Beschäftigung (vgl. jurisPraxiskommentar, 2. Auflage, § 7 SGB IV, Rn. 116; Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.11.1980, Az. 12 RK 76/79; Urteil des Bayrischen Landessozialgerichts vom 28.5.2013, Az. L 5 R 863/12).

    (4) Ebenso spricht hier der Umstand, dass der Kläger faktisch die Arbeitsleistungen höchstpersönlich erbracht hat, für eine abhängige Beschäftigung (vgl. Urteil des Bayrischen Landessozialgerichts vom 28.5.2013, Az. L 5 R 863/12; jurisPraxiskommentar, 2. Auflage, § 7 SGB IV, Rn. 116).

    Wird jedoch - wie hier - ein Beschäftigter ersetzt, ist dies als Indiz für eine abhängige Beschäftigung zu werten (vgl. Urteil des Bayrischen Landessozialgerichts vom 28.5.2013, Az. L 5 R 863/12).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.04.2017 - L 2 R 385/16

    Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Tätigkeit eines Facharztes

    Auszug aus LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 394/15
    Die jeweilige Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. selbstständigen Tätigkeit setzt gerade voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, das heißt den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 11. November 2015, B 12 R 10/14; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juli 2017, L 1 KR 101/14; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. April 2017, L 2 R 385/16 - juris -).

    Diese entspricht zum einen der sowohl arbeitsteiligen als auch hierarchischen Struktur in Krankenhäusern (vgl. ausführlich: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. Juli 2016, L 8 KR 297/15; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. April 2017, L 2 R 385/16 - juris - Thomas Ufer, Der Honorararzt - ein Auslaufmodell? (Straf-) Rechtliche Schwierigkeiten in der Gestaltung der honorarärztlichen Tätigkeit, ZMGR 2017, 3-15).

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Auszug aus LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 394/15
    Lediglich insoweit könnte das hierfür aufgewandte Kapital bei Verlust des Auftrags und/oder Ausbleiben weiterer Aufträge als verloren und damit als Realisierung eines unternehmerischen Investitionsrisikos angesehen werden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 31. März 2017, B 12 R 7/15 R - juris -).

    Entgegen der Auffassung der Prozessbevollmächtigten des Klägers kann das Ergebnis der Gesamtabwägung des Bundessozialgerichts bezüglich von Honorarkräften in ihrer Tätigkeit als Erziehungsbeistand (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 31. März 2017, B 12 R 7/15 R - juris -) nicht auf den vorliegenden Sachverhalt übertragen werden.

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 394/15
    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. Urteil vom 18. November 2015, B 12 KR 16/13 R - juris -).

    Aus diesem Grunde werden Haftpflichtversicherungen auch von abhängig Beschäftigten abgeschlossen (Bundessozialgericht, Urteile vom 25. Januar 2001, B 12 KR 17/00 R und vom 18. November 2015, B 12 KR 16/13 R - juris -).

  • BSG, 01.08.2016 - B 12 R 19/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung der

    Auszug aus LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 394/15
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen nicht allein der auf Vermeidung des Eintritts von Sozialversicherungspflicht gerichtete Wille der Parteien (Bundessozialgericht, Urteile vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R; vom 29. Juni 2016, B 12 R 5/14 R und Beschluss vom 1. August 2016, B 12 R 19/15 B - juris -).

    Flexible Arbeitszeiten sind darüber hinaus häufig auch in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen anzutreffen (vgl. hierzu auch: Bundessozialgericht, Beschluss vom 1. August 2016, B 12 R 19/15 - juris -).

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 394/15
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen nicht allein der auf Vermeidung des Eintritts von Sozialversicherungspflicht gerichtete Wille der Parteien (Bundessozialgericht, Urteile vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R; vom 29. Juni 2016, B 12 R 5/14 R und Beschluss vom 1. August 2016, B 12 R 19/15 B - juris -).

    Zutreffend ist das Sozialgericht auch davon ausgegangen, dass der rechtliche Ansatzpunkt für die oben beschriebenen Grundsätze zur Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung die Verhältnisse nach Annahme - also bei Durchführung - des einzelnen Auftrages durch den Kläger für die Beigeladene zu 1. sind, sodass die Möglichkeit, einen Auftrag im Vorfeld abzulehnen, bei der Gesamtabwägung eine untergeordnete Rolle spielt (Bundessozialgericht, Urteile vom 28. September 2011, B 12 R 17/09 R; vom 28. Mai 2008, B 12 KR 13/07 R und vom 25. April 2012, B 12 KR 24/10 R - juris -).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 394/15
    In der Entscheidung vom 11.03.2009 hat das Bundessozialgericht (Az. B 12 KR 21/07 R) dazu ausdrücklich ausgeführt:.

    Insoweit nimmt die Kammer erneut Bezug auf die bereits zitierte Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 11.03.2009 (Az. B 12 KR 21/07 R).

  • LSG Hessen, 07.07.2016 - L 8 KR 297/15

    Statusfeststellungsverfahren; Pflegefachkraft für Anästhesie und Intensivmedizin;

    Auszug aus LSG Hessen, 10.08.2017 - L 1 KR 394/15
    Diese entspricht zum einen der sowohl arbeitsteiligen als auch hierarchischen Struktur in Krankenhäusern (vgl. ausführlich: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. Juli 2016, L 8 KR 297/15; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 5. April 2017, L 2 R 385/16 - juris - Thomas Ufer, Der Honorararzt - ein Auslaufmodell? (Straf-) Rechtliche Schwierigkeiten in der Gestaltung der honorarärztlichen Tätigkeit, ZMGR 2017, 3-15).
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2017 - L 1 KR 101/14

    Sozialversicherungspflicht - Honorararzt im Krankenhaus - abhängige Beschäftigung

  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2017 - L 11 R 771/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Bereitschaftsarzt im Nachtdienst -

  • BSG, 29.06.2016 - B 12 R 5/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an eine Revisionsbegründung -

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

  • BSG, 19.08.2015 - B 12 KR 9/14 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Minderheitsgesellschafterin -

  • BSG, 04.03.2015 - B 12 R 13/14 B

    Sozialversicherungspflicht

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 17/11 R

    Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als telefonische Gesprächspartnerin für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 8 R 534/10

    Rentenversicherung

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • LSG Baden-Württemberg, 20.08.2015 - L 4 R 1001/15

    Sozialversicherungspflicht - Arzt - Einbindung in den Rufbereitschaftsdienst

  • SG Braunschweig, 25.07.2014 - S 64 KR 412/13

    Keine Sozialversicherungspflicht eines als Honorararzt tätigen Chirurgen

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 5195/13

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit polnischer

  • LSG Sachsen-Anhalt, 20.03.2014 - L 1 R 13/12

    Berücksichtigung in der DDR erzielter zusätzlicher Arbeitsverdienste bei der

  • SG Braunschweig, 25.07.2014 - S 64 KR 206/12

    Keine Sozialversicherungspflicht eines als Honorararzt tätigen Radiologen

  • LSG Hessen, 23.05.2013 - L 8 KR 162/11

    Sozialversicherungsfreiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • LSG Hessen, 14.03.2013 - L 8 KR 102/12

    Sozialversicherungsfreiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 76/79

    Versicherungspflicht - Verwaltung eines Privatvermögens

  • SG Wiesbaden, 17.05.2019 - S 8 R 312/16

    Versicherungspflicht, Statusfeststellung

    Das in der Gefahr, möglicherweise nicht arbeiten zu können liegende Entgeltrisiko ist kein unternehmerisches Risiko im o.g. Sinne (vgl. HLSG v. 10.08.2017, L 1 KR 394/15 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2018 - L 1 KR 441/15

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Daraus hat die bisherige Rechtsprechung der Landessozialgerichte - soweit ersichtlich - übereinstimmend den Schluss gezogen, dass bei einer solchen Tätigkeit der Sache nach eine abhängige Beschäftigung vorliegt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen v. 5. April 2017 - L 2 R 385/16; Hessisches LSG v. 10. August 2017 - L 1 KR 394/15, Urteil des erkennenden Senats v. 7. Juli 2017 - L 1 KR 101/14).
  • LSG Hessen, 13.09.2018 - L 1 KR 481/17
    Wird allerdings die Anfrage angenommen, so wird die Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit in einem fremden Betrieb und damit im Rahmen einer abhängigen Beschäftigung ausgeübt und stellt die Tätigkeit nicht allein wegen der vorhandenen Ablehnungsmöglichkeiten eine selbstständige Tätigkeit dar (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. August 2015, L 4 R 1001/15, juris; Hessisches LSG, Urteil vom 10. August 2017, L 1 KR 394/15 , juris).

    Ebenso begründet der Umstand, dass die Klägerin möglicherweise eine Haftung für von ihr verursachte Schäden hätte treffen können, noch kein Unternehmerrisiko (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Oktober 2012, L 4 R 761/11, juris; Hessisches LSG, Urteil vom 10. August 2017, L 1 KR 394/15 , juris; Seewald in: Kasseler Kommentar, § 7 SGB IV, Rdnr. 61 m.w.N.).

  • SG Duisburg, 21.03.2019 - S 21 R 66/17
    Auf die Qualifikation einer Tätig-keit als selbstständige oder abhängige Tätigkeit hat dies keinen Einfluss." Dieser Unterscheidung zumindest im Ergebnis entsprechend beurteilte die Rechtsprechung, dass ein Notarzt/eine Notärztin, der/die im Krankenhaus selbst beschäftigt war, Notdienste dort oder - als angestellte/r Krankenhausarzt/ärztin zusätzlich - im Rettungs-dienst verrichtet, als abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig (Sächs.LSG, Urteil vom 22. Mai 2002 - L 2 U 80/01; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Juli 2014 - L 9 U 4701/11; LSG NRW, Urteil vom 30. September 2015 - L 8 R 584/11; Hess.LSG, Urteil vom 10. August 2017 - L 1 KR 394/15).
  • SG Wiesbaden, 28.09.2018 - S 8 R 233/16
    Das bei dem Beigeladenen bei einem Arbeitsmangel in nennenswertem Umfang betriebliche Investitionen anfallen oder brachliegen, ist jedoch nicht ersichtlich, da seine Leistung gerade im Einsatz seiner Arbeitskraft bestand (so nahezu wörtlich HLSG v. 10.08.2017, L 1 KR 394/15 , BeckRS 2017, 126670, Rn. 37).
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