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   LSG Schleswig-Holstein, 20.11.2001 - L 1 KR 42/01   

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LSG Schleswig-Holstein, 20.11.2001 - L 1 KR 42/01 (https://dejure.org/2001,14713)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.11.2001 - L 1 KR 42/01 (https://dejure.org/2001,14713)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. November 2001 - L 1 KR 42/01 (https://dejure.org/2001,14713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über die Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen Kurierfahrer; Arzneimittelunternehmen, das Medikamente durch die Beauftragung eines Kurierfahrers ausliefern lässt; Differenzierung zwischen einem sozialversicherungspflichtigen ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zur Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit bei Kurierfahrern (§ 7 SGB IV)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2002, 650
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90

    Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen früheren Arbeitgebers im Rechtsstreit um

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.11.2001 - L 1 KR 42/01
    Diese galt nicht nur den zum wesentlichen Inhalt der Leistungen der Beigeladenen zu 4) zählenden Zeitaufwand (vgl. dazu auch BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 9, S. 25), sondern auch den Aufwand ab, den die Nutzung des eigenen bzw. "geliehenen" Kfz für die Beigeladene nach sich zog (vgl. den "Subunternehmer-Vertrag" vom 10. November 1994: "Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung sind alle Auslagen abgegolten." ).

    Für diesen Fall würde sich - evtl. im Rahmen eines Verfahrens nach § 44 SGB X - die Frage stellen, ob die streitige, dann ggf. als solche versicherungsfreie Beschäftigung nicht mit der Beschäftigung der Beigeladenen zu 4) im Haushalt des Klägers zusammenzurechnen ist (vgl. dazu §§ 8 Abs. 2 Satz 1 i. d. F. vor und nach dem mit Wirkung vom 1. April 1999 in Kraft getretenen Gesetz vom 24. März 1999, BGBl. I S. 388, 169a Abs. 2 AFG, 27 Abs. 2 SGB III i. d. F. vor der Änderung durch das Gesetz vom 24. März 1999, 7 Satz 2 SGB V, 5 Abs. 5 Satz 1 SGB VI, 7 Abs. 2 SGB XI; siehe auch BSGE 51, 1, 2 und BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 9, S. 24 sowie Urteil vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 54/00 R -, S. 9 f. des Umdrucks).

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 33/76

    Versicherungspflicht eines Vorstandsvorsitzenden

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.11.2001 - L 1 KR 42/01
    Auf die steuerlich-rechtliche Beurteilung, etwa als Werbungskosten, kommt es dabei nicht an; Steuerfreiheit und deren Umfang stellen insofern lediglich Anhaltspunkte dar (vgl. dazu allgemein BSGE 47, 201, 207; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 44 und § 1248 Nr. 41 sowie SozR 3-2200 § 1248 Nr. 1; siehe auch § 3 Nr. 30 EStG sowie dessen §§ 3 Nr. 34, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und 40 Abs. 2 Satz 2; für die Rechtslage ab April 1999 siehe § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IV).
  • BSG, 29.03.1961 - 2 RU 204/57
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.11.2001 - L 1 KR 42/01
    Eine feste Entlohnung ohne Gewinn- oder Verlustbeteiligung ist ein wesentliches Merkmal einer abhängigen Beschäftigung (BSGE 14, 142, 146).
  • BSG, 21.06.2001 - B 7 AL 54/00 R

    Teilarbeitslosengeldanspruch - Entstehung - Teilarbeitslosigkeit - zwei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.11.2001 - L 1 KR 42/01
    Für diesen Fall würde sich - evtl. im Rahmen eines Verfahrens nach § 44 SGB X - die Frage stellen, ob die streitige, dann ggf. als solche versicherungsfreie Beschäftigung nicht mit der Beschäftigung der Beigeladenen zu 4) im Haushalt des Klägers zusammenzurechnen ist (vgl. dazu §§ 8 Abs. 2 Satz 1 i. d. F. vor und nach dem mit Wirkung vom 1. April 1999 in Kraft getretenen Gesetz vom 24. März 1999, BGBl. I S. 388, 169a Abs. 2 AFG, 27 Abs. 2 SGB III i. d. F. vor der Änderung durch das Gesetz vom 24. März 1999, 7 Satz 2 SGB V, 5 Abs. 5 Satz 1 SGB VI, 7 Abs. 2 SGB XI; siehe auch BSGE 51, 1, 2 und BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 9, S. 24 sowie Urteil vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 54/00 R -, S. 9 f. des Umdrucks).
  • BSG, 18.01.1990 - 4 RA 17/89

    Aufwandsentschädigung eines Ehrenbeamten - Hinzuverdienstgrenze -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.11.2001 - L 1 KR 42/01
    Auf die steuerlich-rechtliche Beurteilung, etwa als Werbungskosten, kommt es dabei nicht an; Steuerfreiheit und deren Umfang stellen insofern lediglich Anhaltspunkte dar (vgl. dazu allgemein BSGE 47, 201, 207; BSG SozR 2200 § 165 Nr. 44 und § 1248 Nr. 41 sowie SozR 3-2200 § 1248 Nr. 1; siehe auch § 3 Nr. 30 EStG sowie dessen §§ 3 Nr. 34, 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und 40 Abs. 2 Satz 2; für die Rechtslage ab April 1999 siehe § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IV).
  • BSG, 29.01.1981 - 12 RK 63/79

    Bausparkasse - Vermittlung von Bausparverträgen - Handelsvertreter -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.11.2001 - L 1 KR 42/01
    Liegen sowohl Merkmale der Abhängigkeit als auch der Selbstständigkeit vor, kommt es darauf an, welche der Merkmale das Gepräge geben und überwiegen (BSGE 51, 164, 167).
  • BSG, 12.11.1980 - 1 RA 95/79

    Aufteilung der Hinterbliebenenrente - Dauer der Ehe - Unterhalt

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 20.11.2001 - L 1 KR 42/01
    Für diesen Fall würde sich - evtl. im Rahmen eines Verfahrens nach § 44 SGB X - die Frage stellen, ob die streitige, dann ggf. als solche versicherungsfreie Beschäftigung nicht mit der Beschäftigung der Beigeladenen zu 4) im Haushalt des Klägers zusammenzurechnen ist (vgl. dazu §§ 8 Abs. 2 Satz 1 i. d. F. vor und nach dem mit Wirkung vom 1. April 1999 in Kraft getretenen Gesetz vom 24. März 1999, BGBl. I S. 388, 169a Abs. 2 AFG, 27 Abs. 2 SGB III i. d. F. vor der Änderung durch das Gesetz vom 24. März 1999, 7 Satz 2 SGB V, 5 Abs. 5 Satz 1 SGB VI, 7 Abs. 2 SGB XI; siehe auch BSGE 51, 1, 2 und BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 9, S. 24 sowie Urteil vom 21. Juni 2001 - B 7 AL 54/00 R -, S. 9 f. des Umdrucks).
  • SG Freiburg, 16.01.2015 - S 15 R 5324/12

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Die Nutzung des eigenen Kraftfahrzeugs für geschäftliche Zwecke ist in der Arbeitswelt auch bei abhängigen Beschäftigten verbreitet und für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung wenig aussagekräftig (LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.11.2001 - L 1 KR 42/01; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.07.2014 - L 5 R 3157/13; a.A. SG München, Urt. v. 19.01.2012 - S 56 R 978/10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2006 - L 17 U 64/05

    Voraussetzungen für die Verpflichtung eines Presseunternehmens zur Entrichtung

    verteilten, hatten sie diese Fortbewegungsmittel nicht eigens für die Zustellertätigkeit angeschafft (vgl. hierzu auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. November 2001, Az: L 1 KR 42/01, NZS 2002, 650, 652).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 8 AL 3283/11

    Existenzgründungszuschuss - Rücknahme - selbständige Tätigkeit - Kurierfahrer -

    Weiterhin ist die Tätigkeit eines Kurierfahrers, der nur für einen Auftraggeber tätig war, in der Rechtsprechung wiederholt als abhängige Beschäftigung beurteilt worden (LSG Bayern, Urteil vom 26.03.2009 - L 9 AL 33/06, Juris; LSG Schleswig Holstein - Urteil vom 20.11.2001 - L 1 KR 42/01, Juris, NZS 2002, 650; SG Leipzig, Urteil vom 02.12.2009 - S 8 KR 155/08, Juris).
  • SG Frankfurt/Main, 08.09.2005 - S 1 U 3343/01

    Gesetzliche Unfallversicherung - Witwerrente - Leistungshöhe - Anrechenbarkeit -

    verteilten, hatten sie diese Fortbewegungsmittel nicht eigens für die Zustellertätigkeit angeschafft (vgl. hierzu auch LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. November 2001, Az: L 1 KR 42/01, NZS 2002, 650, 652).
  • SG Augsburg, 23.11.2018 - S 2 R 1171/16

    Abhängige Beschäftigung von Kurierfahren

    Dazu bedarf es bei Kurierdiensten lediglich zeitlichen und örtlichen Zielvorgaben, die verbindliche Festlegung bestimmter Routen ist dagegen nicht erforderlich (LSG Schleswig-Holstein vom 20.11.2001, L 1 KR 42/01).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2003 - L 6 U 218/02

    Pflicht zur Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung ;

    Denn es gibt Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es nicht unbedingt auf die persönliche Arbeitsweise ankommt, sondern eine Vertretung für Familienangehörige oder Dritte möglich und üblich ist (z.B. bei Hauswarten, Zeitungsträ-gern; vgl. BSG SozR Nrn. 16, 28 zu § 165 RVO; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. November 2001 - L 1 KR 42/01 zur Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit bei Kurierfahrern; KassKomm-Seewald § 7 SGB IV Rn. 69).
  • SG Cottbus, 18.07.2012 - S 28 R 650/10

    Statusfeststellungsverfahren - sozialversicherungsrechtlicher Status einer

    Das belegt ferner der Umstand, dass sich auf dem Pkw keine Werbeaufschrift befand (vgl. hierzu: LSG NRW a.a.O., LSG Schleswig-Holstein vom 20. November 2001 - Az: L 1 KR 42/01; SG Leipzig vom 02. Dezember 2009 - Az: S 8 KR 155/08 - Juris).
  • SG Augsburg, 04.09.2015 - S 2 R 931/14

    Softwareentwickler in einer abhängigen Beschäftigung

    Diese Rechtsfolge kann von den Beteiligten nicht allein durch Vereinbarung bestimmt werden (LSG Schleswig-Holstein vom 20.11.2001, L 1 KR 42/01).
  • SG Freiburg, 24.03.2009 - S 9 U 279/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - abhängige

    § 7 Abs. 4 SGB IV beinhaltete aber eine zusammenfassende Kodifizierung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelter Unterscheidungskriterien (Schleswig-holsteinisches LSG, Urt. v. 20.11.2001, Az.: L 1 KR 42/01 = NZS 2002, 650, 652).
  • SG Lüneburg, 10.11.2004 - S 14 RA 219/00

    Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen; Begriff des

    So sei durch das Landessozialgericht Schleswig-Holstein z.B. mit Datum vom 20.11.2001 (Az.: L 1 KR 42/01) verkündet worden, dass Kurierfahrer in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stünden, soweit sie sich in Weisungsgebundenheit zum Auftraggeber befänden, ein unternehmerisches Risiko nicht bestehe bzw. unternehmerisches Handeln nicht erkennbar sei und so insgesamt die Indizien für eine abhängige Beschäftigung überwiegen würden.
  • SG Cottbus, 21.11.2013 - S 28 R 300/11

    Betriebsprüfung - Abgrenzung selbstständige Tätigkeit von abhängiger

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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 04.02.2002 - L 1 KR 42/01.NZB   

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LSG Sachsen, 04.02.2002 - L 1 KR 42/01.NZB (https://dejure.org/2002,28056)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04.02.2002 - L 1 KR 42/01.NZB (https://dejure.org/2002,28056)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - L 1 KR 42/01.NZB (https://dejure.org/2002,28056)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gründe der Zulassung der Berufung nach § 144 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG); Fehlerhafte Rechtsanwendung; Anspruch auf Kostenerstattung für Telefax gegen Krankenkasse; Schreibtelefon als notwendiges Hilfsmittel für hörunfähigen Versicherten; Gefahr der Vereinsamung ohne ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 39/94

    Telefaxgerät als notwendiges Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.02.2002 - L 1 KR 42/01
    Ferner führe das BSG aus, dass bei einer Verbreitung von unter 3 % von einer allgemeinen Verbreitung noch nicht gesprochen werden könne (BSG, Urteil vom 17. Januar 1996, Az.: 3 RK 39/94).

    Insbesondere weicht die Entscheidung des SG nicht vom Urteil des BSG vom 17. Januar 1996 (Az.: 3 RK 39/94 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19; BSGE 77, 209 bis 219) ab.

    Im Übrigen weist der Senat ausdrücklich darauf hin, dass die Klage hinsichtlich des Kostenerstattungsanspruches unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erwerbs des Telefax-Gerätes (Kaufpreis 579, 00 DM am 25. Mai 1998) bei Berücksichtigung der im Rechtsstreit vor dem SG Halle mit dem Az.: S 4 KR 83/96 eingeführten Auskunft der Deutschen Telekom AG vom 27. August 1997, wonach bereits zu Beginn des Jahres 1997 bei ihren Kunden von 37, 6 Mio. Haushalten ca. 1,77 Mio. Haushalte (4,7 % aller Haushalte) über ein Fax-Gerät verfügten, in der Hauptsache auch insoweit keinen Erfolg gehabt hätte, weil es sich bei einem Telefax-Gerät unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 17. Januar 1996, Az.: 3 RK 39/94 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19; BSGE 77, 209 bis 219) um einen allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens handelt.

  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 30/94

    Schreibtelefon als notwendiges Hilfsmittel in der Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.02.2002 - L 1 KR 42/01
    Das vom Bf. insoweit zitierte Urteil des BSG vom 25. Oktober 1995 (Az: 3 RK 30/94) habe sich auf ein Schreibtelefon für einen Gehörlosen bezogen.

    Sofern der Bf. auf das Urteil des BSG vom 25. Oktober 1995 abstellt, hat das BSG entschieden, dass ein Schreibtelefon für einen hörunfähigen Versicherten ein notwendiges Hilfsmittel sein kann, wenn bei ihm ohne die Möglichkeit der Fernkommunikation die Gefahr der Vereinsamung besteht (SozR 3-2500 § 33 Nr. 17), ausgehend von einem von der Klägerin in dem Verfahren vor dem BSG im März 1991 gestellten Antrag auf Gewährung eines Schreibtelefons.

  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 31/92

    Ärztliche Behandlung - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Sachsen, 04.02.2002 - L 1 KR 42/01
    Vielmehr hat es lediglich übersehen, dass sich der Sachleistungsanspruch des Bf. bei Inanspruchnahme bzw. Erwerb des Hilfsmittels in einen Kostenerstattungsanspruch (vgl. BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 15) umgewandelt hat.

    Unabhängig von der Frage, ob der Anspruch - wie vom SG angenommen - als Sachleistung oder, worauf der Klageantrag abzielt, als Kostenerstattung in Streit steht (dazu BSG SozR 3-2200 § 182 Nr. 15), ist entscheidend, dass dem Versicherten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung leistungsrechtlich der behauptete Anspruch auf Versorgung mit einem Telefax-Gerät nicht zusteht.

  • LSG Bayern, 20.05.1999 - L 4 KR 83/96
    Auszug aus LSG Sachsen, 04.02.2002 - L 1 KR 42/01
    Im Übrigen weist der Senat ausdrücklich darauf hin, dass die Klage hinsichtlich des Kostenerstattungsanspruches unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erwerbs des Telefax-Gerätes (Kaufpreis 579, 00 DM am 25. Mai 1998) bei Berücksichtigung der im Rechtsstreit vor dem SG Halle mit dem Az.: S 4 KR 83/96 eingeführten Auskunft der Deutschen Telekom AG vom 27. August 1997, wonach bereits zu Beginn des Jahres 1997 bei ihren Kunden von 37, 6 Mio. Haushalten ca. 1,77 Mio. Haushalte (4,7 % aller Haushalte) über ein Fax-Gerät verfügten, in der Hauptsache auch insoweit keinen Erfolg gehabt hätte, weil es sich bei einem Telefax-Gerät unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 17. Januar 1996, Az.: 3 RK 39/94 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 19; BSGE 77, 209 bis 219) um einen allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens handelt.
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