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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2010 - L 1 KR 428/07   

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Wird zitiert von ...  

  • LSG Rheinland-Pfalz, 17.11.2011 - L 5 KR 10/11  

    Ruhen des Leistungsanspruchs aus der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer

    Da die Beihilfestelle der Klägerin nur einen Teil der Kosten, der jedenfalls nicht über den höchstmöglichen Festzuschuss nach § 55 SGB V hinausging, erstattet hat und davon auszugehen ist, dass die Klägerin einen weitergehenden Beihilfeanspruch nicht hat, führt die Beihilfeberechtigung der Klägerin jedenfalls nicht zum Ruhen eines Anspruchs gegen die Beklagte (vgl. BSG 31.8.1994 - 4 RK 2/93, juris Rn. 21; LSG Berlin-Brandenburg 12.11.2010 - L 1 KR 428/07, juris Rn. 20).
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