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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2014 - L 1 KR 460/12   

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https://dejure.org/2014,11955
LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2014 - L 1 KR 460/12 (https://dejure.org/2014,11955)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.02.2014 - L 1 KR 460/12 (https://dejure.org/2014,11955)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Februar 2014 - L 1 KR 460/12 (https://dejure.org/2014,11955)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2014 - L 1 KR 460/12
    Ob eine abhängige Beschäftigung oder Selbständigkeit vorliegt, richtet sich danach, welche der genannten Merkmale bei Betrachtung des Gesamtbildes der Verhältnisse überwiegen (vgl. zum Ganzen: Urteil des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris RdNr.16).

    Maßgebend sind dabei die Verhältnisse während der einzelnen Einsätze, welche die Beigeladene zu 1) mit dem Kläger verabredet hatte (vgl. Urteil des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris RdNr. 22; Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris RdNr. 17).

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2014 - L 1 KR 460/12
    Manche Dienstleistungen, insbesondere solche, deren Gegenstand die persönlich geprägte Betreuung ist, können sowohl in der Form einer abhängigen Beschäftigung als auch in der einer selbständigen Tätigkeit erbracht werden (BSG, a.a.O.; Urteil des BSG vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris RdNr.17).

    Maßgebend sind dabei die Verhältnisse während der einzelnen Einsätze, welche die Beigeladene zu 1) mit dem Kläger verabredet hatte (vgl. Urteil des BSG vom 25. April 2012 - B 12 KR 24/10 R - juris RdNr. 22; Urteil vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R - juris RdNr. 17).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2014 - L 1 KR 175/12

    Beschäftigung - Einzelfallhelfer - Eingliederungshilfe

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2014 - L 1 KR 460/12
    Insoweit ist der vorliegende Sachverhalt auch nicht vergleichbar mit den zitierten Tätigkeiten oder mit den Tätigkeiten, die den bisherigen Entscheidungen des Senats in ähnlichen Fällen (Urteile vom 13. Dezember 2013- L 1 KR 261/11-, Tätigkeit im Bereich der psychologischen Krisenberatung für den Berliner Krisendienst und vom 17. Januar 2014 - L 1 KR 137/13 -, Tätigkeit auf dem Gebiet der ambulanten Eingliederungshilfe und - L 1 KR 175/12 -, Tätigkeit als Einzelfallhelferin) zugrunde lagen.
  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2014 - L 1 KR 460/12
    In der Rechtsprechung des BSG ist etwa für die rechtliche Beurteilung von Lehrtätigkeiten anerkannt, dass eine abhängige Beschäftigung nicht bereits deswegen anzunehmen ist, weil dem Dozenten der äußere Ablauf seiner Lehrtätigkeit vorgegeben wird (vgl. Urteil des BSG vom 12. Februar 2004 - B 12 KR 26/02 R - juris RdNr. 29 ).
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2014 - L 1 KR 460/12
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen (auch) die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (Urteil des BSG vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris RdNr. 17; Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris RdNr. 17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2013 - L 1 KR 261/11

    Beschäftigung - Versicherungspflicht - Honorarvertrag - Berliner Kriesendienst -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2014 - L 1 KR 460/12
    Insoweit ist der vorliegende Sachverhalt auch nicht vergleichbar mit den zitierten Tätigkeiten oder mit den Tätigkeiten, die den bisherigen Entscheidungen des Senats in ähnlichen Fällen (Urteile vom 13. Dezember 2013- L 1 KR 261/11-, Tätigkeit im Bereich der psychologischen Krisenberatung für den Berliner Krisendienst und vom 17. Januar 2014 - L 1 KR 137/13 -, Tätigkeit auf dem Gebiet der ambulanten Eingliederungshilfe und - L 1 KR 175/12 -, Tätigkeit als Einzelfallhelferin) zugrunde lagen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2014 - L 1 KR 137/13

    Versicherungspflicht - Einzelfallhilfe - gemeinnütziger Verein

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2014 - L 1 KR 460/12
    Insoweit ist der vorliegende Sachverhalt auch nicht vergleichbar mit den zitierten Tätigkeiten oder mit den Tätigkeiten, die den bisherigen Entscheidungen des Senats in ähnlichen Fällen (Urteile vom 13. Dezember 2013- L 1 KR 261/11-, Tätigkeit im Bereich der psychologischen Krisenberatung für den Berliner Krisendienst und vom 17. Januar 2014 - L 1 KR 137/13 -, Tätigkeit auf dem Gebiet der ambulanten Eingliederungshilfe und - L 1 KR 175/12 -, Tätigkeit als Einzelfallhelferin) zugrunde lagen.
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2014 - L 1 KR 460/12
    Entscheidend für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung ist deswegen (auch) die tatsächliche Ausgestaltung der Verhältnisse, welchen gegebenenfalls sogar stärkeres Gewicht als abweichenden vertraglichen Regelungen zukommen kann (Urteil des BSG vom 28. Mai 2008 - B 12 KR 13/07 R - juris RdNr. 17; Urteil vom 24. Januar 2007 - B 12 KR 31/06 R - juris RdNr. 17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.02.2014 - L 1 KR 460/12
    Entsprechend hat der Senat etwa für die Selbständigkeit vom Bundesrat beauftragter Führer des Besucherdienstes entscheidend darauf abgestellt, dass diese als Honorarkräfte im Kernbereich ihrer Tätigkeit frei waren (Urteil vom 15. Juli 2011 - L 1 KR 206/09 - juris RdNr. 171).
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