Weitere Entscheidung unten: LSG Hessen, 01.06.2010

Rechtsprechung
   LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10 KL   

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LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10 KL (https://dejure.org/2011,978)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15.09.2011 - L 1 KR 89/10 KL (https://dejure.org/2011,978)
LSG Hessen, Entscheidung vom 15. September 2011 - L 1 KR 89/10 KL (https://dejure.org/2011,978)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Krankenkassen müssen ihre Absprachen nicht vor dem Bundeskartellamt rechtfertigen

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung)

    Kein Fall fürs Kartellrecht

  • kartellblog.de (Kurzinformation)

    Ende der Fusionskontrolle über Krankenkassen?

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kartellrechtlicher Auskunftsbeschluss gegenüber gesetzlicher Krankenkasse wegen der Ankündigung von Zusatzbeiträgen rechtswidrig?

  • hessen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kartellrechtlicher Auskunftsbeschluss gegenüber gesetzlicher Krankenkasse wegen der Ankündigung von Zusatzbeiträgen rechtswidrig?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 177
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (26)

  • EuGH, 16.03.2004 - C-264/01

    DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN DES EG-VERTRAGS HINDERN DIE DEUTSCHEN

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10
    Die beschriebene Rechtsprechung habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. März 2004 (Rs. C-264/01, C-306/01, C-354/01 und C-355/01 - "AOK Bundesverband") auch auf die Beurteilung der Unternehmenseigenschaft der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übertragen.

    Die vom EuGH in der Rechtssache C-264/01 - "AOK-Bundesverband" - auf der Basis vorangegangener Rechtsprechung zusammengefassten Kriterien, deren Erfüllung einer Qualifizierung von Krankenkassen als Unternehmen entgegenstünden, würden von der Klägerin nach der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch das Bundeskartellamt gültigen Rechtslage durchgängig nicht erfüllt: Durch die Einführung des Gesundheitsfonds nach §§ 266 ff. SGB V habe der Gesetzgeber eine eindeutige institutionelle Trennung zwischen der dem Solidaritätsbegriff zu Grunde liegenden Einkommensverteilung durch einkommensabhängige Beiträge einerseits und den dem Versicherungsprinzip folgenden Tätigkeiten der Krankenkassen vorgenommen.

    Ein wesentliches Kriterium des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-264/01 - "AOK-Bundesverband" - der Grundsatz der nationalen Solidarität - sei daher auf die Klägerin nicht mehr anwendbar.

    Die Regelung des § 242 SGB V stehe daher auch in Auslegung des Urteils in der Rechtssache C-264/01 u.a. - "AOK-Bundesverband" - einer wirtschaftlichen Tätigkeit nicht entgegen.

    Die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ist hiernach sowohl am Maßstab von Art. 101 AEUV als auch von § 1 GWB zu verneinen, wenn der Träger eine Aufgabe mit ausschließlich sozialem Charakter erfüllt, die auf dem Grundsatz der Solidarität beruht und ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird (EuGH, Urteil vom 16. März 2004, Rs. C-264/01, C-306/01, C-354/01, C-355/01 - AOK-Bundesverband - Slg. 2004, I-2493; BSG, Urteil vom 22. Juni 2010 - B 1 A 1/09 R - juris Rdnr. 23 ff.).

    Für die Abgrenzung von wirtschaftlicher Tätigkeit und nicht-unternehmerischer Aufgabenwahrnehmung mit sozialem Charakter ist von folgenden Grundsätzen auszugehen (EuGH, Urteil vom 16. März 2004, Rs. C-264/01, C-306/01, C-354/01, C-355/01 - AOK -Bundesverband - Slg.2004, I-2493 - Rdnr. 52 bis 56):.

    "Im vorliegenden Fall ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Berufsgenossenschaften wie die MMB als öffentlich-rechtliche Körperschaften an der Verwaltung des deutschen Systems der sozialen Sicherheit mitwirken und insoweit eine soziale Aufgabe wahrnehmen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. März 2004, AOK Bundesverband u. a., C-264/01, C-306/01, C-354/01 und C-355/01, Slg. 2004, I-2493, Rdnr. 51).

    Die maßgeblich auf die neuen Gestaltungsspielräume aber auch auf die Mobilisierung von Wirtschaftlichkeitsreserven im Rahmen der Verwaltungskostensenkung abstellende Argumentation der Beklagten übersieht, dass nach dem vom Europäischen Gerichtshof angelegten Maßstab zwingend ein im öffentlichen Interesse stehendes gesetzliches Anreiz- oder Steuerungssystem, das darauf abzielt, eine Aufgabe so effizient und kostengünstig wie möglich zu erfüllen, von der Zulassung einer Tätigkeit mit wirtschaftlicher Zwecksetzung abzugrenzen ist (so EuGH, Urteil vom 16. März 2004, Rs. C-264/01, C-306/01, C-354/01, C-355/01 - AOK-Bundesverband - Slg. 2004, I-2493 - Rdnr. 56 einerseits und Rdnr. 58 andererseits).

  • BSG, 22.06.2010 - B 1 A 1/09 R

    Krankenversicherung - Ausgestaltung von Wahltarifen - keine Staffelung der

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10
    Dies habe das Bundessozialgericht im Urteil vom 22. Juni 2010 - B 1 A 1/09 R - auch klargestellt.

    Die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ist hiernach sowohl am Maßstab von Art. 101 AEUV als auch von § 1 GWB zu verneinen, wenn der Träger eine Aufgabe mit ausschließlich sozialem Charakter erfüllt, die auf dem Grundsatz der Solidarität beruht und ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird (EuGH, Urteil vom 16. März 2004, Rs. C-264/01, C-306/01, C-354/01, C-355/01 - AOK-Bundesverband - Slg. 2004, I-2493; BSG, Urteil vom 22. Juni 2010 - B 1 A 1/09 R - juris Rdnr. 23 ff.).

    So erfolgt nach den §§ 265 ff. SGB V ein Ausgleich zwischen den Krankenkassen mit den niedrigsten Gesundheitsausgaben und den Krankenkassen, die kostenträchtige Risiken versichern und deren Ausgaben im Zusammenhang mit diesen Risiken am höchsten sind (vgl. BSG, Urteil vom 22. Juni 2010 - B 1 A 1/09 R - juris Rdnr. 23 ff.).

    Dem damit einhergehenden Abbau von Gestaltungsräumen der Krankenkassen hat der Gesetzgeber zur Effizienzsteigerung neue Versorgungsformen und Wahltarife flankierend an die Seite gestellt, um auch weiterhin im Rahmen eines eingeschränkten Wettbewerbs das Funktionieren des Gesamtsystems so effizient und kostengünstig wie möglich zu gestalten (BSG, Urteil vom 22. Juni 2010 - B 1 A 1/09 R - juris Rdnr. 25).

  • LSG Hessen, 04.12.2008 - L 1 KR 150/08

    Krankenversicherung - Bonusregelung für gesundheitsbewusstes Verhalten -

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10
    Soweit durch Wahltarife und Bonusprogramme ein mittelbarer Risikobezug hergestellt werden könnte, darf dieser gerade keine Auswirkungen auf die dem Solidargedanken verpflichtete Mittelverwendung haben (zum Folgenden: Urteil des Senats vom 4. Dezember 2008 - L 1 KR 150/08 KL).

    Außerhalb der engen Voraussetzungen des § 53 SGB V ist daher aus systematischen Gründen keine dem Wahltarif gleichende Rechtsfolge einer Geldleistung oder Erstattung für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen auf der Grundlage des § 65a Abs. 1 SGB V zulässig." Zudem stellen Bonusprogramme und Wahltarife primär ein Instrument zur ökonomischen Aktivierung des Versicherten bzw. zur Verhaltenslenkung durch ökonomischen Anreiz im Sinne des öffentlichen Interesse am Gesundheitsschutz und der Gesundheitsprävention dar und allenfalls sekundär ein Wettbewerbselement unter den Kassen (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2008 a.a.O.).

  • BVerfG, 09.06.2004 - 2 BvR 1248/03

    Verfassungsbeschwerden gegen Risikostrukturausgleich erfolglos

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10
    Es handelt sich vielmehr um das zentrale finanzielle Steuerungselement; zudem habe bereits das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 9. Juni 2004 (2 BvR 1248/03, 2 BvR 129/03) diese These verworfen.

    Die einfachgesetzlich gewährleistete Selbstverwaltungsgarantie der Sozialversicherungsträger (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. April 1975 - 2 BvR 879/73 -E 39, 302; Beschluss vom 9. Juni 2004 - 2 BvR 1248/03, 2 BvR 1249/03 - juris) umfasst u.a. nach § 29 Abs. 3 SGB IV die Garantie, die Aufgaben des Trägers im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie maßgebenden Rechts in eigener Verantwortung zu erfüllen (so genannte juristische Selbstverwaltung).

  • EuGH, 05.03.2009 - C-350/07

    Kattner Stahlbau - Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10
    Durch die Möglichkeit der Einführung von Selbstbehalten nach § 53 Abs. 1 SGB V und der Beitragsrückerstattung nach § 53 Abs. 2 SGB V komme es nur zu einer marginalen quantitativen Änderung der Umverteilungswirkung im gesetzlichen Krankenversicherungssystem, die nach der Entscheidung des Gerichtshofs vom 5. März 2009 in der Rechtssache "Kattner Stahlbau GmbH" (C-350/07) unbeachtlich sei.

    Zum anderen hat der Gerichtshof die Anwendung der vorgenannten Rechtssätze in einer Entscheidung um das Unfallversicherungsmonopol bestätigt, in der es aus Sicht eines Versicherten allein um den Angebotswettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung ging (Rs. C-350/07 - "Kattner Stahlbau GmbH" - Slg. 2009, I-1513- Rdnr. 35, 48, 59):.

  • BSG, 28.09.2010 - B 1 SF 1/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Klage einer Krankenkasse

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde ist mit Beschluss des Bundessozialgerichts vom 28. September 2010 - B 1 SF 1/10 R - zurückgewiesen worden.

    60 Hinsichtlich der Eröffnung des Rechtsweges zu den Sozialgerichten wird auf den Beschluss des Senates vom 1. Juni 2011 sowie den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 28. September 2010 - B 1 SF 1/10 R - verwiesen.

  • BGH, 11.12.2001 - KZR 5/00

    Privater Pflegedienst; Diskriminierung durch Zahlung unterschiedlicher Preise für

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10
    Die - soweit ersichtlich - allein vom BGH (Urteil vom 11. Dezember 2001 - KZR 5/00 - "privater Pflegedienst") pauschal vertretene Gegenauffassung vermag ohne weitere Begründung nicht zu überzeugen, zumal es dort um eine Streitfrage im Bereich des Nachfragehandelns ging, mithin die Ausführungen zum Versicherungsangebot nicht tragend gewesen sind.
  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10
    Die einfachgesetzlich gewährleistete Selbstverwaltungsgarantie der Sozialversicherungsträger (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. April 1975 - 2 BvR 879/73 -E 39, 302; Beschluss vom 9. Juni 2004 - 2 BvR 1248/03, 2 BvR 1249/03 - juris) umfasst u.a. nach § 29 Abs. 3 SGB IV die Garantie, die Aufgaben des Trägers im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie maßgebenden Rechts in eigener Verantwortung zu erfüllen (so genannte juristische Selbstverwaltung).
  • BGH, 19.03.1991 - KVR 4/89

    Warenproben in Apotheken - Wettbewerbsbeschränkung

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich das betreffende Handeln der Körperschaft innerhalb des öffentlich-rechtlich zugewiesenen Aufgabenbereichs hält (BGH, Beschluss vom 19. März 1991 - KVR 4/89 - juris, für den wettbewerbsrechtlichen Unternehmensbegriff).
  • BVerwG, 17.11.1998 - 4 B 100.98

    Verwaltungsverfahrensrechts - Begriff des Erledigungsgrundes i.S. von § 43 Abs. 2

    Auszug aus LSG Hessen, 15.09.2011 - L 1 KR 89/10
    Der Vollzug oder die Erfüllung des im Verwaltungsakt geregelten Handlungsgebotes führt nicht allein zu dessen Erledigung; eine prozessrechtlich bedeutsame Erledigung der Hauptsache im Verfahren über die Anfechtung eines Verwaltungsakts tritt erst dann ein, wenn die angefochtene Verfügung keine rechtlichen Wirkungen mehr entfalten kann und deshalb gegenstandslos ist (BVerwG, Beschluss vom 17. November 1998 - 4 B 100/98; BGH, Beschluss vom 31. Mai 2006 - KVR 1/05, WuW/E DE-R 1783, 1785 Tz. 13 - "Call-Option" m.w.N.).
  • BGH, 16.01.2008 - KVR 26/07

    Kreiskrankenhaus Bad Neustadt

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

  • BGH, 26.10.1961 - KZR 1/61

    Gummistrümpfe

  • EuGH, 11.07.2006 - C-205/03

    FENIN / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Einrichtungen, die das spanische

  • BSG, 17.07.1985 - 1 RS 6/83

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit - Angelegenheiten der Sozialversicherung -

  • BSG, 31.03.1998 - B 1 KR 9/95 R

    Krankenkasse - kein Schadenersatzanspruch bei unzulässiger Werbemaßnahme durch

  • BVerwG, 25.07.2002 - 7 C 24.01

    Kommunales Schwimmbad; Geräuschimmissionen; Anlagenbetreiber, hoheitlicher;

  • OLG Braunschweig, 16.12.2008 - 2 U 9/08

    Wettbewerbswidrigkeit des unaufgeforderten telefonischen Angebots des Abschlusses

  • EuGH, 17.02.1993 - C-159/91

    Poucet und Pistre / AGF und Cancava

  • BGH, 31.05.2006 - KVR 1/05

    Call-Option

  • GemSOGB, 10.07.1989 - GmS-OGB 1/88

    Rechtsweg für Rechtsstreitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse und einer AOK über

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2010 - 2 Kart 1/10

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde eines Trinkwasserversorgers

  • BSG, 28.04.1967 - 3 RK 26/63

    Klageweise Verpflichtung einer Aufsichtsbehörde eine Aufsichtsanordnung gegenüber

  • BGH, 22.03.1976 - GSZ 2/75

    Auto-Analyzer I

  • KG, 25.03.1981 - Kart 8/81
  • BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06

    Auskunftsverlangen

  • SG Dortmund, 26.02.2014 - S 40 KR 234/08

    Sozialgericht bestätigt Wahltarife der AOK

    Die Beklagte ist auch nach Einführung der Wahltarife aufgrund ihrer Aufgaben rein sozialer Art kein Unternehmen im Sinne von Art. 102 AEUV (siehe allgemein in Bezug auf die Wahltarife bei enger Auslegung: BSG, Urteil vom 22.06.2010, Az.: B 1 A 1/09 R; ebenso Hessisches LSG, Urteil vom 15.09.2011, Az.: L 1 KR 89/10 KL; unter Beteiligung der Beklagten als Beigeladene: BSG, Urteil vom 12.03.2013, Az.: B 1 A 2/12 R; LSG NRW, Urteil vom 18.04.2012, Az.: L 11 KR 660/11 KL; so auch Musil, in: Eichenhofer/Wenner, SGB V, § 53 Rn. 11; a.A. Giesen, in: Klusen, Zuwahlleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, 101 (111 ff.); Giesen, Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherung, S. 90 f.; Klaue/Schwintowski, Grenzen der Zulässigkeit von Wahltarifen und Zusatzversicherungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, S. 53 ff.; Huber, Die Wahltarife im SGB V, Rn. 133 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2014 - L 11 SF 256/13

    Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Nach Veröffentlichung der Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) Hessen vom 15.09.2011 - L 1 KR 89/10 KL - in einem Parallelverfahren hat die Beklagte mit einem während des laufenden Klageverfahrens direkt an die Klägerin gerichteten Schreiben vom 28.11.2011 gegenüber dieser erklärt, sie stelle das Verfahren ein und leite aus dem Auskunftsbeschluss keinerlei Rechte mehr her.

    Sie hat erklärt, dass sie aufgrund des rechtskräftigen Urteils des LSG Hessen vom 15.09.2011 - L 1 KR 89/10 KL -, mit dem ein gleichlautender Auskunftsbeschluss gegenüber einer anderen Krankenkasse aufgehoben wurde, das Kartellverwaltungsverfahren gegen die Klägerin einstelle und aus dem Auskunftsbeschluss vom 17.02.2010 keine Rechte mehr herleiten werde.

  • LSG Sachsen, 17.01.2020 - L 1 KA 21/18
    Weil nicht entscheidend ist, wer die angegriffene Maßnahme erlassen hat, sondern was sie ihrem Charakter nach ist, stellt die Anmaßung aufsichtsrechtlicher Kompetenzen nicht nur im Sinne des Rechtswegs (vgl. BSG, Beschluss vom 28.09.2010 - B 1 SF 1/10 R - juris Rn. 17 ff.), sondern auch im Sinne der Zuständigkeit im Übrigen (Hessisches LSG, Urteil vom 15.09.2011 - L 1 KR 89/10 KL - juris Rn. 60) eine Aufsichtsangelegenheit dar.
  • LSG Hessen, 28.06.2012 - L 1 KR 231/10

    Krankenversicherung - Wahltarif Selbstbehalt - Mindestbindungsfrist auch bei

    Dem damit einhergehenden Abbau von Gestaltungsspielräumen der Krankenkassen hat der Gesetzgeber zur Effizienzsteigerung neue Versorgungsformen und Wahltarife an die Seite gestellt, um auch weiterhin im Rahmen eines eingeschränkten Wettbewerbes das Funktionieren des Gesamtsystems so effizient und kostengünstig wie möglich zu gestalten (vgl. ausführlich: Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 15. September 2011, L 1 KR 89/10 KL unter Bezugnahme auf: Bundessozialgericht, Urteil vom 22. Juni 2010, B 1 A 1/09 R; Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 16. März 2004, Rs. C-264/01, C-306/01, C-354/01, C-355/01 - AOK-Bundesverband - Slg. 2004, I - 2493; Rs. C-350/07 - Kattner Stahlbau GmbH - Slg. 2009, I - 1513).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2019 - L 3 KA 54/18
    Demgemäß ist es zu weitgehend, hierunter schon jede Maßnahme eines Hoheitsträgers gegenüber den in der Vorschrift genannten Körperschaften und Verbänden zu verstehen, die als Beeinträchtigung der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung verstanden werden kann (so noch Hessisches LSG, Urteil vom 15. September 2011 - L 1 KR 89/10 KL - juris; dies ablehnend auch Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl, § 29 Rn 5a).
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Rechtsprechung
   LSG Hessen, 01.06.2010 - L 1 KR 89/10 KL   

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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 17a Abs 3 GVG, § 51 Abs 1 Nr 2 SGG, § 51 Abs 1 Nr 5 SGG, § 63 GWB, § 29 Abs 3 SGB 4
    (Sozialgerichtliches Verfahren - zulässiger Rechtsweg - Geltendmachung einer Verletzung des Selbstverwaltungsrechts eines Sozialversicherungsträgers durch eine Maßnahme des Bundeskartellamtes - Normkonflikt zwischen § 51 Abs 1 SGG und § 63 GWB)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit bei Geltendmachung einer Verletzung des Selbstverwaltungsrechts eines Sozialversicherungsträgers durch eine Maßnahme des Bundeskartellamtes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit bei Geltendmachung einer Verletzung des Selbstverwaltungsrechts eines Sozialversicherungsträgers durch eine Maßnahme des Bundeskartellamtes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kartellverfahren gegen die Krankenkassen wegen Ankündigung von Zusatzbeiträgen vor Gericht // Hessisches Landessozialgericht erklärt sich für zuständig

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Auskunftsbeschluss des Bundeskartellamtes rechtswidrig // Gesetzliche Krankenkassen müssen gegenüber dem Bundeskartellamt keine Auskünfte wegen der Ankündigung von Zusatzbeiträgen geben

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Kartellverfahren gegen die Krankenkassen wegen Ankündigung von Zusatzbeiträgen vor Gericht // Hessisches Landessozialgericht erklärt sich für zuständig

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Auskunftsbeschluss des Bundeskartellamtes rechtswidrig // Gesetzliche Krankenkassen müssen gegenüber dem Bundeskartellamt keine Auskünfte wegen der Ankündigung von Zusatzbeiträgen geben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.07.1985 - 1 RS 6/83

    Öffentlich-rechtliche Streitigkeit - Angelegenheiten der Sozialversicherung -

    Auszug aus LSG Hessen, 01.06.2010 - L 1 KR 89/10
    7 Rügt ein Sozialversicherungsträger als Kläger einen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht aus § 29 SGB IV durch einen beklagten anderen Hoheitsträger, so ist zur Begründung des Sozialrechtsweges hinreichend, dass die angegriffene Maßnahme nach dem Vortrag des Klägers in dessen sozialversicherungsrechtlich ausgestaltete Aufgabenwahrnehmung eingreift (BSG, Urteil vom 17. Juli 1985 - 1 RS 6/83 - BSGE 58, 247 [248]).

    Nicht erforderlich ist hingegen, dass die beanstandete Maßnahme - die "Aufgabenerfüllung" der Beklagten - nach Auffassung der Beklagten oder tatsächlich ihren Rechtsgrund im Sozialversicherungsrecht hat (BSG, Urteil vom 17. Juli 1985 a.a.O., zu beamtenrechtlichen Befugnissen des beklagten Landesministeriums; vgl. auch BSG, Urteil vom 23. November 1981 - 8/8a RK 15/08 - juris - bezüglich des Rechtsverhältnisses zwischen Bundesrechnungshof und Krankenkasse).

    Gewährleistet ist damit Weisungsfreiheit und eine Beschränkung aufsichtsbehördlicher Befugnisse auf Rechtsaufsicht; in Verbindung mit der Verleihung der Rechtsfähigkeit folgt aus der grundsätzlichen Verleihung des Rechts zur Selbstverwaltung, dass die Versicherungsträger ein subjektives Recht gegenüber der Staatsverwaltung auf Wahrung ihrer gesetzlich eingeräumten Kompetenzen haben; gegenüber der Einflussnahme durch die unmittelbare Staatsverwaltung geschützt wird neben dem Kernbereich der Aufgabenerfüllung auch die Organisation des internen Geschäftsablaufes (BSG, Urteil vom 17. Juli 1985 a.a.O.).

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der

    Auszug aus LSG Hessen, 01.06.2010 - L 1 KR 89/10
    Die anlässlich des Kompetenzkonflikts im Vergaberecht nach altem Recht angestellten Erwägungen (BSG, Beschluss vom 22. April 2008, B 1 SF 1/08 R - und BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB 17/08) sind daher auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht übertragbar.
  • BVerfG, 09.04.1975 - 2 BvR 879/73

    AOK

    Auszug aus LSG Hessen, 01.06.2010 - L 1 KR 89/10
    Die einfachgesetzlich gewährleistete Selbstverwaltungsgarantie (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. April 1975 - 2 BvR 879/73 - E 39, 302) umfasst u.a. nach § 29 Abs. 3 SGB IV die Garantie, die Aufgaben des Trägers im Rahmen des Gesetzes und des sonstigen für sie maßgebenden Rechts in eigener Verantwortung zu erfüllen (so genannte juristische Selbstverwaltung).
  • BVerwG, 05.06.1986 - 3 C 14.85

    Verwaltungsrechtsweg - Arzneimittelhersteller - Arzneimittel-Richtlinie -

    Auszug aus LSG Hessen, 01.06.2010 - L 1 KR 89/10
    Hierunter fallen alle Streitigkeiten, die aus Anlass der Durchführung der öffentlichen Aufgabe "gesetzliche Krankenversicherung" bzw. "Sozialversicherung" entstehen (zur Abgrenzung zu § 40 VwGO: BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1986 - 3 C 14/85 - BVerwGE 74, 251 [253]; Ehlers in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 18. Aufl., § 40 Rdnr. 660).
  • BGH, 15.07.2008 - X ZB 17/08

    Rabattvereinbarungen

    Auszug aus LSG Hessen, 01.06.2010 - L 1 KR 89/10
    Die anlässlich des Kompetenzkonflikts im Vergaberecht nach altem Recht angestellten Erwägungen (BSG, Beschluss vom 22. April 2008, B 1 SF 1/08 R - und BGH, Beschluss vom 15. Juli 2008 - X ZB 17/08) sind daher auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht übertragbar.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2010 - L 11 KR 199/10

    Krankenversicherung

    Vielmehr lässt sich auch umgekehrt dergestalt argumentieren, dass der Anwendungsbereich der kartellverwaltungsrechtlichen Befugnisse erst eröffnet ist, wenn das abschließende Aufsichtsrecht des SGB IV dies ausdrücklich zulässt (zutreffend LSG Hessen, Beschluss vom 01.06.2010 - L 1 KR 89/10 KL -).

    Die anlässlich des Kompetenzkonflikts im Vergaberecht nach altem Recht angestellten Erwägungen (BSG, Beschluss vom 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R - BGH, Beschluss vom 15.07.2008 - X ZB 17/08 -) sind daher auf den vorliegenden Rechtsstreit nicht übertragbar (zutreffend LSG Hessen, Beschluss vom 01.06.2010 - L 1 KR 89/10 KL -).

    So wurde mit der Neufassung des § 69 SGB V durch das GKV-WSG vom 30.03.2007 (BGBl. I 378) im Verhältnis der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (Beschaffungstätigkeit der Krankenkassen bei Nachfrage nach medizinischen Sach- und Dienstleistungen) u.a. durch Anordnung der entsprechenden Anwendung der §§ 19 bis 21 GWB und Ausschluss der Anwendung des UWG und GWB im Übrigen ein eigenes sozialrechtliches Kartellrecht geschaffen bzw. neu ausgestaltet und der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit bestätigt (zutreffend LSG Hessen, Beschluss vom 01.06.2010 - L 1 KR 89/10 KL -).

    Konsequent hat sich daher im Gesetzgebungsverfahren zum GKV-WSG die Auffassung durchgesetzt, dass eine Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt neben den aufsichtsbehördlichen Befugnissen des Bundesversicherungsamtes einer ausdrücklichen Änderung des SGB IV oder SGB V bedürfte, da der Zusammenschluss der Kassen abschließend und allein der Genehmigung des Bundesversicherungsamtes unterliegt (LSG Hessen, Beschluss vom 01.06.2010 - L 1 KR 89/10 KL -).

  • LSG Hessen, 04.09.2020 - L 4 KA 13/20

    Vertragsarztrecht, Berufsrecht der Ärzte

    Dabei bestehen keine Bedenken gegen eine weite Auslegung des Begriffs der § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG (Hessisches LSG, Beschluss vom 1. Juni 2010 - L 1 KR 89/10 KL -, juris Rn. 6; auch zum Folgenden: Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 40 Rn. 481 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 16 E 1096/11

    Bezweckung einer Zuständigkeitskonzentration bei den ordentlichen Gerichten durch

    vgl. Hess. LSG, Beschluss vom 1. Juni 2010 L 1 KR 89/10 KL , juris, Rdnr. 12.
  • LSG Hessen, 15.09.2020 - L 4 KA 15/20
    Dabei bestehen keine Bedenken gegen eine weite Auslegung des Begriffs der § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG (Hessisches LSG, Beschluss vom 1. Juni 2010 - L 1 KR 89/10 KL -, juris Rn. 6; auch zum Folgenden: Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 40 Rn. 481 f.).
  • LSG Hessen, 24.09.2020 - L 4 KA 32/20
    Dabei bestehen keine Bedenken gegen eine weite Auslegung des Begriffs der § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG (Hessisches LSG, Beschluss vom 1. Juni 2010 - L 1 KR 89/10 KL -, juris Rn. 6; auch zum Folgenden: Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 40 Rn. 481 f.).
  • LSG Hessen, 23.09.2020 - L 4 KA 36/20
    Dabei bestehen keine Bedenken gegen eine weite Auslegung des Begriffs der § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG (Hessisches LSG, Beschluss vom 1. Juni 2010, L 1 KR 89/10 KL - juris Rdnr. 6 - auch zum Folgenden: Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 40 Rdnr. 481 f.).
  • LSG Hessen, 23.09.2020 - L 4 KA 35/20
    Dabei bestehen keine Bedenken gegen eine weite Auslegung des Begriffs der § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG (Hessisches LSG, Beschluss vom 1. Juni 2010, L 1 KR 89/10 KL - juris Rdnr. 6 - auch zum Folgenden: Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 40 Rdnr. 481 f.).
  • LSG Hessen, 21.09.2020 - L 4 KA 22/20
    Dabei bestehen keine Bedenken gegen eine weite Auslegung des Begriffs der § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG (Hessisches LSG, Beschluss vom 1. Juni 2010, L 1 KR 89/10 KL - juris Rdnr. 6 - auch zum Folgenden: Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 40 Rdnr. 481 f.).
  • LSG Hessen, 15.09.2020 - S 11 KA 300/19
    Dabei bestehen keine Bedenken gegen eine weite Auslegung des Begriffs der § 51 Abs. 1 Nr. 2 SGG (Hessisches LSG, Beschluss vom 1. Juni 2010 - L 1 KR 89/10 KL -, juris Rn. 6; auch zum Folgenden: Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 40 Rn. 481 f.).
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