Rechtsprechung
   LSG Hessen, 12.11.2009 - L 1 KR 90/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 275 Abs 1c S 3 SGB 5
    Krankenversicherung - Einschaltung des MDK zur Verweildauerprüfung - kein Anspruch auf Erstattung einer Aufwandspauschale

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 275 Abs. 1c S. 3
    Zahlung einer Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c S. 3 SGB V nach Einschaltung des MDK zur Verweildauerprüfung

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (5)  

  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.06.2011 - L 5 KR 189/10  

    Aufwandspauschale für Krankenhäuser auch bei Zwischenrechnungsprüfungen

    Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und stützt sich insbesondere auf das Urteil des Hessischen LSG vom 12.11.2009 (L 1 KR 90/09).

    Eine Prüfung über die Notwendigkeit einer stationären Behandlung fällt hierunter (ebenso LSG Niedersachsen Bremen 25.8.2010 L 1 KR 331/09, juris; wohl aA Hessisches LSG 12.11.2009 L 1 KR 90/09).

  • SG Kassel, 18.02.2009 - S 12 KR 126/08  

    Medizinischer Dienst der Krankenversicherung - zeitnahe Einleitung - Prüfung der

    Anmerkung: Berufung eingelegt, LSG-Az: L 1 KR 90/09, erledigt: 12.11.2009.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2012 - L 1 KR 24/09  

    Aufwandspauschale - Verweildauerprüfung - Abrechnung - MDK

    Auch nach Auffassung des Hessischen Landessozialgerichts ergebe sich bereits aus dem Wortlaut des § 275 Abs. 1 c SGB V, dass bereits eine Abrechnung erfolgt sein müsse (Urt. v. 12.11.2009 - L 1 KR 90/09 -).
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  • SG Fulda, 20.12.2010 - S 4 KR 112/09  
    Hierzu darf auf die zutreffende Entscheidung des HessLSG vom 12. November 2009 - L 1 KR 90/09 - juris Rn. 20, verwiesen werden, wonach der Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale zwingend die Vorlage einer Abrechnung an die Krankenkasse voraussetzt.
  • SG Fulda, 20.12.2010 - S 4 KA 112/09  

    Krankenversicherung - Inkrafttreten der Aufwandspauschale nach § 275 Abs 1c

    Hierzu darf auf die zutreffende Entscheidung des HessLSG vom 12. November 2009 - L 1 KR 90/09 - juris Rn. 20, verwiesen werden, wonach der Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale zwingend die Vorlage einer Abrechnung an die Krankenkasse voraussetzt.
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