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   LSG Hessen, 12.11.2009 - L 1 KR 90/09   

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https://dejure.org/2009,12837
LSG Hessen, 12.11.2009 - L 1 KR 90/09 (https://dejure.org/2009,12837)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12.11.2009 - L 1 KR 90/09 (https://dejure.org/2009,12837)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12. November 2009 - L 1 KR 90/09 (https://dejure.org/2009,12837)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhinderung von ungezielter und übermäßiger Einleitung von Begutachtungen durch die Aufwandspauschale des § 275 Abs. 1c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V); Regelung eines Anspruchs auf Leistung einer Aufwandspauschale bei Prüfung einer Verweildauer mit § 275 Abs. 1c SGB V; ...

  • medcontroller.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 275 Abs. 1c S. 3
    Zahlung einer Aufwandspauschale nach § 275 Abs. 1c S. 3 SGB V nach Einschaltung des MDK zur Verweildauerprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Erstattung einer Aufwandspauschale bei einer Verweildauerprüfung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Koblenz, 05.08.2009 - S 6 KR 495/08

    Krankenkasse - Krankenhaus - Entfallen der Aufwandspauschale nach § 275 Abs 1c S

    Auszug aus LSG Hessen, 12.11.2009 - L 1 KR 90/09
    Sie führen daher nicht zu den erwähnten Außenständen und Liquiditätsproblemen (so auch SG Koblenz, Urteil vom 5. August 2009 - S 6 KR 495/08 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.05.2009 - L 11 KR 5231/08

    Klage eines Krankenhausträgers gegen die gesetzliche Krankenkasse auf Zahlung

    Auszug aus LSG Hessen, 12.11.2009 - L 1 KR 90/09
    Gegenstand dieser Entscheidung ist die Frage, ob § 275 Abs. 1c SGB V auch auf die Fälle anwendbar ist, in denen die Krankenhausbehandlung bereits vor dem Stichtag 1. April 2007 begonnen, die Überprüfung der Rechnung durch den MDK aber erst danach durchgeführt worden ist (s. a. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Mai 2009 - L 11 KR 5231/08 - juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.08.2009 - L 5 KR 149/08

    Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung -

    Auszug aus LSG Hessen, 12.11.2009 - L 1 KR 90/09
    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. August 2009 (L 5 KR 149/08 - juris) steht dieser Gesetzesauslegung nicht entgegen.
  • BSG, 06.02.2001 - B 10 LW 19/00 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - verspätet vorgelegter

    Auszug aus LSG Hessen, 12.11.2009 - L 1 KR 90/09
    Das Zentrum für Soziale Psychiatrie C. gGmbH hat keinen Anspruch gegenüber der Beklagten auf Zahlung einer Aufwandspauschale gemäß § 275 Abs. 1c Satz 3 SGB V, den der Kläger als alleiniger Gesellschafter im Rahmen der gewillkürten Prozessstandschaft (vgl. Zeihe, SGb 2002, 214) geltend machen könnte.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 07.06.2011 - L 5 KR 189/10

    Aufwandspauschale für Krankenhäuser auch bei Zwischenrechnungsprüfungen

    Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und stützt sich insbesondere auf das Urteil des Hessischen LSG vom 12.11.2009 (L 1 KR 90/09).

    Eine Prüfung über die Notwendigkeit einer stationären Behandlung fällt hierunter (ebenso LSG Niedersachsen Bremen 25.8.2010 L 1 KR 331/09, juris; wohl aA Hessisches LSG 12.11.2009 L 1 KR 90/09).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.10.2012 - L 4 KR 54/12

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Prüfung durch den MDK -

    Auch weicht der Senat von der gegenteiligen Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 12. November 2009 - L 1 KR 90/09 ab.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 1 KR 330/09
    Der Anspruch auf Erstattung einer Aufwandspauschale ist nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil es sich hier um die Prüfung der Notwendigkeit und Dauer der stationären Behandlung gehandelt hat (Verweildauerprüfung) (so aber Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 12. November 2009 - L 1 KR 90/09).

    Nach Mitteilung der Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 13. April 2010 ist der MDK auch erst nach dem Vorliegen von Abrechnungen eingeschaltet worden (vgl dazu LSG Hessen, Urteil vom 12. November 2009 Az- L 1 KR 90/09 - Rdnr. 20: Pauschale kann erst anfallen, wenn bereits Abrechnung erfolgt ist).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.01.2012 - L 1 KR 24/09

    Aufwandspauschale - Verweildauerprüfung - Abrechnung - MDK

    Auch nach Auffassung des Hessischen Landessozialgerichts ergebe sich bereits aus dem Wortlaut des § 275 Abs. 1 c SGB V, dass bereits eine Abrechnung erfolgt sein müsse (Urt. v. 12.11.2009 - L 1 KR 90/09 -).
  • SG Kassel, 18.02.2009 - S 12 KR 126/08

    Medizinischer Dienst der Krankenversicherung - zeitnahe Einleitung - Prüfung der

    Anmerkung: Berufung eingelegt, LSG-Az: L 1 KR 90/09, erledigt: 12.11.2009.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2010 - L 1 KR 331/09
    Der Anspruch auf Erstattung einer Aufwandspauschale ist nicht bereits deshalb ausgeschlossen, weil es sich hier um die Prüfung der Notwendigkeit und Dauer der stationären Behandlung gehandelt hat (Verweildauerprüfung (so aber Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 12. November 2009 - L 1 KR 90/09).
  • SG Fulda, 20.12.2010 - S 4 KR 112/09

    Krankenversicherung - Inkrafttreten der Aufwandspauschale nach § 275 Abs 1c S 3

    Hierzu darf auf die zutreffende Entscheidung des HessLSG vom 12. November 2009 - L 1 KR 90/09 - juris Rn. 20, verwiesen werden, wonach der Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale zwingend die Vorlage einer Abrechnung an die Krankenkasse voraussetzt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2011 - L 4 KR 312/10
    Sie hält die angefochtene Entscheidung für zutreffend und verweist auf Entscheidungen des Landessozialgerichts Hessen vom 12. November 2009 (L 1 KR 90/09), des Sozialgerichts Mannheim vom 23. Februar 2010 (S 9 KR 3688/09) und des Sozialgerichts Koblenz vom 5. August 2009 (S 6 KR 495/08).
  • SG Hannover, 23.04.2010 - S 10 KR 857/08
    Entgegen der Auffassung der Beklagten und des Landessozialgerichts Hessen (Ent-scheidung vom 12. November 2009, L 1 KR 90/09) fällt die Pauschale nicht nur in den Fällen an, wenn bereits eine Abrechnung erfolgt ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2010 - L 1 KR 52/10
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn Handlungs- oder Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen anzunehmen ist oder Umstände der verspäteten Meldung dem Verantwortungsbereich der Krankenkasse zuzurechnen sind (BSGE 95, 219; BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, B 1 KR 20/08; LSG Nds.-Bremen, Beschluss vom 12. Februar 2009, L 1 KR 90/09; LSG Nds.-Bremen, Beschluss vom 10. Juni 2009, L 1 KR 132/09 B ER).
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