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   LSG Hessen, 07.07.2005 - L 1 KR 975/01   

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https://dejure.org/2005,19184
LSG Hessen, 07.07.2005 - L 1 KR 975/01 (https://dejure.org/2005,19184)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.07.2005 - L 1 KR 975/01 (https://dejure.org/2005,19184)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - L 1 KR 975/01 (https://dejure.org/2005,19184)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 104 Nr 2 BGB, § 105 Abs 1 BGB, § 175 Abs 4 SGB 5, § 20 Abs 3 SGB 11
    Krankenversicherung - Wirksamkeit einer Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Begriff der krankhaften Störung der Geistestätigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Geschäftsunfähigkeit wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit; Darlegungslast und Beweislast für "lichte Augenblicke" eines wegen Störung der Geistestätigkeit Geschäftsunfähigen; Kündigung der Krankenkassenmitgliedschaft durch einen psychisch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus LSG Hessen, 07.07.2005 - L 1 KR 975/01
    Entscheidend ist insoweit, ob eine freie Entscheidung aufgrund einer Abwägung des Für und Wider, eine sachliche Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil der Betroffene fremden Willenseinflüssen unterliegt oder die Willensbildung von unkontrollierten Trieben und Vorstellungen ähnlich mechanischen Verknüpfungen von Ursache und Wirkung bestimmt wird (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Oktober 1988 - BReg 3 Z 143/88 - , FamRZ 1989, 319; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995 - XI ZR 70/95 - , MDR 1996, 348).

    Im Rahmen des § 104 Nr. 2 BGB kommt es aber nicht auf die Möglichkeit der Willenskundgabe an, sondern auf die freie Willensbestimmung (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995, a. a. O.).

  • BGH, 11.03.1988 - V ZR 27/87

    Umfang des Bereicherungsanspruchs bei ungleichartigen Leistungen

    Auszug aus LSG Hessen, 07.07.2005 - L 1 KR 975/01
    Im Übrigen trägt die Beklagte für das Vorliegen dieser "lichten Augenblicke" die Darlegungs- und Beweislast (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1988 - V ZR 27/87, NJW 1988, 3011).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 143/88

    Wirksamkeit der Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 07.07.2005 - L 1 KR 975/01
    Entscheidend ist insoweit, ob eine freie Entscheidung aufgrund einer Abwägung des Für und Wider, eine sachliche Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil der Betroffene fremden Willenseinflüssen unterliegt oder die Willensbildung von unkontrollierten Trieben und Vorstellungen ähnlich mechanischen Verknüpfungen von Ursache und Wirkung bestimmt wird (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 20. Oktober 1988 - BReg 3 Z 143/88 - , FamRZ 1989, 319; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1995 - XI ZR 70/95 - , MDR 1996, 348).
  • VG Düsseldorf, 02.12.2005 - 13 K 1434/04

    Zweck des verwaltungsgerichtlichen Vorverfahrens; Entlassung aus dem

    Beim Vorliegen einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis ist - abhängig vom Grad der Erkrankung und dem individuellen Störungsbild - grundsätzlich der Eintritt von Geschäftsunfähigkeit möglich, vgl. Hess. Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 7. Juli 2005 - L 1 KR 975/01 -, Juris (paranoid-halluzinatorische Psychose aus d. schizophrenen Formenkreis); Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, Beschluss vom 8. November 1977 - 1 Ws 463/77 -, NJW 1978, 602 (Psychose aus d. schizophr. Formenkr.); Bayerisches Oberstes Landgericht (BayObLG), Beschluss vom 24. März 1994 - 3Z BR 71/94 -, FamRZ 1994, 1060 f. (paranoid-halluzinatorische Schizophrenie); OLG Nürnberg, Urteil vom 6. Juni 1989 - 3 U 275/89 -, NJW-RR 1989, 1137 (schwere akute Schizophrenie).
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