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   LSG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - L 1 R 471/12   

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LSG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - L 1 R 471/12 (https://dejure.org/2013,39949)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.10.2013 - L 1 R 471/12 (https://dejure.org/2013,39949)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. Oktober 2013 - L 1 R 471/12 (https://dejure.org/2013,39949)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Rückübertragung von Rentenanwartschaften aus einem Versorgungsausgleich; Verfassungsmäßigkeit von § 37 Abs. 2 VersAusglG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Zahlung einer höheren Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Rückübertragung von Rentenanwartschaften aus einem Versorgungsausgleich; Verfassungsmäßigkeit von § 37 Abs. 2 VersAusglG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Ansbach, 01.02.2011 - AN 1 K 10.02237

    Kürzung der Versorgungsbezüge trotz Ablebens des geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - L 1 R 471/12
    Die vergleichbare Regelung in § 37 Abs. 2 VersAusglG ist unter Berücksichtigung dieser Kriterien verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden (so auch Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 01. Februar 2001 - AN 1 K 10.02237 - juris).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - L 1 R 471/12
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Entscheidung vom 05. Juli 1989 - 1 BvR 1/87 -, 1 BvR 1053/87 -, -1 BvR 556/88 - zur vergleichbaren Regelung des § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG) entschieden, dass es nicht gegen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 oder Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz verstößt, dass beim Vorversterben des ausgleichsberechtigten Ehegatten die Kürzung der Versorgung des Ausgleichsverpflichteten nur dann entfällt, wenn die aufgrund des Versorgungsausgleichs gewährten Leistungen innerhalb der von § 4 Abs. 2 VAHRG bestimmten Grenzen liegen.
  • BSG, 11.02.2015 - B 13 R 9/14 R

    Versorgungsausgleich - Altersrente - Anpassung wegen Todes der

    Vielmehr ist in dieser Norm die Grenze, bis zu der ein Versorgungsbezug des Ausgleichsberechtigten einer Anpassung nicht entgegensteht, gegenüber dem früheren Recht zugunsten des Ausgleichspflichtigen mit der Umstellung von einer Wert- auf eine Zeitgrenze faktisch sogar um ein Jahr (von 24 auf 36 Monate) verlängert worden (zur Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 2 VersAusglG vgl auch LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 10.10.2013 - L 1 R 471/12 - Juris RdNr 14; LSG für das Saarland Urteil vom 29.3.2012 - L 1 R 78/11 - Juris RdNr 21; VG Ansbach Urteil vom 1.2.2011 - AN 1 K 10.02237 - Juris RdNr 37-52) .
  • SG Berlin, 15.08.2016 - S 10 R 5245/14

    Folgenreicher Versorgungsausgleich - Rückabwicklung nur in engen Grenzen, selbst

    Dieser Einschätzung, die - soweit ersichtlich - auch in der sozial- und verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung sowie der Literatur durchweg geteilt wird (vgl. nur Bayerisches LSG, Urteil vom 11.11.2013 - L 13 R 316/13 -, juris Rn. 34-38; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.10.2013 - L 1 R 471/12 -, juris Rn. 14; LSG Saarland, Urteil vom 29.03.2012 - L 1 R 78/11 -, juris Rn. 21; OVG Münster, a.a.O., juris Rn. 7-9; VG Saarlouis, Urteil vom 16.06.2015 - 2 K 17/14 -, juris Rn. 30-33; VG Köln, a.a.O., Rn. 20-34; VG Düsseldorf, a.a.O., Rn. 25 f.; VG Ansbach, Urteil vom 01.02.2011 - AN 1 K 10.02237 -, juris Rn. 37-50; Breuers, a.a.O., Rn. 11), schließt sich auch die Kammer nach eigener rechtlicher Prüfung vollumfänglich an.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2016 - L 3 R 916/15

    Verfassungsmäßigkeit der Rentenkürzung nach durchgeführtem Versorgungsausgleich

    Vielmehr ist in dieser Norm die Grenze, bis zu der ein Versorgungsbezug des Ausgleichsberechtigten einer Anpassung nicht entgegensteht, gegenüber dem früheren Recht zugunsten des Ausgleichspflichtigen mit der Umstellung von einer Wert- auf eine Zeitgrenze faktisch sogar um ein Jahr (von 24 auf 36 Monate) verlängert worden (zur Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 2 VersAusglG: Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 11. Februar 2015 - B 13 R 9/14 R, zitiert nach juris, mit Verweis auf: Landessozialgericht - LSG - Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Oktober 2013 - L 1 R 471/12 - juris Rn. 14; LSG für das Saarland, Urteil vom 29. März 2012 - L 1 R 78/11 - juris Rn. 21; VG Ansbach, Urteil vom 01. Februar 2011 - AN 1 K 10.02237 - juris Rn. 37-52).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2018 - L 21 R 831/14

    Aussetzung der Kürzung einer Rente aus einem Versorgungsausgleich

    Vielmehr ist in dieser Norm die Grenze, bis zu der ein Versorgungsbezug des Ausgleichsberechtigten einer Anpassung nicht entgegensteht, gegenüber dem früheren Recht zugunsten des Ausgleichspflichtigen mit der Umstellung von einer Wert- auf eine Zeitgrenze faktisch sogar um ein Jahr (von 24 auf 36 Monate) verlängert worden (BSG vom 11.02.2015 - B 13 R 9/14 R unter Hinweis u.a. auf Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 10.10.2013 - L 1 R 471/12; Landessozialgericht für das Saarland vom 29.03.2012 - L 1 R 78/11).
  • BSG, 13.01.2016 - B 5 R 398/15 B
    Vielmehr ist in dieser Norm die Grenze, bis zu der ein Versorgungsbezug des Ausgleichsberechtigten einer Anpassung nicht entgegensteht, gegenüber dem früheren Recht zugunsten des Ausgleichspflichtigen mit der Umstellung von einer Wert- auf eine Zeitgrenze faktisch sogar um ein Jahr (von 24 auf 36 Monate) verlängert worden (zur Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 2 VersAusglG vgl auch LSG SachsenAnhalt Urteil vom 10.10.2013 - L 1 R 471/12 - Juris RdNr 14; LSG für das Saarland Urteil vom 29.3.2012 - L 1 R 78/11 - Juris RdNr 21; VG Ansbach Urteil vom 1.2.2011 - AN 1 K 10.02237 - Juris RdNr 37-52; VG Münster Urteil vom 27.7.2012 - 3 K 1335/11 - Juris RdNr 21 ff; VG Düsseldorf Gerichtsbescheid vom 28.12.2012 - 23 K 6741/11 - Juris RdNr 26 ff und Urteil vom 25.1.2013 - 13 K 5193/12 - Juris RdNr 25 ff sowie VG für das Saarland Urteil vom 16.7.2015 - 2 K 17/14 - Juris RdNr 30).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2023 - L 10 R 2933/21

    Keine analoge Anwendung von § 27 VersAusglG bei nicht erfüllten Voraussetzungen

    Der Senat hat angesichts der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerfG a.a.O. und BSG a.a.O.) sowie in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des hiesigen LSG (s. u.a. LSG Baden-Württemberg 27.06.2017, L 11 R 4695/16 und 19.02.2020, L 5 R 2759/18) und anderer Berufungsgerichte (s. u.a. LSG Sachsen-Anhalt 10.10.2013, L 1 R 471/12; LSG Saarland 29.03.2012, L 1 R 78/11; LSG Berlin-Brandenburg 29.09.2016, L 3 R 916/15) keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 37 VersAusglG, weshalb eine Aussetzung des vorliegenden Verfahrens und Vorlage an das BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG ausscheidet.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2019 - L 8 R 2345/19
    Vielmehr ist in dieser Norm die Grenze, bis zu der ein Versorgungsbezug des Ausgleichsberechtigten einer Anpassung nicht entgegensteht, gegenüber dem früheren Recht zugunsten des Ausgleichspflichtigen mit der Umstellung von einer Wert- auf eine Zeitgrenze faktisch sogar um ein Jahr (von 24 auf 36 Monate) verlängert worden (BSG vom 11.02.2015 - B 13 R 9/14 R unter Hinweis u.a. auf Landessozialgericht Sachsen-Anhalt vom 10.10.2013 - L 1 R 471/12; Landessozialgericht für das Saarland vom 29.03.2012 - L 1 R 78/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 1 R 423/14
    Vielmehr ist in dieser Norm die Grenze, bis zu der ein Versorgungsbezug des Ausgleichsberechtigten eine Anpassung nicht entgegensteht, gegenüber dem früheren Recht zugunsten des Ausgleichspflichtigen mit der Umstellung von einer Wert- auf eine Zeitgrenze faktisch sogar um ein Jahr (von 24 auf 36 Monate) verlängert worden (BSG, Urteil vom 11. Februar 2015 - B 13 R 9/14 R, unter Hinweis auf LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10. Oktober 2013 - L 1 R 471/12; LSG für das Saarland, Urteil vom 29. März 2012 - L 1 R 78/11; VG Ansbach, Urteil vom 1. Februar 2011 - AN 1 K 10.02237 - zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.09.2019 - L 2 R 156/19
    Vielmehr ist in dieser Norm die Grenze, bis zu der ein Versorgungsbezug des Ausgleichsberechtigten einer Anpassung nicht entgegensteht, gegenüber dem früheren Recht zugunsten des Ausgleichspflichtigen mit der Umstellung von einer Wert- auf eine Zeitgrenze faktisch sogar um ein Jahr (von 24 auf 36 Monate) verlängert worden (zur Verfassungsmäßigkeit des § 37 Abs. 2 VersAusglG vgl auch LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 10.10.2013 - L 1 R 471/12 - Juris RdNr 14; LSG für das Saarland Urteil vom 29.3.2012 - L 1 R 78/11 - Juris RdNr 21; VG Ansbach Urteil vom 1.2.2011 - AN 1 K 10.02237 - Juris RdNr 37-52).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2014 - L 1 R 471/12   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 23.10.2014 - L 1 R 471/12 (https://dejure.org/2014,101631)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.10.2014 - L 1 R 471/12 (https://dejure.org/2014,101631)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - L 1 R 471/12 (https://dejure.org/2014,101631)
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