Weitere Entscheidung unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005

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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 255/04   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 255/04 (https://dejure.org/2005,22281)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.04.2005 - L 1 RA 255/04 (https://dejure.org/2005,22281)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. April 2005 - L 1 RA 255/04 (https://dejure.org/2005,22281)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rentenkürzung wegen Inanspruchnahme einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres - Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 1 RA 239/01

    Verfassungsmäßigkeit des RuStFöG - Gleitegesetz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 255/04
    Das Vorziehen und Beschleunigen der Altersgrenzenanhebung bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit im WFG ist bereits mehrfach für verfassungsmäßig erachtet worden (vgl BSG vom 5.8.2004 - B 13 RJ 10/03 R = SozR 4-2600 § 77 Nr. 1, BSG vom 25.2.2004 - B 5 RJ 44/02 R = BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1, vgl LSG Celle-Bremen vom 27.6.2002 - L 1 RA 239/01).

    Auf die Entscheidungen des BSG und ihren Wortlaut weist der erkennende Senat ausdrücklich hin ( BSG , Urteile vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R, vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R; wie 5. und 13. Senat: der erkennende Senat im Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01).

    Nach der Gesetzesbegründung sollten daher mit dem Vorziehen der Altersgrenzenanhebung im WFG (1997) Einsparungen in Höhe von ca. 17 Milliarden DM bis 2003 erzielt werden (BT-DS 13/4336, S. 3; Ruland, Wie sollte der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand rechtlich gestaltet werden?, Vortrag auf dem Deutschen Juristentag 1998 in Bremen, Veröffentlichung 62, K 33 ff. ; Binne, a. a. O. , S. 148; weitere Nachweise bei: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01).

    Dieses Vorziehen und Beschleunigen der Altersgrenzenanhebung im WFG (1997) war deshalb zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Finanzierbarkeit des gesetzlichen Rentenversicherungssystems erforderlich und ist folgerichtig bereits mehrfach höchstrichterlich für verfassungsmäßig erachtet worden (5., 8. und 13. Senat des BSG , Urteile vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R, vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R, wie 5., 8. und 13. Senat: der erkennende Senat im Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01; a. A. : BSG , 4. Senat, Urteil vom 28.10.2004, B 4 RA 42/02 R).

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 255/04
    Das EM-Reform-G verstößt aber auch nicht gegen das Eigentumsgrundrecht der Klägerin oder der anderen, von diesem Gesetz betroffenen Versicherten aus Art. 14 GG , und zwar auch nicht durch eine Missachtung des auch vom Gesetzgeber zu berücksichtigenden Vertrauensschutzes von Normadressaten (zum Vertrauensschutz als Teil der Anforderungen an Inhalts- und Schrankenbestimmungen und damit Einbindung in Art. 14 GG bei der rechtlichen Prüfung vgl. nur: BSG , Entscheidung vom 16.12.1999, B 4 RA 18/99 R, soziale Sicherheit 2000, S. 289, 294 m . N. Zur Rechtsprechung des BVerfG ).

    Dies ergibt sich namentlich daraus, dass es - worauf bereits hingewiesen wurde - eine Begrenzung der maximalen Rentenabschlagshöhe (auf 10, 8%) vorsieht, eine Übergangsregelung bis zur vollen Wirksamkeit der Rentenabschläge beinhaltet und Kompensationsregelungen einführt, die in zeitlichem Gleichschritt mit den hinzunehmenden Abschlägen einen Ausgleich ermöglichen (zu den Kriterien der Übergangszeit und der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit: vgl. nur: BVerfG vom 15.3.2000, a. a. O. , S. 2733; BVerfGE 72, 9, 23; BSG vom 16.12.1999, a. a. O. , S. 294):.

    Hinzu kommt, dass der Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG grundsätzlich keinen Schutz gegen Gesetzesänderungen gewähren kann, vielmehr müssen solche Änderungen ausdrücklich möglich bleiben, um notwendige Anpassungen an etwaige Veränderungen in der vom Gesetz betroffenen Regelungsmaterie vornehmen zu können ( BSG vom 16.12.1999, a. a. O. , S. 293 m . N. z. Rspg. d. BVerfG ).

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 255/04
    Das Vorziehen und Beschleunigen der Altersgrenzenanhebung bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit im WFG ist bereits mehrfach für verfassungsmäßig erachtet worden (vgl BSG vom 5.8.2004 - B 13 RJ 10/03 R = SozR 4-2600 § 77 Nr. 1, BSG vom 25.2.2004 - B 5 RJ 44/02 R = BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1, vgl LSG Celle-Bremen vom 27.6.2002 - L 1 RA 239/01).

    Auf die Entscheidungen des BSG und ihren Wortlaut weist der erkennende Senat ausdrücklich hin ( BSG , Urteile vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R, vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R; wie 5. und 13. Senat: der erkennende Senat im Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01).

    Dieses Vorziehen und Beschleunigen der Altersgrenzenanhebung im WFG (1997) war deshalb zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Finanzierbarkeit des gesetzlichen Rentenversicherungssystems erforderlich und ist folgerichtig bereits mehrfach höchstrichterlich für verfassungsmäßig erachtet worden (5., 8. und 13. Senat des BSG , Urteile vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R, vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R, wie 5., 8. und 13. Senat: der erkennende Senat im Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01; a. A. : BSG , 4. Senat, Urteil vom 28.10.2004, B 4 RA 42/02 R).

  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R

    Rentenminderung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 255/04
    Das Vorziehen und Beschleunigen der Altersgrenzenanhebung bei der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit im WFG ist bereits mehrfach für verfassungsmäßig erachtet worden (vgl BSG vom 5.8.2004 - B 13 RJ 10/03 R = SozR 4-2600 § 77 Nr. 1, BSG vom 25.2.2004 - B 5 RJ 44/02 R = BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1, vgl LSG Celle-Bremen vom 27.6.2002 - L 1 RA 239/01).

    Auf die Entscheidungen des BSG und ihren Wortlaut weist der erkennende Senat ausdrücklich hin ( BSG , Urteile vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R, vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R; wie 5. und 13. Senat: der erkennende Senat im Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01).

    Dieses Vorziehen und Beschleunigen der Altersgrenzenanhebung im WFG (1997) war deshalb zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Finanzierbarkeit des gesetzlichen Rentenversicherungssystems erforderlich und ist folgerichtig bereits mehrfach höchstrichterlich für verfassungsmäßig erachtet worden (5., 8. und 13. Senat des BSG , Urteile vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R, vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R, wie 5., 8. und 13. Senat: der erkennende Senat im Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01; a. A. : BSG , 4. Senat, Urteil vom 28.10.2004, B 4 RA 42/02 R).

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 255/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG darf der Gesetzgeber Inhalt und Schranken des Eigentums näher bestimmen und eingrenzen, soweit Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dies rechtfertigen ( vgl. nur: BVerfGE 72, 9, 23).

    Dies ergibt sich namentlich daraus, dass es - worauf bereits hingewiesen wurde - eine Begrenzung der maximalen Rentenabschlagshöhe (auf 10, 8%) vorsieht, eine Übergangsregelung bis zur vollen Wirksamkeit der Rentenabschläge beinhaltet und Kompensationsregelungen einführt, die in zeitlichem Gleichschritt mit den hinzunehmenden Abschlägen einen Ausgleich ermöglichen (zu den Kriterien der Übergangszeit und der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit: vgl. nur: BVerfG vom 15.3.2000, a. a. O. , S. 2733; BVerfGE 72, 9, 23; BSG vom 16.12.1999, a. a. O. , S. 294):.

  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 42/02 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 255/04
    Dieses Vorziehen und Beschleunigen der Altersgrenzenanhebung im WFG (1997) war deshalb zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Finanzierbarkeit des gesetzlichen Rentenversicherungssystems erforderlich und ist folgerichtig bereits mehrfach höchstrichterlich für verfassungsmäßig erachtet worden (5., 8. und 13. Senat des BSG , Urteile vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R, vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R, wie 5., 8. und 13. Senat: der erkennende Senat im Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01; a. A. : BSG , 4. Senat, Urteil vom 28.10.2004, B 4 RA 42/02 R).
  • BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97

    Zur beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 255/04
    Dabei lässt der Senat - zugunsten der Klägerin - unentschieden, ob die gesetzliche Gewährung ('Zusage') einer ungeminderten (abschlagsfreien) Rente überhaupt zur eigentumsgrundrechtlich geschützten Rentenanwartschaft zählen kann und ob dies auch bei EM-Renten gelten, würde (zum Diskussionsstand: Wenner, a. a. O. , S. 178) (ebenso und ausdrücklich offen gelassen: Beschluss des BVerfG vom 3.2.2004, 1 BvR 2491/97, mit dem das BVerfG die Annahme einer gegen das Vorziehen und Beschleunigen der Altersgrenzenanhebung bei der AR wegen Arbeitslosigkeit gerichtete Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung abgelehnt hat).
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 124/71

    Zahlung von Sterbegeld durch eine Anwaltskammer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 255/04
    Die Gleichbehandlung von (wesentlich) Ungleichem wird deshalb regelmäßig nur dann eine Verfassungswidrigkeit hervorrufen können, wenn ein vernünftiger Grund für diese Gleichbehandlung fehlt ( vgl. BVerfG , Beschluss vom 15.7.1998, 1 BvR 1554/89, 963, 964/94 = E 98, 365, 385; BVerfG , Beschluss vom 16.10.1979, 1 BvR 124/71 = E 52, 256, 263; weitere Nachweise zur Rechtsprechung, namentlich des BVerfG , erneut bei Jarass, a. a. O. , Rn. 7, 28, 29).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 1 RA 255/04
    Die Gleichbehandlung von (wesentlich) Ungleichem wird deshalb regelmäßig nur dann eine Verfassungswidrigkeit hervorrufen können, wenn ein vernünftiger Grund für diese Gleichbehandlung fehlt ( vgl. BVerfG , Beschluss vom 15.7.1998, 1 BvR 1554/89, 963, 964/94 = E 98, 365, 385; BVerfG , Beschluss vom 16.10.1979, 1 BvR 124/71 = E 52, 256, 263; weitere Nachweise zur Rechtsprechung, namentlich des BVerfG , erneut bei Jarass, a. a. O. , Rn. 7, 28, 29).
  • LSG Hessen, 24.08.2007 - L 5 R 228/06

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    Befürchtet wurden somit Ausweichreaktionen der Berechtigten (zur Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und den gesetzgeberischen Motiven vgl. ausführlich Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. April 2005 - L 1 RA 255/04 - m.w.N.).
  • SG Halle, 09.04.2008 - S 8 KN 105/07

    Gewährung einer höheren Erwerbsminderungsrente unter Zugrundelegung eines

    Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber die Einschätzung getroffen, dass viele Versicherte, die sowohl erwerbsgemindert waren als auch die Voraussetzungen einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit erfüllten, wegen der bei vorgezogenem Altersrentenbezug drohenden Rentenabschläge die EM-Rente in Anspruch nehmen würden (zur Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und den gesetzgeberischen Motiven vgl. ausführlich Urteil des LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.04.2005 - L 1 RA 255/04 - m. w. N.).

    Darüber hinaus ist die Regelung über den Rentenabschlag bei Erwerbsminderungsrenten verhältnismäßig, da sie eine Übergangsregelung beinhaltet und durch die Kompensationsmaßnahme der Anhebung der Zurechnungszeit über das 55. Lebensjahr hinaus bis zum 60. Lebensjahr zu 1/1 statt früher zu einem Drittel bzw. zwei Dritteln eine gewisse Abfederung ermöglicht (vgl. hierzu Urteil LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.04.2005 - L 1 RA 255/04).

  • LSG Baden-Württemberg, 07.07.2016 - L 7 R 273/15

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 34 Abs 4 Nr 3 SGB 6, der Vorschriften

    Sollte der klägerische Vortrag dahingehend zu verstehen sein, dass er aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch bei vorzeitiger Inanspruchnahme unabhängig und losgelöst von der einfach-gesetzlichen Ausgestaltung herleiten möchte, verkennt er bereits, dass sich aus dem Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG grundsätzlich originäre Leistungsansprüche nicht herleiten lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 1997 - 1 BvR 9/97 - m.w.N.; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 17. Mai 2016 - 8 LA 40/16 - ; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. April 2005 - L 1 RA 255/04 - ).
  • SG Berlin, 05.12.2007 - S 31 R 5860/07

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    Solche Ausweichreaktionen waren statistisch belegt und ihre Vermeidung durch Abschläge ist danach legitim (dazu LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. April 2005, L 1 RA 255/04 - juris).

    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in der Entscheidung vom 28. April 2005, die Grundlage der Entscheidung des BSG vom 16. Mai 2006 war (L 1 RA 255/04) unter Berufung auf den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum eine verfassungswidrige Gleichbehandlung mit den Altersrenten wegen Arbeitslosigkeit - sorgfältig begründet - abgelehnt.

  • LSG Hessen, 28.08.2007 - L 2 R 342/06

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres -

    18 Der Senat hält demgegenüber jedoch an der Auslegung der hier maßgeblichen Vorschriften fest, wie sie bisher in der Kommentierung und von den Rentenversicherungsträgern vertreten worden ist (z.B.: Kass.Komm, Sozialversicherungsrecht, 1. September 2006, SGB VI, § 77, Rdnr. 20ff; Kreikebohm, Kommentar zum SGB VI, 2. Aufl., § 77 Rdnr.10; Verb.Kom, Gesetzliche Rentenversicherung, April 2005, § 77 Rdnr. 3.4, 4.2; Deutsche Rentenversicherung, SGB VI, 11. Aufl. 6/05, § 77 Nrn. 5, 6) und wie die sie eine Vielzahl von Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in erster und zweiter Instanz (z.B.: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28. April 2005, L 1 RA 255/04; Hessisches LSG, Urteil vom 24. August 2007, L 5 R 228/06; Urteile des Sozialgerichts Aachen vom 9. Februar 2007, S 8 R 96/06, und vom 20. März 2007, S 13 R 76/06, Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 23. April 2007, S 3 R 26/07, Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 22. März 2007, S 14 Kn 64/07; Urteil des SG Saarbrücken vom 8. Mai 2007, S 14 R 82/07) für richtig ansehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.09.2005 - L 1 RA 243/03

    Verletzung des Eigentumsgrundrechts des Art. 14 GG durch die Erhebung von

    Im Wege von Gleichbehandlungen können selbst Systemwechsel zu bisherigen gesetzlichen Regelungen herbeigeführt werden, ohne dass daraus eine verfassungswidrige Lage folgen müsste (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.Juli 1998, Az: 1 BvR 1554/89 sowie zuletzt Urteil des Senats vom 28. April 2005, Az: L 1 RA 255/04).
  • SG Aachen, 27.07.2007 - S 6 R 114/07

    Rentenversicherung

    Demgegenüber kann die Minderung bei vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten maximal 0, 18 betragen, § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 lit a) SGB VI (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.04.2005, L 1 RA 255/04 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2005 - L 1 RA 243/03

    Hinterbliebenenrente - Kürzung - Zugangsfaktor - wiederaufgelebte Witwenrente -

    Im Wege von Gleichbehandlungen können selbst Systemwechsel zu bisherigen gesetzlichen Regelungen herbeigeführt werden, ohne dass daraus eine verfassungswidrige Lage folgen müsste (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15 .Juli 1998, Az: 1 BvR 1554/89 sowie zuletzt Urteil des Senats vom 28. April 2005, Az: L 1 RA 255/04).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 1 RA 71/03
    Nur ergänzend verweist der Senat darauf, dass die einzelnen Neuregelungen, nämlich die Neubewertung der Arbeitslosigkeitszeiten ohne Leistungsbezug, die Neubewertung der beitragsfreien Zeiten und der ersten 5 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten sowie die Einführung der Rentenabschläge als jeweils mit Art. 14 GG vereinbar anzusehen sind (vgl. wiederum BSG-Urteil vom 18. April 1996, bereits zitiert, zum RRG 1992 sowie BSG-Urteil vom 5. Juli 2005, Az: B 4 RA 40/03 R zum WFG - Neubewertung der Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug und Urteil des Senats vom 28. April 2005, Az.: L 1 RA 255/04, beispielhaft zu den Abschlägen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit).
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   LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 255/04   

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 255/04
    Das EM-Reform-G verstößt aber auch nicht gegen das Eigentumsgrundrecht der Klägerin oder der anderen, von diesem Gesetz betroffenen Versicherten aus Art. 14 GG, und zwar auch nicht durch eine Missachtung des auch vom Gesetzgeber zu berücksichtigenden Vertrauensschutzes von Normadressaten (zum Vertrauensschutz als Teil der Anforderungen an Inhalts- und Schrankenbestimmungen und damit Einbindung in Art. 14 GG bei der rechtlichen Prüfung vgl. nur: BSG, Entscheidung vom 16.12.1999, B 4 RA 18/99 R, soziale Sicherheit 2000, S. 289, 294 m.N. Zur Rechtsprechung des BVerfG).

    Dies ergibt sich namentlich daraus, dass es - worauf bereits hingewiesen wurde - eine Begrenzung der maximalen Rentenabschlagshöhe (auf 10, 8%) vorsieht, eine Übergangsregelung bis zur vollen Wirksamkeit der Rentenabschläge beinhaltet und Kompensationsregelungen einführt, die in zeitlichem Gleichschritt mit den hinzunehmenden Abschlägen einen Ausgleich ermöglichen (zu den Kriterien der Übergangszeit und der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit: vgl. nur: BVerfG vom 15.3.2000, a.a.O., S. 2733; BVerfGE 72, 9, 23; BSG vom 16.12.1999, a.a.O., S. 294):.

    Hinzu kommt, dass der Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG grundsätzlich keinen Schutz gegen Gesetzesänderungen gewähren kann, vielmehr müssen solche Änderungen ausdrücklich möglich bleiben, um notwendige Anpassungen an etwaige Veränderungen in der vom Gesetz betroffenen Regelungsmaterie vornehmen zu können (BSG vom 16.12.1999, a.a.O., S. 293 m.N.z.Rspg.d. BVerfG).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.06.2002 - L 1 RA 239/01

    Verfassungsmäßigkeit des RuStFöG - Gleitegesetz

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 255/04
    Auf die Entscheidungen des BSG und ihren Wortlaut weist der erkennende Senat ausdrücklich hin (BSG, Urteile vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R, vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R; wie 5. und 13. Senat: der erkennende Senat im Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01).

    Nach der Gesetzesbegründung sollten daher mit dem Vorziehen der Altersgrenzenanhebung im WFG (1997) Einsparungen in Höhe von ca. 17 Milliarden DM bis 2003 erzielt werden (BT-DS 13/4336, S. 3; Ruland, Wie sollte der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand rechtlich gestaltet werden?, Vortrag auf dem Deutschen Juristentag 1998 in Bremen, Veröffentlichung 62, K 33 ff.; Binne, a.a.0., S. 148; weitere Nachweise bei: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01).

    Dieses Vorziehen und Beschleunigen der Altersgrenzenanhebung im WFG (1997) war deshalb zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Finanzierbarkeit des gesetzlichen Rentenversicherungssystems erforderlich und ist folgerichtig bereits mehrfach höchstrichterlich für verfassungsmäßig erachtet worden (5., 8. und 13. Senat des BSG, Urteile vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R, vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R, wie 5., 8. und 13. Senat: der erkennende Senat im Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01; a.A.: BSG, 4. Senat, Urteil vom 28.10.2004, B 4 RA 42/02 R).

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 255/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG darf der Gesetzgeber Inhalt und Schranken des Eigentums näher bestimmen und eingrenzen, soweit Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dies rechtfertigen (vgl. nur: BVerfGE 72, 9, 23).

    Dies ergibt sich namentlich daraus, dass es - worauf bereits hingewiesen wurde - eine Begrenzung der maximalen Rentenabschlagshöhe (auf 10, 8%) vorsieht, eine Übergangsregelung bis zur vollen Wirksamkeit der Rentenabschläge beinhaltet und Kompensationsregelungen einführt, die in zeitlichem Gleichschritt mit den hinzunehmenden Abschlägen einen Ausgleich ermöglichen (zu den Kriterien der Übergangszeit und der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit: vgl. nur: BVerfG vom 15.3.2000, a.a.O., S. 2733; BVerfGE 72, 9, 23; BSG vom 16.12.1999, a.a.O., S. 294):.

  • BSG, 05.08.2004 - B 13 RJ 10/03 R

    Rentenminderung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente wegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 255/04
    Auf die Entscheidungen des BSG und ihren Wortlaut weist der erkennende Senat ausdrücklich hin (BSG, Urteile vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R, vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R; wie 5. und 13. Senat: der erkennende Senat im Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01).

    Dieses Vorziehen und Beschleunigen der Altersgrenzenanhebung im WFG (1997) war deshalb zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Finanzierbarkeit des gesetzlichen Rentenversicherungssystems erforderlich und ist folgerichtig bereits mehrfach höchstrichterlich für verfassungsmäßig erachtet worden (5., 8. und 13. Senat des BSG, Urteile vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R, vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R, wie 5., 8. und 13. Senat: der erkennende Senat im Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01; a.A.: BSG, 4. Senat, Urteil vom 28.10.2004, B 4 RA 42/02 R).

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 255/04
    Auf die Entscheidungen des BSG und ihren Wortlaut weist der erkennende Senat ausdrücklich hin (BSG, Urteile vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R, vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R; wie 5. und 13. Senat: der erkennende Senat im Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01).

    Dieses Vorziehen und Beschleunigen der Altersgrenzenanhebung im WFG (1997) war deshalb zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Finanzierbarkeit des gesetzlichen Rentenversicherungssystems erforderlich und ist folgerichtig bereits mehrfach höchstrichterlich für verfassungsmäßig erachtet worden (5., 8. und 13. Senat des BSG, Urteile vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R, vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R, wie 5., 8. und 13. Senat: der erkennende Senat im Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01; a.A.: BSG, 4. Senat, Urteil vom 28.10.2004, B 4 RA 42/02 R).

  • BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97

    Zur beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 255/04
    Dabei lässt der Senat - zugunsten der Klägerin - unentschieden, ob die gesetzliche Gewährung ("Zusage") einer ungeminderten (abschlagsfreien) Rente überhaupt zur eigentumsgrundrechtlich geschützten Rentenanwartschaft zählen kann und ob dies auch bei EM-Renten gelten, würde (zum Diskussionsstand: Wenner, a.a.O., S. 178) (ebenso und ausdrücklich offen gelassen: Beschluss des BVerfG vom 3.2.2004, 1 BvR 2491/97, mit dem das BVerfG die Annahme einer gegen das Vorziehen und Beschleunigen der Altersgrenzenanhebung bei der AR wegen Arbeitslosigkeit gerichtete Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung abgelehnt hat).
  • BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 42/02 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 255/04
    Dieses Vorziehen und Beschleunigen der Altersgrenzenanhebung im WFG (1997) war deshalb zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Finanzierbarkeit des gesetzlichen Rentenversicherungssystems erforderlich und ist folgerichtig bereits mehrfach höchstrichterlich für verfassungsmäßig erachtet worden (5., 8. und 13. Senat des BSG, Urteile vom 5.8.2004, B 13 RJ 10/03 R, vom 25.2.2004, B 5 RJ 44/02 R, wie 5., 8. und 13. Senat: der erkennende Senat im Urteil vom 27.6.2002, L 1 RA 239/01; a.A.: BSG, 4. Senat, Urteil vom 28.10.2004, B 4 RA 42/02 R).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 255/04
    Die Gleichbehandlung von (wesentlich) Ungleichem wird deshalb regelmäßig nur dann eine Verfassungswidrigkeit hervorrufen können, wenn ein vernünftiger Grund für diese Gleichbehandlung fehlt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.7.1998, 1 BvR 1554/89, 963, 964/94 = E 98, 365, 385; BVerfG, Beschluss vom 16.10.1979, 1 BvR 124/71 = E 52, 256, 263; weitere Nachweise zur Rechtsprechung., namentlich des BVerfG, erneut bei Jarass, a.a.O., Rn. 7, 28, 29).
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 124/71

    Zahlung von Sterbegeld durch eine Anwaltskammer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 12.05.2005 - L 1 RA 255/04
    Die Gleichbehandlung von (wesentlich) Ungleichem wird deshalb regelmäßig nur dann eine Verfassungswidrigkeit hervorrufen können, wenn ein vernünftiger Grund für diese Gleichbehandlung fehlt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.7.1998, 1 BvR 1554/89, 963, 964/94 = E 98, 365, 385; BVerfG, Beschluss vom 16.10.1979, 1 BvR 124/71 = E 52, 256, 263; weitere Nachweise zur Rechtsprechung., namentlich des BVerfG, erneut bei Jarass, a.a.O., Rn. 7, 28, 29).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 2 R 415/07

    Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ohne Minderung des

    Das Ziel der Vermeidung von Ausweichreaktionen von rentenberechtigten Versicherten von der Altersrente wegen Arbeitslosigkeit auf die Rente wegen Erwerbsminderung ist ein sachlich rechtfertigender Grund für die (nahezu) Gleichbehandlung der beiden Rentenarten bezüglich der Einführung von Rentenabschlägen in § 77 Abs. 2 Satz 1 SGB VI. Insoweit schließt sich der Senat der Auffassung des 1. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 12. Mai 2005, L 1 RA 255/04) an.
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