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   LSG Rheinland-Pfalz, 24.11.2010 - L 1 SO 133/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,4349
LSG Rheinland-Pfalz, 24.11.2010 - L 1 SO 133/10 B ER (https://dejure.org/2010,4349)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.11.2010 - L 1 SO 133/10 B ER (https://dejure.org/2010,4349)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. November 2010 - L 1 SO 133/10 B ER (https://dejure.org/2010,4349)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 21 Abs 6 SGB 2 vom 27.05.2010, § 73 SGB 12
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem getrennt lebenden Kind im Ausland - Mehrbedarf wegen unabweisbarem laufenden besonderen Bedarf - Flug- und Übernachtungskosten für 4 Besuche im Jahr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Übernahme der Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem getrennt lebenden Kind in den USA

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 21 Abs. 6; SGB XII § 73
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Übernahme der Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem getrennt lebenden Kind in den USA

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV: Kosten des Umgangsrechts auch für Fahrten in die USA

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mutter und Kind zogen nach Kalifornien - Umgangsrecht: Träger der Grundsicherung muss USA-Reisen des Vaters finanzieren

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kosten des Umgangsrechts für ausgewandertes Kind

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Hartz-IV-Empfänger bekommt USA-Reisen zum Kind bezahlt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Träger der Grundsicherung muss Kosten des Umgangsrechts übernehmen - auch für Fahrten in die USA - Aufgrund des verfassungsrechtlich geschützten Umgangsrechts sind Kosten in angemessenen Umfang zu übernehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1837
  • NZS 2011, 630
  • FamRZ 2011, 1098
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 24.11.2010 - L 1 SO 133/10
    Zwar hat die Rechtsprechung in Bezug auf Kosten der Wahrnehmung des Umgangs mit Kindern zunächst einen Rückgriff auf § 73 SGB XII zugelassen, was eine Zuständigkeit des Antragsgegners begründet hätte (grundlegend BSG, Urteil vom 07.11.2006 - BSGE 97, 242 = SozR 4-4200 § 20 Nr. 1).

    Ein besonderer Bedarf liegt bereits deshalb vor, weil Kosten des Umgangsrechts in der dem Antragsteller gewährten Regelleistung nicht enthalten sind (vgl auch BSG, Urteil vom 07.11.2006, a.a.O.).

    Wie dies im Einzelnen zu erfolgen hat, ist abhängig von der einfachrechtlichen Ausgestaltung, die im Licht des Art. 6 Abs. 1 und 2 S 1 GG auszulegen ist (vgl auch BSG, Urteil vom 07.11.2006, a.a.O.).

    Auch hinsichtlich des Umgangsrechts mit den Kindern ist in der Grundsicherung nämlich keine unbeschränkte Sozialisierung von Scheidungsfolgekosten möglich (vgl. bereits BSG, Urteil vom 07.11.2006, a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2007 - L 20 B 42/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 24.11.2010 - L 1 SO 133/10
    Eine Grenze der Angemessenheit sieht das Gericht nicht bereits bei Beträgen von 500 EUR je Besuch erreicht (a.A. offenbar LSG NRW, Beschluss vom 10.05.2007 - L 20 B 42/07 SO ER, Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - L 9 AS 80/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 24.11.2010 - L 1 SO 133/10
    Im Hinblick auf das bereits in der Vergangenheit ausgeübte Umgangsrecht (einmal monatlich persönlich; vgl. zu diesem Aspekt LSG NRW, Urteil vom 06.09.2007 - L 9 AS 80/06 -, FamRZ 2008, 1789) und das derzeit ganz regelmäßig telefonisch in Anspruch genommene Umgangsrecht, erscheinen vier Besuche je Jahr im Falle des Antragsteller auch nicht unangemessen.
  • BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93

    Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 24.11.2010 - L 1 SO 133/10
    Bereits unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) war anerkannt, dass die Kosten des Umgangsrechts zu den persönlichen Grundbedürfnissen des täglichen Lebens gehören, für die über die Regelsätze für laufende Leistungen hinaus einmalige oder laufende Leistungen zu erbringen waren (Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93 -, NJW 1995, 1342 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 2029/00

    Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch richterliche Entscheidung über Umgangsrecht

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 24.11.2010 - L 1 SO 133/10
    Schließlich kann dem Antragsteller auch nicht entgegengehalten werden, dass nach der Rechtsprechung des BVerfG zu prüfen ist, ob die Mutter des Kindes ggf. an den Umgangskosten zu beteiligen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 05.02.2002 - 1 BvR 2029/00 -, NJW 2020, 1863).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 24.11.2010 - L 1 SO 133/10
    Ist eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -, BVerfGK 5, 237).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 24.11.2010 - L 1 SO 133/10
    Nach der Begründung der Neuregelung sollten im Anschluss an die Entscheidung durch das BVerfG am 09.02.2010 (vgl. BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 -, SGb 2010, 227) gerade auch die Kosten des Umgangsrechts erfasst sein (vgl. die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates, BT-Drucks. 17/1465, S. 9).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.01.2012 - 4 K 1270/09

    Vollumfänglicher Werbungskostenabzug von Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz

    Mit Schriftsatz vom 15. Juli 2011 wiesen die Kläger auf einen Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz vom 24. November 2010 L 1 SO 133/10 B ER hin, in dem dem Fiskus wegen der großen Bedeutung des verfassungsrechtlich geschützten Umgangsrechts die Übernahme von Kosten zur Wahrung des Umgangsrechts in Höhe von 900,-- EUR/Quartal auferlegt worden sei.

    Der Kläger kann sich auch nicht darauf berufen, dass nach dem Beschluss des LSG Rheinland-Pfalz vom 24. November 2010 L 1 SO 133/10 B ER (NJW 2011, 1837) ein "Hartz-IV"-Berechtigter gegenüber dem Träger von Grundsicherungsleistungen ggf. einen Sonderbedarf für die Kosten von Besuchsfahrten zu einem im Ausland lebenden Kind geltend machen kann.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - L 7 AS 1911/12
    Der Regelbedarf enthält zwar einen Anteil für Fahrkosten, diese betreffen allerdings nur die üblichen Fahrten im Alltag (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.11.2010, L 1 SO 133/10 B ER).

    Ferner handelt es sich bei Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts nicht um einen einmaligen Bedarf, denn sie dienen der dauerhaften Aufrechterhaltung der Nähebeziehung zum Kind (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.11.2010, a.a.O.) und fallen vor diesem Hintergrund notwendigerweise in regelmäßigen Abständen an.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.06.2012 - L 3 AS 210/12

    Umgangsrecht mit Kindern in den USA durch Empfänger von Grundsicherungsleistungen

    Nachdem die Kreisverwaltung M als Sozialhilfeträger es mehrfach abgelehnt hatte, dem Antragsteller die Kosten für die Ausübung des Umgangsrechts mit seinem Sohn in K zu erstatten, wurde der Antragsgegner durch Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (LSG) vom 24.11.2010, L 1 SO 133/10 B ER, verpflichtet, für die Zeit bis zum 24.05.2011 vorläufig zweimal die notwendigen Kosten zur Ausübung des Umgangsrechts für einen jeweils fünftägigen Aufenthalt in L zu übernehmen.
  • SG Detmold, 23.02.2012 - S 23 AS 2830/10

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II unter Berücksichtigung

    Der Regebedarf enthält zwar einen Anteil für Fahrkosten, diese betreffen allerdings nur die üblichen Fahrten im Alltag (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.11.2010, Az. L 1 SO 133/10 B ER).

    Ferner handelt es sich bei Fahrtkosten zur Ausübung des Umgangsrechts nicht um einen einmaligen Bedarf, denn sie dienen der dauerhaften Aufrechterhaltung der Nähebeziehung zum Kind (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.11.2010, a.a.O.) und fallen vor diesem Hintergrund notwendigerweise in regelmäßigen Abständen an.

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.09.2011 - 5 K 2011/10

    Besuchsfahrten zum auswärts wohnenden Kind führen nicht zu außergewöhnlichen

    Daher liegt - entgegen der Auffassung der Kläger - auch nicht deshalb eine Ungleichbehandlung vor, weil der Träger der Grundsicherung einem Bezieher von Hartz-IV-Leistungen zumindest die notwendigen Kosten für vier Besuchsfahrten zu seiner in den USA lebenden Tochter zur Ausübung des Umgangsrechts nach dem Beschluss des Landesozialgerichtes Rheinland-Pfalz vom 24. November 2010 im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zugestanden hat (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, L 1 SO 133/10 B ER, NJW 2011, 1837).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2014 - L 15 AS 160/14
    Hieraus rechtfertigt sich die vom SG in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene, zutreffende Auffassung, dass die Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts im Sinne des zum 3. Juni 2010 eingeführten § 21 Abs. 6 SGB II nur dann einen im Einzelfall unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarf darstellen, wenn sie sich der Höhe nach in einem Bereich bewegen, der den Einsatz öffentlicher Mittel noch rechtfertigt, und dass es an der Unabweisbarkeit eines solchen besonderen Bedarfs fehlt, soweit ihn ein verständiger Umgangsberechtigter außerhalb des Bezuges von Grundsicherungsleistungen vermeiden würde (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2010, Az: L 13 AS 3318/10, Leitsatz 2 und Rdnr. 4; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. November 2010, Az: L 1 SO 133/10 B ER, Rn. 11).

    Andererseits kann mit Rücksicht darauf, dass der Leistungsanspruch des Antragstellers auf diejenigen Kosten begrenzt bleibt, die auch ein verständig handelnder Umgangsberechtigter außerhalb des Bezuges von Grundsicherungsleistungen aufwenden würde (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2010, Az: L 13 AS 3318/10, Leitsatz 2 und Rdnr. 4; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. November 2010, Az: L 1 SO 133/10 B ER, Rn. 11), ein regelmäßiges unterjähriges Besuchsintervall angesichts der hierfür aufzuwendenden Geldmittel, die allenfalls ein umgangsberechtigtes Elternteil mit einem - am Bevölkerungsdurchschnitt gemessen - deutlich überdurchschnittlichen Einkommen oder erheblichem Vermögen aufwenden könnte, nicht als angemessen gelten.

  • SG Koblenz, 14.09.2011 - S 6 AS 722/11

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen unabweisbarem laufenden besonderen Bedarf

    Die entsprechenden Reisekosten sowie Übernachtungskosten waren seitens des Beklagten letztlich aufgrund eines Beschlusses des LSG Rheinland-Pfalz vom 24.11.2010 - L 1 SO 133/10 B ER - übernommen worden.

    Aufgrund der Entfernung zum aktuellen Wohnort des Sohnes und den dabei bezüglich der Reisewege anfallenden Flugkosten ist nach Überzeugung des Gerichts - losgelöst von der Frage, warum sich der Sohn mit seiner Mutter in den USA aufhält - trotz der Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz vom 24.11.2010 - L 1 SO 133/10 B ER - eine Rechtfertigungskontrolle anhand des Maßstabes der Sozialüblichkeit angezeigt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2012 - L 15 AS 341/11

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Hieraus rechtfertigt sich die vom SG in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene, zutreffende Auffassung, dass die Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts im Sinne des zum 3. Juni 2010 eingeführten § 21 Abs. 6 SGB II nur dann einen im Einzelfall unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen besonderen Bedarf darstellen, wenn sie sich der Höhe nach in einem Bereich bewegen, der den Einsatz öffentlicher Mittel noch rechtfertigt, und dass es an der Unabweisbarkeit eines solchen besonderen Bedarfs fehlt, soweit ihn ein verständiger Umgangsberechtigter außerhalb des Bezuges von Grundsicherungsleistungen vermeiden würde (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2010, Az: L 13 AS 3318/10, Leitsatz 2 und Rdnr. 4; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. November 2010, Az: L 1 SO 133/10 B ER, Rdnr. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.07.2011 - L 12 AS 2796/11
    Mit seiner am 6. Juli 2011 eingelegten Beschwerde macht der Beschwerdeführer geltend, das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz habe entschieden (Beschluss vom 24. November 2010 - L 1 SO 133/10 B -), dass Kosten des Umgangsrechts durch den Träger der Grundsicherung in angemessenem Umfang auch für Reisen übernommen werden müssten.

    Zur Frage, welcher Bedarf unabweisbar ist, ist insbesondere auch auf die Ausübung des Umgangsrechts in der Vergangenheit abzustellen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. September 2007 - L 9 AS 80/06 - LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24. November 2011 - L 1 SO 133/10 B ER - (beide juris)).

  • LSG Hessen, 20.05.2016 - L 7 AS 848/14
    Dazu habe das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Az. L 1 SO 133/10 B ER) entschieden, dass grundsätzlich auch Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit im Ausland lebenden Kindern übernommen werden müssten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2012 - L 7 AS 393/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Bayern, 22.12.2011 - L 11 AS 801/11

    Wegen einstweiliger Anordnung

  • SG Konstanz, 16.08.2016 - S 11 AS 1021/16

    Arbeitslosengeld II - Kosten für die Wahrnehmung des Umgangsrechts mit dem

  • SG Frankfurt/Main, 16.10.2014 - S 2 AS 148/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2013 - L 15 AS 173/12
  • SG Stade, 11.04.2012 - S 28 AS 762/10

    Anspruch auf Leistungen gem. § 21 Abs. 6 SGB II bzw. unmittelbar aus Art. 1 Abs.

  • SG Lübeck, 12.10.2011 - S 21 AS 942/11

    Bewilligung von Leistungen zur Finanzierung von Fahrtkosten für die Ausübung des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.06.2015 - L 15 AS 108/15
  • SG Lüneburg, 20.10.2011 - S 46 AS 385/11
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