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   LSG Bayern, 25.02.2010 - L 10 AL 225/08 KL   

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LSG Bayern, 25.02.2010 - L 10 AL 225/08 KL (https://dejure.org/2010,19796)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25.02.2010 - L 10 AL 225/08 KL (https://dejure.org/2010,19796)
LSG Bayern, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - L 10 AL 225/08 KL (https://dejure.org/2010,19796)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Erstattungspflicht von Leistungen für behinderte Menschen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer WfB - fiktives Arbeitsentgelt - Bundesagentur für Arbeit - Kostenträger - Rechtsmäßigkeit der aufsichtsrechtlichen Weisung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Übernahme der Sozial- und Rentenversicherungsbeiträge durch die Werkstätten für behinderte Menschen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungspflicht von Leistungen für behinderte Menschen im Eingangsbereich und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungspflicht von Leistungen für behinderte Menschen im Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2010 - L 10 AL 225/08
    Die Tätigkeit in anerkannten WfB umfasst neben dem Arbeitsbereich (§ 41 SGB IX) auch den Eingangs- und Trainingsbereich (so bereits die Gesetzesbegründung BT-Drucks. 11/4124 S. 148), bestätigt durch BSG, Urteil vom 14.02.2001 - SozR 3-2500 § 44 Nr. 8).

    § 179 SGB VI entspricht im Wesentlichen § 174 des gemeinsamen Fraktions-Entwurfs (Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, Rentenreformgesetz 1992, BT-Drucks. 11/4124 S. 1 ff).

    Änderungen im Wortlaut dienten der Harmonisierung mit anderen Vorschriften (vgl. BT-Drucks. 11/4124 S. 186).

  • BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 60/89

    Erstattung von Urteilsleistungen

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2010 - L 10 AL 225/08
    Die Begründung muss deutlich machen, dass die Beklagte überhaupt eine Ermessensentscheidung getroffen hat (vgl. BSG, Urteil vom 31.10.1991 - 7 RAr 60/89 - SozR 3-1300 § 45 Nr. 10).
  • BSG, 24.06.1987 - 5a RKnU 2/86

    Ermessensleistung - Bekanntgabeanspruch - Unfallversicherung - Abfindung

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2010 - L 10 AL 225/08
    Dass eine Ermessensentscheidung in der Sache entbehrlich gewesen sei (sog. Ermessensreduzierung auf "Null", vgl hierzu BSG, Urteil vom 24.06.1987 - 5a RKnU 2/86 - SozR 1200 § 40 Nr. 3), wird von der Beklagten nicht vorgetragen, stünde im Widerspruch zu ihrem Schreiben vom 23.02.2010 und ist dem Senat auch nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 28.11.1980 - 2 C 24.78

    Beamter auf Probe - Entlassung - Verfassungstreue - Beamtenverhältnis - Probezeit

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2010 - L 10 AL 225/08
    Ein Ermessensakt darf nicht mit Gründen aufrechterhalten werden, die der Ermessensentscheidung der Verwaltung nicht zugrunde gelegen haben (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Urteil vom 28.11.1980, BVerwGE 61, 200, 210; BSG, Urteil vom 24.04.2002, BSGE 89, 227, 235).
  • BSG, 24.04.2002 - B 7/1 A 4/00 R

    Krankenversicherung - Satzungsbestimmung - eigenständige Leistungsvorschrift -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2010 - L 10 AL 225/08
    Ein Ermessensakt darf nicht mit Gründen aufrechterhalten werden, die der Ermessensentscheidung der Verwaltung nicht zugrunde gelegen haben (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Urteil vom 28.11.1980, BVerwGE 61, 200, 210; BSG, Urteil vom 24.04.2002, BSGE 89, 227, 235).
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2010 - L 10 AL 225/08
    Der Wortlaut lässt dies vielmehr offen, so dass es maßgeblich auf den Gesetzeszweck und den gesetzgeberischen Willen ankommt (vgl. BVerfGE 2, 266).
  • BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 1/00 R

    Behinderter - Werkstatt für Behinderte - Eingliederungshilfe - Arbeitsbereich -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2010 - L 10 AL 225/08
    Die Tätigkeit in anerkannten WfB umfasst neben dem Arbeitsbereich (§ 41 SGB IX) auch den Eingangs- und Trainingsbereich (so bereits die Gesetzesbegründung BT-Drucks. 11/4124 S. 148), bestätigt durch BSG, Urteil vom 14.02.2001 - SozR 3-2500 § 44 Nr. 8).
  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 10/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2010 - L 10 AL 225/08
    Entgegen der von der Beklagten unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 11.11.1986, BVerfGE 73, 206) und des BSG (Urteil vom 08.05.2007, BSGE 98, 219) geäußerten Auffassung ist hierdurch die Wortlautgrenze als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation nicht überschritten.
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 64/98 R

    Sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung durch die Kassenärztliche

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2010 - L 10 AL 225/08
    Ein Rechtsschutzbedürfnis ist gegeben, denn für die Zulässigkeit der Aufsichtsklage in Form einer reinen Aufsichtsklage genügt die schlüssige Behauptung, die Beklagte als Aufsichtsbehörde nach § 393 SGB III habe rechtswidrig in das Selbstverwaltungsrecht der Klägerin eingegriffen (vgl. BSG Urteil vom 28.06.2000 - B 6 KA 64/98 R - SozR 3-2500 § 80 Nr. 4).
  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus LSG Bayern, 25.02.2010 - L 10 AL 225/08
    Entgegen der von der Beklagten unter Bezugnahme auf die Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil vom 11.11.1986, BVerfGE 73, 206) und des BSG (Urteil vom 08.05.2007, BSGE 98, 219) geäußerten Auffassung ist hierdurch die Wortlautgrenze als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation nicht überschritten.
  • BGH, 16.06.2015 - VI ZR 416/14

    Rentenversicherungspflicht bei Teilnahme an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im

    Zu den die Versicherungspflicht begründenden Tätigkeiten gehört - wie in den Materialien zum Sozialgesetzbuch VI klargestellt wurde - nicht nur der Einsatz im Arbeitsbereich, sondern auch die Teilnahme an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich (vgl. BT-Drucks. 11/4124 S. 148; Bayerisches LSG, Urteil vom 25. Februar 2010 - L 10 AL 225/08 KL, juris Rn. 22; Boecken in GK-SGB VI, § 1 Rn. 130 [Stand: Januar 2003]; Fichte in Hauck/Noftz, SGB VI, § 1 Rn. 76 [Stand: Juni 2009]; vgl. auch BSGE 107, 197 Rn. 22 zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII; BSG, SozR 3-2500 § 44 Nr. 8 S. 16 ff. zu § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V; SozR 5085 § 1 Nr. 2 S. 3 ff. zu § 1 SVBehindertenG).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2021 - L 7 KA 47/18

    Kompetenz des Bewertungsausschusses - Bundesministerium für Gesundheit -

    Der Begründung des Bescheides muss zu entnehmen sein, dass die Aufsichtsbehörde sich ihrer Befugnis und Pflicht zur Ermessensausübung bewusst gewesen ist, dass sie die Möglichkeit erwogen hat, unter Opportunitätsgründen von der Durchführung abzusehen, und welche Gründe dafür entscheidend gewesen sind, der Beanstandung den Vorzug zu geben (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Februar 2010, L 10 AL 225/08 KL, zitiert nach juris, dort Rdnr. 39, zum Erlass eines rechtsaufsichtlichen Verpflichtungsbescheides).

    dd) Ob es grundsätzlich statthaft ist, in einem Beanstandungsbescheid vollständig fehlende Ermessenserwägungen im anschließenden Klageverfahren nachzuholen - mit der Folge, dass der ursprüngliche Ermessensausfall rechtlich unerheblich bleibt -, sieht der Senat kritisch, muss dies aber nicht entscheiden (vgl. aber, gegenüber dem Nachschieben von Ermessensgründen im Klageverfahren ablehnend: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. Februar 2010, L 10 AL 225/08 KL, zitiert nach juris, dort Rdnr. 41; ablehnend ebenso Engin in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 3, 1. Aufl., Rdnr. 18 zu § 41 SGB X, Stand: 8. Juni 2021).

  • OLG Karlsruhe, 08.10.2014 - 7 U 87/14

    Haftung des Krankenhausträgers nach fehlerhafter ärztlicher Behandlung:

    Tätig im Sinne des § 1 Satz 1 Nr. 2a SGB VI in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen sind nicht nur die dem Arbeitsbereich (§ 41 SGB IX), sondern auch die dem Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich zugeordneten (BSG, Urteil vom 14.02.2001, SozR 3-2500 § 44 Nr. 8; Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 25.02.2010, L 10 AL 225/08 KL, juris Rn 22).
  • LSG Bayern, 27.11.2014 - L 17 U 170/11

    Erstattung von Aufwendungen, Rentenversicherungsbeitrag, Werkstatt für behinderte

    Vielmehr sah bereits das Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter in geschützten Einrichtungen (EinrSVBehindertenG) vor, dass der Bund den Trägern von WfbM die Beiträge für den Differenzbetrag zwischen tatsächlichem Arbeitsentgelt und dem für die Beitragsbemessung maßgeblichen Mindestbetrag in vollem Umfang zu erstatten hat und nicht der für den behinderten Menschen zuständige Kostenträger (§§ 1, 3 Abs. 4, 9 S. 1, 10 Abs. 1 EinrSVBehindertenG; zum rechtshistorischen Hintergrund des § 179 Abs. 1. S. 1 SGB VII siehe ausführlich BayLSG, Urteil vom 25.02.2010 - L 10 AL 225/08 KL).
  • LSG Bayern, 12.12.2012 - L 10 AL 30/11

    Wegen Feststellung des Haushaltsplanes der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr

    Die ersatzweise Feststellung eines Haushaltsplanes bzw. dessen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde - wie vorliegend - ist als Aufsichtsangelegenheit gegenüber einem Sozialversicherungsträger zu qualifizieren (vgl. Urteil des Senats vom 25.02.2010 - L 10 AL 225/08 KL - Juris mwN; a.A. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 29 Rn. 5a).
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