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   LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2007 - L 10 B 102/07 AS PKH   

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https://dejure.org/2007,20648
LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2007 - L 10 B 102/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,20648)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.02.2007 - L 10 B 102/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,20648)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - L 10 B 102/07 AS PKH (https://dejure.org/2007,20648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Übernahme von Kosten der Regelversorgung für medizinisch notwendigen Zahnersatz bei Empfängern von Arbeitslosengeld II (Alg II); Gewährung eines Darlehens für eine andere Versorgung als die krankenversicherungsrechtlich vorgesehene Regelversorgung; Gewährung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 13.02.2007 - L 10 B 102/07
    Insbesondere gilt, dass die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe ungeachtet des Fehlens einschlägiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gerechtfertigt sein kann, wenn die Rechtsfrage anlässlich der gesetzlichen Regelungen oder im Hinblick auf die in bereits vorliegender Rechtsprechung bereitgestellten Auslegungshilfen ohne Schwierigkeiten beantwortet werden kann (Bundesverfassungsgericht E 81, 347 ; Beschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 626/06, 2 BvR 656/06 -, abrufbar unter www.bundesverfassungsgericht.de).
  • SG Würzburg, 18.11.2011 - S 15 AS 772/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Zahnersatzkosten - kein Darlehen wegen

    Dies kann allerdings aus systematischen Gründen nur für solche Kosten gelten, die auf Konstellationen beruhen, für die die krankenversicherungsrechtlichen Vorschriften keine "Vollversorgung" der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen vorsehen (Behrend in juris-Praxiskommentar, SGB II [2. Aufl. 2007], § 23 Rn. 49; Bender in Gagel, SGB II/SGB III [42. EL 2011], § 24 Rn. 11; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.2.2007 - L 10 B 102/07 AS PKH - Rn. 3; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.9.2007 - L 28 B 1552/07 AS ER - Rn. 2).

    Demnach werden die Kosten der (Regel-)Versorgung für medizinisch notwendigen Zahnersatz bei Beziehern von Arbeitslosengeld II, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, von der gesetzlichen Krankenkasse in vollem Umfang übernommen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.6.2011 - L 12 AS 1077/11 - Rn. 32; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.2.2007 - L 10 B 102/07 AS PKH - Rn. 3).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2014 - L 9 SO 84/14

    Anspruch auf Sozialhilfe; Keine Übernahme des Eigenanteils zu den Kosten der

    Damit werden die Kosten der (Regel-)Versorgung für medizinisch notwendigen Zahnersatz u.a. bei Beziehern von Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII, die - wie der Kläger - in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, von der gesetzlichen Krankenkasse in vollem Umfang übernommen (s. zum insoweit parallelen Recht des SGB II LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.06.2011 - L 12 AS 1077/11 -, juris Rn. 32; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.02.2007 - L 10 B 102/07 AS PKH -, juris Rn. 3; SG Würzburg, Beschl. v. 18.11.2011 - S 15 AS 772/11 ER -, juris Rn. 24).
  • SG Darmstadt, 26.01.2007 - S 19 AS 238/06

    Arbeitslosengeld II - Anschaffung einer Sehhilfe - kein Anspruch auf einmalige

    Gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II umfasst die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts zwar unter anderem auch die Körperpflege; wozu auch medizinisch notwendiger Bedarf zu rechnen ist, soweit dieser nicht von den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt ist (vgl. SG Lüneburg, Beschl. v. 11. August 2005 -S 30 AS 328/05 ER - LSG Berlin -Brandenburg, Beschl. v. 13.02.2007 -L 10 B 102/07 AS PKH -, zitiert nach Juris).
  • SG Berlin, 21.08.2007 - S 119 AS 16141/07

    Arbeitslosengeld II - Regelversorgung mit Zahnersatz - Darlehen bei unabweisbarem

    Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat insoweit in einem Beschluss vom 13. Februar 2007 (L 10 B 102/07 AS PKH, veröffentlicht in www.sozialgerichtsbarkeit.de ) ausgeführt: "Denn anders als bei der Verordnung einer medizinisch notwendigen Sehhilfe (Brille), die von der gesetzlichen Krankenversicherung - bis auf wenige Ausnahmefälle (vgl. § 33 Abs. 1 Sätze 5 bis 7 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V -) - grundsätzlich nicht mehr finanziert wird und daher dem von der Regelleistung umfassten Bedarf zuzuordnen ist, sieht das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz eine "Vollversorgung" für Leistungsempfänger nach dem SGB II in § 55 SGB V in der seit dem 01. Januar 2005 geltenden Fassung vor (...).
  • OVG Bremen, 19.03.2007 - S1 B 77/07

    Sehhilfe, Darlehen

    Brillen, die bis auf wenige Ausnahmefälle nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden, sind dem von der Regelleistung umfassten Bedarf zuzuordnen (LSG Berlin-Brandenburg, B. v. 13.02.2007 - L 10 B 102/07 AS - juris).
  • OVG Bremen, 19.03.2007 - S 1 B 77/07

    Anspruch eines Arbeitsuchenden auf Gewährung eines Darlehens für die Anschaffung

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  • SG Hildesheim, 06.06.2007 - S 13 AS 956/06
    Das Landessozialgericht Berlin Brandenburg hat in einem vergleichbaren Fall ausgeführt ( Beschluss vom 13. Februar 2007, Az.: L 10 B 102/07 AS PKH):.
  • SG Oldenburg, 12.03.2007 - S 48 AS 736/05
    Diesbezüglich hat das LSG Berlin-Brandenburg im Beschluss vom 13.02.2007 - L 10 B 102/07 AS PKH - wie folgt entschieden:.
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