Weitere Entscheidung unten: LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2006

Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06 KA ER   

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https://dejure.org/2006,2231
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06 KA ER (https://dejure.org/2006,2231)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.09.2006 - L 10 B 2/06 KA ER (https://dejure.org/2006,2231)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. September 2006 - L 10 B 2/06 KA ER (https://dejure.org/2006,2231)
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2003 - L 10 B 9/03

    Anspruch eines Chefarztes auf Ermächtigung zur Myokardszintigraphie und zu

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06
    Das Gericht wird insbesondere zu berücksichtigen haben, wie schwerwiegend die Beeinträchtigung durch die aufschiebende Wirkung gerade im grundrechtsrelevanten Bereich ist (Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - L 10 B 9/03 KA ER -;14.04.2003 - L 10 B 8/03 KA ER - 07.04.2003 - L 10 B 24/02 KA ER; 26.02.2003 - L 10 B 2/03 KA ER - 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER - in GesR 2003, 115 f.; Düring in Berliner Kommentare, SGG, 2. Auflage, § 86 b Rnd. 6).

    Über das Rechtsschutzsystem des SGG hinaus ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung dann geboten, wenn eine Verletzung des Gebotes, effektiven Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG zu gewähren, zu besorgen ist (Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - L 10 B 9/03 KA ER - vgl. auch Senatsbeschluß vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA - auch BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -).

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 23/94

    Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung bei Kooperationsvertrag

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06
    Zum Wesen der vertragsärztlichen Tätigkeit rechnet, dass der Vertragsarzt Inhalt und Umfang seiner ärztlichen Tätigkeit und den Einsatz der seiner Praxis zugeordneten sächlichen und persönlichen Mittel selbst bestimmen und verantworten kann (BSG vom 15.03.1995 - 6 RKa 23/94 -).

    Richtig ist zwar, dass der Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung ein zwischen ihm und einem Krankenhaus geschlossener Kooperationsvertrag nicht ohne weiteres entgegensteht (BSG vom 15.03.1995 - 6 RKa 23/94 -).

  • BSG, 15.09.1977 - 6 RKa 8/77

    Radiologie - Kassenärztlicher Notfalldienst

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06
    Im hier interessierenden Zusammenhang ist die Vorschrift wie folgt zu präzisieren: Die Eignung als Vertragsarzt liegt in der Regel dann nicht vor, wenn wegen einer gröblichen Pflichtenverletzung (hier: unsachliche und überzogene Angriffe gegen das Vertragsarztsystem) das Vertrauensverhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung und zu den Krankenkassen so schwer gestört ist, dass diesen eine (weitere) Zusammenarbeit mit dem (Vertrags-)Arzt nicht zugemutet werden kann (vgl. ua BSG vom 30.03.1977 - 6 RKa 4/76 = SozR 2200 § 368a Nr. 3) und im Fall einer Zulassung die Funktionsfähigkeit des vertragsärztlichen Systems gefährdet wäre (vgl BSG vom 08.07.1981 - 6 RKa 17/80 = USK 81172 und BSG vom 15.09.1977 - 6 RKa 8/77 = SozR 2200 § 368n Nr. 12: LSG NRW vom 26.06.1996 - L 11 Ka 155/94 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - L 10 B 22/02

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Aufschiebende Wirkung der Klage bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06
    Das Gericht wird insbesondere zu berücksichtigen haben, wie schwerwiegend die Beeinträchtigung durch die aufschiebende Wirkung gerade im grundrechtsrelevanten Bereich ist (Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - L 10 B 9/03 KA ER -;14.04.2003 - L 10 B 8/03 KA ER - 07.04.2003 - L 10 B 24/02 KA ER; 26.02.2003 - L 10 B 2/03 KA ER - 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER - in GesR 2003, 115 f.; Düring in Berliner Kommentare, SGG, 2. Auflage, § 86 b Rnd. 6).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06
    Über das Rechtsschutzsystem des SGG hinaus ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung dann geboten, wenn eine Verletzung des Gebotes, effektiven Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG zu gewähren, zu besorgen ist (Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - L 10 B 9/03 KA ER - vgl. auch Senatsbeschluß vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA - auch BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -).
  • BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 4/76
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06
    Im hier interessierenden Zusammenhang ist die Vorschrift wie folgt zu präzisieren: Die Eignung als Vertragsarzt liegt in der Regel dann nicht vor, wenn wegen einer gröblichen Pflichtenverletzung (hier: unsachliche und überzogene Angriffe gegen das Vertragsarztsystem) das Vertrauensverhältnis zur Kassenärztlichen Vereinigung und zu den Krankenkassen so schwer gestört ist, dass diesen eine (weitere) Zusammenarbeit mit dem (Vertrags-)Arzt nicht zugemutet werden kann (vgl. ua BSG vom 30.03.1977 - 6 RKa 4/76 = SozR 2200 § 368a Nr. 3) und im Fall einer Zulassung die Funktionsfähigkeit des vertragsärztlichen Systems gefährdet wäre (vgl BSG vom 08.07.1981 - 6 RKa 17/80 = USK 81172 und BSG vom 15.09.1977 - 6 RKa 8/77 = SozR 2200 § 368n Nr. 12: LSG NRW vom 26.06.1996 - L 11 Ka 155/94 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - L 10 B 14/04

    Aufschiebende Wirklung eines Widerspruch gegen den Beschluss eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06
    Über das Rechtsschutzsystem des SGG hinaus ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung dann geboten, wenn eine Verletzung des Gebotes, effektiven Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG zu gewähren, zu besorgen ist (Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - L 10 B 9/03 KA ER - vgl. auch Senatsbeschluß vom 24.11.2004 - L 10 B 14/04 KA - auch BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - L 10 B 2/03

    Aufschiebende Wirkung von Klagen eines Arztes gegen Rückforderungen nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06
    Das Gericht wird insbesondere zu berücksichtigen haben, wie schwerwiegend die Beeinträchtigung durch die aufschiebende Wirkung gerade im grundrechtsrelevanten Bereich ist (Senatsbeschluss vom 30.06.2003 - L 10 B 9/03 KA ER -;14.04.2003 - L 10 B 8/03 KA ER - 07.04.2003 - L 10 B 24/02 KA ER; 26.02.2003 - L 10 B 2/03 KA ER - 15.01.2003 - L 10 B 22/02 KA ER - in GesR 2003, 115 f.; Düring in Berliner Kommentare, SGG, 2. Auflage, § 86 b Rnd. 6).
  • BSG, 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R

    Konkurs eines Vertragsarztes, Verlegung des Vertragsarztsitzes

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06
    Damit ist Praxisanschrift des Vertragsarztes gemeint (BSG vom 10.05.2000 - B 6 KA 67/98 R -).
  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 32/03 R

    Vertragsarzt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06
    Insoweit gelten die allgemeinen von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätze (hierzu u.a. BSG vom 08.09.2004 - B 6 KA 32/03 R - und 12.09.2001 - B 6 KA 89/00 R - vgl. auch Steinhilper in Handbuch des Vertragsarztrechts, 2. Auflage, 2006, § 17 Rdn. 28).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2003 - L 10 B 8/03

    Vertragsarztrecht

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 81/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wegfall der Überversorgung - teilweise Aufhebung

  • LSG Baden-Württemberg, 05.06.2002 - L 5 KA 115/02
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - L 10 KA 29/05

    Vertragsarztangelegenheiten

  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 89/00 R

    Vertragsarzt

  • BSG, 08.07.1981 - 6 RKa 17/80
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.1996 - L 11 Ka 155/94
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2008 - L 11 KA 38/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Beigeladen zu 8) und 9) haben die sofortige Vollziehung der Entscheidung des Beklagten - eingeschränkt durch die Maßgabe, dass sie die vertragsärztliche Tätigkeit ausschließlich in den von ihnen angemieteten Praxisräumen unter der Adresse X, D Straße 00, ausüben, - erwirkt (Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 04.09.2006 - L 10 B 2/06 KA ER -).

    Das SG Düsseldorf hat sich der Auffassung des LSG NRW in seinem Beschluss vom 04.09.2006, a.a.O., angeschlossen und hat die Klage mit Urteil vom 16.01.2008 abgewiesen: Die Zulassungsvoraussetzungen seien erfüllt.

    Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Akten S 14 KA 245/05 ER SG Düsseldorf / L 10 B 2/06 KA ER LSG NRW, S 2 KA 251/06 ER SG Düsseldorf / L 11 B 16/07 KA ER LSG NRW und L 11 KA 43/08 ER LSG NRW sowie der Verwaltungsvorgänge des Beklagten, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.

    Zur Begründung nimmt der Senat auf den Beschluss des Beklagten vom 06.07.2005 (§ 153 Abs. 1 i.V.m. § 136 Abs. 3 SGG), das Urteil des SG vom 16.01.2008 (§ 153 Abs. 2 SGG) sowie (in entsprechender Anwendung) auf den Beschluss des LSG NRW vom 04.09.2006 - L 10 B 2/06 KA ER - Bezug und führt ergänzend aus:.

    Dem ist angesichts der bereits in Bezug genommenen Ausführungen des LSG NRW in seinem Beschluss vom 04.09.2006 (a.a.O.) bzw. des SG Düsseldorf in seinem Urteil vom 16.01.2008 lediglich noch hinzuzufügen, dass diese Rechtssätze - wie das SG auch schon bereits zuvor in seinen Beschlüssen vom 29.01.2007 bzw. 08.06.2007 - S 2 KA 251/06 ER - im Einzelnen auch zutreffend ausgeführt hat - auch für die Änderung des EBM zum 01.10.2006 durch den auf den Entscheidungen des Beigeladenen zu 11) aufbauenden Beschluss des Beigeladenen zu 10) gelten.

    Einer Zuordnung i.S. eines Verschuldens bedarf es insoweit nicht; allerdings sieht der Senat sowohl in der von der Klägerin veranlassten Streichung der Beigeladenen zu 8) und 9) in der von ihr im Internet angebotenen Vertragsarztsuche (s. Schriftsätze vom 20.06.2006 bzw. 27.07.2006 in L 10 B 2/06 KA ER bzw. vom 28.08.2007 in L 11 B 16/07 KA ER) als auch in der von der Klägerin vorgenommenen Eintragung im Arztregister, dass die Zulassung der Beigeladenen zu 8) und 9) am 07.02.2006 geendet habe, eher den Aufbau einer Vertragsarztpraxis behindernde Maßnahmen der Klägerin.

    Nach § 20 Abs. 2 bzw. 24 Ärzte-ZV - vorliegend insbesondere aufgrund des Beschlusses des LSG NRW vom 04.09.2006, a.a.O., - durften die Beigeladenen zu 8) und 9) ihre vertragsärztliche Tätigkeit ausschließlich an ihrem Vertragsarztsitz D Straße in X ausüben.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2008 - L 11 (10) KA 65/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Zur Begründung seines Widerspruchs hat sich der Beigeladene zu 5) auf den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) vom 04.09.2006 - L 10 B 2/06 KA ER - berufen; danach seien Herzchirurgen selbstverständlich niederlassungsfähig.

    Er schloss sich der Entscheidung des LSG NRW vom 04.09.2006, a.a.O. an: Die Zulassung als Facharzt für Chirurgie sei etwas anderes als eine solche als Facharzt für Herzchirurgie.

    Das Sozialgericht (SG) Köln hat sich der Auffassung des LSG NRW in seinem Beschluss vom 04.09.2006, a.a.O., angeschlossen und die Klage mit Urteil vom 12.09.2007 abgewiesen: Der Beigeladene zu 5) habe Anspruch auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als Herzchirurg.

    Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der Akten S 14 KA 245/05 ER SG Düsseldorf / L 10 B 2/06 KA ER LSG NRW, S 2 KA 251/06 ER SG Düsseldorf / L 11 B 16/07 KA ER LSG NRW, L 11 B KA 43/08 ER LSG NRW und L 11 KA 38/08 sowie der Verwaltungsvorgänge des Beklagten, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, Bezug genommen.

    Zur Begründung nimmt der Senat auf den Beschluss des Beklagten vom 22.11.2006 (§ 153 Abs. 1 i.V.m. § 136 Abs. 3 SGG), das Urteil des SG vom 12.09.2007 (§ 153 Abs. 2 SGG) sowie (in entsprechender Anwendung) auf den Beschluss des LSG NRW vom 04.09.2006 - L 10 B 2/06 KA ER - Bezug und führt ergänzend aus:.

    Das LSG NRW hat bereits in seinem Beschluss vom 04.09.2006, a.a.O., zutreffend darauf hingewiesen, dass der Beigeladene zu 10) nicht für dahingehende Regelungen zuständig ist, ob und inwieweit eine Arztgruppe zulassungsfähig ist.

    Dem ist angesichts der bereits in Bezug genommenen Ausführungen des LSG NRW in seinem Beschluss vom 04.09.2006, a.a.O., bzw. des SG Köln in seinem Urteil vom 12.09.2007 lediglich noch hinzuzufügen, dass diese Rechtssätze - wie im Übrigen bereits zuvor das SG Düsseldorf in seinen Beschlüssen vom 29.01.2007 bzw. 08.06.2007 - S 2 KA 251/06 ER - und später auch in seinem Urteil vom 16.01.2008 - S 14 (17) KA 144/05 bzw. L 11 KA 38/08 LSG NRW - im Einzelnen zutreffend ausgeführt hat - gleichermaßen für die Änderung des EBM zum 01.10.2006 durch den auf den Entscheidungen des Beigeladenen zu 10) aufbauenden Beschluss des Beigeladenen zu 9) gelten.

  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 35/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsgremien - keine Bindung an

    Die beigeladenen Ärzte haben die Anordnung der Vollziehung dieser Entscheidung des Beklagten erreicht (Beschluss des Landessozialgerichts [LSG] Nordrhein-Westfalen vom 4.9.2006 - L 10 B 2/06 KA ER -, MedR 2007, 64).
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2006 - L 10 B 2/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,36030
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2006 - L 10 B 2/06 (https://dejure.org/2006,36030)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.10.2006 - L 10 B 2/06 (https://dejure.org/2006,36030)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - L 10 B 2/06 (https://dejure.org/2006,36030)
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Wird zitiert von ...

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2008 - L 11 B 16/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Der 10. Senat des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) hat in seinem Beschiuss vom 16.10.2006 - L 10 B 2/06 KA ER - den Streitwert zwar nach diesen Vorgaben ermittelt, weil für die Fachärzte für Herzchirurgie keine von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) veröffentlichten Umsatzzahlen existierten.
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